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Geschrieben

Hallo zusammen,

da alle möglichen bzw. veralteten Möglichkeiten im Netz umher schwirren,

stellt sich die Frage was ich nun tun muss...

Ich habe mir eine Vespa V50 gekauft.

Diese stammt lt. Vorbesitzer aus Italien und hat keine Papiere mehr.

Was muss ich nun alles tun um legal auf der Straße fahren zu können?

Geschrieben

An der Vorgehensweise, die hier schon in zig Topics beschrieben ist, hat sich eigentlich nichts geändert.

 

Aber gerne für dich nochmal:

 

- Fahrzeug in einen den deutschen Vorschriften konformen Zustand versetzen (in der Regel heißt das Tacho und Spiegel montieren).

- Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen, wonach das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist oder eine ehemals existente Betriebserlaubnis z. B. wegen Tunings eingezogen wurde. Die Bescheinigung gibts regional unterschiedlich entweder bei der Polizei oder Kfz-Zulassungsstelle.

- Fahrzeug beim TÜV vorführen und ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen lassen.

- Gutachten bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen und abstempeln lassen, damit wird daraus eine Betriebserlaubnis aka "deutsche Papiere".

- Versicherungskennzeichen kaufen und dranschrauben.

Geschrieben

bei uns schaut das so aus

 

- Fahrzeug in einen den deutschen Vorschriften konformen Zustand versetzen (in der Regel heißt das Tacho und Spiegel montieren).

- Fahrzeug beim TÜV vorführen und ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen lassen.

- Gutachten bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen und abstempeln lassen, damit wird daraus eine Betriebserlaubnis aka "deutsche Papiere".

- Versicherungskennzeichen kaufen und dranschrauben.

Geschrieben (bearbeitet)

bei uns schaut das so aus

 

- Fahrzeug in einen den deutschen Vorschriften konformen Zustand versetzen (in der Regel heißt das Tacho und Spiegel montieren).

- Fahrzeug beim TÜV vorführen und ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen lassen.

- Gutachten bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen und abstempeln lassen, damit wird daraus eine Betriebserlaubnis aka "deutsche Papiere".  --> Hier wird dann auch die Unbedenklichkeit geklärt. Die KBA macht die Zulassungsstelle (glaube schon seit 2008).

Aber oft ist der freundliche Polizist vom örtlichen Revier so nett und tippt kurz mal unverbindlich die Rahmennummer in seinen PC und überprüft das Fahrzeug.

So hab ich das mit meiner VM1T gemacht. Einfach ma beim Revier nachgefragt bevor ich n haufen Geld & Arbeit in was geklautes stecke und mich am Ende grün und blau ärger.

Ergebins ist dann hoffentlich: Keine Einträge in der Datenbank -> Frohes Restaurieren :thumbsup:

Aber es kann auch sein, dass der Herr beim TÜV die Bestätigung vorher schon will. Dann musst du vor dem TÜV mitsammt Kaufvertrag aufs Amt die KBA machen lassen

(Kaufvertrag als Nachweis dass es dein Roller ist. Weil die geben nur Auskunft für eigenes Hab und Gut.)

- Versicherungskennzeichen kaufen und dranschrauben.

 

Ich glaub damit sind dann alle Varianten abgedeckt :D

Was passiert, wenn der Roller mal als geklaut gemeldet wurde, kannst du hier:

http://www.germanscooterforum.de/topic/290403-hilfe-vespa-125-ts-nicht-typisierbar-weil-angeblich-als-gestohlen-in-it-gemeldet/

ein wenig mitlesen. Der arme Tropf hat das grad an der Backe.

Aber wenn ich das richtig weiß, werden Fuffies nicht gelistet bzw erfasst, oder eben nicht auf lange Zeit.

Aber nagel mich mit der Aussage nicht an die Wand. ICh meine mal hier im Forum was in der Art gelesen zu haben...

Das weiß sicher jmd anderes genauer, wie exakt Fuffis in der Fahndungsdatenbank gelistet werden/bleiben.

Bearbeitet von watchIT
Geschrieben

Nach 10 Jahren werden die Eintragungen aus dem Register gelöscht. KBA Anfrage macht (zumindestens in SH) die Zulassungsstelle gleich (online) mit, wenn Du mit dem TÜV Zettel vorbeikommst. Das mit dem Kaufvertrag/ Erklärung an Eides statt wird wohl regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Dem TÜV sollte das aber Wumpe sein, der macht nur die technische Überprüfung.

Geschrieben

Wie gesagt, manche TÜV Prüfer wollen die KBA Abfrage sehen. Ob sie befugt dazu sind, das zu verlangen, weiß ich nicht.

Aber wenn er ohne KBA Bestätigung nicht prüfen will, hat man ja nichts gewonnen. Und wer will schon einen unglücklichen TÜV Prüfer? :-D

Daher gibts manchmal den Weg zum Amt zwei Mal...

Der "normale" Weg wäre aber in der Tat: Restaurieren, TÜV, Amt, Versicherung

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