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GSFwa: Rechtliche Frage, Haftpflichtschaden


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

 

brauche mal kurz unterstützung bei einer Haftpflichtangelegenheit.

 

Meine Freundin hat sich aus Versehen auf meinen Laptop gesetzt. Dabei ist ein Sprung im Display entstanden.

Den Schaden haben wie ihrer HP gemeldet, die haben den Schaden aufgenommen und heute abgelehnt.

 

Den Laptop hatte ich auf dem Sofa liegen. Deren Begründung zielt darauf ab:

"Haftungsbegründetes Verhalten nicht gegeben..."

"Für einen deliktischen Shadenersatzanspruch fehlt es bereits an einem schuldhaften Verhalten."

"Unser Versicherunsnehmer handelte nicht fahrlässig... braucht nicht damit zu rechnen, dass sich auf Sitzmöbeln ein Notebook befindet."

 

Ich arbeite viel zu Hause, der Rechner liegt fast immer auf dem Sofa. Ist deren Argumentation rechtens?

 

Alles Verbrecher :censored:

Geschrieben

Mal eben rübergeholt:

 

Versicherungen sind alls Verbrecher!!!

 

Hatte das gleiche erst letztes Jahr, nur mit einer Brille von meiner Oma!

Lag auch auf dem Sofa, draufgesessen und richtig schön verbogen!

 

Von der HP kam dann ein Schreiben zurück wo in Kurzform geschrieben war: Ne Brille legt man auch nicht aufs Sofa --> nix bekommen!!!

 

Geschrieben

Hi

genau deshalb gibt es ja die Haftpflichtversicherung, denke ich.

Das mit dem

"Unser Versicherunsnehmer handelte nicht fahrlässig... braucht nicht damit zu rechnen, dass sich auf Sitzmöbeln ein Notebook befindet."

ist mumpitz, weil die Versicherung nur bei Vorsatz nicht zu zahlen braucht. Weshalb wird dann auf die Fahrlässigkeit abgestellt?

Ich würde mich einfach mal mit dem

http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

"Der Ombudsmann für Versicherungen

ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.

Haben Sie eine Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Versicherungsunternehmen? Dann können Sie sich an den Ombudsmann wenden. Er überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen der Versicherer.

Auf unserer Homepage erfahren Sie, wie Sie sich beschweren können.

Sie können sich aber auch darüber informieren, wie der Ombudsmann in einzelnen Fällen entschieden hat, wie die Presse über den Ombudsmann berichtet und über vieles mehr."

 

  • Like 1
Geschrieben

Ich würd da wirklich nochmal nachgehen, machen sichs ja doch schon ziemlich leicht!

So nach dem Motto, auf der Couch da legt man keinen Laptop, also zahlen wir nicht!

 

Wenn du eine Vorlage für eine Beschwerde brauchst, ich hab hier im Forum schonmal

ein sagen wir mal "Muster" gepostet... lies dir einfach mal durch wie man seinem Anliegen

etwas mehr "Nachdruck" verleihen kann :-D

 

http://www.germanscooterforum.de/topic/287052-gswwa-rechtsfrage-zum-thema-wandlungr%C3%BCcktritt-v-kaufvertrag/?hl=%2Bkorrekte+%2Bbeschwerde#entry1067803576

Geschrieben

Kann man das so antworten?

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 01.08.2014.

 

Ein schuldhaftes haftungsbegründetes Verhalten von Frau x ist sehr wohl gegeben.

 

Ein Laptop zeichnet sich dadurch aus, dass man ihn überall nutzen kann. Ebenso an Orten, an denen es ungewöhnlich erscheinen mag. Da ich viel zu Hause und insbesondere auf der Couch arbeite, liegt der Laptop üblicherweise auch auf der Couch. Das ist in unserem Haushalt keineswegs außergewöhnlich, sondern normal. Übrigens nicht nur in unserem Haushalt.

 

Sie schreiben, dass ein Sitzmöbel üblicherweise nicht zum Ablegen solcher Gegenstände dient. Das ist heutzutage nicht mehr ganz richtig, denn es gibt eine Vielzahl kleiner elektronischer Geräte, die üblicherweise nicht mehr z.B. ausschließlich an einem Schreibtisch genutzt und auf einem Schreibtisch abgelegt werden, sondern insbesondere dafür konzipiert wurden, dass man sie bequem überall mit hinnehmen, benutzen und dort auch ablegen kann.

 

In unserem Haushalt liegt der Laptop üblicherweise auf der Couch, wo ich ihn auch hauptsächlich benutze. Das weiß Frau x auch, da sie meine Lebenspartnerin ist und wir seit Anfang des Jahres zusammen wohnen. Aus diesem Grund, muss Frau x auch damit rechnen, dass der Laptop – wie gewöhnlich – auf der Couch liegt und die entsprechend erforderliche (!) Sorgfalt walten lassen.

 

Frau x handelte fahrlässig, da Ihr bewusst war, dass der Laptop üblicherweise auf der Couch liegt und dennoch die erforderliche Sorgfalt außer Acht ließ und sich aus Versehen auf den Rechner setzte.

 

Grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz ist hier nicht festzustellen. Aus diesem Grund können Sie den Schadenersatzanspruch rechtlich nicht zurückweisen. Bitte überweisen Sie mir daher den entstandenen Schaden innerhalb der nächsten 14 Tage auf das Ihnen bekannte Konto.

 

Mit freundlichen Grüßen

Geschrieben

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob eine Haftpflicht überhaupt zuständig ist, wenn innerhalb eines Haushaltes ein Haushaltsmitglied den Gegenstand eines anderen Haushaltsmitglieds beschädigt. Bei Verheirateten ist es definitiv so, dass die Haftpflicht nicht zahlt, wenn Mann den Stuhl von Frau beschädigt. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften wie der euren wird ja rechtlich heutzutage vieles genauso geregelt. Daher wäre es vielleicht besser gewesen, wenn deine Freundin nicht mit dir eine Wohnung teilt.

 

Weiter: Strenggenommen ist deine Freundin dir gegenüber in der Haftung. Müsste dann nicht eigentlich sie sich mit der Versicherung rumärgern und z.B. den Vorfall beschreiben.

Geschrieben

Hier in Ö ist das so, wie oben beschrieben. Wenn ihr an der selben Adresse wohnt, zahlt die Versicherung nicht.

 

Das ist aber auch irgendwie verständlich, sonst könnte sie den Laptop zerstören und Du das gute Porzellan. Ein kurzes Schreiben an die Versicherung und schon habt ihr einen neuen Laptop und ein neues Sonntagsgeschirr. Nächste Woche ist dann der Herd und die Couch dran.

 

Wenn aber ein Verwandter zu Besuch kommt und sich auf die Couch setzt, übernimmt dessen Haushaltsversicherung den Schaden.

Geschrieben

Es ist doch von der Haftpflichtversicherung der Freundin die Rede, oder habe ich da etwas missverstanden?

 

Wenn Ihr zusammenlebt und dies kommuniziert ist das ganze ziemlich tot, wie schon pötpöt sagte.

Mein dringender Tip: Lass Dich nicht auf einen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Die argumentieren Dich ins Eck.

Hol Dir die Ansicht vom Ombudsmann. Das ist gratis und bewirkt eher etwas als Dein Brief.

Übrigens ist "üblicherweise" keine statistisch relevante Größe, die zur Argumentation herangezogen werden sollte. Spontan würde ich sagen, dass Deine Argumente, die für die Nutzung der Sitzfläche als Ablagefläche dienen vielleicht ins Leere laufen könnten.   :satisfied: Du verstehst was ich sagen will?

Geschrieben

da ja die Schädigerin und der Geschädigte an der gleichen Adresse wohnen....

käme ja auch Nachbarin..... oder WG Mitbewohnerin in Frage

sie ausdrücklich als Deine Lebensgefährtin zu bezeichnen könnte wirklich kontraproduktiv sein...

 

DEVK kenne ich nur als Scheiße bei Schadensregulierung....hatte auch schon manchen Streit mit denen

 

Rita

Geschrieben

Bei mir klappte es mit der DEVK immer reibungslos...

 

am besten ist es eh immer, wenn sich ein Kumpel oder so auf den Laptop setzt.

Wobei ein Laptop wirklich nicht auf die Couch gehört (kann da auch heiß laufen)

 

Sollte sowas nochmal vorkommen würd ich mich als erstes mit deinem Versicherungsberater in Verbindung setzen, da die dich als Kunden behalten wollten sagen dir die meisten wie du es machen/schreiben musst.

  • Like 1
Geschrieben

Den Brief da oben kannst du in Ablage Rund legen. Dein Trotz trieft aus dem Text und bringt dich nicht ans Ziel. Polemik usw. auch nicht.

 

Warum der Rechner da lag sollte man ggf. besser begründen.

 

Sprich: wir saßen nebeneinander, Lappi auf dem Schoß, ich stand auf, die Olle setzt sich fahrlässig drauf obwohl sie es hätte sehen können. Sowas.

 Ggf. mit dem Text aus dem BGB kontern. Sonst den Ombudsmann versuchen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wir haben jeder eine eigene HP und die sollte auch unabhängig von einer Parnerschaft (keine Ehe) Bestand haben.

 

Die Verbraucherzentrale schreibt:

"Alternativ können beide Partner auch eine eigene Police behalten oder abschließen.

Mit Blick auf die sonst ausgeschlossenen Ansprüche aus Sachschäden kann dies sogar die bessere Lösung sein."

 

Ich werd den Ombudsmann mal kontaktieren.

Bearbeitet von SpecialHeizer
Geschrieben

Bei einem Laptop ist der Einsatzort nun mal im gegensatz zu einem Desktopcomputer flexibel gehalten. Von der Definition her benutzt man ihn auf dem Schoss, d.h. zwangsläufig im Sitzen und sitzen kann man auf einem Sofa, daher ist der Nutzungsort eines Laptops auf einem Sofa nicht abwägig.

Geschrieben

Servus,

Hatte sowas ähliches mal in der Verwandschaft, da ging es aber um eine Brille die auf dem Canape lag,

Wurde damals auch abgewehrt auf grund von "ich nenns jetzt mal Fahrlässiges ablegen von Wertgegenständen oder so"

Wir haben der Versicherung dann gesagt das die Brille eigentlich auf dem Couchtisch lag der Schädiger dageggen

Gestoßen ist und im Anschluß draufgetreten, zudem sagten wir das diese "wahre" Geschichte sich so abenteuerlich

Anhört das die sowieso niemand glaubt, deswegen wurde zuerst die andere Version genannt.

So hats damals geklappt, kann mir aber auch vorstellen das der Scshuß nach hinten losgehen kann.

Aber ne frage noch?

Bist du dir sicher das deine Freundin den Schaden verursacht hat, und auch ganz sicher das der

schädiger sich auf das Sofa gesetzt hat und nicht auf den Couchtisch?

Gruß

Schlosser

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