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Polizei - abgelaufenes Kennzeichen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hey Leute,

Gerade eben angehalten worden und völlig verpeilt mir ein neues Kennzeichen zu besorgen, noch nicht mal dran gedacht. Was kommt auf mich zu? Ist ein fuffi Kennzeichen und war dann natürlich mit dem alte. Grünen unterwegs. Neues hatte ich noch nicht bestellt... Punkte, strafe etc?

Geschrieben

Zitat aus 123recht.net:

 

"Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat (Verstoß gg. das PflVersG) und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Außerdem ist es hinsichtlich der FaP ein sog. 'A-Verstoß'. Theo. ist eine Verfahrenseinstellung möglich, wird aber m.E. nicht erfolgen (bzw. wenn dann nur mit Auflage), da Sie gerade vor kurzem erst mit einem Verkehrsdelikt aufgefallen sind (zumindest wenn das ebenfalls eine Straftat und nicht nur eine OWi war) und nun -obowhl Sie noch nicht mal 1 Jahr den FS haben- bereits das 2. Mal. Ich wÜrde hier also mit einer jugendrechtlichen Maßnahme wie z.B. Sozialstunden rechnen. Da wir uns hier im Jugendrecht bewegen, ist es letztlich auch Schnuppe ob es Sozialstunden per Einstellung gibt, oder per Urteil. Beides kommt ins Erziehungsregister. In Flensburg dÜrfte die Sache mit 6 Punkten zu Buche schlagen.

Wieviele 'Vorangegangene Umstände' gab es denn bereits und welcher Natur waren die? (A oder B Verstöße iSd. Anlage 12 FeV)

Da die alte Sache aber noch nicht rechtskräftig ist wird es wohl so aussehen (wenn das das einitg vorangegangene ist), dass nun in jedem Fall das Aufbauseminar angeordnet und die Probezeitverlängerung kommt (fÜr die neue Sache - also selbst, wenn die alte nicht rechtskräftig wÜrde). Da der 2te Verstoß vor der Anordnung und Teilnahme an dem Aufbauseminar stattfand, gilt er nicht als 2. Verstoß iSd. der FaP (wer auch immer sich das ausgedacht hat) § 2a(2) StVG."

Geschrieben

in der regel beantrage ich eine einstellung nach 153 I1, wenn lediglich eine kurze zeit der nicht-versicherung vorlag und man anhaltspunkte dafür hat, dass ein fahrlässiges verhalten vorlag  und keine schwerwiegenden eintragungen bei kba vorliegen. "kein öffentliches interesse" kriegt man in der regel mit der ristbv hin. 

Geschrieben

Klingt für mich alles nach Juristendeutsch. Sollte ich mir besser professionellen Beistand besorgen? Meinen Führerschein Habe ich seit einem Monat wieder. Musste ihn wegen Trunkenheit am Steuer für 10 Monate abgeben. Sieht insgesamt alles ziemlich dumm aus. An für sich würde ich mich aber eher als seriös bezeichnen :) ich habe eine. Akademischen Beruf und kein Eintrag im Führungszeugnis....

Geschrieben (bearbeitet)

Besoffen fahren ist ein A Verstoß.

 

Edith sagt, dass die Unterteilung nur für die Probezeit gilt, mein Fehler.

Bearbeitet von Mr.Schmidt
Geschrieben

Ist das denn schon Fahren ohne Versicherungsschutz? Soweit ich weiß müsste die Versicherung bei einem Unfall auch noch vier Wochen nach Ablauf des Kennzeichens zahlen (Nachhaftung) - und könnte dich dann wahrscheinlich in Regress nehmen. Ordnungswidrig ist es natürlich trotzdem, aber wäre dann halt keine Straftat.

 

Wobei ich es echt nicht drauf ankommen lassen würde. Die Bullen achten in den ersten Märzwochen wirklich extrem darauf, ob das Schild die richtige Farbe hat. Die kontrollieren auch auf Schulhöfen, vor Diskos usw. und lassen sich eigentlich nie mit "Jo, mach ich morgen..." abspeisen. Also lasst den Scheiß mit den alten Kennzeichen, sowas nimmt nie ein gutes Ende.

Geschrieben

Als allererstes würde ich mir heute gleich ein neues Kennzeichen besorgen...  :rotwerd:

 

mögl. vordatiert auf 28.2.2014. ;-)

Geschrieben

...................nur so am Rande.

 

Hab mir gestern bei Allianz zwei neue Kennzeichen für 50 ccm im Oldtimerstatus abgeholt. Die Allianz hat die Preise für Oldtimerkennzeichen von 25.- € auf jetzt 48.- € pro Kennzeichen erhöht. Auch nicht schlecht.

Geschrieben

Ist das denn schon Fahren ohne Versicherungsschutz? Soweit ich weiß müsste die Versicherung bei einem Unfall auch noch vier Wochen nach Ablauf des Kennzeichens zahlen (Nachhaftung) - und könnte dich dann wahrscheinlich in Regress nehmen. Ordnungswidrig ist es natürlich trotzdem, aber wäre dann halt keine Straftat.

 

Wobei ich es echt nicht drauf ankommen lassen würde. Die Bullen achten in den ersten Märzwochen wirklich extrem darauf, ob das Schild die richtige Farbe hat. Die kontrollieren auch auf Schulhöfen, vor Diskos usw. und lassen sich eigentlich nie mit "Jo, mach ich morgen..." abspeisen. Also lasst den Scheiß mit den alten Kennzeichen, sowas nimmt nie ein gutes Ende.

Nachhaftung gibt es bei Versicherungskennzeichen nicht. Außerdem dient sie dazu die event. Schäden für Unfallopfer gering zu halten, insofern wäre ich mir nicht sicher ob das Pflichtversicherungsgebot damit zu erfüllen ist.

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