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Arbeitsrecht- mündliche Zusage auf Arbeitsstelle


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Moin,

 

ich habe im näheren Umfeld die Situation, dass eine Person, derzeit beschäftigt als Krankheitsvertretung, nach Wiedereintritt der zu vertretenden Person ein in Gründung befindliches Resort übernehmen soll.

Eine Fortbildung zur diesbezüglichen Qualifikation ist bereits begonnen worden.

 

Nun habe ich in einem Rundbrief erfahren, dass die Geschäftsleitung der Person mitgeteilt hat, dass nach BEendigung der Krankenvertretung KEIN Vertrag dfür die andere Stelle zustande kommen wird.

Offiziell angegebener Grund ist der hohe Krankenstand.

 

 

Muss im Arbeitsrecht ein schriftlicher Vertrag vorliegen und ist eine Klage vorm Arbeitsgerich somit aussichtslos?

 

 

 

Danke, ne.

Bearbeitet von Lambrookee
Geschrieben

Das ist vom Einzelfall ahhaengig.

Es ist in Bereichen wie z.B. Handwerk durchaus noch ueblich, Vertraege muendlich und mit Handschlag zu besiegeln

Ich wuerde dies mit einem Profi besprechen.

Geschrieben

Mündliche Verträge gelten.

 

Ich bezweifle nur, dass es sich bei der "Zusage" um einen echten Vertrag handelt. Es ist wohl nur eine Absichtserklärung, in der wohl auch noch keine Details wie Umfang, Laufzeit, Vergütung, usw. fest vereinbart wurden.

 

Letztendlich ist auch eine schriftliche Nachricht vom Arbeitgeber "wir beabsichtigen Sie, einzustellen" noch kein Arbeitsvertrag.

 

Ne andere Frage wäre, ob die o.g. Fortbildung beim Berwerber Kosten verursacht und vom Arbeitgeber "angeordnet" wurde. Dann sind die Chancen gut, einen Kostenersatz zu erstreiten.

Geschrieben (bearbeitet)

Um das was pötpöt schon geschrieben hat, nur noch mal zu bestätigen.

 

Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden, sondern kann auch mündlich geschlossen werden. Bei nicht schriftlichen Verträgen ist jedoch immer äußerst schwierig, wenn es anschließend zu Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt oder das Zustandekommen des mündlichen Vertrages kommt, dann noch nachweisen zu können, ob und was vereinbart wurde.

 

Reine Absichtserklärungen "wir tragen uns mit dem Gedanken", "wir überlegen uns, ob wir Sie zum 'König', 'Kaiser', Edelmann' machen" o.ä. sind nicht bindend. Dass bereits eine Fortblidung zur Qualifikation für die neue Stelle begonnen worden ist, könnte zwar ein Anzeichen dafür sein, dass sich die Geschäftsführung mehr als mit dem Gedanken getragen hat, ein einklagbares Recht auf Übernahme der Stelle stellt das mit Einschränkung jedoch nicht dar.

 

Will man ganz sicher gehen, kann man sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Aber ich wette hier viel Geld, dass man da keine Chance auf die Stelle haben wird. Mal davon abgesehen, wie sollte dann - nur mal angenommen man könnte die Sache tatsächlich einklagen - ein weiteres Arbeitsverhältnis vernünftig zwischenmenschlich geführt werden?

Bearbeitet von Dirk Diggler
Geschrieben

so wie Du es beschrieben hast, ist keine richtige Antwort möglich, sofern nicht klar ist, wer die Aussage getroffen hat. Die Befugnis bzw. rechtliche Befugnis jemanden einzustellen, also zusagen 'du bekommst den Job' hat nur eine Führungskraft. Sollte jemand ohne diese Befugnis die Aussage getroffen haben, ist sie wertlos.

Geschrieben

Das größte Problem ist die Beweisbarkeit. Als ich eine befristete Stelle bei meinem Arbeitgeber angenommen habe, war auch davon die Rede, das ich nach einem Jahr mit ner Festanstellung rechnen kann :sneaky:

 

Man kann sich in dem Bereich auch nichts verlassen, was man nicht schriftlich hat :censored:

Geschrieben (bearbeitet)

in einem Rundschreiben wurde mitgeteilt, dass der Vertretungsvertrag nun doch nicht verlängert wird und die Stelle ausgeschrieben und neu besetzt wird.

Offizieller Grund ist hoher Krankenstand und Sorge, dass sich dies im neuen Resort fortsetzen wird.

 

Da lässt sich ohne viel Fantasie ein Rückschluss ziehen. Das kam von der Geschäftsleitung.

 

Was, wenn die Fortbildung vom Arbeitgeber bezahlt worden ist? (weiss ich noch nicht)

Würde das ein weiterer Hinweis auf eine ...nun ja ...verbindliche Absichtserklärung gedeutet werden können?

 

 

Edith hat grad den Eröffnungspost gelesen und macht wohl mal besser das Licht aus, da scheint sich ja nix mehr neues zu tun heute...

 

nitynite und danke ersteinmal.

Bearbeitet von Lambrookee
Geschrieben

Morgen!!!

 

Naja, das liest sich für mich jetzt so, dass die Vertretungsstelle als Dauerstelle eingerichtet werden soll. Die Person, die die Verlängerung wollte, könnte sich also wohl auf die neu ausgeschriebene Stelle bewerben.

 

Da gibt es nun verschiedene Möglichkeiten, wie man das lesen kann:

 

Man will die Person, die den ggw. Vertrag hat, dezidiert NICHT und lässt daher den Vertrag einfach auslaufen. Dann ist eh keine Chance, den Fuß in der Tür zu halten.

 

Oder: Die Einrichtung einer Dauerstelle muss ausgeschrieben werden, schlicht, weil es für solche Fälle eine Betriebsvereinbarung gibt, die diesen Prozess festlegt. Dann wäre das Spiel total offen.

 

Dein Bekannter sollte also ganz einfach nachfragen, wie denn das Rundschreiben (das ja nicht an ihn speziell, sondern an alle gerichtet ist) gemeint ist und ob er sich bewerben solle.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Vertretung sollte nach Wiedereingliederung der ausgefallenen Person einen Monat in einer Zweigstelle beschäftigt werden, um danach nach Fertigstellung des neuen Resortstandortes mit ihrer derzeitigen Kollegin im Anschluss das neue Resort zu übernehmen.

 

In Kurzform stand also ein durchgehender Beschäftigungsplan unter Berücksichtigung jeglicher Personalumstände, die wohl in einer Festanstellung münden sollten.

 

Die wiedereingegliederte Person sollte an Ihrem angestammten Arbeitsplatz mit neue/r/m Kolleg/In arbeiten.

 

 

Aktuelle Problematik ist der von der BG rechtlich abgesicherte Wunsch der ehem. ausgefallenen Person die Wiedereingliederung zu verkürzen um ab Montag

wieder voll zu arbeiten.

Dies würde zur Folge haben, dass die derzeit krankgeschriebene Vertretung quasi über Nacht ohne Arbeit und ohne Vision dasteht.

Das wiederum widerspricht meinem Anstandsgefühl massiv, da aus meiner Sicht/ Wahrnehmung  dort Revierpisserei/ Stutenbissigkeit seitens der 

wieder einzugliedernden Person mit hineinspielt.

 

Die Geschäftsführung hat zu verstehen gegeben, dass die Entscheidung des früheren Einstiegs der Angestellten (Person) überlassen bleibt, da sie auch Vertrauen in dieselbe zum Ausdruck bringen möchte.

 

Ich halte es für eine nicht akzeptable Vorgehensweise, dass eine solche Entscheidung vom angestellten Personal und nicht vom Arbeitgeber getroffen werden kann.

 

 

Ich habe nun, um diesen Alleingang zu stoppen, ein Gespräch mit der Geschäftsführung und den Kollegen aus dem Vorstand (pax 2 + mir) anberaumen lassen, um dort die Phalanx des Klüngels zu durchbrechen. 

 

Gruß aus`m kleinen gallischen Dorf und

guten Morgen!

Bearbeitet von Lambrookee
Geschrieben

in einem Rundschreiben wurde mitgeteilt, dass der Vertretungsvertrag nun doch nicht verlängert wird und die Stelle ausgeschrieben und neu besetzt wird.

Offizieller Grund ist hoher Krankenstand und Sorge, dass sich dies im neuen Resort fortsetzen wird.

 

 

 

Ein weiterer Aspekt, den ich hier sehe: ist es überhaupt rechtens, den "hohen Krankenstand" eines Mitarbeiters öffentlich zu machen, bzw. diese als offiziellen Grund anzugeben eine weitere Beschäftigung in Frage zu stellen?

 

Ist schon eine Weile her, aber als ich mich von meinem letzten Arbeitgeber getrennt habe, endete es (wie so oft) vor dem Arbeitsgericht. Letztendlich ging es da natürlich nicht um Weiterbeschäftigung, sondern um die Höhe der Abfindung. Mein ehemaliger Arbeitgeber und sein Anwalt führten dann auch einen vermeintlich hohen Krankheitsstand an um die Kündigung zu rechtfertigen und die Abfindung zu drücken. Das wurde von Richter damals sofort weggebügelt, er lies sie ihre Ausführung nicht mal beenden. Den Juristenwortlaut bekomme ich nicht mehr zusammen, aber er war wohl nicht besonders "amused" über diesen Versuch.

 

Andererseits frage ich mich tatsächlich, was Deine Kollegin erwarten kann. Wenn die ganze Geschichte schon so "schwierig" anfängt, ist das Betriebsklima eh vergiftet. Wenn sie eine neue Stelle antritt, hat sie normalerweise ja eh eine Probezeit und da kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bei Kündigungsverfahren läuft es oft auf eine Abfindung hinaus, eher selten wird tatsächlich eine Wiedereinstellung erstritten. Die Höhe der Abfindung richtet sich in der Regel ja nach Betriebszugehörigkeit. Da kann sie also auch nicht wirklich viel erwarten.

 

So bitter der Beigeschmack auch sein mag, ich denke eine wirkliche Zukunft wird es da für sie nicht geben. Wenn da wirklich ein paar Sachen total unkorrekt gelaufen sind, ist eventuell ein kleiner Betrag an Entschädigung / Wiedergutmachung möglich, aber besondere Hoffnung würde ich mir da nicht machen.

Geschrieben

Mmmm, Champ, das Wort "Krankenstand" hab ich immer statistisch, nie auf eine Person bezogen, verstanden.

 

Wenn die jetzige Vertretung zur Zeit, also auch in der Zeit, in der die einzugliedernde Person zurückkommt, allerdings krank ist, und jetzt ihr Zeitvertrag ausläuft, ist das v.a. "dumm gelaufen" - da jetzt der Arbeitgeber durch einfaches Nichtstun das Problem für sich lösen kann..

 

Was ich jetzt nicht kapiere: Du, Lambrookee, gehörst dem Vorstand an?! Wenn ja - dann habt ihr per Direktionsrecht doch eh die Befugnis Entscheidungen auf der unteren Ebene zu kippen.

Geschrieben (bearbeitet)

Krankenstand ist aus meiner Sicht ebensfalls statistisch zu betrachten, ist dort halt grade das Hauptthema und ich bin da etwas müde, das macht luschig...

 

Dennoch ist der Krankenstand :-D angeblich recht hoch ( 20%), in einem Betriebsfeld, welches per se einen bis zu 100% höheren Krankenstand hat als städtische Betriebe oder so. Der Person, die da gerade Gefahr läuft, Opfer undurchschaubarer Prozesse zu werden, wird ebenfalls ein hoher Krankheitsgrad (?) unterstellt. Belastbare Zahlen fehlen mir bislang, 

 

Direktionsrecht- das ist theoretisch korrekt, allerdings kann ich mir, der ich da grade reingebrütet wurde, vorstellen, dass die beiden Herren Kollegen und Gründungsmitglieder herzlich lachen, wenn ich da zu doll auf die Tonne haue und einer von denen dann später die Geschäftsführerin bumst, denn die sind liiert. :thumbsup:

 

 

 

just for the records, damit mir nicht fälschlicherweise Karrieristendasein untergejubelt wird: der Club ist ne gaymeinnützige GaymbH

die u.a. Parklplätze für kleine Menschen plant. Wohl um Nachschub für den laufenden Betrieb bereits bestehender Einrichtungen zu gewährleisten.

Oder nur, weil man das grade so macht. Also Frauen großflächig die Möglichkeit zu gewähren, sozialversicherungspflichtige Karrieren zu starten/ fortzusetzen und die folglich ohne große emotionale Sicherheit aufwachsenden Leibesfrüchte schon mal etwas auf Linie zu bringen...

Bearbeitet von Lambrookee
Geschrieben

Direktionsrecht- das ist theoretisch korrekt, allerdings kann ich mir, der ich da grade reingebrütet wurde, vorstellen, dass die beiden Herren Kollegen und Gründungsmitglieder herzlich lachen, wenn ich da zu doll auf die Tonne haue und einer von denen dann später die Geschäftsführerin bumst, denn die sind liiert. :thumbsup:

 

 

 

 

 

Muhahaaa!!! Und du fragst wg. ""Arbeitsrecht"...

 

Schlechte Karten...

Geschrieben

just for the records, damit mir nicht fälschlicherweise Karrieristendasein untergejubelt wird: der Club ist ne gaymeinnützige GaymbH

die u.a. Parklplätze für kleine Menschen plant. Wohl um Nachschub für den laufenden Betrieb bereits bestehender Einrichtungen zu gewährleisten.

Oder nur, weil man das grade so macht. Also Frauen großflächig die Möglichkeit zu gewähren, sozialversicherungspflichtige Karrieren zu starten/ fortzusetzen und die folglich ohne große emotionale Sicherheit aufwachsenden Leibesfrüchte schon mal etwas auf Linie zu bringen...

 

Hab jetzt ne Weile gebraucht, bis ich's gerafft habe... Ihr plant Kita's?!

 

Was meint denn euer Personalrat/Betriebsrat zu der Sache?

Geschrieben

2 in Betrieb, weitere in Planung, und nun halt die o.g. Parkplätze für < 3j.

(wo ich ja nicht so der Beführworter von bin.)

 

Mich interessiert das im Grunde nur aufgrund eigener Gören.

  Und Interesse an Funktionsweisen von durchseuchtem Terrain,

Intrigen, Misstrauen und geistiger Armut plus Gutsherrenart gepaart mit sehr sozialem Engagement.

 

Windmühlen waren halt grade keine da.

 

 

Betriebsrat gabs nochmal ab wieviel Angestellten?

 

 

Erfreulich aber, dass mehr als ein Formfehler zumindest auf Wohlwollen v. Justitia hoffen lassen.

Geschrieben

Betriebsrat gabs nochmal ab wieviel Angestellten?

 

 

Betriebsverfassungsgesetz § 1

Errichtung von Betriebsräten

(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt... 

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

kann ich ja mal anregen, danke.

 

 

 

Aber erstmal was anderes im im Grunde genommen selben Kontext.

 

Darf der Vorstand direkt mit dem (mittlerweile ordnungsgemäß gekündigten in einem Falle, mit Aufhebungsvertrag beendetes Arbeitsverhältnis im anderen) AN sprechen , ohne dass dem AN daraus ein Strick gedreht wird?

 

Der Vorstand ( oder Teile von diesem )  möchte gerne offiziell Infos bekommen die belegen, was ihm evtl. bereits zu Ohren gekommen sein könnte.  Ohne dass sich die direkt Betroffinnen damit irgendwo reinreiten. 

Wenn der Vorstand z.B. erführe, dass die Arbeitsunfähigkeit gar nicht sooo lange gedauert hat, wie ihm mitgeteilt wurde, wäre die missliche Situation, dass die Geschäftsführung belegbar (und wiederholt) Unwahr gesprochen hat. Bzw. gezielt Falschinfos raustut.

Und dann würde der Vorstand ( zu einem Teil) berechtigtermaßen böse werden ( müssen). Würde ich sagen, wenn man mich fragen würde.

 

 

Angestellte® ist unterstellt der  Geschäftsführung der gGmbH, diese ist dem Vorstand des e.V. unterstellt, der wiederum natürlich den Mitgliedern.

 

 

eilt :inlove:

Geschrieben

Der Vorstand darf natürlich jeden fragen. Wer wie antwortet, steht auf einem andren Blatt. Und wie eine Aussage bewiesen werden kann, ist die andere Frage.

 

Gekündigt wurde den betroffenen AN ja bereits - was soll ihnen denn noch passieren? Ihr Zeugnis können sie sich auch vom Vorstand schreiben lassen.

 

Eine wichtige Kategorie ist allrdings der sog. Betriebsfrieden. Wenn die Vorwürfe gg. die Geschäftsführung nicht zu Konsequenzen führen (können), ist hinterher nicht viel mehr passiert, als dass das Klima vergiftet ist - was i.a. nicht der Produktivität dient.

 

Wenn ich die Struktur jetzt richtig verstehe, seid ihr kein klassisches Unternehmen, sondern eher im Wohlfahrtsbereich unterwegs:

 

gemeinnütziger Verein mit hauptamtlichem Vorstand mit ausgelagerten nachträglich gegründeten gemeinnützigen GmbH's, von denen der Verein (alleiniger) Gesellschafter ist. Dann ist euer Vorstand wahrscheinlich mehr Aufsichtsorgan, als direkter Vorgesetzter der Geschäftsführung im Alltagsgeschäft. Das macht es schwieriger, der Geschäftsführung konkrete Anweisungen zu geben. Trotzdem kann der Vorstand natürlich Vorwürfe ggü. der Geschäftsführung geltend machen, wenn nachzuweisen ist, dass diese untreu ggü. dem Veerei gehandelt hat. Das triffts schon, wenn sie bewusst Falschaussagen getroffen hat.

Geschrieben

(...)

Das trifft den Sachverhalt wenn nicht  100%ig  dann zumindest seeehr gut.  

 

Durch, aus Sicht der Mitglieder, getroffene Fehlentscheidungen d. Geschäftsführung droht ein Weggang von 10% + der derzeitigen Mitglieder, 

Dunkelziffer unbekannt.

Werbung bzw.  positive Vertretung nach außen ist durch massive Unzufriedenheit derzeit nicht zu erwarten.

 

 

Frage ist, inwieweit hierdurch eine Schädigung des Vereins bzw. der Vereinsziele zu erkennen sein mag und ob dies Konsequenzen 

nach sich ziehen müsste.

 

Es sind Stimmen hörbar, die eine Änderung der personellen Situation i.d. Geschführung wünschen, aber man kennt ja auch die Menschen...mähhhhh.

möh...

 

 

 

 

 

 

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