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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da ich gerade nicht die Zeit habe und man angeblich in Berlin zur Dekra muss für eine Vollabnahme kümmert sich mein Bruder in Frankfurt(Main) um ne Zweitschrift. Zum einen wollten die bei der Zulassungsstelle eine Bescheinigung, dass das Ding verkehrssicher ist, aber einfach nur von einen Zweiradmechaniker und dann meinten sie zu ihm, dass es zwei Wochen dauert. Kommt mir alles total merkwürdig vor.

Hat jemand von so einem Procedere schon mal gehört?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Zweitschrift läuft meines Wissens nach immer über den Piaggio Händler, die notwendigen Unterlagen werden für gewöhnlich von der Zulassungsstelle ausgefüllt.

 

Dein Procedere klingt völlig unorthodox.

Bearbeitet von dark_vespa
Geschrieben

Ist ganz normal in FFM.

Die 2 Wochen dienen dazu, falls der Stuhl geklaut ist, dass der eig Besitzer genug zeit hat zu reagieren.

Dass mit dem 2Radmech. Ist auch normal.

Geschrieben

würde mich auch dringend mal die Rechtsgrundlage interessieren, nach welcher die zulassungsbehörde handelt.

Geschrieben

ich habe denen schon für viele Roller ne Bescheinigung geschrieben, daß ....

.....der Roller verkehrssicher ist und keine Veränderungen erkennbar sind, die die Geschwindigkeit erhöhen...

dann gibt's den Stempel vom Amt auf den Piaggio Antrag....und dann kann ich die Zweitschrift bestellen

 

Rita

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe das letzte Woche auch gemacht (allerdings für eine PK 50). Hier hat der Piaggio Antrag und der Kaufvertrag gereicht. Der vorherige Besitzer war bei denen im System abgespeichert. Durch den Kaufvertrag sind die Eigentumsverhältnisse sofort geklärt gewesen und die nette Dame hat mir den Antrag bescheinigt. Damit dann zum Piaggio-Händler und Zweitschrift beantragt. Warum die noch zusätzlich eine Bestätigung über die Verkehrstauglichkeit in FFM haben wollen erschließt sich mir überhaupt nicht. Das hat doch nichts mit der BE (dem Papier) zu tun. Die Verkehrtauglichkeit überprüft doch der TÜV sowieso. Meine Vespa war übrigens zum Zeitpunkt als ich bei der Zulassungsstelle war komplett zerlegt - eine Bescheinigung über die Verkehrtauglichkeit wäre hier schwierig geworden :whistling:

 

EDIT: für Kreis MYK - falls es hier von Interesse ist.

Bearbeitet von Zerbrösel
Geschrieben

Das Moped kriegt keine Unbedenklichkeitsbescheinung (da es diese so nicht mehr gibt)

 

Es wird öffentlich ausgeschrieben (aufgeboten), das heißt, ein etwaiger Vorbesitzer (bei Diebstahl) kann sich melden, mit seinen Unterlagen belegen, das Ihm die Kiste entwendet wurde und dann gehört sie wieder ihm.

 

Oder in der Zeit passiert nichts, dann wurde die Karre aufgeboten und Du kriegst die Papiere.

Geschrieben

Wo überprüft denn bei einer 50er (mal abgesehen von den Exoten wie 50S) der TÜV überhaupt irgendwas?

Was die in FFM machen ist schon nicht verkehrt, nur nervig, dass es überall anders gehandhabt wird.

 

Nirgends. Ich bezog das auf dein Gefährt. Ich verstehe den Nachweis der Verkehrstauglichkeit bei der Überprüfung bei der Zulassungsstelle für ein Fahrzeug das eh zum TÜV muss nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Hätte ich schlauer ausdrücken können, geht um ne Special, also die sieht im Normalfall nie den TÜV…

Wenn sie aus dem Ausland grau importiert wurde schon. Mindestens 1x.

Bearbeitet von matzmann

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