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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

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So sieht man es besser. :-)

Geschrieben

Hi,

 

ich glaub, mich zieht es auch zum Quattrini M1L,

z. B. bei SIP unter der Nr. 15048100

 

Ciao, Uli

 

Ist halt rein rechtlich genauso illegal, wie 130ccm oder 200ccm, weil das eben 126ccm ergibt. Aber das ist natürlich deine Sache.

 

 

Ansonsten passt das Setup soweit. Auch die Übersetzung. Mit der Banane bräuchstest du keinen kurzen 4. Aber in Aussicht auf einen Resopott schon. Ich würde auch zur BGM Superstrong Kupplung tendieren und wohl direkt einen großen Vergaser (zB TMX30) nehmen. Dann ist der direkt eingetragen. Bringt zwar bei dem Setup kaum Extraleistung, kostet aber auch kaum Mehrverbrauch. Bin ich auch auf einem Bananenmotor gefahren.

Geschrieben

Ist halt rein rechtlich genauso illegal, wie 130ccm oder 200ccm, weil das eben 126ccm ergibt. Aber das ist natürlich deine Sache.

 

 

Ansonsten passt das Setup soweit. Auch die Übersetzung. Mit der Banane bräuchstest du keinen kurzen 4. Aber in Aussicht auf einen Resopott schon. Ich würde auch zur BGM Superstrong Kupplung tendieren und wohl direkt einen großen Vergaser (zB TMX30) nehmen. Dann ist der direkt eingetragen. Bringt zwar bei dem Setup kaum Extraleistung, kostet aber auch kaum Mehrverbrauch. Bin ich auch auf einem Bananenmotor gefahren.

Hi,

wie bekomme ich das 1 ccm weg, wenn es überhaupt geht?

Stehen die 125,irgendwas auf dem Zylinder?

Wie kann das sonst jemand feststellen?

Die PS bekommt man schnell raus, auf die Rolle und Tschüss.

Wenn ich den TMX 30 nehm, wie viel PS kommen dann raus im gesteckten Modus?

Ciao, Uli

Geschrieben

Hub bekommst du nur mir einer anderen Welle bzw. Exenterzapfen weg. Bohrung kannst du aufgrund der Beschichtung nicht ändern.

Des weiteren glaube ich, hast du damit schon zuviel Leistung.

Nimm den polini oder original 125.

Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)

originaler 125er Zylinder, 23er CP Vergaser mit Polini Drehschieber/Membran-ASS, ET3 od. ETS-Banane (kommt darauf an ob PV od. PK), Kurbelwelle mit gr. Konus und ein HP4 Lüra. wenn man dem Drehschieber, Kurbelwelle und dem Zylinder beigeht, sollte man damit auf 13 Kuwe-PS kommen.

Aber es gibt ja schon einige orig. 125er Tuninganleitungen

Bearbeitet von Mediakreck
Geschrieben

Zum Tüv mit Reserverad hinterm Beinschild, Gepäckträger mit Rückenlehne und 2. Ersatzrad hinten, Gepäckträger vorne, Stoßstange Kotflügel, Beinschildsturzbügel, Sturzbügel hinten und Windschild, 2. Spiegel und Seitenständer.

Da kommt gut was an Gewicht zusammen :-D

Kann man sich ja alles leihen und hinterher wieder abbauen.

Geschrieben

Baue sowas auch gerade und meine das die kg/ps Geschichte nur für EZ ab 1998 gilt...

Woher hast du diese Meinung? Nicht das du was verwechselst, für eine Zulassung kann das Ding auch 40 PS haben, aber für die Fahrerlaubnis gilt die KW/KG Grenze und damit ist die EZ des Fahrzeugs ziemlich egal.

Geschrieben

...daher was der ADAC zusammengefasst hatte:

Motorradführerschein A1

Die bisherige Definition - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) - wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg (das sind 0,14 PS) eingehalten werden. Leichtkrafträder, die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden - ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt dann.

...das heißt dann nicht 1998 sondern 2013...

Geschrieben (bearbeitet)

Interessant, das scheint so zu stimmen (So ganz verkehrt lag ich aber auch nicht, kommt aus dem Führerscheinrecht). Wenn du unter 50ccm bleibts darfst du sogar mehr als 11KW haben 8-).

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben

Hi,

 

ich hab den Text beim ADAC

http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/neuer_fuehrerschein_2013/faqs_fuehrerscheinrecht/

mittlerweile mehrfach gelesen.

 

Das würde dann heißen, dass man mit dem neuen Führerschein der Klasse A1 ein Leichtkraftrad mit unter 125 ccm

und max. 11 kw fahren darf, ungeachtet der 1kW/kg-Regelung, wenn das Krad vor dem 19.01.2013 erstzugelassen ist.

 

Ich hab mal eine offizielle Anfrage bei der Polizei gestellt. Bin gespannt, was dabei raus kommt und wie lange es dauert.

 

Ciao, Uli

Geschrieben (bearbeitet)

HUUUUUAAAAA,

 

auf die Frage:

Darf das frisch restaurierte Leichtkraftrad mit einer Erstzulassung von 1967 nun 11 kW,

wie im Beispiel 8kW bei 80 kg Leergewicht oder gar mehr haben?

 

folgende Antwort:

Das Leichtkraftrad Baujahr 1967 mit einem Hubraum unter 125 ccm und einer Nennleistung

von max. 11 kW entspricht der Begriffsbestimmung gem. § 2 Nr. 10 der Fahrzeug-Zulassungs-

Verordnung (FZV). Es darf somit max. 11 kW haben.

 

 

auf die Frage:

Darf meine Tochter diese Leichtkraftrad dann ohne Bedenken und Schwierigkeiten mit

dem Gesetz fahren, wenn sie im Besitz der Führerscheinklasse A1 ist?

 

folgende Antwort:

Die Führerscheinklasse A1 berechtigt gem. § 6 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung

von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht

übersteigen darf.

Ausgenommen sind hiervon gem. § 76 Nr. 6b FeV, Krafträder mit einem Hubraum von

nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis

zum 18. Januar 2013 erstmals in Verkehr gekommen sind. Ihre Tochter dürfte mit dem

Führerschein der Klasse A1 so ein Leichtkraftrad führen.

 

Somit darf eine alte Vespa 125er 11kW bzw. 15,4 PS haben. Da tut sich was auf!

 

Ciao, Uli

Bearbeitet von BellaVespa
Geschrieben

Hi,

 

jetzt ist nur noch die Frage:

 

Was zählt als Erstzulassung,

das Datum, als die 50er das erste mal zugelassen wurde, z. B. 1967 oder

das Datum, wenn die 50er als 125er vom TÜV abgesegnet wird, z. B. 2014?

 

Ciao, Uli

Geschrieben

...wieso denn den? Wenn du alles Legal machen willst hat der 0,6ccm zu viel! Da kannst du dir dann auch jeden andere Zylinder nehmen und dem TÜV sagen, er hätte 125ccm! Weiter wird er schwerlich unter 15PS vernünftig zu betreiben sein...

 

...macht aus der ganzen Thematik einen legalen 15PS Roller für einen 16 Jährigen bauen zu wollen keinen Sinn! 

Geschrieben

Hi,

 

ich denke, dass ich mit einem 24er Vergaser und einer ET3 Banane auf die 15 PS komme.

Vielleicht ist das auch ein wenig gepokert.

 

Dann ist der Zylinder ausbaufähig nach oben, wenn er nicht mehr mit 15,4 PS gebraucht wird.

 

Wenn es nicht klappt mit den PS, muss ich mir dann doch den Pinasco kaufen und den

Quattrini andersweitig verwenden.

 

Ciao, Uli

Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

 

ich denke, dass ich mit einem 24er Vergaser und einer ET3 Banane auf die 15 PS komme.

 

 

Da wette ich einen Kasten Bier gegen :sly:

 

Ich wuerde dir aus 2 Gruenden zum originalen 125er Zylinder raten:

 

1. Legalitaetsaspekt: Schliesslich ist deine Tochter diejenige, die dann ohne gueltige Fahrerlaubnis unterwegs ist.

2. Setup: Ich fahre im Alltag einen ueberarbeiteten ET3-Zylinder mit ETS Banane, 24er PHB auf Drehschieber (Einlass geweitet und Welle gelippt). Das sind 11 zuverlaessige Hinterrad-PS und faehrt sich mit 2,56er Uebersetzung und Originalgetriebe wirklich total entspannt (knapp ueber 100 km/h). Dazu kommt dann noch, dass ich gute 100 KG wiege und deine Tochter wahrscheinlich nicht, will sagen: Leistungsmaessig reicht das dicke.

 

Wenn Du noch keinen Vergaser hast, kannst Du wie von Brosi empfohlen direkt einen 30er TMX verbauen, das reicht dann auch noch fuer spaetere Spielereien.

Bearbeitet von V!olo
Geschrieben

Kopf? Bekommst Du ueberall fuer nen schmalen Taler. Verkauf ich dir fuer nen Zehner ;)

Und Membrane? Wer will denn hier auf Membran fahren? Bei einem Bananensetup wuerde ich immer auf die Membran verzichten, denn die Plaettchen sind auch Verschleissteile. Es gibt inzwischen von Polini 30er Drehschieberansaugstutzen; und das wiederum passt dann zu Brosis Vorschlag mit dem 30er.

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