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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

mich beschäftig folgende Frage:

verletzt man bereits Markenrechte, sobald man z.B. T-Shirts verkauft mit der Aufschrift wie "Vespafreund" oder "Vespafahrer" oder ähnliches?

Danke im Voraus

Geschrieben

solange Du nicht den Schriftzug wie original gestaltest...

 

hier gabs mal einen Laden "Vespennest".... die haben ordentlich eins auf den Sack bekommen....und hießen dann plötzlich "Rollernest"

 

Rita

Geschrieben (bearbeitet)

dürfte auch nen Unterschied machen, ob Du die auf nem Run vertickst....oder ob die online angeboten werden

 

Rita

 

 

 

JA die hatten wie original-Schriftzug...

Bearbeitet von Rita
Geschrieben

In dem Fall kam aber sich noch erschwerden hinzu, dass es sich dabei um keinen offiziellen Piaggio-Händler handelte, oder?

Aber soviel ich mitbekommen habe, haben die nur die Vespaschrift verwendet.

 

Vespennest bringe ich nicht automatisch mit Vespa in Verbindung. Vespe ist ja nur eine irttümlich gebrauchte Verbalhornung

des Begriffs Vespa.

 

Mir geht es darum, ob beispielsweise "Vespafreund" oder "Vespafahrer" oder meinetwegen auch Vespasackgesicht" in beispielsweise Fraktur auf

einem Shirt, Tasse, Auto, Unterhose, oder irgendwo zum Verkauf gebracht bereits Markenrechte seitens Piaggio verletzt.

Geschrieben

Also ich würde mal behaupten das es sich dabei um Verletzung des Markenschutzes handelt, weil du ja den Markennamen dazu benutzt, Klamotten an den Mann und die Frau zu bringen.

 

So lese ich das hier in (2).3

Geschrieben

Danke für den Link.

Das sähe dann tatsächlich nach einer Markenverletzung aus.

Stellt sich doch gleich die Frage, ob man sich bei Piaggio eine Einverständniserklärung holen könnte,

bzw. was man aufwenden müsste, eine solche zu bekommen?

Geschrieben

Geld ... und wahrscheinlich nicht mal dafür.

 

Wenn Du damit (offizell) einem kommerziellen Nutzen nachgehen willst, wird sich Piaggio schon ausbitten,
mitreden zu dürfen, was Du darfst und was nicht.

Immerhin ist "Vespa" nicht nur eine Marke für die Piaggio Rechte hält, soncern auch noch aktuell Produkte
benennt und Merchandining (inkl. Devotionalienhandel) betreibt.

Insofern könnte ich mir vorstellen, dass eine Anfrage entweder pauschal abgelehnt, oder zumindest mit
Nutzungskosten belegt wird, dass es unlukrativ werden würde ...

 

Erfolg könnte man haben, wenn man das ganze zeitlich oder veranstaltungstechnisch begrenzt. Also eine
bestimmtes Volumen fetlegt und dieses zu einer Vespa-affinen Veranstaltung zu Verkauf bringt. Auf "unbe-
fristete Nutzung und ohne Medienbeschränkung (Tasse, Lanyard, Schnürsenkel, Babystrampler, etc.) würde
ich mich bei meiner Marke (insofern ich mich nicht vollends von ihr verabschieden möchte) nicht einlassen.

b

Geschrieben

Danke für die Gedanken,

 

 

... Auf "unbe-
fristete Nutzung und ohne Medienbeschränkung (Tasse, Lanyard, Schnürsenkel, Babystrampler, etc.) würde
ich mich bei meiner Marke (insofern ich mich nicht vollends von ihr verabschieden möchte) nicht einlassen.

 

Das würde mir natürlich ähnlich gehen und ich würde mir das auch verbitten.

Evtl. ist mein Fall etwas anders gelagert.

 

Prinzipiell könnte man dann doch auch alle Andenken an ein Vespatreffen, dass

entsprechenden Text "Vespatreffen der Vespafreunde Vespahausen .." beinhaltet als

Markenrechtsverletzung ahnden, oder gibt es da Ausnahmen, oder Duldungen?

 

Der Fall mit dem Apfel ist ja auch die Härte. Grenzt ja schon an Verfolgungswahn

Geschrieben

frag mal beim VCVD nach die machen doch schon seit  60 Jahren Treffen mit Vespa Klimbim Shirts  Anhänger etc. pp.

Geschrieben

ich bin jetzt nicht piattschio, aber ich glaube die haben eine recht hohe duldungsgrenze.

wenn man sich die ganzen vespa-clubs anschaut, die rigoros schriftzug/-züge nutzen und
damit veranstaltungen bestücken ... nur ist das im gros eben eher veranstaltungsequip-
ment, welches begleitend und nicht gewinnorientiert eingesetzt wird. das lässt piaggio
wahrscheinlich als "markenpflege durch kunden" durchgehen bzw. duldet es, wenn sie
nicht wittern, dass das jmd. kommerziell betreibt. siehe rollerladen mit vespa-bezug.

 

t-shirts so anbieten spielt da in einer anderen kategorie ;-)

 

aber fragen kostet (noch) nix ...

b

Geschrieben

Ja,

 

das ist schon klar. Und trotzdem interessant. Ich werde mal ein Schreiben aufsetzen und denen mein Vorhaben

auseinandersetzen.

 

Ich habe auch schon einmal eine kleine Recherche von wegen Markennamen usw. gestartet.

Da lässt Piaggio nichts anbrennen.

Sowas wie Vespabar usw. wird angefochen, obwohl es sich hierbei wohl um weibliche Wespen der Gattung

Mensch gehandelt hat. Huch. :sigh:

Geschrieben

frag mal beim VCVD nach die machen doch schon seit  60 Jahren Treffen mit Vespa Klimbim Shirts  Anhänger etc. pp.

"We are Vespa drivers, not scooterists." :-D

Solange die Veranstaltung von Piaggio unterstützt wird bzw. als Werbeplattform für Neufahrzeuge dienen kann, herrscht da wohl eine imagegewinnorientierte Toleranz.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Im Prinzip hat Piaggio hat "Vespa" sowohl als Wort, als auch als Bild geschützt. Ich hab kurz mal die Eintragungen beim DPMA Register durchstöbert und da ist alles was mit Vespa zu tun hat in den händen von Patschio. Ausser nen paar kleinigkeiten die beim VCVD liegen. Versuche sich "Der Vespa Laden" einzutragen wurden innerhalb von 6 Monaten von Piaggio unterbunden. Ein Eintrag ist elendlichlang und da decken die sämtliche Dienstleisungsbereiche ab. Von A wie Auskünfte in Bauangelegenheiten bis Z wie Zimmerreservierung in Pensionen darf sich nichts "Vespa" nennen...Da läuft aktuell allerdings grad nen Widerspruch für irgendeinen der Bereiche...

Geschrieben

das Register habe ich auch schon durchstöbert.

Alle Versuche Dritter sich irgendwelche Wortkombinationen mit Vespa eintragen zu lassen,

werden bestritten. Liegt ja auf der Hand.

 

Warum sind aber die Shirts im Link nicht unterbunden?

Glück?

oder legal?

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