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Kann ich erst zum TÜV?


CorneliusGregor

Empfohlene Beiträge

Hallo, 

 

habe meine Sprint bei der Zulassungsstelle halb angemeldet. Da das Fahrzeug aber aus einem anderen Zulassungsbezirk und die HU älter als 6 Monate war, wurde ich unterrichtet, dass ich sie noch persönlich bei der Zulassungsstelle vorführen muss. :wallbash:  So habe ich nun vorerst nur ein Kennzeichen bekommen und meinen Fahrzeugschein erhalte ich erst nach Vorführung. Habe einen Wisch von der Zulassungsstelle, dass ich das Fahrzeug "zum Zwecke und im Rahmen des Zulassungsverfahren" bewegen darf. Habe es bislang nicht zur Zulassungsstelle geschafft, und nun ist zwischenzeitlich leider die HU abgelaufen. 

 

Nun meine Frage: Kann ich ohne Fahrzeugschein aber mit dem Wisch der Zulassungsstelle erst TÜV machen und dann mit dem Prüfbericht zur Zulassungsstelle? Normalerweise ohne Kfz-SChein kein TüV, aber vielleicht mit dem Wisch ja doch? Vielleicht schliesst ja "im Rahmen der Zulassung" TÜV-Machen ein. 

 

Wäre für mich deutlich einfacher, hier schnell zu einer Dekra um die Ecke zu gehen und dann  nur mit den Papieren zur Zulassungsstelle zu fahren. 

 

Bitte keine Hinweise, dass man ja mal bei der Zulassungsstelle anrufen kann, dort ist seit Anfang des Jahres besetzt oder man wird aus der Leitung geworfen. 

 

Thx 

Gregor

Bearbeitet von CorneliusGregor
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Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren (d. h. zur HU und Zulassungsstelle) sind auf möglichst direktem Weg im eigenen und angrenzenden Zulassungsbezirken auch mit ungesiegelten Kennzeichen bzw. in deinem Fall auch mit dem Wisch der Zulassungsstelle zulässig. Voraussetzung ist halt, dass das Kennzeichen schon auf dich reserviert ist (in deinem Fall wohl ebenfalls ersatzweise der genannte Wisch) und eine Versicherungsbestätigung (früher die sog. Doppelkarte, heute nur noch eine Nummer) diese Fahrten auch abdeckt. Kann man in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) nachlesen.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Es gibt aber m. W. nur eine Zulassung, wenn mindestens 3 Monate Resttüv auf dem Moped sind. Also doch erst zum TÜV, wo es zwar keine Plakette gibt, da noch nicht zugelassen, wohl aber einen hoffentlich positiven Prüfbericht. Die Plakette wird dann von der Zulassungsstelle geklebt. Kurz: Einfach machen, absolut übliches Verfahren.

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Danke, dann mache ich erst irgendwo HU, wackel dann mit dem Prüfbericht zur Zulassungsstelle und die geben mir dann den Schein, kleben die Plaketten und tragen die HU in den Schein ein.

So ist das deutlich bequemer.

p.s. wie lange der TÜV noch gültig sein muss für eine Zulassung, ist lokale Entscheidung der Zulassungsstelle. Kann also von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich sein.

Danke, Leute!

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