Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

ich habe eine italienische VBB 150ccm ersteigert. Baujahr 62.

Leider ohne Papiere.

Da ich Vollabnahme machen muss, bin ich mir unsicher, ob ich für dieses Baujahr Blinker benötige?

So viel ich weiß benötigt man bis zum 31.12.1961 ab 125 ccm keine Blinker.

Stimmt das?

 

Wer weiß Rat?

 

Gruß

Rezzo

Geschrieben

ja richtig...

also brauchst du blinker...

ausser du schaffst es, wie hier auch schon oft besprochen, einen tüver zu überzeugen, dass blinker nachrüsten nicht geht, der das dann einträgt (was er meines wissensstandes nichtmehr darf), und dann die zulassungstelle dir ne ausnahmegenemigung nach paragraph XYZ sonstwiewas erteilt, wozu sie angewiesen sind eben das nichtmehr zu tun...

Geschrieben

Wirst wahrscheinlich nicht drum rumkommen, die für die Vollabnahme Blinker zu montieren!

 

Ich find aber sowieso, dass Blinker da drangehören! Bin schon oft nach der Abenddämmerung

gefahren oder auch wenns schon komplett finster ist, gerade wenn hinter die ein Auto tuckelt

beruhigt mich das immer ungemein wenn ich dann doch rechtzeitig nen Blinker setzen kann

damit der jenige hinter mir Bescheid weiß!

Geschrieben

Verdammt, mein TÜV in Hessen ist nicht so gut auf das Thema ohne Blinker zu sprechen. Keine Ahnung, ob es in den Nachbarbundesländer einfacher ist.

D.h. neuen Kabelbaum verlegen, da ich eh auf 12V umrüsten will, Blinkerrelais und Lenkerendenblinker einpflanzen.

Weiß einer, welchen Blinkerrelais ich benötige?

Will keine Batterie verpflanzen.

 

Gruß

Geschrieben

...bei uns Ösis...

Hab auch meine VBB ersteigert. Bj. 64

Zum Anmelden braucht man eine Einzelgenehmigung.

Für die Einzelgenehmigung (Typisierung = 140€) brauchte ich ein Historisches Gutachten (=140€; Vespa muss in der Eurotax Liste für Historische Fahrzeuge eingetragen sein) einen Kaufvertrag und eine Eidesstattliche Erklärung.

 

Mit der Einzelgenehmigung ist man auf 60 Tage im Jahr limitiert (Fahrtenbuch führen) - dafür keine Blinker, Katalysator,....

 

Vlt. gibt es bei euch auch diese Option!?

 

 

 
Geschrieben

Auf jeden Fall braucht mein TÜV ein Datenblatt des Rollers. Er hat nur eines von ner VNB. Mal sehen ob die mir beim Datenblatt@tuev-sued weiterhelfen können.

Geschrieben (bearbeitet)

oder HIER

Und das die FIN keine 1961 ist soll er erst mal heraus finden, also EZ 01.07.1961 hört sich für mich prima an...

Bearbeitet von Nakkl
Geschrieben

Danke für die Infos.

Der Prüfer hat das Datenblatt genehmigt. Blinker benötige ich leider dennoch.

Daher kurz meine Frage an Euch.

Ist es möglich ein Blinkrelais in die originale 6V Zündanlage zu bauen?

Wenn ja welches?

 

Gruß

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information