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Krankenkassenkarte m. biometr. Bild


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ist es wirklich so, dass Dienstleister im Gesundheitswesen ( z.B. Ärzte)  die alten Karten nicht mehr akzeptieren dürfen?

 

Wenn ja- 

rechtlich wasserdicht ist das auch?

Geschrieben

Ja, ist zwar noch eine Karenzzeit aber wie die Ärzte die überbrücken, alte Karte, Privatberechnung wenn neue Karte nicht nachgereicht wird, ist freigestellt. Und ab, ich glaube, September ist dann Schluß. Dann mußt du entweder jedes Mal eine Bescheinigung der Versicherung das du dort versichert bist vorlegen oder eben eine Karte mit Bild.

Ob es rechtlich wasserdicht ist wird sich erst sagen lassen wenn jemand bis vor den Bundesgerichtshof dagegen klagt.

Aber mal abgesehen davon, was spricht dagegen. Mißbrauch mit gefundenen oder gekauften Karten wird schwieriger und auf FS, PA und RP ist dein Foto auch. Teilweise wird heutzutage der Besucherausweis einer Firma mit Foto versehen.

Geschrieben

Rassmo, das ist falsch. Die alte Karte ist noch solange gültig, wie es drauf steht. Meine zB noch bis 12/2014.

Geschrieben

Das das aufgedruckte Datum zählt ist lt. Gesundheitsministerim eine ins Reich der, bayrischen, Legenden zu verweisende Ansicht.

Bayerns Ärzte halten die Übergangsfrist bis Ende September rechtlich für nicht bindend: „Relevant für den behandelnden Arzt ist lediglich das auf der Versichertenkarte aufgedruckte Gültigkeitsdatum“, betont Wolfgang Krombholz, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Da noch Karten mit Gültigkeit bis ins Jahr 2015 in Umlauf sind, könnte die Übergangsfrist deutlich länger ausfallen. Das Bundesgesundheitsministerium weist diese Auslegung zurück. Der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass die elektronische Gesundheitskarte die Krankenversichertenkarte ersetzt und diese mit der flächendeckenden Einführung der Gesundheitskarte ihre Gültigkeit verliert. „Da dieser Termin bei der Ausgabe der Krankenversichertenkarte nicht bekannt war, konnte er beim aufgedruckten Gültigkeitsdatum nicht berücksichtigt werden“, so das Ministerium.

 

Quelle: ovb-online

Aber es steht natürlich jedem frei es zu versuchen.

Geschrieben

Meine Kasse sagte mir, dass das Foto gar nicht biometrisch sein muss. Ich mein, ich schick eins von meiner Muschi, dem Haustier natürlich.

 

Afaik ist das der erste Schritt zur Speicherung personenbezogener Daten, sprich die Krankheitsgeschichte, besuchte Ärzte usw, auf der Karte. Man hat eben gelernt und macht es peu a peu.

Geschrieben

Das das aufgedruckte Datum zählt ist lt. Gesundheitsministerim eine ins Reich der, bayrischen, Legenden zu verweisende Ansicht.

Quelle: ovb-online

Aber es steht natürlich jedem frei es zu versuchen.

 

Ich war am Dienstag beim Facharzt. War kein Problem.

Geschrieben

Da die Ärzte ja über diese Karte Deinen Arztbesuch abrechnen, werden die einen Teufel tun, sich da zu Handlangern der Krankenkassen machen zu lassen. Die nehmen diese Karte, solange es geht.

Geschrieben

...Frage ist nur, was da gespeichert wird.

 

Ja alles halt, Ess- und Trinkgewohnheiten, Alkohol-, Nikotin- und sonstiger Drogenkonsum, sexuelle Vorlieben, komplett entschlüsselte DNA, IQ, BMI, Punktestand in Flensburg, Einträge bei Schufa und Kreditreform, GPS-Kordinaten vom Eifon, Datum der letzten Botox-Behandlung sowie die Menge des im Körper implantierten Silikons.

Geschrieben

wenn mann mal zu nahe an einem radargerät oder an einem mikrowellenofen steht kann es also leicht passieren das der chip hochgeht ? :whistling:

und was dann ?

Geschrieben (bearbeitet)

Momentan ist auf dem Chip genau das gespeichert, was auch auf der Karte aufgedruckt ist. Wenn Du die Information vernichtest, weiß Dein Arzt nicht mehr, von wem er sein Geld bekommen soll. Da hat er dann schon ein Problem mit ...

Bearbeitet von Skawoogie
Geschrieben

Wenn die Karte nicht lesbar ist, ist die Abrechenbarkeit mit der Krankenkasse nicht gewährleistet.

Ein Arzt wird sich also von dir unterschreiben lassen, dass er mit dir direkt abrechnet und du mit dieser Rechnung dir das Geld von deiner Krankenkasse holst. Oder zumindest die erstattungsfähigen Teile davon.

Und da hat er auch recht, der Arzt.

Schlimm genug, dass er pro Quartal nur ca 25,- Euro je Patient bekommt, egal ob der 1x oder 7x da war. jetzt soll er sich noch als Inkassobüro betätigen.

Er darf übrigends die Behandlung auch verweigern.

Den hypokratischen Eid, jeden zu behandeln, gibt es schon seit Jahren nicht mehr.

Ich kann jeden Arzt verstehen, der depperte oder schizoide Patienten einfach rausschmeisst, aber ohne auch nur eine Sekunde zu diskutieren.

Wer zu dem ganzen Dilemma was lesen will, hier z.Bsp.: http://www.focus.de/politik/gastkolumnen/kelle/heilen-und-helfen-fliessbandarbeit-in-der-arztpraxis_id_3474872.html

Geschrieben (bearbeitet)

Momentan ist auf dem Chip genau das gespeichert, was auch auf der Karte aufgedruckt ist. Wenn Du die Information vernichtest, weiß Dein Arzt nicht mehr, von wem er sein Geld bekommen soll. Da hat er dann schon ein Problem mit ...

 

Worum es mir geht, ist das Wort "Momentan". Ich will jedenfalls nicht, dass meine Krankenakte und jeder einzelne Arztbesuch auf der Karte gayspeichert wird. Aber auch nur, weil ich etwas zu verbergen habe, Mitmenschen, die hingegen nichts zu verbergen haben, die können das natürlich auch so machen lassen, in zukunft.

 

Edith macht Schreibunfug weg.

Bearbeitet von Mr.Schmidt
  • Like 1
Geschrieben

Hatte mich auch eine Zeit lange geweigert mir so eine Karte andrehen zu lassen, da die Kritik im Hintergrund bestimmt nicht ganz unbegründet ist.... [Das Foto ist hier eigentlich nicht das Problem, sondern vielmehr diese ganze elektronische Datensammlung im Hintergrund]

 

Hab dann jedes mal, wenn ich mal zum Arzt bin, mir vorher eine sogenannte Versicherungsbestätigung ausgedruckt, welche eben bestätigt, dass ich zum aktuellen Zeitpunkt bei meiner Krankenkasse versichert bin. Das konnte ich ganz simpel bei der Homepage meiner Krankenkasse runterladen, mit dem aktuellen Datum drauf.

Alle Praxen hatten das so akzeptiert, wenn auch mit einem weinenden Auge, da sie dann einen deutlichen Mehraufwand hatten.

 

Letztendlich habe ich aber kapituliert, da in Falle eines möglichen Notfalls die Sache dann doch schwieriger werden würde, und mir das ganze einfach auch auf den Keks ging. 

 

Weiterhin sind alle Ärzte verpflichtet, das sogenannte Papierersatzverfahren zu aktzeptieren, was oben schon mal erklärt wurde. Man muss dann die Kosten bei der Krankenkasse selbst einfordern, also auch etwas umständlicher - aber möglich. 

Geschrieben (bearbeitet)

aye, danke erstmal.

 

Musste am Wochenende kurz ins KH, (mit Einweisung vom HA), der Mann beim check in dort war trotz alter Karte ganz klar entspannter als die (H)Arzthelferin, der ich persönlich ja bekannt bin.

 

Kann natürlich auch einfach sein, dass in der Notaufnahme hier und da einfach andere Dramen am Start sind, um gläserne Verwaltungsangelegenheiten irgendwie wichtig zu nehmen.

Bearbeitet von Lambrookee
Geschrieben

Ich bekomme Schreikrämpfe, wenn ich an die eGk denke. Ich habe nach mehreren Widersprüchen und Schriftkrieg mit der TKK letztendlich Klage beim Sozialgericht eingereicht, wie es diverse Webseiten (stoppt-die-e-card.de und digitalcourage.de) gegen die eGk anraten. Das Klageschreiben umfasste etwa 40 Seiten und lässt sich von einer dieser Seiten runterladen und dann personifizieren. Ich wurde daraufhin - anders als die besagten Webseiten darstellten - alle paar Wochen um eine Stellungnahme gebeten, vom Gericht gedrängt,  den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Erfolglosigkeit zurückzunehmen usw. Dann kam ein Schreiben vom Gericht, dass ich der Ablehnung meines Antrags auf unbefristete Weiternutzung der alten Krankenkarte nicht förmlich widersprochen habe, woraufhin ich einen gleichlauteten Widerspruch an TKK und Gericht schickte. Resultat war, dass ich ein Schreiben des Gerichts bekam, dass mein Widerspruch doppelt eingegangen sei und überhaupt mein Widerspruch von einem halben Jahr vorher schon ablehnend beschieden worden sei.

 

Verwirrend? Für mich auch :repuke:

 

Ich hatte schon vor Einreichung der Klage an eine der genannten Webseiten eine Bitte um Ratschlag für die weitere Vorgehensweise gemailt - ohne jede Reaktion, genauso wie meine nächste Mail an eine andere Webseite der eGk-Gegner. Das ganze Verwirrspiel und die nicht vorhandene Unterstützung von Seiten der Gegner (also ja eigentlich meine Seite) hat mich dann so angekotzt, dass ich mit Schreiben vom 24.9. letzten Jahres meine Klage zurückgezogen habe. Meinen Vorwurf der Zermürbungstaktik mit juristischen Spitzfindigkeiten wies dann die Richterin 2 Tage später persönlich im Antwortschreiben als "vollständig unangemessen" zurück. Ende November kam dann noch ein Schreiben des Sozialgerichts, dass meine Beantwortung des letzten Schreibens noch ausstünde, i.e. der Antwortbrief der Richterin, in dem ich gebeten wurde mitzuteilen, ob sich die Klagerücknahme auch auf das Verfahren S 11 KR 162/13 bezieht.

 

Da ich nur eine Klage eingereicht hatte, war mir zu blöd, darauf noch zu reagieren.

 

Der gesamte K®ampf zog sich von Anfang September 2012 bis Ende September 2013 (Klagerücknahme). Wenn jemals ohne meine Zustimmung mehr Daten als Name, Adresse, Geburtsdatum und wegen mir Blutgruppe gespeichert werden, weiß ich schon, wo mein (unbewaffneter) Amoklauf beginnt :angry:

  • Like 5
Geschrieben

Ich bekomme Schreikrämpfe, wenn ich an die eGk denke. Ich habe nach mehreren Widersprüchen und Schriftkrieg mit der TKK letztendlich Klage beim Sozialgericht eingereicht, wie es diverse Webseiten (stoppt-die-e-card.de und digitalcourage.de) gegen die eGk anraten. Das Klageschreiben umfasste etwa 40 Seiten und lässt sich von einer dieser Seiten runterladen und dann personifizieren. Ich wurde daraufhin - anders als die besagten Webseiten darstellten - alle paar Wochen um eine Stellungnahme gebeten, vom Gericht gedrängt, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Erfolglosigkeit zurückzunehmen usw. Dann kam ein Schreiben vom Gericht, dass ich der Ablehnung meines Antrags auf unbefristete Weiternutzung der alten Krankenkarte nicht förmlich widersprochen habe, woraufhin ich einen gleichlauteten Widerspruch an TKK und Gericht schickte. Resultat war, dass ich ein Schreiben des Gerichts bekam, dass mein Widerspruch doppelt eingegangen sei und überhaupt mein Widerspruch von einem halben Jahr vorher schon ablehnend beschieden worden sei.

Verwirrend? Für mich auch :repuke:

Ich hatte schon vor Einreichung der Klage an eine der genannten Webseiten eine Bitte um Ratschlag für die weitere Vorgehensweise gemailt - ohne jede Reaktion, genauso wie meine nächste Mail an eine andere Webseite der eGk-Gegner. Das ganze Verwirrspiel und die nicht vorhandene Unterstützung von Seiten der Gegner (also ja eigentlich meine Seite) hat mich dann so angekotzt, dass ich mit Schreiben vom 24.9. letzten Jahres meine Klage zurückgezogen habe. Meinen Vorwurf der Zermürbungstaktik mit juristischen Spitzfindigkeiten wies dann die Richterin 2 Tage später persönlich im Antwortschreiben als "vollständig unangemessen" zurück. Ende November kam dann noch ein Schreiben des Sozialgerichts, dass meine Beantwortung des letzten Schreibens noch ausstünde, i.e. der Antwortbrief der Richterin, in dem ich gebeten wurde mitzuteilen, ob sich die Klagerücknahme auch auf das Verfahren S 11 KR 162/13 bezieht.

Da ich nur eine Klage eingereicht hatte, war mir zu blöd, darauf noch zu reagieren.

Der gesamte K®ampf zog sich von Anfang September 2012 bis Ende September 2013 (Klagerücknahme). Wenn jemals ohne meine Zustimmung mehr Daten als Name, Adresse, Geburtsdatum und wegen mir Blutgruppe gespeichert werden, weiß ich schon, wo mein (unbewaffneter) Amoklauf beginnt :angry:

Auch wenn es am Ende nichts eingebracht hat, außer einem erhöhten Blutdruck, verdient das Engagement Respekt :thumbsup:

Ich ignoriere den Kram schon seit dem ersten Brief von der KK. Vorletzte Woche beim Hausdoc gewesen, keine Probleme gehabt. Wie's weiter geht weiß ich nicht, irgendwann werde ich mich wahrscheinlich auch beugen. Erstmal stehen aber die nächsten beiden Arzttermine in Feb und März an :angry:

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