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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

ich möchte eine deutsche 50er in der brd "zulassen" bzw. hätte ich gerne ein versicherungskennzeichen ein deutsches!

ich bin österreicher und leb auch in ö!

der roller ist wie gesagt aus der brd und auch über 25 jahre alt (soll heißen kann in österreich als oldtimer zugelassen werden) das problem ist nur, daß das ding vorher tadellos in schuß sein muß und dann natürlich die kosten:

130 typisieren, 150 zulassen und dann noch die versicherung 80 oldtimer (und wenn das nicht geht, dann 145 für zweisitziges moped)

wie auch immer eine mörder kohle halt - für daß das der roller nur ein jahr als provisorium dienen muß!

deshalb wär es mir lieb wenn ich ein dt. versicherungskennzeichen bekommen könnte - ganz legal! ich hoff ich hab das richtig verstanden, daß man bei einem moped in der brd kein pickerl/tüv machen muß und das ding nicht zugelassen wird, sondern lediglich das kennzeichen am vespenarsch angeschraubt wird?

was brauch ich also? hauptwohnsitz in der brd - zumindestens für den zeitraum bis ich das kennzeichen habe? wie sieht das mit dem versicherungsschutz aus in Ö - fahren ja genug austauschstudenten mit den kleinen dt. nummern rum hier? was sonst noch?

achja! wie lange gilt den so ein kennzeichen? und was kostet es - ca. weiß ichs, aber ......

danke

Bearbeitet von sepp
Geschrieben

Gültig ist dieses Kennzeichen ein Jahr, vom 1. März bis zum nächste Ende des Februars. Kosten tuts 55 Euro (z.B. WGV).

Mich würde das Ganze in Bezug auf Italien interessieren, kann ich mit deutschem Schildchen auch in Italy rumdüsen?

Gruß Robin :-D

Geschrieben (bearbeitet)
kann ich mit deutschem Schildchen auch in Italy rumdüsen

Macht doch jeder Urlauber, der seine 50er mit in den Urlaub nimmt. Bei Leuten mit Wohnmobil hab ich das schon oft gesehen.

Also ich seh da kein Problem, ist ja ein zugelassenes Schild. Ein Kumpel ist vor Jahren mal mit der 50er in die Tschechei gefahren und da gab´s an der Grenze auch keine Probleme.

Edit: Hier mal die Kosten bei der HUK

HUK

Bearbeitet von Rietzebuh
Geschrieben

Unsere Kennzeichenregelung ist einfach. Holen dranschrauben fahren. Aufn TÜV scheißen , und immer aufpassen, daß die Bullen den Polini Auspuff nicht sehen. Fuffis im Ausland fahren ist wohl überhaupt kein Thema. Aber wenn Du nicht in Deutschland deinen Hauptwohnsitz hast, kannst Du wohl kein Kennzeichen bekommen, vermute ich mal.

Alternative ein Bekannter oder verwandter holt ein Versicherungskennzeichen für den Roller und leiht Ihn Dir aus.

Alles andere ist wohl nicht möglich.

Geschrieben (bearbeitet)
Alternative: ein Bekannter oder verwandter holt ein Versicherungskennzeichen für den Roller und leiht Ihn Dir aus.

Alles andere ist wohl nicht möglich.

würde ich grundsätzlich auch so sehen, doch halt! - da war doch was...!

- darf ich im ausland einen eingeborenen mit meinem fahrzeug fahren lassen...?!?

- soweit ich weiß, auch im "vereinigten Europa" nicht... :haeh:

Bearbeitet von carilian
Geschrieben

der akte des typisierens als solches! nachdem du für die 50er aber sicher keine papiere hast (????) kommen noch die baujahrsbestätigung für € 94,-- vom faber und je nach kaufpreis die kosten für die eidesstattliche erklärung für den notar dazu! und alles muß tiptop sein! :-D

Geschrieben (bearbeitet)

amtliche lichtbildausweise haben in ö keine wohnsitzangabe :-D ! kann ja nicht jedes mal wenn ich umziehe einen neuen paß oder führerschein machen lassen! :-(

und den ausweis von der videothek werden die jungs wohl nicht sehen wollen! :-(

aber den ausweis vom vespaclub könnens gerne sehen - und nach dem bin ich hamburger! :-(

Bearbeitet von sepp
Geschrieben (bearbeitet)

im smallframeforum gibt es eine Tabelle mit Versicherern. Haarig wird es natürlich bei einem Unfall. Aber ansonsten ist es kein Problem mit einer angemeldeten 50er als "Deutschländer" über die Grenze nach Ö zu fahren.

edit: :-D wird sind ja schon drin, aber wo ist diese Tabelle?

Bearbeitet von dr177
Geschrieben

Tag Herrschaften,

also soweit ich weiss kann man für seine Vespa mit Fuffi-Kennzeichen eine grüne Versicherungskarte beantragen bzw. halt bei der Kennzeichenstelle ausstellen lassen. Das ganze läuft dann halt auch so wie beim Auto. Also lieber erst die Karte holen und dann ins Ausland düsen bevor es dann ein böses Erwachen gibt.

Mich würde der Kauf eines schweizer Versicherungskennzeichen interessieren, da es meiner Meinung nach bei den Eidgenossen keine Geschwindigkeits begrenzung für Fuffis gibt. Verbessert mich bitte falls ich irre und falls ihr Informationen bzügl. Erwerb des Schweizer-Zeichens hab, lasst sie mich wissen.

Viel Spaß noch am Gerät

MFG

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    • Moin,   eigentlich passt meine Frage nirgendwo so richtig hin, denn es geht um ein Gokart mit Ciao Motor. Diese Gokarts wurden von der Firma Schlösser GmbH Kunststofftechnik in Süßen (Baden-Württemberg) hergestellt. Die Produktion muss irgendwann in den 70er/80er Jahren erfolgt sein, die Firma existierte von 1971 bis 1983. Auf dem Typenaufkleber steht "Motor: Vespa Ciao". Das ist schon witzig konstruiert, die "Karosse" besteht aus GFK. Das Getriebe ist ein Ciao-Getriebe, allerdings steht hier die Hauptwelle auch aus dem Getriebedeckel heraus um die Antriebswelle aufzunehmen. Auf der anderen Seite ist statt dem Kettenritzel die andere Antriebswelle montiert. Gestartet wurde das Ding über einen Seilzugstarter, ähnlich den Seilzugstartern von Swing, alternativ: Schiebestart.   Kennt jemand so ein Gefährt oder hat gar eins? Ich habe zumindest vorher noch nie etwas davon gehört oder gesehen. Ich wäre für jede Information dankbar.   Gruß Jakob
    • Nein, ich freu mich darüber natürlich nicht. Aber mein erster Reflex ist es, versuchen zu verstehen, was dahinter steckt. Und da ist nun mal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das - mit nachvollziehbaren Argumenten - das bisherige System als ungerecht erkannt hat. Es musste also erneuert werden. Und dass es da Gewinner UND Verlierer geben wird, war klar und vorgegeben. Und nur, weil ich jetzt Verlierer bin, seh ich keinen Anlass zum schimpfen. Vielleicht hab ich auch einfach nur viele Jahre ungerechte Vorteile genossen (siehe Urteil)?   Das kommt drauf an. Nur weil es für mich teurer wird nicht.   Ich hab ein Grundstück, bei dem sich die Grundsteuer knapp vervierzigfacht (!) hat. Von 9,- auf 353,- EUR. Das Grundstück liegt teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet, ist gänzlich unbebaubar. Das wird vermutlich seinerzeit der Grund für die niedrige Abgabe gewesen sein. Ich vermute, dass dies jetzt übersehen worden ist. Dann möchte ich das natürlich korrigieren lassen. Das halte ich für legitim.   Allerdings, wenn es nun eine bewusste Entscheidung sein sollte, auch solche Grundstücke höher zu besteuern, weil ich da mit meinen vielen geilen Weibern den ganzen Tag naggich in schönster Natur rumtollen und den geilsten  (Blümchen?) Sex habe (haben könnte?), dann ist das halt auch irgendwie nachvollziehbar und dann halt so. Irgendwoher muss das Geld für unsere Gemeinschaft herkommen. Das Sankt-Florians-Prinzip geht mir auf die frei baumelnden Nüsse. Der Besuch im Swingerclub kann übrigens teurer sein (hab ich gehört).
    • Um wie viel mm muss das Gehäuse denn in etwa aufgespindelt werden? 
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