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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

 

ich habe Ende 2012 in über ein willhaben.at Inserat in der Nähe von Innsbruck (Tirol, Ö) eine zerlegte Vespa 125 t.s. erworben.

Dabei waren die Baujahrsbestätigung auf Basis der FIN (1975), augestellt von Stoffis Garage und der OÖ Landesregierung.

 

Der Verkäufer hat seinerzeit das Fahrzeug in 2010 ebenfalls von einem Tiroler im zerlegten Zustand erworben.

 

Ich habe nun mit etwas Verspätung den Einzelgenehmigungsprozess in Wien angefangen und bei der PDION Wien, Verkehrsamt aufgrund der in der Baujahresbestätigung und am Fahrzeug befindlichen Fahrgestellnummer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung angefragt.

 

Nach einigem Zuwarten hat meine Nachfrage beim zuständigen Amtsdirektor ergeben, dass das Fahrzeug offensichtlich in 2008 in Mailand als gestohlen gemeldet wurde und die italienischen Behörden haben die Meldung auch an Interpol weitergegeben.

 

Hier schließt sich nun der Kreis, weil jetzt die PDion Wien aufgrund meiner Anfrage, sich wiederum an die Interpol gewendet hat, um abzuklären inwieweit die Diebstahlsanzeige aus Mailand aus dem jahr 2008 noch aufrecht ist und das Fahrzeug weiterhin als gestohlen gilt und gesucht wird.

 

Das ist alles sehr ärgerlich, da ich nicht nur Zeit und Geld in die Anschaffung investiert habe, sondern auch noch davon ausgegangen bin ein sauberes Fahrzeug erworben zu haben. Ich vermute, dass die beiden österr. Vorbesitzer dies ebenso im guten Glauben erworben haben.

 

Hat wer Erfahrung mit einer ähnlichen Situation und weiß Abhilfe? Was kann ich jetzt noch machen um rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeuges zu werden. Kennt jemand hier im Forum einen Michael Aschaber (Slackline Weltrekordhalter) aus St. Johann i. Tirol (Pfaffengschwandt)? Ich nenne diesen Namen, weil er der Erwerber ist, der das Fahrzeug in IT gekauft hat und die Sache evtl aufklären kann.

 

Hoffe auf Hilfe aus dem Forum! Danke! Matt

Geschrieben

Wundert mich schon lange das so ein Fall nicht öfters auftaucht. Diese "ordentlichen Kaufverträge" sind nichts wert. Eigentum und Besitz sind 2 paar Stiefel. Ist mir mit einer Puch 250 SG passiert. Ist über 3 Verkäufer gelaufen und der erste hat es aus seinem Lager ohne Wissen des EIGENTÜMERS verkauft. Hätte das Teil zurückgeben müssen. Habe damals Zeit und auch Geld reingesteckt. Habe den Vorbesitzern das Messer auf die Brust gesetzt und die zahlten eine Summe an den Eigentümer und ich hatte die Papiere. Wobei die Summe die über den Kaufpreis hinausgeht nur schwer rechtlich durchzusetzen ist. 

Weis jetzt nicht wie es bei euch ist, aber in GER braucht man schon eine eidesstattliche Erklärung um die Papiere wieder zu beantragen. Soll aber von den Bundesländern unterschiedlich sein. Und wenn diese Fakeerklärung auf so eine Situation wie bei dir trifft wirds lustig. Denke du kannst dich nur mit dem Eigentümer in Verbindung setzen und hoffen das er an dem Roller nicht so hängt, ihn nochmal kaufen mit den orginal Papieren, wenn er die dann noch hat nach all den Jahren. Bei uns würde der Schmarrn dann wieder von vorne los gehen. Auf die Vorbesitzer würde ich mal sachte zugehen und um eine Kostenbeteiligung bitten. Wegen der Baujahrsbestätigung kannst du keinen an den Karren fahren, hat ja nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Bei Streß vom Eigentümer kannst du nichts machen als die Karre zurückzugeben. Besitz und Eigentum ist gottseidank oder in deinem Fall leider klar definiert. Weis jetzt nicht ob es dir geholfen hat, wünsch dir jedenfalls Glück dabei.      

Geschrieben

@ thisnotes4u: die Anschrift habe ich selber schon gegoogelt, aber auf meine Kontaktaufnahme wurde bisher nicht reagiert ...

 

Laut einer anderen Quelle, die aber auch keine Telefonnummer hat, stimmt die Wohnadresse, die im Impressum angegeben ist auch nicht mehr ...

 

Glück im Unglück: habe einen Anwalt in der Familie, so gesehen sind die Kosten einer rechtlichen Verfolgung dieser unschönen Sache für mich relativ überschaubar und ich bin guter Dinge, dass sich am Ende der Kauf rückabwickeln lassen wird, da versteckter Mangel > Gewährleistungsanspruch erst ab Bekanntwerden des versteckten Mangels.

Geschrieben

Das hatten wir auch schon mal. Allerdings hatten wir Glück: wir hatten den Roller von einen Händler. Wir hatten den Roller weiterverkauft an Privat. Es gibt ein Gesetz aus der Maria Theresia Zeit von 1712. Ich glaub es hieß "Kauf eines Ehrenwerten Geschäftsmannes". Paragraph weis ich nicht mehr. Aber wenn ein Händler dazwischen ist (oder wie bei uns zwei) wird der Roller wieder völlig legal.

Der Vorfall war vor drei Jahren. Es hat ca 3 Monate gedauert bis der Staatsanwalt eine Entscheidung getroffen hat. Der erste Kunde sprang ab. Den neuen Kunden haben wir über alles aufgeklärt und er fährt heute noch damit.
Unter schied zu Deinem Fall. Wir hatten die ich glaub es war eine VNB, einfach typisieren können. Der Roller wurde angemeldet und erst danach schlug ein Programm Alarm.

Wenn der Fall nur über privat gelaufen wäre, dann wäre der Roller so wie wir ihn gekauft haben (bei uns war es nur der Rahmen) beschlagnahmt worden und wir hätten den Rahmen zurückgeben müssen bzw den Betrag dafür ersetzen müssen.

Die Überschrift wird hier nicht stimmen. Beim Typisieren wird ein Diebstahl gar nicht auffallen.

Wenn jetzt die Polizei noch nichts unternommen hat, dann würde ich empfehlen das selber zu Anzeige bringen. Sonst wäre das Hehlerei.

Ron

Geschrieben

Sobald ein Roller über einen Händler geht wird das legal ? Das kann ich nicht glauben

Ja, das stimmt schon, es heißt gutgläubiger Kauf !

Aber der Händler würde Haften wenn der rechtmäßige Besitzer sein Eigentum einfordert !

Geschrieben

Und wir hätten uns schadlos gehalten weil wir auch die Kiste von einem Händler gekauft hatten.

Aber in Österreich gibt es ein entsprechendes Gesetz von 1700 irgendwas.

Es ist also nicht immer so verkehrt wenn man was vom bösen Händler kauft. Man ist zumindest auf der sicheren Seite.

Ron

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