Moin,   aus gegebenem Anlass will ich hier einmal kurz die Rechtslage zu dem "beliebten" Umbau von Kleinkrafträdern (unter 50cm³) auf über 50cm³ bzw. ganz allgemein einer höheren Höchstgeschwindigkeit als 50 km/h (galt bis 31.12.2001, und nur die interessieren uns ja hier) darstellen, und zwar was Strafbarkeit, Ordnungswidrigkeitentatbestände und Versicherungsschutz angeht. Da gibt es hier viel Halbwissen und viele falsche Vorstellungen. Ich bin kein Anwalt, will auch keiner sein, aber durchaus