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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hi Leute,

 

ich hab mal die etwas andere Vespa-Frage.

 

Ich habe eine PX mit einer Latte an Eintragungen in den Papieren aus D erworben. Bei der Typisierungsstelle in Österreich wollte de rKollege dan n das deutsche Sachverständigengutachten zu den eintragungen sehen.

 

Wie läuft das bei euch in D?
... bekommt man außer den Papieren (Fahrzuegbrief und 2x Zulassungsbescheinigung) noch ein zusätzliches Gutachten vom TÜV? Muss man dieses aufheben und mitführen?

 

Danke schon mal für die Hilfe!

 

Ciao Mat

Bearbeitet von vespisti160
Geschrieben (bearbeitet)

Bei uns ist der Sachverständige der TÜV-Mitarbeiter.

Sein Gutachten gilt als Grundlage für die Eintragungen in die Papiere

(Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 bzw. früher Kfz-Brief und Kfz-Schein)

 

Das TÜV-Gutachten wird i.d.R. bei der Eintragung von der Zulassungsstelle einbehalten.

Bearbeitet von T5Rainer
Geschrieben

Gutachten vom TÜV kriegst du in D immer. Das musst du dann der Zulassungsstelle vorlegen und die ändern dann die Fahrzeugpapiere.

Das gutachten bekommt man normalerweise wieder zurück.

Frag mal den Vorbesitzer ob er es noch hat oder evtl. mal beim TÜV der das Gutachten gemacht hat, vieleicht haben die eine Möglichkeit, eine Kope vom Gutachten dir zu geben

Geschrieben

Das Gutachten über die Eintragung habe ich vom TÜV in form so einer grünen Pappkarte mitbekommen und habe diese auch nach Änderung der zulassungsbescheinigung behalten können.

Geschrieben (bearbeitet)

Grüne Pappkarte - nie gesehen...

 

Bei mir läuft so - TÜVMann "begutachtet" die Vespa,

 

dann gibts ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" Is bei mir so ein DINA4 Zettel (weiß mit blau :)

Hier vor ein paar Jahren für ne BSAU Nummer...

 

 

Damit dann zur Zulassungsstelle und die tippt das dann in ihren Rechner und du bekommst den "Schein" mit der Änderung...

Behalten dürfen hab ich das Gutachten NOCH NIE!!! Mach mir aber immer ne Kopie davon!

 

Greetz Green :cheers:

 

Ps.: Alles im Bayrischen Raum

 

Edith weißt noch darauf hin, dass Baujahr zu beachten für alle die dies immer als "unmöglich" propagieren :sly:

post-12495-0-12201300-1390565152_thumb.j

Bearbeitet von Mr.Green
Geschrieben

Ich würd also auch mal bei dem entsprechenden TÜV bzw. der entsprechenden Zulassungsstelle nachfragen ob die da nich noch ne Kopie oder so haben...

Wär ja auch lächerlich, wenn die Behörden da zusammenarbeiten würden :wallbash:

Geschrieben

Hey,

 

vielen Dank, das hilft mir dann schon mal extrem weiter! :cheers:

 

Hat das Gutachten jede Zulassungsbehörde nach der ersten Zulassung nach Typisierung oder nur die erste, die die Daten in den Schein überträgt?

 

Tja - super EU!

... aber der Kontroller der zulässigen Gurkenkrümmung arbeitens blendend zusammen! :alien:

 

LG Mat

Geschrieben
 Hat das Gutachten jede Zulassungsbehörde nach der ersten Zulassung nach Typisierung oder nur die erste, die die Daten in den Schein überträgt?

 

Ich meine, nur die (erste) Zulassungsstelle nach dem TÜV-Gutachten - also die Zulassungsstelle, die die neuen Daten aus dem Gutachten abgelesen und in die Zul.bescheinigung eingetragen hat.

 

Alle weiteren Zulassungsstellen übernehmen nur die eingetragenen Daten und benötigen daher das TÜV-Gutachten nicht.

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