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GSFwa: Sichtschutzzaun und Grenzabstand


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

ich würde gerne am Ende unseres Grundstücks einen Sichtschutzzaun aufstellen, allerdings grenz das Grundstück nicht an bebautes Land, sondern an eine Wiese (roter Strich). Der alte Sack, der jenseits der Wiese wohnt (grüner Pfeil) ist - freundlich formuliert - etwas anstrengend und schwärzt einen gerne an. Da ich nicht alles, was auf unserem Hof (roter Pfeil) passiert kommentiert wissen möchte, würde ich besagtem Herrn gerne die Möglichkeit nehmen sich auf die Wiese zu stellen und über unseren Garten auf unseren Hof zu schauen. Ich müsste gar nicht direkt auf die Grenze mit dem Zaun, sondern könnte auch gut und gerne 3 m davon weg bleiben, weil direkt an der Grenze eh ein Kompost/Schutthaufen liegt, den ich dann in einem Abwasch verstecken könnte. Mir stellt sich nun die Frage, ob ich mit 3 m Abstand zur Grenze immer auf der sicheren Seite bin, was einen 1,80 m hohen Zaun angeht, oder ob ich den Zaun doch unmittelbar auf/an die Grenze stellen darf, da es sich ja um nicht um bebautes Land handelt, das an unser Stück grenzt.

 

 

 

 

 

Gruß und vielen Dank, Ralf

post-1891-0-31380300-1394523100_thumb.jp

Geschrieben

Ganz einfach, ruf hier an:

 

Bauamt Geilenkirchen

 

Fragen kostet erfahrungsgemäß nichts. Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber ich prophezeie mal, das du deinen 1,8m Zaun ohne Baugenehmigung direkt auf die Grenze setzen darfst.

Geschrieben

Das ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland verschieben, da kann sogar jede Kommune noch eigene Vorschriften, Vorgaben oder was auch immer erlassen.

 

Ich hatte vor geraumer Zeit auch mal bei der Stadt angefragt, wegen Zaun (bei mir kommt dann noch dazu, daß zwei Grundsstücksgrenzen an öffentlichen Grund grenzen). Ich habe dann ein mehrseitiges Pamphlet bekommen, in denen das alles geregelt ist. Wo, wie hoch, was etc.

 

Interessant fand ich z.B., daß wenn einer einen Zaun haben möchte (der natürlich den jeweiligen Vorgaben entsprechen mu0), der andere sogar die Hälfte zahlen muß, ob er will oder nicht. Man muß halt nur einen gewissen Zeitraum einhalten in denen der andere sich dazu äußern kann. Sehr umfangreiche Materie, aber wie gesagt, vieles davon sind bei uns örtliche Verordnungen, das kann (und wird) bei Euch schon wieder ganz anders aussehen.

 

Ansonsten, falls das mit dem Zaun nicht so ohne weiteres geht, pflanz doch an der Grundsstücksgrenze entlang Kirschlorbeer. Das Zeug wächst verhältnismässig schnell, realtiv unkompliziert und ergibt in überschaubarem Zeitraum einen guten Sichtschutz.

Geschrieben

noch`n büsch`n Riesenbaärenklau  mit reinmischen in die Hecke, damit man sein Gesicht als Indikator hat, ob der Gucker wieder aktiv war... :sigh:

Geschrieben

 

Interessant fand ich z.B., daß wenn einer einen Zaun haben möchte (der natürlich den jeweiligen Vorgaben entsprechen mu0), der andere sogar die Hälfte zahlen muß, ob er will oder nicht.

Gibts da einen Durchschnittspreis pro Laufmeter oder sowas?

Nicht dass der Nachbar auf die Idee kommt statt einen Standartzaun die feine Ware aufzustellen weil der daneben eh die hälfte blechen muss.

Geschrieben

Hallo Ralf,

schau mal in $ 6 Abs. 10 Nr. 1 Landesbauordnung NRW.

Dort gilt für Zäune, die unmittelbar an der Grenze stehen, eine maximale Höhe von 2 m.

Dann musst du noch bei der Stadt nachfragen, ob nicht von diesem gesetzlichen Regelfall abgewichen wurde. Lokale Abweichungen sind über $ 86 Abs. 1 Landesbauordnung NRW möglich.

Gruß Dirk

Geschrieben

Im Bebauungsplan steht meist auch schon wie hoch an welcher Grenze ggf auch Art des Zauns...da gibt es auch oft nochmal spezielle Regelungen.

Zu der Zaunkosten teilen Sache, so kann man auch den alten Zaun an den der nebenan neu baut anteilig "verkaufen"...sollte man im Rahmen von "auf gute Nachbarschaft und so" über denken;) gilt nur bei der 50/50Grenze. Genau wie bei einem neuen Zaun und da kann man durchaus das feine Zeug nehmen wenn der Nachbar nicht wieder spricht...haben wir hier alles reichlich durch.

Gruss

Geschrieben

Die Zaunkosten werden nach dem Nachbarrechtsgesetz geteilt. Zugraunde liegt dann eigentlich der biligste Zaun (Maschendrahtzaun), man muss den Nachbarn über die Kosten mitteilen und eine einspruchsfrist abwarten. 

Achtung: Der liebe Nachbar darf am Zaunbau mitwirken um Kosten zu sparen!

 

Habe den ganzen Kram gerade hinter mir, als Mitzahler! Allerdings hat man mir die Möglichkeit der mitwirkung gegeben, wodurch ich meinen Anteil dann um 30% verringern konnte. Ich hätte wohl noch mehr rausholen können, man will sich aber ja nicht zu sehr mit dem Kindergarten (Gemeinde) streiten in den die eigenen Kinder gehen :rotwerd:

Geschrieben

Servus!

 

Vorsicht mit den Hecken, Leute!

 

Bei mir in der Gemeinde:

Keine Regelung bezüglich Zäunen (Bauamt) aber deutliche Regeln was Hecken und Bäume betrifft (Umweltamt).

Führt zu folgendem skurrilen Sachverhalt:

 

Ich darf problemlos (unter Beachtung der Grundstücksgrenze) eine 3m Hohe Steinmauer auf meiner Seite der Grenze hochziehen.

Allerdings habe ich Hecken und Bäume im Abstand von 2m zur Grenze stehen unter 2m zu halten, bis zu 0,5 m zur Grenze darf gar nichts wachsen. Außer es gilt Bestandsschutz älter 8 Jahre.

 

Sprich: Mein Nachbar schaut auf meine Mauer und kann nix machen, aber auf sein Verlangen muss ich meinen frisch gepflanzten 2,50m Apfelbaum direkt dahinter wieder umsägen - obwohl er den hinter der 3m Mauer nie sehen wird.

 

Lustig, gell?

Quintessenz: Bauamt fragen - ist die einzig sichere Methode.

 

greets,

Jan

Geschrieben

Mann mann.

 

Ich bin froh dass ich mit dieser Scheisse von wegen Nachbarschaftsrecht usw. noch nie ernsthaft auseinandersetzen musste. Mich wunderts so langsam auch nicht mehr, woher die ganzen übdrehten Regularien in KLeingartenanlagen kommen - zutiefst deutsch.

 

Schlimm auch wie manche Bebauungs- und Bepflanzungs(!!!)-Pläne in Neubaugebieten mittlerweile aussehen. Ich las kürzlich mit Freude die Mitschrift einer Gemeinderatssitzung wo für ein neu umzulegendes Gebiet von so einem gewählten Blockwart einheitliche Fassaden, Höhen, Dachformen und Dachausrichtungen verlangt wurden, da beim Bebauungsplan nebenan zuviel "Wildwuchs" toleriert worden sei und das zu undeutsch (sinngemäss)  aussähe.

 

Ein Kollege hatte auch sowas von Mobbing mit einem Manager-Nachbarn nebenan der zudem sein Grundstück tiefer hatte, also mit Stützmauer aus L-Steinen (1,6m Höhenunterschied etwa), zudem die Terasse im Schatten der Garage. Dem hätte ich auf die L-Steine einen Sichtschutzzaun mit 2m Höhe drauf gedübelt und auf seiner Seite zwecks Wetterschutz tiefschwarz gestrichen, so dass seine Terasse zum Darkroom wird :-D

 

Mein Kollege hat sich dann aber mangels Eiern  irgendwie geeinigt.

 

 

BTT: In Verlängerung der roten Linie meine ich bei einem der anderen Anwohner auch eine Hecke zu erkennen, bei uns werden Hecken zumindest in Neubaugebieten auch eher toleriert (von Amts wegen) als Zäune. Allerdings macht ein Zaun weniger Pflegeaufwand und steht an einem Wochenende.

Geschrieben

Ja die Spässe kenn ich, wir haben hier nen Bau aus den 60ern mit Neubaugebiet dran, meine 2 Nachbarn mit ebensoalten Hütten sind völlig unproblematisch. Aber meine drei Nachbarn im Neubaugebiet...brrrr ich soll Zaun höher Bäume weg Kompost weg und sowie. Meine Argumentation von wegen das sei nicht erst seit gestern so zieht leider auch nicht wirklich. Bzw trägt nicht zum nachbarschaftlichen Verhältnis bei... na egal.

Gruss

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