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Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

 

habe einen GS3 Rahmen mit Papieren übrig in denen die Erstzulassung mit Datum Mai 1962 steht. Musste einem O-Lackrahmen weichen . In den Papieren ist kein Vermerk zu Blinkern enthalten.

Laut Brief und Schein ist der Roller ist bis Mitte 2013 gelaufen und dann abgemeldet worden. Rahmen hat noch die Typenschilder .

 

Zum Rahmen: Oben auf dem Tunnel befindet sich ein Guckloch, wobei das Blech innenseitig recht gut ausschaut.

Unten wurden, warum auch immer die Traversen mittig entfernt und  hinten ein Blech drübergeschweißt. Sinn ist nicht erkennbar.

Ansonsten sieht der Rahmen ganz gut aus. Auch das Bodenblech ist topp.

Da sind wohl ein paar neue Traversen und ein wenig Bastelarbeit bei dem eingeschweißten Blechstück hinten notwendig.

 

 

 

 

 

 

Was kann man dafür verlangen?

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Bearbeitet von alttimer
Geschrieben (bearbeitet)

Habe kürzlich einen Rahmen von 58 gekauft,

finde ich jetzt interessanter wegen keine Blinkerpflicht,

 

an Blecharbeiten müssen da 2-3 Traversen getauscht werden.

und hier und da ein bißchen. 

 

O lack ist noch unter dickem Ü Lack,

 

habe 400 euro bezahlt.

 

hätte ein Ticken günstiger sein können.

 

Aber war ok, fand ich.

 

bei deinem würde ich um 350 euro tippen,

 

könnte ne Wundertüte sein mit den ausgeführten  Blecharbeiten

Bearbeitet von eins-zwo
Geschrieben

Sind aber vorgeschrieben ab 1.1.1962.

 

Streng genommen müssten sie montiert werden.

 

Wie das jeder einzelne Prüfer regelt ist wohl sein Ermessensspielraum...

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    • So endlich das Problem in den Griff bekommen. Dank eurer Hilfe ist alles jetzt richtig verkabelt und funktioniert. Zwischenzeitlich hat ein defekter Lichtschalter noch für etwas Verzögerung gesorgt.     
    • Schön und ordentlich beschrieben im Link.   Wenn der Prüfer Lust hat kann er sich die Daten aus der KBA ABE 3970 ziehen. Dann musst du garnichts mitnehmen. Alternativ als "Abschreibehilfe" die Zweitschrift Betriebserlaubnis aus dem Link mitnehmen.    Das Gutachten solltest du UNBEDINGT dabei haben: https://www.vespaservizio.de/gutachten_v50n.php   Hintergrund, in dem 70ern durften 50er nur 40 km/h in D fahren und hattes deswegen einen anderen Auspuff.    Wichtig ist, das der Prüfer unter 5 "Kleinkraftrad 2-Raedrig" einträgt. Schlüsselnummer bei J und 4: 39 - 4500 Oder zumindest im Text: "zu J/4: Entspr. Nat. Fzg. Klasse 39/4500 für EZ bis 31.12.2001"
    • Welche Sitzbank ist gut gepolstert und so, dass man auch nach 2 Stunden Fahrt noch gut drauf sitzen kann? Yankee scheidet aus ästhetischen Gründen aus, ansonsten ist die Optik zweitrangig.
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