Zum Inhalt springen

50er Führerschein/Geschwindigkeitsfrage


daviddavid

Empfohlene Beiträge

Moin Moin,

wir sind gerade am überlegen, für die Holde eine 50er zu kaufen. Großer Roller fällt mangels großem Führerschein flach.

 

Nun hab ich verständnishalber folgende Fragen:

 

- Eine originale, unverbastelte V50 fährt doch so zwischen 45 und 55 km/h?

 

- Wenn in der BE 50 km/h drin steht, dann darf das Teil auch nur 50 fahren?

 

- Wenn, aus unerklärlichen Gründen, der Eimer 60 oder schneller fährt... Ist das dann schon fahren ohne Fahrerlaubnis und führt das zum erlöschen der BE?

 

Danke schon mal! :cheers:

Bearbeitet von daviddavid
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenns Bauartbedingt 50+ geht (original), was bei V50 eher unwahrscheinlich ist,

und ist mit Versicherungskennzeichen ist das ganze legal.

Soviel ich weiß ist der einzige Ausreisser die V50SR.

 

Gruß Lainse

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

- Eine originale, unverbastelte V50 fährt doch so zwischen 45 und 55 km/h?

 

Eher so echte 35-45 km/h je nach Modell. Was der Tacho anzeigt spielt keine Rolle. Sondern wie schnell das Fahrzeug tatsächlich ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Die Schwalbe darf mit der Führerscheinklasse AM (vorher M) gefahren werden, obwohl sie eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h besitzt. Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung[9] dürfen in Deutschland Ein- und Mehrspurfahrzeuge der ehemaligen DDR mit maximal 50 cm³ Hubraum trotz einer (in der DDR zulässig gewesenen) Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h immer noch mit der Klasse AM gefahren und als Kleinkraftrad versichert werden, sofern sie vor dem 28. Februar 1992[10] erstmals in den Verkehr kamen. Eigentlich ist die Klasse AM EU-weit auf Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h beschränkt.

Dank der Einstufung als Kleinkraftrad unterliegt die Schwalbe (wie auch andere hubraumgleiche Einspurfahrzeuge der ehemaligen DDR) nicht der Verpflichtung, sich regelmäßig der Hauptuntersuchung (HU) unterziehen zu müssen; eine Kraftfahrzeugsteuer wird – wenigstens in der Bundesrepublik – gleichfalls nicht erhoben.

Die Technik ist anspruchslos, ausgereift und zuverlässig.

Durch die wartungsfreundliche Konstruktion sind viele Reparaturen ohne großen Aufwand durchführbar, generell sind die Unterhaltskosten gering.

Die nicht-selbsttragende Karosserie weist keine rostanfälligen Hohlräume auf.

Die Schwalbe ist dank ihres altmodischen Designs – wie die Vespa – zum Kultfahrzeug avanciert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin Moin,

wir sind gerade am überlegen, für die Holde eine 50er zu kaufen. Großer Roller fällt mangels großem Führerschein flach.

 

Nun hab ich verständnishalber folgende Fragen:

 

- Eine originale, unverbastelte V50 fährt doch so zwischen 45 und 55 km/h?

 

- Wenn in der BE 50 km/h drin steht, dann darf das Teil auch nur 50 fahren?

 

- Wenn, aus unerklärlichen Gründen, der Eimer 60 oder schneller fährt... Ist das dann schon fahren ohne Fahrerlaubnis und führt das zum erlöschen der BE?

 

Danke schon mal! :cheers:

 

 

V50 mit 50 km/h in originaler BE gibt es nicht.

Alles was schneller als die in der BE angegebene Geschwindigkeit ist / gemessen wird, ist nicht legal (wie schon erwähnt: 10% Toleranz geben die Ex-Grünen normalerweise drauf). Ergo: im Zweifel Erlöschen der Betriebserlaubnis; fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ...

Wenn´s ne HandschaltBlechvespa sein soll: PK ab 1985/86 (die dürfen dann 50 km/h). Oder was östliches wie Schwalbe, ...

 

50S / 50SR, 50SS sind / waren zulassungspflichtige Kleinkrafträder nach "alter" Definition (im Prinzip das, was heute 80er / 125er Leichtkrafträder sind)..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Die Schwalbe darf mit der Führerscheinklasse AM (vorher M) gefahren werden, obwohl sie eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h besitzt. Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung[9] dürfen in Deutschland Ein- und Mehrspurfahrzeuge der ehemaligen DDR mit maximal 50 cm³ Hubraum trotz einer (in der DDR zulässig gewesenen) Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h immer noch mit der Klasse AM gefahren und als Kleinkraftrad versichert werden, sofern sie vor dem 28. Februar 1992[10] erstmals in den Verkehr kamen. Eigentlich ist die Klasse AM EU-weit auf Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h beschränkt.
  • Dank der Einstufung als Kleinkraftrad unterliegt die Schwalbe (wie auch andere hubraumgleiche Einspurfahrzeuge der ehemaligen DDR) nicht der Verpflichtung, sich regelmäßig der Hauptuntersuchung (HU) unterziehen zu müssen; eine Kraftfahrzeugsteuer wird – wenigstens in der Bundesrepublik – gleichfalls nicht erhoben.
  • Die Technik ist anspruchslos, ausgereift und zuverlässig.
  • Durch die wartungsfreundliche Konstruktion sind viele Reparaturen ohne großen Aufwand durchführbar, generell sind die Unterhaltskosten gering.
  • Die nicht-selbsttragende Karosserie weist keine rostanfälligen Hohlräume auf.
  • Die Schwalbe ist dank ihres altmodischen Designs – wie die Vespa – zum Kultfahrzeug avanciert.

Wartungsfreundlich ist die 51/2

Abzuraten ist von der 51/1

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information