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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eben, das ist nicht nur "wäre möglich", das ist möglich wie die Beispiele zeigen, bei denen es funktionierte.

Ich musste auch erst die nächst höhere Behörde bemühen bevor das durchging. Manchmal wiehert der Amtsschimmel so laut daß er die Sporen spüren muss.

Geschrieben

kurze Rückmeldung:

In unserer kreisfreien Stadt läuft das wie folgt ab: 

Da ich hier ebenfalls als erstes ein zulassungsfreies Fahrzeug freiwillig zugelassen habe, werde ich entsprechend oft von anderen Vespisti nach dem Prozedere dazu angesprochen.

Mittlerweile hat sich folgendes eingebürgert: Der Vespisti geht mit allen Unterlagen zur Stadtverwaltung und sagt:

"Servus, ich möchte meine Vespa wie *christophallgäu* anmelden!" und schon wissen alle Bescheid. Dauert mittlerweile keine 10 Minuten mehr.  :-D

  • Like 3
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

kurze Rückmeldung:

In unserer kreisfreien Stadt läuft das wie folgt ab: 

Da ich hier ebenfalls als erstes ein zulassungsfreies Fahrzeug freiwillig zugelassen habe, werde ich entsprechend oft von anderen Vespisti nach dem Prozedere dazu angesprochen.

Mittlerweile hat sich folgendes eingebürgert: Der Vespisti geht mit allen Unterlagen zur Stadtverwaltung und sagt:

"Servus, ich möchte meine Vespa wie *christophallgäu* anmelden!" und schon wissen alle Bescheid. Dauert mittlerweile keine 10 Minuten mehr.  :-D

 

ja wie ist denn dann das prozedere? hier ist das echt ein problem.

 

wenn zulassung, dann HU-Pflicht - wird hier auf jeden fall propagiert. gibt es einen beleg in der FZV das die HU-Pflicht dann entfällt/ bzw. freigestellt wird? wenn nicht, dann wäre diese art der zulassung widerrechtlich. oh mann - bürokraten-mist. ich kann den hobel hier zulassen, wenn ich das belegen kann.

Geschrieben

die junge dame bei der zulassungsstelle ist ne' harte nuß. daher schreibe ich das jetzt einfach mal so runter wie ich ihr das erklären würde:

 

Vorhaben: Antrag auf zulassung

 

Antrag aufgrund von FZV §3,Abs 3

 

(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

 

Somit wird das Fahrzeug Kennzeichnungspflichtig, fällt allerdings aufgrund der Bauart immernoch unter §3, Abs 1, Satz 1 (ausnahmen) der FZV

 

somit hat dann STVZO §29, der sich nur auf FZV §3, Abs 1 und § 4 Abs. 2 keine gültigkeit.

 

Bauartbedingt, fällt das Fzg. dann immer noch unter FZV §3, Abs. 2 satz 1, c)

 

 

 

 

 

ist das so richtig?

Geschrieben

die junge dame bei der zulassungsstelle ist ne' harte nuß. daher schreibe ich das jetzt einfach mal so runter wie ich ihr das erklären würde:

 

Vorhaben: Antrag auf zulassung

 

Antrag aufgrund von FZV §3,Abs 3

 

(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

 

Somit wird das Fahrzeug Kennzeichnungspflichtig, fällt allerdings aufgrund der Bauart immernoch unter §3, Abs 1, Satz 1 (ausnahmen) der FZV

 

somit hat dann STVZO §29, der sich nur auf FZV §3, Abs 1 und § 4 Abs. 2 keine gültigkeit.

 

Bauartbedingt, fällt das Fzg. dann immer noch unter FZV §3, Abs. 2 satz 1, c)

 

 

 

 

 

ist das so richtig?

 

Ja.

Geschrieben (bearbeitet)

Welche Papiere wollen die auf der Zulassungsstelle genau sehen?

Ein Schelm wer jetzt böses denkt...

...und was passiert mit den originalen Papieren? Werden die einbehalten?

Bearbeitet von HM200
Geschrieben

Man behält die Betriebserlaubnis, nur mit der Betriebserlaubnis und dem neuen fahrzeugschein ist die freiwillige Zulassung gültig. Wie nasobem geschrieben hat stehen da ja alle Infos zum fzg drin.

  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So, brauche jetzt mal eure Hilfe!

Gibt es wen hier aus Rheinland Pfalz, der seine 50er freiwillig zugelassen hat? Meine Zulassungsstelle stellt sich quer, trotz nachprüfbare Kennzeichen die eine solche Anmeldung mal haben vornehmen lassen und auch ein bildliche Nachweis eines Fahrzeugscheins mit TÜV Befreiung überzeugte den Zulassungsstellenleiter nicht. Jetzt will er sich mit dem Ministerium in Verbindung setzen und nachfragen, aber einsetzen will er sich, trotz eindeutiger Gesetzeslage nicht, denn es sei ja ein Antrag auf freiwillige Zulassung und dem Antrag muss nicht entsprochen werden.

Also, wenn jemand aus RLP eine solche Zulassung vorgenommen hat, wäre es nett wenn er/sie mir bitte per PN sein Kennzeichen und/oder ein Bild des Fahrzeugscheins zukommen lassen könnte. Sämtlich Angaben werden selbstredend vertraulich von mir behandelt und danach direkt wieder vergessen 

Vielen Dank für eure Hilfe!

Markus

Geschrieben

So, brauche jetzt mal eure Hilfe!

Gibt es wen hier aus Rheinland Pfalz, der seine 50er freiwillig zugelassen hat? Meine Zulassungsstelle stellt sich quer, trotz nachprüfbare Kennzeichen die eine solche Anmeldung mal haben vornehmen lassen und auch ein bildliche Nachweis eines Fahrzeugscheins mit TÜV Befreiung überzeugte den Zulassungsstellenleiter nicht. Jetzt will er sich mit dem Ministerium in Verbindung setzen und nachfragen, aber einsetzen will er sich, trotz eindeutiger Gesetzeslage nicht, denn es sei ja ein Antrag auf freiwillige Zulassung und dem Antrag muss nicht entsprochen werden.

Also, wenn jemand aus RLP eine solche Zulassung vorgenommen hat, wäre es nett wenn er/sie mir bitte per PN sein Kennzeichen und/oder ein Bild des Fahrzeugscheins zukommen lassen könnte. Sämtlich Angaben werden selbstredend vertraulich von mir behandelt und danach direkt wieder vergessen 

Vielen Dank für eure Hilfe!

Markus

 

Schriftlich machen, Ablehnung mit Begründung schriftlich geben lassen und dann evtl. Einspruch. Er kann das nicht "einfach so" ablehnen.

Geschrieben

Dank dir für deine Antwort. Hab mir jetzt mal sämtliche Kennzeichen die hier gepostet wurden kopiert, leider war keins aus Rheinland Pfalz dabei :(

Naja, ich warte jetzt mal das Ergebnis ab, dann werde ich wohl den von dir genannten Weg einschlagen.

Interessant, dass die immer wieder probieren ihr eigenes Süppchen zu brauen.

Falls jemand ein Kennzeichen eine 50er aus RLP hat, mein Aufruf besteht noch immer ;)

Gruß Markus

  • 4 Wochen später...
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich habe meine erste freiwillige Zulassung bekommen und endlich hat eine Italienerin mehr deutsche Papiere.

 

Jetzt habe ich aber etwas Porbleme mit meiner Versicherung.

 

Kann mir jemand per mail (v.birling(ÄÄÄT)gmx.de) seine Versicherungsbestätigung, sprich Jahresbeitrag + SF-Klasse inkl Scan vom Fahrzeugschein zusenden?

 

Alle Angaben zur Person/Halter können natürlich unleserlich gemacht werden oder ich übernehme das...

Geschrieben (bearbeitet)

EVB ist ja kein Problem und wird schnell ausgegeben, damit ist auch nur vorläufiger Versicherungsschutz gegeben. Der eigentliche Vertrag wird in der Regel erst nach der Zulassung geschlossen. Und dabei scheint Herr vnb1t jetzt auf Schwierigkeiten mit seiner Versicherung zu stoßen, vermutlich weil so eine freiwillige Zulassung eines eigentlich zulassungsfreien Fahrzeugs nicht in deren vorhandene Schemata passt.

Bearbeitet von sidewalksurfer
  • Like 1
Geschrieben

Ich habe meine erste freiwillige Zulassung bekommen und endlich hat eine Italienerin mehr deutsche Papiere.

 

Jetzt habe ich aber etwas Porbleme mit meiner Versicherung.

 

Kann mir jemand per mail (v.birling(ÄÄÄT)gmx.de) seine Versicherungsbestätigung, sprich Jahresbeitrag + SF-Klasse inkl Scan vom Fahrzeugschein zusenden?

 

Alle Angaben zur Person/Halter können natürlich unleserlich gemacht werden oder ich übernehme das...

ruf mich Heute Abend mal an....

so 21.oo - 23.oo

Rita

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Nicht freiwillig (also seitens der Zulassungsstelle).

Ohne Papierkrieg, aber mit Emailverkehr mit dem Regierungspräsidium, das die Zulassungsstelle letztlich "gebeten" hatte entsprechend zu verfahren.

Geschrieben

Nicht freiwillig (also seitens der Zulassungsstelle).

Ohne Papierkrieg, aber mit Emailverkehr mit dem Regierungspräsidium, das die Zulassungsstelle letztlich "gebeten" hatte entsprechend zu verfahren.

 

Meinst Du ich kann darauf zurückgreifen?

Der Chef vom Rems-Murr-Kreis zeigt auch wenig Bereitschaft zu kooperieren.

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