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Unterschrift Jahresabschluss- Rechtsfolgen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin.

 

Der  Jahresabschluss einer gGmbH ( gemeinnützige GmbH)

soll von den Vorständen des Trägers, der ein e.V. ist , unterzeichnet werden.

 

Angefertigt ist der Abschluss von einem regulären Steuerbüro.

 

Ergeben sich irgendwelche Rechtsfolgen/ Haftung..., für den/ die Unterzeichnenden?

 

Oder ist bloß die Würde übern Jordan, wenn sich da irgendwann mal rausstellt, dass 

irgendwas nicht so0o korrekt war.

 

 

eilt.

 

Danke.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin geschäftsführer einer gGmbH. Der Jahresabschluss samt Lagebericht wird vom GF erstellt und unterschrieben. Der Vorstand/Gesellschafterversammlung oder ggf Aufsichtsrat sollte dann abschliessend den Jahresabschluss feststellen und dem GF Entlastung erteilen. Das ist vermutlich die von dir erwähnte Unterschrift. Damit ist die GF für das Jahr raus, sofern nicht grob fahrlässige oder vorsätzliche Böcke drin sind. Wurde der Jahresabschluss geprüft, zb von einem externen Wirtschaftsprüfer?

Bearbeitet von TV175
Geschrieben

Wenn Du Vorstand in einem Verein bist, bist Du voll haftbar! Es gibt Haftpflichtversicherungen, die aber auch nicht greifen, wenn vorsätzlich die Kasse "falsch" ist.

 

Normal ist doch der Weg, dass ein Kassenwart die Kasse führt, Kassenprüfer diese prüfen und ein Steuerebareter das ganze dann aufbereitet. Das unterzeichnest DU dann als Vorstand, sollte alsoi eigentlich eine sichere NUmmer sein!

 

Zum SChluss entlastet die Mitgliedsversammlung dann den Vorstand und alles ist tacko, oder sehe ich das falsch?

Geschrieben

Steuerrechtlich:

Du haftest für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 69 Abgabenordnung). Für alles darunter haftet die Gesellschaft.

Jahresabschluss ins blaue hinein unterzeichnen könnte als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden ("im Verkehr (nicht beischlaf-verkehr) übliche Sorgfalt grob missachtet"). Ich würds mir zumindest durchlesen und ggf. fragen stellen wenn du was nicht verstehst. Ggf auch jemanden drüber gucken lassen der verständiger ist.

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