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Rollerführerschein


Sauerlaender

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin 26 Jahre jung und möchte einen Führerschein für einen 50ccm starken Roller machen weil ich mir ein Auto nicht leisten kann. Was gilt es zu beachten bei einem Führerschein besonders was die Fahrpraxis (man erhält ja via Funk durch den Fahrlehrer Anweisungen) angeht.

Ein Rollerführerschein ist mit rund 600 Euro ja weitaus günstiger und in den monatlichen Unterhaltskosten schlägt ein Roller das Autio bei weitem. Den Lappen möchte ich aber erst im Frühjahr nächsten Jahres machen.

Viele Grüße

Andy :-D

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Hallo Robin,

wie kann ich denn beurteilen ob ich gut Auto fahren kann wenn ich noch nie mit einem Auto gefahren bin?

Habe mit verschiedenen Fahrschulen in der Nähe gesprochen und bei allen liegen die Preise für einen Rollerführerschein zwischen 600 - 750 Euro und beim Lappen für ein Auto liegt der Preis bei bis zu 2000 Euro.

Viele Grüße

Andy :-D

Bearbeitet von Sauerlaender
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Naja, dann bist du bei den falschen Fahrschulen, 2000 Euro ist zuviel...

Beurteilen kannst du das nur, wenn du dich mal mit deiner Freundin (oder Freund, Mama, Papa etc.) ins Auto hockst, ihr auf den Verkehrsübungsplatz fahrt und du dort ein paar Runden drehst. :-(

Hier mal ein kleiner Link:

Führerscheinkosten...

Wenn du statts den angegebenen 30 Fahrstunden nur 10 (+12 Sonderfahrten) machst, dann kommst du so auf 700 Euro...

Gruß Robin :-D

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Klasse B

Kein Vorbesitz, (Einschluß: L und M), ab 18 Jahre

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

Keine Befristung der Besitzdauer

Klasse M

Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Keine Befristung der Besitzdauer

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Steht im Gesetz dass man Kleinkrafträder fahren darf oder ne genaue Beschränkung? In der BRD durften die Kleinkrafträder ja nie über 50km/h fahren, trotzdem durfte man mit alter Klasse 4 auch die Schwalben fahren die mit 60 km/h eingetragen waren. Weils eben auch Kleinkrafträder waren...

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@ karoo: Bist Du sicher, dass man die Schwalbe mit 60 km/h auch mit der alten Klasse 4 fahren darf, und dass es bei dieser DDR-Altregelung nicht nur um die Versicherungseinstufung mit Versicherungsschild geht? In meinem rosa Führerschein steht bei Klasse 4 "50 km/h, 50 ccm". Das würde ja heißen, dass man für eine Schwalbe schon mindestens den alten 1 b braucht.

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Natürlich darf man weiterhin 50 km/h Roller mit den neuen Führerscheinen fahren. Als ich erst den Klasse 4 (rosa Lappen) gemacht habe stand 50 km/h drin. Als ich dann den Autoschein (eingayschweisstes Plastik) hatte fragte ich extra den Fahrlehrer, ob ich mit den Schein noch 50 Km/h Roller fahren darf, da ja nur 45 drin stand. Der Führerschein wurde halt nur den neuen Regelungen angepasst. Aber das ändert ja nichts an den Rollern die schon vorher mit 50 oder im Osten mit 60 km/h in den Verkehr kamen.

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