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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Stehbolzen tauschen ist nicht zwingend notwendig.

 

Beim Vergaser würde ich einfach mal testen, falls Du beides zur Verfügung hast. Aber selbst bein 139er ist der 20er schon zu klein wenn etwas dran gemacht wurde.

Geschrieben (bearbeitet)

Ok, das war ja auch meine Vermutung. Werde dann einfach mal beide Varianten testen, wenn ich nen 24er hab.

 

Edit:

 

22er Kupplungszahnrad sollte auch sinnvoll sein, oder zuerst mal schauen, wie es mit der original Übersetzung läuft?

Bearbeitet von Marty McFly
Geschrieben

Ach ja, noch ne ergänzende Frage: Woran merke ich am schnellsten, dass der 20er zu klein ist? :satisfied:

Spritmangel

 

Der 20er reicht aber wenn sauber abgedüst und mit Sprit versorgt.. dein Engpass ist eh der originale Zylinder.

Wenn du eh nen 24er an der Hand hast mach den natürlich drauf.

Das deine Kombo eh relativ sinnfrei ist weisst du ja selber, oder? :lookaround:

Geschrieben

Spritmangel

 

Der 20er reicht aber wenn sauber abgedüst und mit Sprit versorgt.. dein Engpass ist eh der originale Zylinder.

Wenn du eh nen 24er an der Hand hast mach den natürlich drauf.

Das deine Kombo eh relativ sinnfrei ist weisst du ja selber, oder? :lookaround:

 

Sagen wir es mal so: Aktuell ist 125er mit der Kombi verbaut und das läuft durchaus besser als original. Da ich aktuell wegen "Blinkermangel" und kleinem Führerschein nur dezent aufrüsten möchte, wäre der 150er (da original Piaggio drauf steht) zumindest ein erster Schritt ohne viel Aufwand.

Und viel verlieren wird man da auch nicht, im schlimmsten Fall wird der Krempel eben wieder verkauft, wenns gar nix bringt.

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    • Ich finde es mega und das Rechtssystem der USA ist ein wirklich höchst seltsames und - zumindest in diesem Punkt - nur schwer nachvollziehbar.   Sachverhalt: Trompete bezahlt 130.000 Dollar an Stormy Daniels, damit sie den Mund hält und passierte noch vor seiner ersten Amtszeit als US-Präsident. Die Zahlung dieser Summe war nicht strafbar, aber wie Trompete die Zahlung verbucht (verschleiert) hat, sehr wohl. Deshalb kam es zu Anklage. => So weit nachvollziehbar   Urteil: a). Trompete wurde für die falsche Verbuchung der Schweigegeldzahlung für schuldig befunden. => Es war also folglich nicht mit den US-amerkanischen Gesetzen vereinbar, was er getan hat. => So weit nachvollziehbar   b). Das vom vorsitzenden Richter jetzt festgelegte Strafmaß beträgt "keine Strafe". Also weder Geldstrafe, noch Gefängnis, noch Bewährung, noch sonst irgend etwas. Trotzdem gilt Trompete als vorbestraft.   Urteilsbegründung: Eine verhängte Strafe hätte das Amt des zukünftigen Präsidenten der USA beschädigt.   => Für mich eine sensationelle Begründung, denn das heißt ganz offiziell, dass "in diesem Fall das zukünftig auszuübende Amt als US-Präsident vor einer möglichen zu verhängenden Strafe schützt, obwohl man zuvor geurteilt hat, dass das Ganze Vorgehen strafbar und nicht mit den Gesetzen vereinbar ist."   Ich versuche noch, diesen Sprung über den Wassergraben und den anschließenden Steilsprung gedanklich "unter einen Hut" zu bringen.      
    • Moin, ist das zufällig in der "Futterluke" in Dortmund-Lütgendortmund?
    • Sieht ziemlich motiviert aus. Hast Du mal die Welle drangehalten? Dichtet das noch ab?
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