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Geschrieben

Hi!

Hab mal eine Newbiefrage: habe mir gestern eine ET3 gekauft, der Händler hat TÜV machen lassen, jetzt hab ich da so eine Bescheinigung über die Begutachtung mit dem Hinweis dass der Roller einwandfrei ist, die HU-Plakette aber durch die Zulassungsstelle vergeben wird. Weiterhin noch eine Betriebserlaubnis, wo die ganzen Daten drinstehen. Jetzt meine Frage: Ist das alles was man braucht? Gibts bei Rollern keinen Fahrzeugbrief? Oder hat den der Händler unterschlagen (bzw. selber nicht gehabt?)

Ich wollte das Teil morgen zulassen, jetzt bin ich mir nicht sicher ob das dann auch geht. Ist mein erster Roller, deswegen weiss ich das mit dem Brief net. Wäre cool wenn mir einer von euch ne Antwort geben könnte!

Danke im Vorraus!

CU

JaiJai :-D

Geschrieben (bearbeitet)

wenn nicht über 80 in der BE stehen dann ist das ok so, dann ist die als Leichtkraftrad zugelassen. Wenn sie als Kraftfahrzeug (Edit: ääh, KraftRAD mein ich natürlich :-D ) zugelassen ist dann kriegste dort einen Brief, oder so ähnlich (wenn die's blicken :-( ). Das was du hast reicht auf jeden Fall aus um zur Zulassungsstelle zu gehen und die zuzulassen.

Bearbeitet von Gerhard
Geschrieben (bearbeitet)
Bist Du schon volljährig?

Ja, bin ich! Hab auch nen Motorradführerschein! Ist das wichtig? Oder willst du da jetzt auch auf die Zulassung mit mehr als 80 km/h hinaus?

@Gerhard: Danke für die Antwort! Eingestuft ist sie auf 82 km/h, wegen der Versicherung! Aber wenn du sagst dass das in jedem Fall ausreicht, bin ich zufrieden! :-( Die werden das ja dann hoffentlich hinbekommen nit dem Brief! Dann muss ich nicht mehr länger ohne Nummernschilder bei mir im Viertel rumkurven! :-D Was mich bloss noch interessieren würde: Kann ich die Zulassung dann morgen gleich machen, oder muss ich da noch warten bis der Brief irgendwann kommt?

CU

JaiJai :-(

Bearbeitet von JaiJai
Geschrieben

Ich hab wegen der Versicherung gefragt, ja.

Der Fahrzeugbrief und -schein wird vom Landratsamt bei der Ummeldung auf Kraftrad ausgestellt.

Dazu musst Du aber normalerweise (so war es bei mir) zum TÜV und dort die Umschreibung machen lassen und den Wisch vom TÜV zur An- bzw. Ummeldung beim Landratsamt mitnehmen. Evtl. wurde das ja bei Dir schon gemacht. Leichtkraftrad-BE mit mehr als 80 km/h kann trotzdem Probleme mit den Versicherungen geben, weil die Dich dann automatisch in den Leichtkraftrad-Tarif einstufen und der ist nunmal sehr teuer. So hats mir mein Versicherungsmensch erklärt. Dagegen sind 80km/h und Anmeldung als Kraftrad wieder kein Problem, da zahlt man dann die 50 Euro im Jahr (je nach Versicherung).

Geschrieben

125er mit nicht mehr als xx(?) PS werden allgemein als Leichtkraftroller eingestuft; egal ob über oder unter 80 km/h. Brief gibt's da nicht mehr (Ausnahmen: a) Du bestehst drauf b) das Fahrzeug hat bereits einen Brief, weil es "aus der Zeit vor der 125er Regelung stammt c) die Zulassungsstelle (wie Gerhard sagte) es nicht rafft).

Zur Zulassung brauchst Du immer:

Für den zukünftigen Halter:

- Perso (oder gleichgestelltes Dokument)

- wenn unter 18: Erlaubnis der Erziehungsberechtigten

- Vollmacht, wenn jemand anderes das Fahrzeug für Dich zuläßt

- Versicherungsbestätigung nach §29a (Doppelkarte)

Für das Fahrzeug

A)

Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis (BE) (oder Dein Gutachten; die BE erstellt in diesem Fall die Zulassungsstelle

B1)

alten Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung oder

B2)

Eigentumsnachweis (Kaufvertrag über das Kfz, abgeschlossen in (D)) und einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister in Flensburg.

So ist's hier zumindest; einige Zulassungsstellen sehen das strenger (ohne alte O-Papiere gibt's mal garnix) oder weniger streng (Eigentumsnachweis und Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister in Flensburg nicht erforderlich.

Geschrieben

Hmm, also ich denke schon dass das mit dem TÜV soweit alles erledigt ist. Hab hier wie gesagt eine Begutachtung nach §21 StVZO und eine Betriebserlaubnis in der 82 km/h eingetragen sind. Also wenn ich des richtig verstanden hab bloss noch zur Zulassungsstelle und die stellen mir dann den Brief sofort aus und ich kann sie dann auch sofort anmelden! Oder dauert das?

CU

JaiJai :-D

Geschrieben
125er mit nicht mehr als xx(?) PS werden allgemein als Leichtkraftroller eingestuft; egal ob über oder unter 80 km/h. Brief gibt's da nicht mehr (Ausnahmen: a) Du bestehst drauf    b) das Fahrzeug hat bereits einen Brief, weil es "aus der Zeit vor der 125er Regelung stammt c) die Zulassungsstelle (wie Gerhard sagte) es nicht rafft).

Falsch - genau das hab ich bis vor kurzem auch gedacht! Ich hab für meine ET3 bei der Ummeldung auf Kraftrad erst keinen Brief bekommen und dann vom Landratsamt vor paar Wochen einen Brief erhalten, dass sie eine Mitteilung vom KBA Flensburg erhalten haben, dass mir zusätzlich zum Fahrzeugschein auch ein Fahrzeugbrief ausgestellt werden muss und dass ich doch nochmal vorbeikommen soll.

Ich kann das Schreiben gerne mal einscannen :-D

Vom KBA wird das also immer noch nach der alten Regelung gehandhabt.

Geschrieben
B1)

alten Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung oder

B2)

Eigentumsnachweis (Kaufvertrag über das Kfz, abgeschlossen in (D))  und einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister in Flensburg.

Danke für die ausführliche Antwort! Jetzt komm ich aber wieder nicht mit: Brauch ich diese Sachen auch wenn ich Vorraussetung A (also BE) schon erfülle? Dann wirds nämlich schwierig, dann muss ich sehen ob der Händler da eventuell noch was hat!

CU

JaiJai :-D

Geschrieben

Tschuldigung, hatte oben nicht ganz genau gelesen ...

Deine gültige BE reicht. Obwohl: ne Abmeldebescheinigung sollte dann eigentlich vorliegen. Reicht aber auch, wenn die Stillegung (Abmeldung) in der BE vermerkt ist. Frag Deinen Händler im Zweifelsfall nochmal.

Geschrieben

Hmm, wollte sie heute zulassen, da hat mir die Schnalle erklärt dass sie zum Zulassen auf jeden Fall die alten Papiere braucht, wenn die nicht mehr da sind eine Eidesstattliche Erklärung des Verkäufers dass es keine Papiere gibt und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt dass der Roller nicht in Deutschland zugelassen ist! Muss das alles wirklich sein? Gibts nix was ich machen könnte, da muss ich ja jetzt wieder warten!

CU

JaiJai :-D

Geschrieben

Du hast doch geschrieben Du hättest eine Betriebserlaubnis? :haeh:

Da stehen die ganzen ehemaligen Halter drin und wo der Roller schon zugelassen war, wann er abgemeldet wurde etc... Wenn Du die BE hast, reicht das auf jeden Fall zum Zulassen.

Oder hast Du nur eine Bescheinigung vom TÜV über das Vollgutachten?

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, ich hab eine Betriebserlaubnis! Zumindest steht das auf diesem grünen Wisch. Da steht aber nix von vormaligen Haltern und so, sieht eher aus wie ein Fahrzeugschein beim Auto, wo die ganzen Daten halt drin stehen. Ist vom TÜV neu ausgestellt worden... die Dame meinte dass ich wenn dann die alte BE bräuchte, die aber leider auch nimmer vorhanden ist. Der Händler, den ich natürlich gleich mal angerufen hab, hat gemeint dass es da noch nie Probleme gab. Manno, wieso kann des nie einfach sein!

CU

JaiJai :-D

Edit: Nochmal zu meiner BE, die ist nach dem Vollgutachten ausgestellt worden ja, zusammen mit dem Zettel dass die Plakette von der Zulassungsstelle dann vergeben wird.

Bearbeitet von JaiJai
Geschrieben

@ salih:

Dann macht das offensichtlich jede Zul.-Stelle wieder (immer noch) anders. Ich habe hier derzeit vier oder fünf 125er angemeldet (die letzte von August 2003). Alles (I)-Importe, alle ursprünglich ohne (D)-Papiere und habe für alle nur das TÜV-Gutachten (grün) und einen normalen Fahrzeugschein mit dem Zusatz "Ersatz-ABE".

@ JJ

Ich hatte Dich so verstanden, dass Du eine gültige BE / alte (D)-Papiere hättest? Wenn dem nicht so ist (was bei einer ET3 ja durchaus denkbar wäre :-D ) benötigst Du natürlich das, was ich oben geschrieben habe (Flensburg & Kaufvertrag). Wenn die stressen, soll das doch Dein Händler für erledigen; Händlerstempel kann auch was bewirken ...

Geschrieben

Ahso ahso, naja bei diesem Beamtenzeug ist wieder mal schwer durchzublicken! Da wird mir wohl nix anderes übrigbleiben als auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu warten. Weiss zufällig jemand wie lange sowas dauert?

CU

JaiJai :-D

Geschrieben

@JaiJai

An Deiner Stelle würde ich mich beim Händler beschweren und ihn die fehlenden Unterlagen anfordern bzw. ihn auch gleich die Anmeldung machen lassen.

@ salih:

Dann macht das offensichtlich jede Zul.-Stelle wieder (immer noch) anders. Ich habe hier derzeit vier oder fünf 125er angemeldet (die letzte von August 2003). Alles (I)-Importe, alle ursprünglich ohne (D)-Papiere und habe für alle nur das TÜV-Gutachten (grün) und einen normalen Fahrzeugschein mit dem Zusatz "Ersatz-ABE".

Ja, glaub ich Dir ohne weiteres. Wie gesagt, meine Zulassungsstelle hat sich ja an die neue Regelung gehalten - nur eben das Kraftfahrtbundesamt nicht. Und das ist nunmal die letzte "Instanz", da haben die Landratsämter wohl nicht mehr viel zu sagen. Mich würde es nicht wundern, wenn Du demnächst auch so nen Brief bekommst :-D Bei mir hats ca. 4 Monate gedauert vom Tag der Anmeldung bis der Brief dann kam...

Geschrieben
*snip*

Weiss zufällig jemand wie lange sowas dauert?

*snap*

KBA is richtig fix geworden in der letzten Zeit: inzwischen max. 10 Tage. Kannste aber auch online machen / beantragen. Aber ich würde zuerst mal Deinen Händler löchern. Vielleicht hat der ja doch was ...

Geschrieben

Ok, ich werd dann einfach mal auf dessen Rückruf warten. Wird schon noch werden, auch wenns jetzt leider wieder etwas dauert...

Ich danke auf jeden Fall nochmal allen die mir geantwortet haben!

CU

JaiJai :-D

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