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Die ultimative Uli-H Strafmaßprognose


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

 

 oder seh ich das falsch?

 

 

Ja, du siehst das vollkommen naiv und falsch !

 

Mal mit ganz simplen Bildern gerabeitet.

 

5 km/h in einer 30-Zone ist das selbe, wie 200 Km/h zu viel in der Autobahnbaustelle. Ist beides eine Geschwindigkeitsübertretung! Wird aber erstaunlicher Weise verschieden bestraft.

 

Wenn du die Artikel, welche oben verlinkt sind aufmerksam liest, wirst du feststellen, das auch der kleinsten Leuchte, schnell klar ist, das es bei Ulis "Einkommen" nicht um ehrlicher Hände Arbeit, oder ein besonderes Genius im Aktienhandel geht, sondern ein Beschissmodel gestrickt wurde, dessen Hintergründe spannender sind, als die kleine " Causa Wursto" selbst.

 

Die aufopfernde Haltung ist also eher kalküll, um den wahren Dreck zu verbergen. Praktisch Münchner Klüngel2

 

 

 

  • Like 3
Geschrieben (bearbeitet)

Ja, du siehst das vollkommen naiv und falsch !

 

Mal mit ganz simplen Bildern gerabeitet.

 

5 km/h in einer 30-Zone ist das selbe, wie 200 Km/h zu viel in der Autobahnbaustelle. Ist beides eine Geschwindigkeitsübertretung! Wird aber erstaunlicher Weise verschieden bestraft.

 

 

 

Das ist das Entscheidende: Die Schwere einer Tat ist eben unter anderem auch quantifizierbar. Deshalb gibt es ja auch im Strafmaß einen gewissen Handlungsspielraum des Gerichtes.

 

Und da ist die mehrfache, jahrelange Wiederholung ein und derselben Straftat schon ein Argument für die Höhe des Strafmaßes.

 

Um es schlicht zu sagen:

 

Wenn ich dir einmal auf die Nase haue ist das gemein.

Wenn ich dir täglich auf die Nase haue, ist das schon richtig fies.

Und wenn ich dir täglich die Nase breche, muss ich schon aufpassen, dass ich mich nicht erwischen lasse...

 

Und da hilfts dann auch nicht, dass es immer nur deine Nase ist, und ich das erste mal zuhauen zugebe...

 

Edith meint, ich sollte noch klären, dass ich nicht sukrams, sondern robe's Nase meinte - auch wenn das nur bedingt strafmildernd wirken wird... :cool:

Bearbeitet von pötpöt
  • Like 1
Geschrieben

Wenn du die Artikel, welche oben verlinkt sind aufmerksam liest, wirst du feststellen, das auch der kleinsten Leuchte, schnell klar ist, das es bei Ulis "Einkommen" nicht um ehrlicher Hände Arbeit, oder ein besonderes Genius im Aktienhandel geht, sondern ein Beschissmodel gestrickt wurde, dessen Hintergründe spannender sind, als die kleine " Causa Wursto" selbst.

 

 

er hat zwei gegensätzliche Termingeschäfte in unterschiedlichen Ländern gemacht, wenns in DE in die Hose ging, die Verluste steuerlich geltend gemacht, wenns in Italien gut ging, die Gewinne steuerfrei eingesteckt?

Geschrieben

Das ist das Entscheidende: Die Schwere einer Tat ist eben unter anderem auch quantifizierbar. Deshalb gibt es ja auch im Strafmaß einen gewissen Handlungsspielraum des Gerichtes.

 

Und da ist die mehrfache, jahrelange Wiederholung ein und derselben Straftat schon ein Argument für die Höhe des Strafmaßes.

 

Um es schlicht zu sagen:

 

Wenn ich dir einmal auf die Nase haue ist das gemein.

Wenn ich dir täglich auf die Nase haue, ist das schon richtig fies.

Und wenn ich dir täglich die Nase breche, muss ich schon aufpassen, dass ich mich nicht erwischen lasse...

 

Und da hilfts dann auch nicht, dass es immer nur deine Nase ist, und ich das erste mal zuhauen zugebe...

 

Edith meint, ich sollte noch klären, dass ich nicht sukrams, sondern robe's Nase meinte - auch wenn das nur bedingt strafmildernd wirken wird... :cool:

 

Vergiß es. Das ist demgleich doch wie mit diesem Stalin: tötet man einen Menschen, ist es Mord. Tötest du Millionen, ist nur noch eine Statistik. Piggeldy bleibt bei seiner Meinung, der Finger im Po, Mexiko, und der Putin bekommt halt die Krim. Hier ist nix mehr zu retten. :whistling:

  • Like 1
Geschrieben

er hat zwei gegensätzliche Termingeschäfte in unterschiedlichen Ländern gemacht, wenns in DE in die Hose ging, die Verluste steuerlich geltend gemacht, wenns in Italien gut ging, die Gewinne steuerfrei eingesteckt?

 

 

Lies dir mal, die auf den letzten Seiten gesetzen Links durch, und stell dir dann die Frage des " Startskapitals", oder setzt das mal in Realition zu der Knete, die du ansetzen müßtest. Vieleicht macht das ja den Ansatz klarer...

Geschrieben

Ähm sind das nun Fakten in dem Artikel?

Das von Tagesanzeiger ist ja durchgehend im Konjunktiv geschrieben.

Weiss nicht, die Artikelschreiberlinge verdienen ihr Geld halt auch mit Schlagzeilen. Weiss nicht was man glauben darf/kann.

Geschrieben

Das ist das Entscheidende: Die Schwere einer Tat ist eben unter anderem auch quantifizierbar. Deshalb gibt es ja auch im Strafmaß einen gewissen Handlungsspielraum des Gerichtes.

 

Und da ist die mehrfache, jahrelange Wiederholung ein und derselben Straftat schon ein Argument für die Höhe des Strafmaßes.

 

Um es schlicht zu sagen:

 

Wenn ich dir einmal auf die Nase haue ist das gemein.

Wenn ich dir täglich auf die Nase haue, ist das schon richtig fies.

Und wenn ich dir täglich die Nase breche, muss ich schon aufpassen, dass ich mich nicht erwischen lasse...

 

Und da hilfts dann auch nicht, dass es immer nur deine Nase ist, und ich das erste mal zuhauen zugebe...

 

Edith meint, ich sollte noch klären, dass ich nicht sukrams, sondern robe's Nase meinte - auch wenn das nur bedingt strafmildernd wirken wird... :cool:

Das Beispiel trifft's aber doch nur fast.

Nach Robes Auffassung müsste das Strafmaß das selbe sein wenn ich meiner Freundin den Kopf vom Hals Prügel, wie sie wenn sie mir ne Ohrfeige gibt.

Sie ist halt recht zierlich und ich wieg 2 Zentner.

Geschrieben (bearbeitet)

Das Beispiel trifft's aber doch nur fast.

Nach Robes Auffassung müsste das Strafmaß das selbe sein wenn ich meiner Freundin den Kopf vom Hals Prügel, wie sie wenn sie mir ne Ohrfeige gibt.

Sie ist halt recht zierlich und ich wieg 2 Zentner.

 

dann habt ihr das wohl falsch verstanden. Für mich ist Steuerhinterziehung mit 10000€ und mit 27Mio€ die gleiche Tat und somit sollte die Strafe die Selbe sein.

 

Ohrfeige - Kopf ab wäre doch eher Steuerhinterziehung - Banküberfall

(mal ganz davon abgesehn, dass ich häusliche Gewalt schlimmer finde als 27Mio€ zu hinterziehen)

Bearbeitet von Robe007
Geschrieben

dann habt ihr das wohl falsch verstanden. Für mich ist Steuerhinterziehung mit 10000€ und mit 27Mio€ die gleiche Tat und somit sollte die Strafe die Selbe sein.

 

Ohrfeige - Kopf ab wäre doch eher Steuerhinterziehung - Banküberfall

(mal ganz davon abgesehn, dass ich häusliche Gewalt schlimmer finde als 27Mio€ zu hinterziehen)

 

Unabhängig von der Höhe der Summe sollte es aber schon einen Unterschied machen, ob es um eine einmalige Steuerhinterziehung geht oder um eine Reihe von Taten über einen Zeitraum von vielen Jahren.

Geschrieben

auf jeden Fall, nur hinterzieht man Steuern über mehrer Jahre und es kommt ne Summe von 10.000€ raus, sollte der Steuerhinterzieher wie Herr H. 3.5Jahre bekommen.

Geschrieben

dann habt ihr das wohl falsch verstanden. Für mich ist Steuerhinterziehung mit 10000€ und mit 27Mio€ die gleiche Tat und somit sollte die Strafe die Selbe sein.

 

Ohrfeige - Kopf ab wäre doch eher Steuerhinterziehung - Banküberfall

(mal ganz davon abgesehn, dass ich häusliche Gewalt schlimmer finde als 27Mio€ zu hinterziehen)

Wieso? Wenn wir beide den selben Anteil unserer Kraft benötigen und ich nunmal einfach mehr Kraft habe? Versteh ich nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

er zahlt die Steuern zurück, ich denke eben nicht, dass man das dann mit Kopf ab vergleichen kann

 

Bei manchen Kommentaren zu dem Thema, scheint es so, dass sich manche freuen, dass es mal einen der oberen Gehaltsklassen getroffen hat und es deshalb diesen Leuten umso mehr recht ist wenn er härter bestraft wird. 

 

Für mich muss sich sich Herr H. nicht für sein Vermögen entschuldigen, hätte es Jemanden beim FCB gegenben, der seinen Job für 2000€/Monat erledigt hätte, hätten sie den eingestellt. Gibts aber nicht und dann zahlt man halt soviel Geld für Jemanden, von dem man denkt, dass er der Richtige ist.

 

da kommen dann einfach höhere Summen zusammen, da Herr H. wahrscheinlich keine Zahlen hinterm Komma kennt. Ist halt einfach so.

 

Für mich ist er ein Steuerhinterzieher wie jeder andere auch und hat auch, wie jeder andere auch eine vergleichbare Strafe zu bekommen.

Bearbeitet von Robe007
Geschrieben

Wiedergutmachung und Strafe sind aber 2 paar Schuhe.

 

Wenn einer der nen Smart hat nen Computer klaut wird der auch weniger hart bestraft als einer der nen Tieflader hat und nen Container voll Computer klaut.

Geschrieben

 

Für mich muss sich sich Herr H. nicht für sein Vermögen entschuldigen, hätte es Jemanden beim FCB gegenben, der seinen Job für 2000€/Monat erledigt hätte, hätten sie den eingestellt. Gibts aber nicht und dann zahlt man halt soviel Geld für Jemanden, von dem man denkt, dass er der Richtige ist.

 

 

Dass das Geld für seine Zockereien von seinem FCB-Gehalt kam, wage ich doch mal zu bezweifeln.

Geschrieben

ich als nichtjurist nehme schon mal an, dass es tatangemessen zugeht - also nach oben und unten.

und das nicht linear ... also nicht 1 EUR = 1 Tag und dann hochmultiplizert

 

eher etwas progressiv. also einen mindest/grundstock für die tat und dann nach erschwernis- bzw.
schuldminderungsfaktoren eine schippe drauf.somit muss einer der nen tieflader PCs klaut nicht für
ne million jahre ins kittchen, aber hat sicher eine höhere strafe zu erwarten, als der einzelteileab-
schlepper. hat wahrscheinlich auch was mit krimineller energie zu tun. wenn man das "mal" macht
ist das anders zu werten, als über jahre betriebene systematische straffälligkeit mit vorsatz und
erbrachtem aufwand.

b

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

er zahlt die Steuern zurück, ich denke eben nicht, dass man das dann mit Kopf ab vergleichen kann

 

Bei manchen Kommentaren zu dem Thema, scheint es so, dass sich manche freuen, dass es mal einen der oberen Gehaltsklassen getroffen hat und es deshalb diesen Leuten umso mehr recht ist wenn er härter bestraft wird. 

 

Für mich muss sich sich Herr H. nicht für sein Vermögen entschuldigen, hätte es Jemanden beim FCB gegenben, der seinen Job für 2000€/Monat erledigt hätte, hätten sie den eingestellt. Gibts aber nicht und dann zahlt man halt soviel Geld für Jemanden, von dem man denkt, dass er der Richtige ist.

 

da kommen dann einfach höhere Summen zusammen, da Herr H. wahrscheinlich keine Zahlen hinterm Komma kennt. Ist halt einfach so.

 

Für mich ist er ein Steuerhinterzieher wie jeder andere auch und hat auch, wie jeder andere auch eine vergleichbare Strafe zu bekommen.

 

Sicher sind viele schadenfroh, auch ich kanns nicht ganz abstreiten, aber das resultiert ja mitunter auch daraus dass der Herr H. sich als "die" moralische Instanz installiert und dargestellt hat. Jetzt kommt halt raus dass er ein genauso schmieriger und gieriger Kerl ist wie all jene auf die er vermeintlich herabgesehen hat.

Was er gemacht hat ist auch kein Kavaliersdelikt, sondern schlicht schwerer Diebstahl. Und für mich besteht ein deutlicher Unterschied zwischen 10000 und 27Mio (wenn das überhaupt das Ende der Fahnenstange ist), womit ich auch unterschiedliche Strafen für angemessen halte.

 

Und die Frage, woher sein Startkapital stammte und wofür er es bekam, darüber wird nun wohl der Mantel des Schweigens bereitet. Sein FCB-Salär war doch viel zu gering um mit Devisengeschäften diese Beträge zu erzocken? Genau das zumindest wird ja behauptet.

Bearbeitet von Bluenote
bitte keine solchen titulierungen
Geschrieben

ich als nichtjurist nehme schon mal an, dass es tatangemessen zugeht - also nach oben und unten.

und das nicht linear ... also nicht 1 EUR = 1 Tag und dann hochmultiplizert

 

eher etwas progressiv. also einen mindest/grundstock für die tat und dann nach erschwernis- bzw.

schuldminderungsfaktoren eine schippe drauf.somit muss einer der nen tieflader PCs klaut nicht für

ne million jahre ins kittchen, aber hat sicher eine höhere strafe zu erwarten, als der einzelteileab-

schlepper. hat wahrscheinlich auch was mit krimineller energie zu tun. wenn man das "mal" macht

ist das anders zu werten, als über jahre betriebene systematische straffälligkeit mit vorsatz und

erbrachtem aufwand.

b

Eben!

 

Der Herr H. ist doch, mal abgesehen von der Herkunft seines Kapitals, schon durch die vieljährige Steuerhinterziehung in Multimillionenhöhe per Definition Gewohnheitsverbrecher. Ode`?

Geschrieben

Alles richtig, aber untern Strich geht es nur um Kohle, kein Mord oder sonstige Gewalttat.

 

Herr H ist über 60 Jahre und durch die Schmach eh schon bestraft. Ist doch mehr oder weniger zum Spott aller geworden. Nochmal würde er sowas sicher nicht tun, eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist er ebensowenig. Daher finde ich die Gefängnisstrafe schlichtweg schwachsinnig; zahlt übrigends nur der Steuerzahler.

 

Richtig gefunden hätte ich neben der eigentlich Steuernachzahlung (inkl. Zinsen ....etc.) eine empfindliche Geldstrafe, die auch bei einem Multimillionen Vermögen richtig (!) wehtut und den Lebensstandart entsprechend verändert.

Geschrieben

... zahlt übrigends nur der Steuerzahler....

 

 

Das sollte uns eine anständige Wiedereingliederung als wertvolles Glied der Gesellschaft aber auch wert sein, finde ich! Und amortisiert sich durch die zu erwartenden Zinserträge der ab sofort brav gezahlten Steuern recht rasch.

Geschrieben

In so einem Forum kann  man natürlich ein ordentliches Maß an subjektiven Empfinden zum Ausdruck bringen , aber die unten stehende Formulierung ist dann glaube ich doch über das Ziel hinausgeschossen. Ich denke so etwas sollte man nicht über das Forum kommunizieren. Das könnte dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden.

Sicher sind viele schadenfroh, auch ich kanns nicht ganz abstreiten, aber das resultiert ja mitunter auch daraus dass der Herr H. sich als "die" moralische Instanz installiert und dargestellt hat. Jetzt kommt halt raus dass er ein genauso schmieriger und gieriger Kerl ist wie all jene auf die er vermeintlich herabgesehen hat.

Was er gemacht hat ist auch kein Kavaliersdelikt, sondern schlicht schwerer Diebstahl. Und für mich besteht ein deutlicher Unterschied zwischen 10000 und 27Mio (wenn das überhaupt das Ende der Fahnenstange ist), womit ich auch unterschiedliche Strafen für angemessen halte.

 

Und die Frage, woher sein Startkapital stammte und wofür er es bekam, darüber wird nun wohl der Mantel des Schweigens bereitet. Sein FCB-Salär war doch viel zu gering um mit Devisengeschäften diese Beträge zu erzocken? Genau das zumindest wird ja behauptet.

 

Schwerer Diebstahl??? Das ist dein Empfinden, oder  meinst du das ernst?

 

Eben!

 

Der Herr H. ist doch, mal abgesehen von der Herkunft seines Kapitals, schon durch die vieljährige Steuerhinterziehung in Multimillionenhöhe per Definition Gewohnheitsverbrecher. Ode`?

Nein. Steuerverkürzung ist kein Verbrechen.

Geschrieben

.....

Richtig gefunden hätte ich neben der eigentlich Steuernachzahlung (inkl. Zinsen ....etc.) eine empfindliche Geldstrafe, die auch bei einem Multimillionen Vermögen richtig (!) wehtut und den Lebensstandart entsprechend verändert.

 

Maximal sind 360 Tagessätze möglich. Unter bestimmten Bedingungen 720 Tagessätze. Ein Tagessatz kann maximal bei 30.000,00 EUR liegen. Mehr ist nicht drin.

Geschrieben

 

Nein. Steuerverkürzung ist kein Verbrechen.

Ich bin mir nicht sicher, ob die juristische Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen, die sich in Deutschland lediglich an der dafür vorgesehenen Mindeststrafe (1 Jahr Freiheitsstrafe) orientiert, wirklich hilfreich ist.

 

Nach dieser Klassifizierung ist nämlich auch Körperverletzung, Diebstahl und Betrug kein "Verbrechen", sondern "nur" ein "Vergehen". Nur weil die Mindeststrafe unter einem Jahr liegt.

Geschrieben

In so einem Forum kann  man natürlich ein ordentliches Maß an subjektiven Empfinden zum Ausdruck bringen , aber die unten stehende Formulierung ist dann glaube ich doch über das Ziel hinausgeschossen. Ich denke so etwas sollte man nicht über das Forum kommunizieren. Das könnte dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden.

 

Schwerer Diebstahl??? Das ist dein Empfinden, oder  meinst du das ernst?

 

Nein. Steuerverkürzung ist kein Verbrechen.

 

Zum ersten Punkt mag ich dir Recht geben, das war nun wirklich nur empfundene Meinung.

Zum zweiten: Was ist denn der Unterschied zwischen Empfinden und ernst meinen? Der offizielle Sprachgebrauch mit "Steuerverkürzung" ist m.E. reine Verniedlichung. Ich persönlich sehe das als Diebstahl an, er hat dem Staat und somit auch irgendwie uns allen dieses Geld durch Vorenthaltung / Verheimlichung gestohlen. Das ist wie Ladendiebstahl  oder Zeche prellen.

 

Und durch diese Verniedlichung im Sprachgebrauch wird um so mehr impliziert dass der ja eigentlich ein ganz Guter ist, der hat doch nichts Böses getan. Die paar Steuern, soll er doch 10 Stunden Streetworken, ne Woche Suppe in der Tafel ausgeben und ein bisschen was nachzahlen. Dann sind wir aber wieder gut oder?

Geschrieben

Alles richtig, aber untern Strich geht es nur um Kohle, kein Mord oder sonstige Gewalttat.

 

Herr H ist über 60 Jahre und durch die Schmach eh schon bestraft. Ist doch mehr oder weniger zum Spott aller geworden. Nochmal würde er sowas sicher nicht tun, eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist er ebensowenig. Daher finde ich die Gefängnisstrafe schlichtweg schwachsinnig; zahlt übrigends nur der Steuerzahler.

 

Richtig gefunden hätte ich neben der eigentlich Steuernachzahlung (inkl. Zinsen ....etc.) eine empfindliche Geldstrafe, die auch bei einem Multimillionen Vermögen richtig (!) wehtut und den Lebensstandart entsprechend verändert.

es steht außer frage, dass wir alle etwas kopfschüttelnd ob der tatsache dastehen, dass tlw. gewaltverbrechen ge-

ringer geahndet werden als wirtschaftskriminalität.

aber das ist hier nicht die frage.

 

Herr H. hat wissentlich (wenn unwissentlich, dann lag die informationseinholung in seiner pflicht und letztlich würde

unwissenheit vor strafe nicht schützen) gegen geltendes recht (ob man das besser dimmen/auslegen/diskutieren/

anpassen/ändern sollte, mal dahingestellt) verstoßen. über einen langen zeitraum, wiederholt.

ob er dabei 60, 23 oder 75 ist ist unerheblich. vor dem gesetz ist jedes geschlecht/alter/etc. gleich (außer man ich

nicht voll strafmündig oder anderweitig nicht voll belangbar). da Herr H. seine sinne scheinbar beisammen hat, und

er nicht von seinen erziehungsberechtigten begleitet wurde, zudem auch ein ganz gut gehendes unternehmen (oder

mehrere) leitet, ist davon auszugehen, dass einen strafminderung auf grund seines alters jetzt auch nicht wirklich zieht.

würscht'l produziertm bayern verwalten und spekulieren hat er ja auch noch gut können.

die "schmach" ist eine folge seiner taten - keine strafe. gesellschaftliche ächtung ist mMn ein gewolltes und richtiges

mittel, für personen, die nachgewiesenermaßen vorsätzlich gegen die reglementierungen eines ordentlichen miteinan-

ders verstoßen haben. wie gesagt: keine strafe.das ist "beifang".

nochmal tun ... na ja. ich denke mal nicht darüber nach, was rausgekommen wäre, hätte man die hexenjagt intensiver

betrieben. was alleine an den 4 prozesstagen noch an schippen draufgelegt wurde ... das war nur rauch. da ist noch

feuer. und mMn würde er das auch weiter betreiben. der kerl ist nicht auf der brennsuppe dahergeschwommen - der

weis und wusste was er tut.

und mit gefahr für die öffentlichkeit hat das auch nix zu tun. ich begrüße jetzt nicht, wie oben erwähnt, dass da gewalt-

verbrechen mit (in dem fall) wirtschaftskriminalität in einen topf geschmissen wird, aber so ist nunmal geltendes recht,

welches Herr H. hätte kennen müssen. freie willensentscheidung, sich dem risiko auszusetzen, wenn man erwischt wird,

einzuwandern.

schade, dass die rechtsprechung da nicht deinem vorschlag folgt - empfindlich am beutel schneiden fände ich pers. (in

kombination mit einer vorstrafe - die ihn allein auch seinen job kosten sollte) auch ok. wenngleich ich den eintrag im

führungszeugnis nicht so hoch werte - in dem fall. der kerl sitzt gut im sattel, schreibt noch ein buch und ist sozial ab-

gesichert. ein kleiner gauner ist mit dem eintrag an vielen stellen raus.

 

daher ist sitzen jetzt hald was er bekommen hat.

hätte hätte fahrradkette ... urteil ergangen, prozess aus, strafe akzeptiert, deckel zu, affe tot.

b

Geschrieben

 

Zum ersten Punkt mag ich dir Recht geben, das war nun wirklich nur empfundene Meinung.

titulierungen die als beleidigung gewertet werden können und nicht ausreichend smilies oder gegenseitiges einverständnis in der

nennung aufweisen, sind auch ggü. nicht anwesenden personen tunlichst zu vermeiden.

die deutsche sprache gibt in ihrem wortschatz genug kombinierbares material her, um da einen ausdruck deines unbills zu finden.

b

Geschrieben (bearbeitet)

Das mit der gesellschaftlichen Ächtung ist m.E.n. auch unterschiedlich zu betrachten. Diejenigen die in seinen Kreisen verkehren wie die Vorsitzenden von Audi, VW/Porsche, Telekom u.ä. halten ja offensichtlich zu ihm wie aus der Tatsache zu ersehen ist das sowohl sein Büro alsuch sein Stadiensitz frei bleiben. Und Hr. Stoiber will ihn ja nach Abbüßung der Strafe durchaus wieder im Vorstand des FC Bayern sehen. Sicher hört das jeder bayrische Beamte der wegen Vorteilsannahme vor Gericht stand gerne. Nach Strafverbüßung steht in Bayern der Rückkehr ins Amt nichts im Wege.

Dieselben Leute hätten einen Verwaltungsangestellten der der Unterschlagung beschuldigt, wohlgemerkt beschuldigt noch nicht verurteilt, sicher kein Jahr an seinem Arbeitsplatz gelassen da sie keine Vorverurteilung wollen. Und im Falle H. wäre die Enthebung von seinen Ämtern ja nicht mal eine Vorverurteilung gewesen da am Tatbestand ja kein Zweifel bestand nur an der Frage ob die Selbstanzeige Bestand hat. Um bei obigem Bsp. zu bleiben. Eine verjährte Unterschlagung dürfte in diesen Firmen kein Hindernis für eine Beschäftigung in der Finanzabteilung sein.

Bearbeitet von rassmo
Geschrieben

Ich bin mir nicht sicher, ob die juristische Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen, die sich in Deutschland lediglich an der dafür vorgesehenen Mindeststrafe (1 Jahr Freiheitsstrafe) orientiert, wirklich hilfreich ist.

 

Nach dieser Klassifizierung ist nämlich auch Körperverletzung, Diebstahl und Betrug kein "Verbrechen", sondern "nur" ein "Vergehen". Nur weil die Mindeststrafe unter einem Jahr liegt.

 

Ich persönlich finde diese Unterscheidung hilfreich. Sie stellt eine objektive Grenze dar, die der Gesetzgeber bei der Bewertung des im Tatbestand beschriebenen Unrechtstypus  bei Vergehen für (relativ) geringer und bei Verbrechen für (relativ) höher strafwürdig hält.

Geschrieben

 

 Ich persönlich sehe das als Diebstahl an, er hat dem Staat und somit auch irgendwie uns allen dieses Geld durch Vorenthaltung / Verheimlichung gestohlen. Das ist wie Ladendiebstahl  oder Zeche prellen.

 

 

 

Du siehst es als Diebstahl an und ein solcher ist für dich anscheinend (ziemlich) verwerflich. Aber es handelt sich nicht um einen Diebstahl. Er hat nämlich nichts fremdes weggenommen. Er ist der Pflicht zur Entrichtung von Steuern nicht (korrekt) nachgekommen. Die Steuern, die dem Staat und somit schlussendlich auch der Gesellschaft zu Gute kommen sollen sind also verkürzt. Ich persönlich sehe in der Begrifflichkeit "Verkürzung" keine Verniedlichung. Sie bringt, finde ich, es sogar sehr treffend zum Ausdruck, dass das Ganze (Steuern) nicht erreicht wurde, weil man sich falsch verhalten hat. Dabei grenzt der Begriff zugleich ab, dass es sich nicht um eine Wegnahme bereits vorhandener Mittel handelt, die einem nicht zustehen.

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