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Geschrieben

Vielleicht weiss das einer richtig genau. Ich bin der Meinung wenn ich den Roller wiederzulassen will, obwohl er endgültig stillgelegt ist nur eine Vollabnahme gemacht werden muss. Mit dem alten Brief wo die Fahrgestellnummer vermerkt ist und den Tüv Unterlagen zur Anmeldestelle und da gibt es dann einen neuen Brief. Eine KBA Anfrage ist meiner Meinung nicht nötig da ich ja die alten Papiere noch habe.

Scheiss Googel findet auch nix und den Fall hatte ich noch nie.

MFG bergfick

Geschrieben

Ich denke mal da liegst du richtig! Zumindest ist das bei anderen Fahrzeugen (Kfz, Traktor) so! Und wenn er weniger als ein Jahr abgemeldet war, brauchst du auch keine Vollabnahme!

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