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Geschrieben

Ich überlege mir meine tv175 zu verkaufen, habe aber keine Ahnung was sie für ein Wert hat. Kein o-lack, unrestauriert, Motor läuft, springt nicht immer an. Der Roller ist komplett. Gute Restaurations Basis.

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Geschrieben

Gute Restaurations Basis.

...- ist sie das wirklich?

Nicht dass man sie nicht wieder richten könnte, aber auf die Schnelle scheint man da schon ordentliche Warenkörbe zusammenklicken zu müssen, zuzgl. neuem Beinschild, Tacho, etc.

 

Ich kann nur sagen, was ICH dafür bezahlen wollte, ohne erst mal unter die Hauben geschaut zu haben. Mehr als 1500 - 2000,- wären da nicht drin nach genauerer Inspektion.

Geschrieben

Die braucht er nicht zu kaufen. Auch nicht zu dem von M. gefühlten Preis, der wohl ziemlich gut angesetzt ist.

Warum?

Weil ihm die Karre gehört. :thumbsup:

Geschrieben

Weil ihm die Karre gehört. :thumbsup:

Oh.

Das sehe ich auch jetzt erst. Die ist bereits im Besitz und soll veräußert werden.

Dann würde ich gern zurückrudern, bin aber nicht so der Editierer. :rotwerd:

Geschrieben

Schluessel ? Papiere( Documente), Historie???? wenn ja seh ich 3000 durchaus als realistich . ( mehr aber auch nicht)

Alle 3 Schlüssel sind da und original. 2ter Besitzer. Griechische Zulassung.

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    • Tatsächlich war es "schon immer" so - und ist es nach wie vor - , dass auch beim Kauf vom Privaten grds. Gewährleistungsansprüche bestehen, und zwar damals wie heute über 2 Jahre, es sei denn, man schliest das aus.
    • Ansonsten würde mir auch noch @konrektor einfallen! 
    • Ja, so schätze ich das eigentlich auch ein. Gut ist im Nachhinein, dass der ADAC-Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausschließt. Ich weiß nicht ob ihr es wusstet, ich bin da tatsächlich erst gestern Abend drüber gestolpert, aber seit 1.1.2024 gilt der Grundsatz, dass auch bei privaten PKW-Verkäufen der Verkäufer für Sachmängel 1 Jahr lang haftet. Es sei denn dies wird im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen. Sehe ich auch so. Der Vorwurf geht ja in die Richtung, dass ich bewusst bei der HU und AU beschissen habe, wie auch immer er sich das vorstellt wie ich das gemacht haben soll?!? Auch ein guter Punkt: ich werde das Schreiben jetzt hier nicht veröffentlichen, aber ich behaupte es wäre ein negatives Musterbeispiel in der Juristenausbildung. Die Anwälte, die das bisher gesehen haben lachen sich tot. Ich selbst musste mich halb tot lachen, als ich gesehen habe, dass die Frist zur Überweisung des geforderten Betrags im März 2024 ist (war!). Zug um Zug soll ich den Kaufpreis gegen das Auto wandeln. Zuzüglich Nutzungsausfall für den Käufer, weil er das Fahrzeug angeblich aktuell nicht nutzen kann, zuzüglich die Anmeldegebühren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle, zuzüglich die von ihm entrichtete Kfz-Steuer, zuzüglich die von ihm entrichteten Versicherungsbeiträge, zuzüglich der Anwaltsgebühren. Wir sind da mittlerweile bei über 11,5 t €. persönliche Kommunikation war ab dem Zeitpunkt beendet, als er mir Betrug bei der AU vorgeworfen hatte. Vorher war ich immer telefonisch erreichbar und stand mit Rat zur Seite. Bspw. als er nicht wusste woher er den Radio-Code bekommt, obwohl ich diesen mit allen anderen Unterlagen übergeben hatte. Aber egal.... Vor allem, wenn man ne Rechtsschutzversicherung hat. Also ich mache mir da nicht wirklich Sorgen, dass mich ein Prozess in den Ruin stürzt. Was das angeht kann ich das in Ruhe auf mich zukommen lassen. Mich treibt mehr um, dass es solche Arschlöcher gibt, die anderen ans Bein pissen wollen. Ich grüble auch schon seit Sonntag, weil ich das gerne selbst beantworten würde. Kfz-fachlich ist das Schreiben so dilletantisch verfasst, dass es sich für mich ohne große Mühe in Staub zerlegen lässt. Am liebsten würde ich mich mal bei der Handwerkskammer melden, die sollen die fachliche Eignung des angeblichen "Meisters" (wo ich nicht mal weiß ob es den überhaupt gibt) überprüfen. Was für ein Dünnschiss da behauptet wird, das geht auf keine Kuhhaut. So auch meine Denke. Meine befreundeten Juristen empfehlen mir aber dringend zu antworten, damit das bei einem eventuellen späteren Prozess nicht negativ ausgelegt werden kann. Ich habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt, ohne auf alle Punkte überhaupt eingehen zu können, das will ich jetzt noch vom Juristen checken lassen und dann damit antworten. Oder aber der/die Juristin übernimmt einfach meinen Text und ergänzt entsprechend.
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