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Rücklicht, Blinker, Gepäckbrücke


Beo

Empfohlene Beiträge

Bei amerikanischen Lounge-Motorrädern habe ich in den letzten Jahren immer mal wieder gesehen, dass die kein explizites Rücklicht mehr haben.

Die haben (natürlich) zwei Blinker, und die leuchten nachts in Summe als Rücklicht. Beim Blinken blinkt dann der jeweilige Blinker. Beim Bremsen leuchten beide Blinker/Rücklichter dann heller.

Das ist eigentlich ganz schick, finde ich.

Nun hätte ich bei meiner P200E (Bj 1982) eigentlich großen Spaß an einer Gepäckbrücke hinter dem Sitz, aber da sitzt ja das Rücklicht nach knapp 10cm.

Die oben beschriebene Milwaukee-Variante: Hat das schon jemand an der Vespa ausprobiert? Wäre das gemäß StVO, wegen der Höhe der Blinker, überhaupt möglich?

Bearbeitet von Beo
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Bei jedem Amischlitten/Amimopet leuchten die Blinker immer mit bei Licht und Blinken beim blinken

Bremslicht ist separiert

Wenn die nur Blinker haben kenne ich das nur mit 2 je Birnen (oder 2 Glühfäden wie bei Lammy): wegen Bremslicht und gleichzeitig Blinken

Die 10cm unter der Gepäckbrücke habe ich nicht verstanden

Du willst das Rücklicht weglassen?

Schalte die Blinker auf Dauerlicht und beim Blinken blinkt eine Seite: schick (auf die Grünweissen würde ich warten)

Bearbeitet von Crank-Hank
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  • 2 Monate später...

§53 der StVZO regelt es ziemlich klar. Und mit den bei der Vespa vorgegebenen Randbedingungen müsste es eigentlich durchaus legal möglich sein.

Wenn ich mal wieder Geld habe, könnte ich es echt mal probieren.

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Ich denke, auf die maximale Beladung: Mindesthöhe = 35cm

Da ist es dem TÜV doch egal, ob jemand leicht oder schwer ist, ob das Fahrzeug beladen oder unbeladen ist. Tiefer als 35cm ist nicht zulässig.

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Daß die mit zusätzlich Streuscheiben legal nicht abgedeckt werden dürfen sollte eigentlich klar sein. Interessanter wäre auf welchen Beladungszustand sich die Mindesthöhen beziehen?

Stimmt, aber es gibt ja die komplett transparenten Gläser, wie glatt sind, wie siehts da aus?

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