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67er V50 L für §21 langsamer machen - 3. Gang sperren? (Top-Speed: 52,


Empfohlene Beiträge

Ich vermute, das Problem liegt in der geplanten, erstmaligen Zulassung des Moppeds in Deutschland und damit Zulassung nach der heute gültigen StVZO-Vorschrift => vmax 45 km/h :satisfied:

Bearbeitet von T5Rainer
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Passt scho... Bei Fahrzeugen für den Deutschen Markt, ja. Für meine Italo Fuffi nicht... Es ist die aktuell geltende Rechtsprechung einzuhalten...

Sorry aber das ist Blödsinn, dann müsste die auch aktuelle Abgas und Geräuschvorschriften einhalten. Bearbeitet von matzmann
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Wenn du, wie vom Prüfer empfohlen, den 3. Gang komplett sperrst dann müßte er m.E.n. auch eintragen das es nur 2 Gänge gibt. Aber bevor er "augenzwinkernd" irgendwelche Tipps gibt wie du ihn austricksen kannst könnte er dir auch einfach die Prüfbescheinigung geben. Das der Roller bei einer Kontrolle nicht schneller fährt liegt sowieso in deiner Verantwortung. Genauso wie einen event. gesperrten 3.Gang wieder nutzbar zu machen.

Ich würde einfach eine Hülse auf den Gasschieber machen damit er nicht voll hochfahren kann.

Btw.: Wenn bei §21 die aktuelle Rechtslage entscheindend wäre dann müßte jeder importierte oder gefundene Roller über 50ccm sowohl die heutigen gesetzlichen Abgasnormen, Lärmpegel und Vorschriften über Blinker etc. einhalten. Insofern würde ich für eine persönliche Einschätzung halten.

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Hattest Du nicht zum nächsten TÜV-Termin den sagenumwobenen "Drosselauspuff" (tolles Wort, oder?) verbaut? :blink:

 

Rita kann Dir bestimmt die richtige Nummer sagen, die im Auspuff (eingeschlagen) sein muß.

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Wenn du, wie vom Prüfer empfohlen, den 3. Gang komplett sperrst dann müßte er m.E.n. auch eintragen das es nur 2 Gänge gibt. Aber bevor er "augenzwinkernd" irgendwelche Tipps gibt wie du ihn austricksen kannst könnte er dir auch einfach die Prüfbescheinigung geben. Das der Roller bei einer Kontrolle nicht schneller fährt liegt sowieso in deiner Verantwortung. Genauso wie einen event. gesperrten 3.Gang wieder nutzbar zu machen.

Ich würde einfach eine Hülse auf den Gasschieber machen damit er nicht voll hochfahren kann.

Btw.: Wenn bei §21 die aktuelle Rechtslage entscheindend wäre dann müßte jeder importierte oder gefundene Roller über 50ccm sowohl die heutigen gesetzlichen Abgasnormen, Lärmpegel und Vorschriften über Blinker etc. einhalten. Insofern würde ich für eine persönliche Einschätzung halten.

Das ist wahrscheinlich sein Plan, ja.

Ich werde mal einen guten Schluck Luft aus den Reifen lassen und den Gaszug begrenzen. Dann messe ich via Navi. Das sollte reichen. Einen großen Eingriff in die Technik möchte ich nicht...

Ich habe hier noch einige andere gute Tipps bekommen:

- Andere Teststrecke, am besten bergauf vorschlagen.

- Statt Leistung zu drosseln lieber Gewicht erhöhen, indem ich verlange mitzufahren.

- Gewicht der Fuffi erhöhen, indem ich den Rahmen mit Blei auskleide.

- Bremsbowdenzug spannen: Motto -> angezogene Handbremse.

- 6 Zoll Reifen verbauen.

- 1 Liter 2-Takt-Öl in den Tank schütten - on top zum Gemisch.

- Stahlwolle in den Krümmer stopfen.

Bearbeitet von christophallgäu
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Ich hab meine Spezial mit einem kabelbinder und einer Mutter im Auspuff/ Endrohr gedrosselt. Den kabelbinder hab ich um den Hebel am gaser gemacht, danach hatte ich kaum noch weg am gaszug hat aber gereicht. Die Spezial hatte 75 ccm und hat nun Deutsche Papiere.

Das mit 6 Zoll reifen usw. Wird nicht klappen da er das kontrolliert und so einträgt.

Gesendet von meinem HTC One mit Tapatalk

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Die Definition 2-rädrige KleinKrad und FmH mit bbH ≤ 45 km/h (§ 18 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a StVZO) ist spätestens ab 1. Januar 2000 auf 2-rädrige

KleinKrad und FmH anzuwenden, die auf Grund einer Allgemeinen Betriebserlaubnis, die vor dem 17. Juni 1999 erteilt worden ist, erstm. i. Verk. kommen

und ab 1. Januar 2002 auf 2-rädrige KleinKrad und FmH anzuwenden, die ab diesem Datum erstm. i. Verk. kommen.

 

2-rädrige KleinKrad und FmH mit bbH ≤ 50 km/h, die vor dem 1. Januar 2002 erstm. i. Verk. gekommen sind, gelten weiter als 2-rädrige KleinKrad oder

FmH mit folgenden Erläuterungen:

 

"Was ist wie StVzO" Moravia Verlag

 

In Verkehr gekommen ist das Ding schon lange vor 2002 in Italien

Bearbeitet von matzmann
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ich hab da mal ne frage?

 

 

gilt ein oldtimer nicht mehr als oldtimer wenn er importiert wurde?

 

da das fahrzeug in einem originalen zustand ist,müsste es doch ohne probleme möglich sein,die original motorkonfiguration zu verwenden.

das der motor komplett abkackt und/oder den auspuff zukokelt wenn der gedrosselt wird,müsste doch auch dem prüfer einleuchten.

 

btw.hast du mal über eine zündverstellung nachgedacht?

Bearbeitet von frankfree
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Prinzipiell ja, aber leider entsprechen die Grau Importe nicht immer genau dem deutschen Setup und damit den Fahrzeugklassen (z.B gabs den deutschen 40 km/h Auspuff nie in Italien und die 9-Zoll Bereifung nie in Deutschland)

Eine Fuffi aus Italien ist halt nicht immer baugleich mit einer deutschen.

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ich hab da mal ne frage?

 

 

gilt ein oldtimer nicht mehr als oldtimer wenn er importiert wurde?

 

da das fahrzeug in einem originalen zustand ist,müsste es doch ohne probleme möglich sein,die original motorkonfiguration zu verwenden.

das der motor komplett abkackt und/oder den auspuff zukokelt wenn der gedrosselt wird,müsste doch auch dem prüfer einleuchten.

 

btw.hast du mal über eine zündverstellung nachgedacht?

Wie matzmann geschrieben hat gilt eine importierte Vespa natürlich als Oldtimer wenn sie nach D importiert wird. Das Problem ist nur das sie, sofern sie komplett orginal ist, zwar 50ccm aber eine bbH von über 45km/h hat. Daher gibt es zwei Möglichkeiten.

1. Drosseln und über eine §21 Abnahme die Bestätigung als zulassungsfreien Roller zu erhalten oder

2. alles orginal lassen und den Roller als zulassungpflichtiges Fahrzeug mit großem Kennzeichen und regelmäßiger TÜV-Pflicht abnehmen lassen.

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drück das Auspuff Endrohr etwas zu , zuer am zusten

 

und mach den Gaszug labbeliger fertig ist die 39 kmh Rennwurst, dauert ca  2 min :-D

 

wenn du meinst der TÜV Mensch checkt alles 100 %, fahr zu einer anderen Prüfstelle

Bearbeitet von schlubbi
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drück das Auspuff Endrohr etwas zu , zuer am zusten

und mach den Gaszug labbeliger fertig ist die 39 kmh Rennwurst, dauert ca 2 min :-D

Genau so mache ich das auch immer, wenn was zu Laut oder zu schnell ist ;-)

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Danke!

Eine Metallschelle um die Schraube, mit der man den Gaszug einstellt und den Arm, der sich bei Gasgeben nach oben bewegt, befestigt. Je enger man diese Schelle schraubt, desto weniger Gas kann man geben. Feintuning mit einem Navi...

Und zudem einen Haufen Luft aus den Reifen gelassen.... :-)

Bearbeitet von christophallgäu
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  • 3 Monate später...

Heute auch eine 66er 50N aus Italien abnehmen lassen... Dauer ca. 10 Min. Prüfer gar nicht gefahren, nur Licht und Hupe kontrolliert.

 

Die restlichen Prüfpunkte wurden von mir wahrheitsgemäß mündlich beantwortet.

 

Noch 3.00 /10 Zoll Reifen und 16/16er Dello aufschreiben lassen und 120 Flocken bezahlt...

 

Höchstgeschwindigkeit t=50 km/H sind eingetragen worden, weil ich gesagt hab: Läuft so "gute" 45...(Denk ich mir, hab nicht weiter gefragt)

 

Mittwoch bekommt Sie noch das freiwillige Zulassungsprozedere inkl. kleinem 125er Blech wir beim Christoph. Hatte bei der KBA Abfrage schonmal letzte Woche beim Amt vorgefühlt und bin beim Abt.-Leiter erfolgreich gelandet...

 

post-51271-0-82034700-1403528780.jpg

 

Ich bin zufrieden, aber hätte nicht jetzt analog ner deutschen Betriebserlaubnis 40 km/H bauartbed. Höchstgeschw. oder die gängigen 45 km/H eingetragen werden müssen?  Was ist da eigentlich richtig Richtig?

Bearbeitet von Piloti Speciali
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  • 3 Monate später...
  • 2 Wochen später...

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