Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin gerade dabei eine P 80 x/(V8X1T, mit Batterie) neu aufzubauen.

Im Zuge dessen will ich die Blinker entfernen (nach § 54 STVZO, löcher im Rahmen zuschweissen, hinten Backen ohne Blinkeröffnungen dran machen).

Der Kabelbaum soll auch erneuert werden.

Meine Frage: Hat jemand damit Erfahrung, insbesondere was die Elektrik/Kabelbaum angeht (bin Schlosser und hab von Elektik leider nicht viel Ahnung)?

Kann ich den original Kabelbaum nehmen und alles was die Blinker angeht einfach abzwiggen?

Oder, kann ich (auch aus Kostengründen) einen Kabelbaum von einem Model ohne Blinker nehmen?

Danke im voraus für euere Antworten!

Gruß larry.

 

 

 

Geschrieben

Hi, also neuer Kabelbaum ist nicht notwendig , wenn du keine Blinker hast , brauchst die Kabel auch nicht anschließen ( enden würde ich mit Isolierband ableben nicht abschneiden)!

Bis 125 ccm und max 11ps (glaub ich ) sind keine Blinker vorgeschrieben

Viel erfolg

André

Geschrieben

Danke für die schnelle Antwort!

 

(125ccm bis 15PS (Leichtkraftrad) darf ohne Blinker unterwegs sein.)

 

Des weiteren will ich noch auf 125 ccm mit dem Kit vom Scootercenter aufrüsten.

Hat da Jemand Erfahrung zwecks Eintragung. Zu dem Kit gibt es ja keine Gutachten. 

Wie hoch sind die Kosten für die Eintagung?

 

Gruß larry

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

muss man das "Eintragen" lassen, wenn man die Blinker entfernt? erlischt die Betriebserlaubnis? Muss man die Versicherung davon in Kenntnis setzen? 

 

bin kein Spiesser, aber wenn man sich schon auf die STVZO stützt...?

Bearbeitet von mika4real
Geschrieben

So wie ich und meine Frau (ist Juristin) den § 54 verstehen muss man garnichts machen solange es sich um ein Leichtkraftrad (max.125ccm und 15PS) handelt.

Werd aber bevor ich die Löcher zuschweiss aber nochmal beim TÜV nachfragen um sicher zu gehen.

Geschrieben

Kann sein, daß sich der amtlich anerkannte Sachverständige dran stören wird, daß da dann ein Bauzustand entstand, der nicht in der *damals* amtlich abgesegneten KBA-Betriebserlaubnisvorlage beschrieben ist. Nach den Buchstaben des §54 StVZO ist es allerdings in Ordnung.

Geschrieben

Hallo,

 

war heute beim TÜV und hab mich erkundigt. Die Blinker dürfen entfernt werden! Ein Leichtkraftrad (max .125ccm und 11KW/15 PS) braucht keine Fahrtrichtungsanzeiger, hat der gute Mann vom TÜV gesagt!

 

Gruß Larry

 

  • Like 1

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information