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GSWwa: Rechtsfrage zum Thema Wandlung/Rücktritt v. Kaufvertrag


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin.

 

Ich hab so ne Krawatte und würde das gerne mal kurz bestätigt wissen.

 

Letztes Jahr nen Laptop für ca. 1.000,- Euro online bestellt --> 2x in Reparatur gewesen wegen des selben Defektes --> Fehler konnte nicht behoben werden.

Rechner an den Händler zurückgeschickt --> Rücktritt vom Kaufvertrag und Erstattung des Betrages verlangt.

Rechner "repariert" zurückgeschickt bekommen mit dem Hinweis, nur der Hersteller könne den Rücktritt gestatten.

 

Das stimmt doch so nicht. Ich kann doch vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn das Ding 2x erfolglos in Reparatur war, oder?

Das habe ich dem Service versucht zu erklären. Die haben mich aber mit o.g. Argumentation abgewimmelt :censored:

 

Wär super, wenn mich mal jemand aufklären könnte. Danke!

Geschrieben

Habe gerade mit einem befreundeten RA gesprochen, der mir das bestätigt und einen kurzen Brief aufgesetzt hat.

Manmanman.. solche Penner. Wie kann man sich nur so quer und stur stellen? Da werd ich nie wieder was bestellen... :sneaky:

Geschrieben

Dann mal raus mit der Sprache bei wem du bestellt hast, damit anderen vielleicht auch nicht noch der gleiche Mist passiert!

Sowas ist einfach ne Sauerei!

 

Ich hab aber mal irgendwie irgendwo irgendwas gelesen, dass man dem Verkäufer auf alle Fälle 3 mal Gelegenheit geben muss,

das Ding zu reparieren... dann gibts ein Neuteil oder du kannst vom Kauf zurücktreten!

 

Kann das wer bestätigen oder richtig stellen???

Geschrieben

Dann mal raus mit der Sprache bei wem du bestellt hast, damit anderen vielleicht auch nicht noch der gleiche Mist passiert!

Sowas ist einfach ne Sauerei!

 

Folge dem Link von SpecialHeizer ein paar Posts weiter oben, der zu den AGBs der Firma ;) dann weisst du um welchen Saftladen es sich handelt :-)

 
Geschrieben

Der Verkäufer hatte nach zwei erfolglosen Reparaturen ja drei mal die Gelegenheit, das Teil mangelfrei zu liefern... Einmal bei Erstauslieferung und dann zweimal nach den Reparaturen. So schreibt es zumindest das Schuldrecht vor. Durch die AGBs lässt sich das Gesetz nicht aushebeln, es sei denn, der Käufer würde davon profitieren...

Geschrieben

ich hatte mal mit Alternate ein ähnliches Problem.....

 

nach einem geharnischten Brief von mir haben die aber gespurt

 

 

....unter anderem folgende Formulierung dürfte da ausschlaggebend gewesen sein...

 

..."eine solche Reaktion hätte ich von den "Geiz ist geil Kaspern" erwartet, aber nicht von einem Fachgeschäft wie dem Ihren".....

 

Rita

Geschrieben (bearbeitet)

Der Laden, bei dem ich nie wieder was bestellen werde ist computeruniverse.net

 

Seit 10 Tagen keine Antwort auf meine Mails. Man muss dann eben selber nachhaken.

Der Service will einen für dumm verkaufen und schiebt dann anderen MA den schwarzen Peter zu.

Vereinbart war Rückerstattung. Was machen die? Den Rechner zurückschicken.

Reparaturberichte musste ich denen 3 mal schicken, weil sie die nicht im System speichern können.

Eine alternative Emailadresse können die aus technischen Gründen auch nicht anlegen.

Undsoweiterundsoweiter.... :wacko:

 

So einen Scheißladen mit so beschissenem Kundenservice hab ich noch nie erlebt.

Wenn die sich jetzt noch einmal quer stellen, geht´s an den Rechtsanwalt. Ich halt euch auf dem Laufenden...

Bearbeitet von SpecialHeizer
Geschrieben

... da bestell ich immer :blink:   Hatte bislang keine Probleme ... aber halt auch nur zwei problemlose Garantiefälle und eine problemlose Retoure wegen Nichtfunktion :blink:

Geschrieben (bearbeitet)

Das war das erste und letzte Mal. Geht gar nicht. Bin schon seit Februar mit denen dran.

Und dass mir der "Service" ernsthaft verklickern will, dass die das Gerät nur mit Erlaubnis des Herstellers zurücknehmen können... :wallbash::censored:

Bearbeitet von SpecialHeizer
Geschrieben

Wie gesagt... seit 10 Jahren problemlos... allerdings hatte ich keins deiner Probleme und Garantiefälle gehen bei mir eh meist mit der Quittung des Händlers direkt zum Hersteller...

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