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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

servus

bin neulich von meinem italienischen kollegen angesprochen worden. der meinte das man eine vespa aus italien bei uns nicht mehr anmelden kann ohne die italienische abmelde bescheinigung?

wer kann mir da etwas zu sagen. wie verhält es sich wenn keine papiere mehr vorhanden sind. hoffe auf aussage kräftige antworten ;-)

Geschrieben

Es gibt immer wieder deutsche Scheunenfunde, wo die ehemals natürlich vorhandenen deutschen Papiere dummerweise nicht mehr auffindbar sind...

 

Ansonsten gibts zu deiner Fragestellung schon zig Topics, in denen alle möglichen Varianten abgehandelt werden.

Geschrieben

Ich versuchte zu verdeutlichen, dass man nicht unbedingt darauf hinweisen sollte, dass ein Fahrzeug aus dem Ausland kommt. Dann fragt nämlich auch keiner nach einer ausländischen Abmeldebestätigung. Wie gesagt - Scheunenfund, der früher (vor mehr als 7 Jahren) schon mal deutsche Papiere hatte, die aber beim besten Willen nicht mehr auffindbar sind.

Geschrieben

Die war doch sicherlich vor 10 Jahren schon mal in Deutschland angemeldet. Leider sind die Papiere nicht mehr auffindbar. ;-) Darfst halt mit keinem Wort erwähnen, dass die aus Italien ist.

 

<hier> unter anderem wurde das schonmal durchgekaut ;)

Geschrieben

Ich glaube sogar, alle Roller wurden in Deutschland gebaut und erstzugelassen. Falls Roller aus Italien kommen, sind das m.E. alles sog.  Rehinporte nach DOI!tschland. :whistling:

Geschrieben

Beim Zulassen ohne Papiere brauchst Du ja zumindest den Kaufvertrag vom Verkäufer. Außerdem unbedingt vorher bei der Polizei abchecken lassen, dass der Roller nicht als gestohlen gemeldet wurde. Dann kommen da noch so kleine Problemchen mit der Vollabnahme Auf Dich zu -> §21.

Versuche auf jeden Fall soviel wie möglich an Unterlagen zusammenzutragen und sprech evtl. schon mal vorher mit der Zulassungsstelle, was die alles benötigen.

Andernfalls kannst Du den Roller wohl sonst eher schwer bis garnicht anmelden.

Viel Glück

Geschrieben

Beim Zulassen ohne Papiere brauchst Du ja zumindest den Kaufvertrag vom Verkäufer. Außerdem unbedingt vorher bei der Polizei abchecken lassen, dass der Roller nicht als gestohlen gemeldet wurde. Dann kommen da noch so kleine Problemchen mit der Vollabnahme Auf Dich zu -> §21.

Versuche auf jeden Fall soviel wie möglich an Unterlagen zusammenzutragen und sprech evtl. schon mal vorher mit der Zulassungsstelle, was die alles benötigen.

Andernfalls kannst Du den Roller wohl sonst eher schwer bis garnicht anmelden.

 ... und vermeide bei inkomplett schriftlich dokumentierter Besitz- / Eigentumshistorie den Namen Borletti. Und: eine "Vollabnahme" ist normalerweise kein Problem, wenn das Ding nicht so vorgeführt wird, wie sie beim Borletti aus der Halle gezerrt wurde. 

 

Zum Zulassungsverfahren: Ich wurde im November bei der Umschreibung meiner selbst mitgebrachten und noch in (I) registrierten T5 Augenzeuge, wie die Sachbearbeiterin Dank EUCARIS live die italienischen Regstrationsdaten abrief. Rechnet sorgfältig, ob die sieben Jahre seit Stillegung in eurem Fall wirklich stimmen ...

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