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Geschrieben

hallo.ich habe heut bei meiner ss 180 papiere machen wollen.ich hatte ne 21 mit blinkeraustragung.nun hab ich ne tageszulassung  gemacht.da bekommt man ja nur nen fahrzeugschein.erst wennn man sie richtig zulässt bekommt man nen fahrzeugbrief und die austragung der blinker.ne tageszulassung ist ja auch ein zulassung.kann da jetzt ein amt nochmal dazwischen funken,wenn man den roller richtig anmelden will und die blinkeraustargung in die papiere eintragen will, oder ist jetzt alles amtlich.?danke für eure hilfe

gruss thorsten

Geschrieben

Du meinst ein Kurzzeitkennzeichen ? wenn ja hat das wohl nichts mit dem Erstellen eines Briefes und zB einer Ausnahmegenehmigung zu tun...

Geschrieben

Das sind keine "echten Papire"

Da kannst ja selber reinschreiben was des ist.

Aber mit der 21 sollte das doch kein Problem geben oder?

Da hast ja dann was vom TÜV

Gesendet von meinem GT-I9305 mit Tapatalk

Geschrieben

die sagten ,wenn ich das ding mal richtig zulasse,dann muss ich die 21 zücken und dann wird alles in den brief und schein eingetragen.jetzt hab ich ne tageszulassung die 5tage hält.ich musste  extra von köln nach düsseldorf,weil die sch.... kölner die blinkeraustragung nicht aktepierten.die frage ist ,wenn der roller mal in ner anderen stadt zugelassen wird ,ob es da mit der eintragung probleme geben kann ,oder ist ne tageszulassung schon  ne sichere bestätigung  für die austragung.ich hoffe es versteht mich hier jemand.ich frage mich,ob ich auf nummer sicher gehen soll und den roller richtig anmelden soll.es geht halt nur um papiere und die sicher austragung der blinker.der roller kam aus italien und ich hatte keine papiere,

merci

Geschrieben

Also ich hab meinen letzten Polo G40 mit so einem Kurzzeitkennzeichen geholt.

An dem Karren war die Getriebeaufhängung so im Arsch das daß Lenkrad sich immer von selbst um 180* verdreht hat.

Also soviel zur benötigten Straßensicherheit für solch ein Dokument.

Die Verkehrssicherheit wird ja eher mit der 21er geprüft.

Gesendet von meinem GT-I9305 mit Tapatalk

Geschrieben

nat. musst Du den Roller erst mal ´richtig´ zulassen, NUR DANN wird (ev) je nach Zulassungstelle eine Ausnahmegenhmigung dafür erteilt... also wenn wirklich auf ´Nummer sicher´ gehen, dann RICHTIG Zulassen, wenn auch nur für 1 Tag - dann haste endlich auch deine TAGESZULASSUNG...  :-D

Geschrieben

Bin mir auch nicht sicher, ob so eine Ermessensentscheidung der Zulassungsstelle wie "ohne FRAZ" dann bei Ummeldung in einen anderen Zulasssungsbezirk auch zwingend von der dann zuständigen Zulassungsstelle übernommen werden muss. Dürfte ähnlich wie mit kurzen Kennzeichenkombinationen z. B. für Amikarren oder auf Amiheckklappe umgebaute Fahrzeugen sein. Da gibt es in Köln im Gegensatz zu Düsseldorf auch deutliche Akzeptanzprobleme.

Geschrieben

ja stimmt, allerdings hat ja dann eine Stelle, bei uns zB in Dortmund der Regierungspräsident in Arnsberg die Ausnahmegenehmigung bereits erteilt, dann ist die einmal da und es interessiert nicht mehr... nur ´neu´ erteilen ist der Knackpunkt...

Geschrieben

Das meinte ich ja - fraglich, ob die Kölner Zulassungsstelle das so übernimmt, wenn Düsseldorf es getan hat. Das ist nunmal eine Ermessensentscheidung mit Spielraum für die u. U. übellaunige Sachbearbeiterin vor Ort. Köln und Düsseldorf sind auch verschiedene Regierungsbezirke. Wenn es da eine Richtlinie vom Regierungspräsidium gäbe, dann wäre die Kölner Zulassungsstelle auch nur an die vom zuständigen Kölner RP gebunden. Deshalb vielleicht besser für die "Tageszulassung" an eine Zulassungsstelle im gleichen Regierungsbezirk (Köln) wenden, BM könnte ich mir z. B. lockerer vorstellen.

Geschrieben

also war alles umsonst,weil man sich so nie sicher sein kann.???!!ich will die roller ja nicht fahren sondern nur papiere haben.das doofe es waren sogar zwei roller..es kann ja sein dass sie mal irgendwo angemeldet werden ,wenn sie mal verkauft werden

Geschrieben

Wenn du den Roller nicht fahren, sondern nur als Renditeobjekt abgemeldet irgendwo abstellen willst, ist es ja egal, woher die Papiere sind. Dann kannst du mit der TÜV Abnahme auch in Düsseldorf anmelden, wenn man dort lockerer ist bzgl. ohne Blinker. Hat halt der potentielle spätere Käufer evtl. ein Problem mit der dann zuständigen Zulassungsstelle. Anmeldung geht aber nur auf Hauptwohnsitz, ist klar oder?

Geschrieben

Dann mußt du ihn aber auf jeden Fall mit Brief und "richtigem" Kennzeichen zulassen. Die Abnahme ist nicht unbegrenzt gültig. Und ja es kann auch später noch Probleme geben, selbst

mit Ausnahmegenehmigung kann im Nachhinein die Betriebserlaubnis wieder entzogen werden (Ich hab von einem Fall(auch Blinker an Vespa)) gehört. Ist aber nur Hörensagen, allerdings aus eigentlich verlässlicher Quelle.

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