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Versicherungskennzeichen 2014


Empfohlene Beiträge

Sondierungsgespräch eben auf dem Amt wie erwartet. Der Sachbearbeiterin ist das mit 50er zulassen unbekannt, aber sie sagtre zumindest nicht das Wort "unmöglich". Montag mal den Sachgebietsleiter Fahrzeugzulassung anrufen.

HUK wären bei 30% und Tarifgruppe N 21,24 € p. a.

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Sondierungsgespräch eben auf dem Amt wie erwartet. Der Sachbearbeiterin ist das mit 50er zulassen unbekannt, aber sie sagtre zumindest nicht das Wort "unmöglich". Montag mal den Sachgebietsleiter Fahrzeugzulassung anrufen.

HUK wären bei 30% und Tarifgruppe N 21,24 € p. a.

Du kommst doch aus der Nähe von Freiburg ?

Ich auch.

Kannst du mir da mal evtl. eine Rückmeldung senden ?

Und ob es klappt.

Habe das auch vor , für meine Kids.

 

lg  spondy

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Sondierungsgespräch eben auf dem Amt wie erwartet. Der Sachbearbeiterin ist das mit 50er zulassen unbekannt, aber sie sagtre zumindest nicht das Wort "unmöglich". Montag mal den Sachgebietsleiter Fahrzeugzulassung anrufen.

HUK wären bei 30% und Tarifgruppe N 21,24 € p. a.

 

Super. Na also.

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Wenn ich nicht von 1987-1993 und von 2009-2013 schon mal Fahrzeuge bei der HUK versichert gehabt hätte, wären es 73  gewesen.

Jetzt warte ich mal auf das Gespräch mit dem Zulassungschef und auf Rückmeldung von Rita.

 

 

kann ich mir (fast) nicht vorstellen... bestimmt falsch gerechnet da...

 

bin auch bei der HuK - Zulassung in DO ( was eher von der Einstufung noch teuerer wäre als bei Euch im Süden aufm Ländle ) und zahle bei SF 3  genau 16,- / Jahr... bei 0 - also ohne jeglichen Rabatt wärens so um 48,- gewesen...

 

warum solltest Du dann 73,- zahlen ?...

 

oder hast Du keine ´Merkmale´ wie Garage usw angegeben ?... 

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Garage, einziger Fahrer, usw.

Der Rechner auf der Filiale hatte das so ausgespuckt. B Tarif ist öffentlicher Dienst, oder? Bei mir gäbe es N Tarif für "Nicht-PKW".

Auf'm Ländle ist hier nicht, eher Großstädtle im Bobbeleswahn mit grünspanigem OB.

Ist auch erstmal wurscht, war einfach mal eine Voranfrage wegen überhaupt möglich und um Rita ein Angebot zu liefern.

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Der Sachgebietsleiter Fahrzeugzulassung muss sich selber erst beim Regierungspräsidium schlau machen.

Bei der Befreiung von der HU-Pflicht stellt er sich noch quer, könnte also sein, daß ich etwas Munition brauche. Wer hat denn noch ein Schreiben, wie z. B. Vermerk in der Zulassung oder grünes Licht einer Rechtsabteilung, und könnte es mir zukommen lassen falls das notwendig werden würde?

Ich rufe mal noch beim TÜV an, obwohl ich da wahrscheinlich ewig die Fahrstuhlmusik der Warteschleife ertragen muss.

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Das mit dem Querstellen bei der HU-Befreien kenne ich.

In HH hat es die oberste Rechtsabteilung abgelehnt.

Trotz Vorlage von verschiedenen fahrzeugscheinkopien. :-(

War mir dann aber auch egal, da ich dann ein "kleines" Motorradkennzeichen (180 x 200 mm) zugeteilt bekommen habe mit Städtesiegel und HÜ-Plakette!

Wäre aber trotzdem noch an offiziellen Schreiben von Behörden bzw. Rechtsabteilungen anderer Zulassungsstellen interessiert, da ich der Argumentation immer noch nicht 100% folgen kann.

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Das ist keine HU-Befreiung. Das steht eindeutig im Gesetz, Zulassungspflichtige! bzw. Fahrzeuge die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen zur HU. Theoretisch kannst Du also die Plakette wieder abkratzen. Bei mir steht nichts zur HU im Schein, muß auch nicht.

Bearbeitet von matzmann
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Hallo,

 

ich hab jetzt auch mal eine nette Email mit sämtlichen Paragraphen, Begründung, Fahrzeugscheinkopien, usw. an die zuständige Zulassungsstelle geschrieben um vorab schon mal abzuklären und vorzuwarnen, damit sie sich schon mal mit dem Thema befassen können. Hab dann folgende Antwort erhalten :thumbsdown:

 

 

Guten Tag Herr XXX,

 

Richtig. Auf Antrag ist das durchaus möglich.

Konsequenz ist aber auch, dass für das Fahrzeug sämtliche Vorschriften gelten, die für zulassungspflichtige Fahrzeuge Anwendung finden. Anders lautende Meinungen aus dem Internet, kann ich leider nicht bestätigen. Die Zulassungsfreiheit stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Zulassung jedes Kraftfahrzeuges dar. Von dieser Ausnahme würden Sie keinen Gebrauch machen.

Das heißt also regelmäßige Hauptuntersuchungen (auch bereits vor der ersten Zulassung bei gebrauchten Fahrzeugen), steuer- und Versicherungspflicht sowie Aktualisierungspflicht der gespeicherten Daten.

 

An sich ist dieser Schritt wenig rentabel. Wir haben solche Anfragen öfter, aber letzten Endes hat die Zulassung wenig Sinn.

Ein Versicherungskennzeichen ist meines Wissens immer die günstigere Alternative.

 

Mit freundlichen Grüßen

XXX

 

Ich wäre ebenfalls über einen ultimativen Tip dankbar, kann ja nicht sein, das sie sich da querstellen können, Gesetz ist doch Gesetz :wacko:  Würde mich ein Schreiben vom TÜV in dem sie erklären, das es nicht nötig ist weiterbringen?

 

Gruß, Volker

 

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Hallo,

 

ich hab jetzt auch mal eine nette Email mit sämtlichen Paragraphen, Begründung, Fahrzeugscheinkopien, usw. an die zuständige Zulassungsstelle geschrieben um vorab schon mal abzuklären und vorzuwarnen, damit sie sich schon mal mit dem Thema befassen können. Hab dann folgende Antwort erhalten :thumbsdown:

 

 

Ich wäre ebenfalls über einen ultimativen Tip dankbar, kann ja nicht sein, das sie sich da querstellen können, Gesetz ist doch Gesetz :wacko:  Würde mich ein Schreiben vom TÜV in dem sie erklären, das es nicht nötig ist weiterbringen?

 

Gruß, Volker

 

Steuerpflicht ist totaler Quatsch!

Ist ja sogar in HH kein Thema!!!! ;-)

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Das ist keine HU-Befreiung. Das steht eindeutig im Gesetz, Zulassungspflichtige! bzw. Fahrzeuge die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen zur HU. Theoretisch kannst Du also die Plakette wieder abkratzen. Bei mir steht nichts zur HU im Schein, muß auch nicht.

Ich glaube, daß genau DA der Hund begraben ist!

 

Zulassungspflichtige Fahrzeuge (Ist eine Vespa als Kleinkraftrad (mit max. 50 ccm, nicht schneller als 50 km/h,...) definitiv nicht) bzw Fahrzeuge die ein amtliches Kennzeichen führen müssen (ist ein Kleinkraftrad, das freiwillig zugelassen wurde, da damit ein ein amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde. Dieses Kennzeichen MUSS dann auch geführt werden), müssen zur HU. 

 

So begründete der Oberste aus der Rechtsabteil in HH seine Entscheidung.

 

Kurze Frage am Rande (eventuell OT):

Was ist eigendlich für euch der Vorteil einer Zulassung OHNE HU?

Nur das sparen der 39€ alle zwei Jahre? 

Ich gehe ja mal davon aus, daß jeder der sich mit diesem Hobby beschäftigt sein Fahrzeug / seine Fahrzeuge auch in einem Zustand hält, daß eine HU-Prüfung zumindest technisch KEIN Problem darstellen sollte. ;-)

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Ich würde die HU sogar als Vorteil sehen, beide Plaketten auf dem Kennzeichen, kein Diskusionsbedarf.

 

Das ist genau meine Meinung!

 

Motorradkennzeichen mit HU-Plakette, da hält dich kein Scheriff mehr an!!!!

 

Habe dieses Szenario dem Zulassungsstellenleiter und dem obersten Winkeladvokat beschrieben, da so überhaupt kein Unterscheidungsmerkmal mehr gegeben ist.

(Versicherungskennzeichen, Leichtkraftradkennzeichen,  Motorradkennzeichen und FREIWILLIG ZUGELASSENES KLEINKRAFTRAD (X mm x 130 mm OHNE HU)

 

Darauf nur Schulterzucken und HU-Plakette.

:-)

Bearbeitet von fastnic
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Ich würde mich da trotzdem mit dem Rechtsamt anlegen 8-).

HU Pflicht

"(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen." (§29 STVZO)

Ein Kleinkraftrad ist nicht zulassungspflichtig nach § 3 Absatz 1 FZV , da

 

§ 3 Absatz 2 FZV:

" Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

folgende Kraftfahrzeugarten:

d. zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder"

 

mag sein das ja jetzt Kennzeichenpflicht besteht, so reden sich die ja raus, aber die HU Pflicht gilt für "Kennzeichenpflichtige Fahrzeuge nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2" ! nicht für alle Kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge.

 

und das sind

 

§ 4 Absatz 2 FZV:

 

"Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c"  (Leichtkrafträder)

 

§ 4 Absatz 3 Satz 2 FZV:

 

 

"Besteht keine Versicherungspflicht, müssen sie ein Kennzeichen nach § 8 führen" (Sportgeräteanhänger)

Bearbeitet von matzmann
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§2 Absatz 11 FZV

 

Kleinkrafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:

a)
zweirädrige Kleinkrafträder:
mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;
 
 
Da sehe ich einen Grund den Amtsschimmel abermals wiehern zu lassen.
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Wende dich am besten an das Ministerium. Diese kann die Behörde, bzw. die entsprechende Verwaltung anweisen. 

Ich finde es sollte ein Schulfach eingeführt werden, in dem auf die Funktionsweise einer Behörde eingegangen wird. Wäre interessant zu wissen.

Bearbeitet von christophallgäu
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Ich versuch es jetzt mal noch auf die sanfte Tour, verpack die Paragraphen von matzmann und nasobem in eine freundliche Email und schick es dem Herrn vom Amt. Mal schauen was dann kommt, sollt er sich da wieder querstellen, dann werd mal beim Ministerium mein Anliegen vorbringen ;)

Ihr helft mir echt weiter und ich halte euch natürlich aufm Laufenden....

Bearbeitet von VoikaZ
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Ich würde meine Kleine noch gerne die Woche beim Amt zulassen wollen. Mir fehlt immer noch eine Versicherung. Kann keiner mir schon mal nen Kontakt zu einem Versicherungsmann vorschießen? Wäre super!

 

ruf doch bei der versicherung an und sag du hast ein kleinkraftrad zu versichern dann klappt das..

KKR sind die mit 50ccm und vmax größßer als 50

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§2 Absatz 11 FZV

 

Kleinkrafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:

a)
zweirädrige Kleinkrafträder:

mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;

 
 
Da sehe ich einen Grund den Amtsschimmel abermals wiehern zu lassen.

 

 

Nein, es gibt noch Übergangsvorschriften § 72 STVZO, da steht das auch mit 50km/h (DDR 60km/h) als Kleinkraftrad gilt.

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Ich versuch es jetzt mal noch auf die sanfte Tour, verpack die Paragraphen von matzmann und nasobem in eine freundliche Email und schick es dem Herrn vom Amt. Mal schauen was dann kommt, sollt er sich da wieder querstellen, dann werd mal beim Ministerium mein Anliegen vorbringen ;)

Ihr helft mir echt weiter und ich halte euch natürlich aufm Laufenden....

 

Ist mMn immer der beste und deswegen erste Weg! So bin ich im Leben immer am weitesten gekommen. Druck erzeugt Gegendruck und tut weder dir noch deinem Gegenüber im Amt gut - v.a. da es ihn ohnehin schwer erwischt hat...  :-D

Generell ists schwer sich einzugestehen im Unrecht zu sein. Deswegen wird's für dein Gegenüber schwer werden sich damit abzufinden und dazu führen, dass er/sie den Weg zur freiwilligen Zulassung nicht so schnell frei machen wird. Das nur mal so am Rande...

 

 

Bring ihm die Unterlagen die du bereits gesammelt hast und frag ihn, warum das mit dem freiwilligen Zulassen woanders möglich ist.

Bearbeitet von christophallgäu
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Nein, es gibt noch Übergangsvorschriften § 72 STVZO, da steht das auch mit 50km/h (DDR 60km/h) als Kleinkraftrad gilt.

Mit dem Herrn Sachgebietsleiter war ich mir über das Ding mit dem Kleinkraftrad einig. Ich hätte das einfach unter Bestandsschutz verbucht, aber mit § dazu ist es natürlich besser.

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Kleinkraftrad mit höherer Geschwindigkeit als 45 km/h ist kein Ding.

 

Bei mir sind jetzt 50 km/h eingetragen.

 

Genau wie es in den Papieren zu dem PK 50 XL Motor steht den ich verbaut habe.

Motor in Verbindung mit Original Piaggio Banane (mit Nummer) eingetragen.

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