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Geschrieben

ich weiss es ist schon ein paar mal diskutiert worden, aber ich würde gerne wissen wie ihr das Bremslicht hinten reingebastelt habt. Ich fahre eine VM2 (54er) und der TÜV hat auf das Bremslicht bestanden.

Nur weiss ich nicht ob ich eine zweite Soffite oder was anderes einbauen soll.

Wie stark soll die Birne sein und wo soll man sie platzieren. Oben, unten. Gibt doch sicher ein Paar die auch schon nachgerüstet haben. Bin für jede Idee dankbar.

lg, hansl

Geschrieben

Natürlich wäre das das Einfachste. Aber ob es jetzt gesetzlich vorgeschrieben ist für die Oldis oder nicht steht ja nirgends. Hab nichts gefunden das besagt dass es ein Oldi definitiv nicht braucht. Daher kann ich mich auch nicht gegen den TÜV durchsetzen. Gibts denn keinen der schon mal ein Bremslicht nachträglich eingebaut hat ?

Geschrieben

StVZO:

Bremsleuchten sind nicht erforderlich an:

[...]Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,[...]

allerdings kanns doch sein, dass die ein netter prüfer ne sondergenehmigung ausstellt? ob du dich ohne breli wohl fühlst, is was anderes...

Geschrieben

gibt es da nicht eine baujahres grenze ab wann in der BRD bremslicht pflicht wurde?!

falls du in das orginale rücklicht ein bremslicht integrieren willst/musst würde ich zu leuchtdioden greifen. sind um einiges kleiner in der bauart und du brauchst keine richtige fassung etc...sollten sich wohl einfacher unterbringen lassen....

wie sieht es aber mit dem bremslichtschalter aus?! habe an meiner VB1 auch kein bremslicht, will jetzt alla sprint so einen schalter vorne ans pedal bauen. oder gibt es da alternativen?

Geschrieben

den steckt-im-seilzug-schalter der t5-vorderbremse z.b. - is irgendwo im sck-katalog.

Geschrieben

Die Messerschmitts hatten serienmäßig einen Zugschalter unter dem Motor, der mit einer kleinen Kette vom Hebel der hinteren Trommel betätigt wurde.

Sowas hab bei meiner Lampe Unten auch reingebaut. Praktischerweise gibts ja den Strom gleich oben am Motor - man muß also auch nicht viel Kabel verlegen und sehen tut mans auch nicht.

Geschrieben

hör bloß auf mit Nachrüsten - hier sind die Bestimmungen:

- Rückleuchten: Bei den meisten Motorrädern sind Rück- und Bremslicht zu einer Einheit zusammengefaßt. Das Bremslicht muss in seiner Leuchtkraft wesentlicht stärker sein als das Rücklicht. Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 01.01.1988 benötigen keine Bremsleuchte und bei Motorrädern, die vor dem 01.01.1983 in den Verkehr gekommen sind, darf das Bremslicht gelb leuchten.

Es ist übrigens ausreichend, wenn das Bremslicht nur beim Betätigen der Fußbremse aufleuchtet !

Paragrafen hab ich vergessen, ist glaube ich eine Übergangsvorschrift nach § 72 StVZO. Aber wenns der Tüv-Prüfer nicht weiß, dann kennt er sich nicht aus.

Kleiner Haken - alle Lichter, die dran sind, müssen funktionieren.

Geschrieben (bearbeitet)

StVZO:

http://www.fahrschule24.net/stvzo/stvzo.htm

§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Anzahl der Bremsleuchten)

An Fahrzeugen, die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind, genügt eine Bremsleuchte.

§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)

tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.

§ 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts)

An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind

1. Bremsleuchten für gelbes Licht und

2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichtes übernimmt,

weiterhin zulässig.

§ 53 Abs. 2 (Mindestanbauhöhe der Bremsleuchten)

tritt in Kraft am 1. Januar 1986 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge. Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1986 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 53 Abs. 2 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

hab da sonst auf die schnelle nix gefunden...

Bearbeitet von nop
Geschrieben

das isses doch schon!

"tritt in kraft ..." heisst: vor BJ 88 gab es keine Pflicht, dass ein Bremslicht vorhanden sein musste. Es muss auch niemand nachrüsten.

Geschrieben

Es gibt aber auch bilux Lamben für Brems-Rücklicht so ähnlich wie bei den Scheinwerferlampen mit Fern und Abblendlicht, da sind 2 Glühwendel in einer Birne. Jetzt weiß ich natürlich nicht was du für eine Fassung hast.

Sehen so aus:

21_5w.jpg

Wenns paßt, dann den T5 Bowdenzug Lichtschalter montieren und die Optik bleibt original!

Geschrieben

Na ebenT! Hat aber mozzer wohl selbst umgebaut (?)

Yamaha hat sogar mal 3-Faden-Birnen verbaut. War aus Sicherheitsaspekten nicht unsinnig: 2 Fäden für RüLi, 1 Faden für Bremslicht.

Geschrieben

und

"seilzug"-bremslichtschalter gibts wohl bei fast jedem normalen-moped-laden (fußbremse mechanisch - über gestänge zb enduros)...

die sind meistens mit einer zugfeder ausgestattet, so kann man das kleine ding gut in der nähe der trommelbremse - wie ober erwähnt - hinbasteln.

gruß sebi

Geschrieben

boah, wassn das für'n expander? :-D ich dachte an den schalter der t5, der IN den zug gesteckt wird und bei zusammenpressen schaltet...

katalog s. 62, nr 20 bei den brelischas

Geschrieben

ist prinzipiell möglich, jedoch passt DURCH diesen schalter (pk, pkxl, pkxl2, T5)

nur ein 2mm dünnes bowdenzugseil, und das ist für ne hinterradbremse wohl etwas dünne (düfte probleme beim verklemmen geben - abreissen wirst du es eher weniger...)

und die aussenhülle des bowdenzugs darf maximal 7mm haben, sonst klemmt der schaltermachanismus und das bremslicht leuchtet immer oder nie...

deshalb dieses riesenteil. :-D

gruß s.

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