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Kleines Kennzeichen, großer Zylinder - wie sieht es rechtlich aus?


Run Seven

Empfohlene Beiträge

Moin,

 

aus gegebenem Anlass will ich hier einmal kurz die Rechtslage zu dem "beliebten" Umbau von Kleinkrafträdern (unter 50cm³) auf über 50cm³ bzw. ganz allgemein einer höheren Höchstgeschwindigkeit als 50 km/h (galt bis 31.12.2001, und nur die interessieren uns ja hier) darstellen, und zwar was Strafbarkeit, Ordnungswidrigkeitentatbestände und Versicherungsschutz angeht. Da gibt es hier viel Halbwissen und viele falsche Vorstellungen. Ich bin kein Anwalt, will auch keiner sein, aber durchaus qualifiziert, die rechtliche Lage zu beurteilen.

 

Der Anlass war folgender: Jemand fuhr mit seiner V50, die gut und gerne 80 km/h schafft, durch die Landschaft. Ein paar Polizisten fiel auf, dass ca. 80 km/h schnell war, und winkten ihn raus. Schnell wurde festgestellt, dass er die Fahrerlaubnis der Klasse A (unbeschränkt) hat. Nun war auf Seiten der Polizeibeamten das Staunen groß. So etwas hatte man noch nicht erlebt. Da musste doch aber was zu machen sein! Schnell kamen die findigen Hochschulabsolventen auf die Idee, dass statt eines Fahrens ohne Führerschein, das wegen vorhandenen Führerscheins leider, leider ausfiel, ja andere Straftatbestände erfüllt sein könnten. Irgendwie wollte man den Roller ja gerne sicherstellen, so hatte man das ja sonst immer gemacht. Und was man immer schon so gemacht hat... der freundliche V50-Fahrer war seinen Roller jedenfalls erstmal für ein paar Wochen los.

 

So, das ist der Anlass, nun die rechtliche Lage:

 

Ganz klar ist: Wer (nur) den Führerschein Klasse M besitzt, und ein Fahrzeug, das die Voraussetzungen der Klasse M nicht erfüllt, fährt, macht sich wegen Fahrens ohne Führerschein (§ 21 StVG) strafbar.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

 

Wer Glück hat, kann sich auf Fahrlässigkeit rausreden, die meisten werden wohl wegen Vorsatz dran sein. Macht dann üblicherweise in beiden Fällen beim ersten Mal eine Geldstrafe; das sollte Warnung genug sein. 

 

Zu beachten ist allerdings, dass nach §§ 76 Nr. 8 Fahrerlaubnisverordnugn (FeV) Übergangsregeln gelten.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

 

Das heißt, mit Klasse M darf ich auch Fahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit bis 50km/h fahren, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. Das erwähne ich nur, weil ich auch schon von einer Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein gehört habe, weil eine Klasse-M-Inhaberin auf einem alten Roller mit 50km/h Höchstgeschwindigkeit saß. Das ist natürlich totaler Bullshit, aber die Freunde in Blau sind halt oft auch nicht besonders begabt.

 

Aber zurück zum Ausgangsfall. Die findigen Polizeibeamten dachten zunächst an einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).

 

In § 6 PflVG ist tatsächlich festgelegt, dass, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, sich strafbar macht (höchstens ein Jahr Freiheitsstrafe).

 

http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html

 

Die Frage ist also, ob noch Versicherungsschutz besteht, wenn die 50iger schneller als erlaubt fährt. Ganz klare Antwort: JA! Das ergibt sich aus § 3 PflVG, wonach der Versicherer den im Falle eines Unfalls Geschädigten nicht abweisen darf, weil das Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht entsprach oder von einem unberechtigten Fahrer oder von einem Fahrer ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis geführt wurde. 

 

http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__3.html

 

Mit ein bisschen Nachdenken ist das auch ganz logisch: die alte Omi, die von dem krassen Dreier-BMW, der bis zum geht nicht mehr getunt ist, über den Haufen gefahren wird, kann nun wirklich nichts dafür.  Aber ihr kommt der Versicherungsschutz schließlich zugute. Bei dem BMW-Fahrer wird im Zweifel nichts zu holen sein.

 

Also: eine Strafbarkeit nach § 6 PflVG scheidet aus.

 

Aber die cleveren Cops dachten sich noch was aus. Es könnte ja auch eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) vorliegen. Was sie allerdings nicht wussten: Bis 125cm³ und 11 kW Leistung ist ein Kraftrad ein sogenannte Leichtkraftrad und als solches von der Steuer befreit, §§ 3 Nr. 1 KraftStG, 2 Nr. 10, 3 Abs. 2 Nr. 1 c) FZV. 

 

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html

 

 

Nur wer über 125cm³ Hubraum oder mehr als 11kW Leistung hat, kann überhaupt Steuern hinterziehen. Soweit der entsprechende Vorsatz vorliegt, ist der Tatbestand dann aber auch erfüllt.

 

80 km/h kann man auch locker mit weniger schaffen. In der Regel wird das Fahrzeug nur deswegen auch nicht untersucht werden. Aber: Fly safe! Ich kann nur davon abraten, einen der Werte zu überschreiten oder sonst illegale Dinge zu tun.

 

Als letztes kamen die klugen Beamten dann noch auf eine weitere Idee: Es könnte ja Versicherungsbetrug vorliegen! Schließlich hat man ja von der Versicherung einen Vertrag bekommen, der sonst viel teurer ausgefallen wäre...

 

Darauf muss man tatsächlich erstmal kommen. Angesichts von Millionen Tunern, die auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, wäre dann bei jedem leistungssteigernden Sportauspuff, Luftfilter oder Chiptuning direkt mal eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug zu schreiben. Was natürlich totaler Quatsch ist: Ein Betrug setzt Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden voraus.

 

Bundesweit gibt es kein einziges Urteil, das eine Verurteilung wegen Betrugs zu Lasten der Versicherung durch Tuning enthält. Es gibt aber jede Menge Urteile wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wegen Tuning. Wegen §§ 52, 53 StGB wäre aber die Strafe wegen Betruges, dessen Strafrahmen deutlich höher ausfällt als der für Fahren ohne Fahrerlaubnis, maßgeblich (könnte man noch weiter ausführen, aber ich will hier nicht weiter ins Detail gehen). Dass niemand bisher deswegen verurteilt wurde, spricht schon für sich. Wichtig ist aber: Der Haftpflichtversicherungsvertrag bezieht typischerweise sich auf ein konkretisiertes Fahrzeug, wobei sich die Konkretisierung auf die Angabe des Fahrzeugtyps und des zugeteilten Kennzeichens beschränkt. Ein Irrtum bei der Versicherung über die Leistungsfähigkeit dürfte im Regelfall daher gar nicht nicht vorliegen, da diese technische Angaben gar nicht erfasst und auch nicht danach fragt.

 

Darüber hinaus fehlt es auch an einem der Versicherung entstehenden Schaden, da davon auszugehen ist, dass die Versicherung mit dem Abschluss des Vertrags sogar Gewinn macht.

 

Außerdem muss beim Betrug der angestrebte Vermögensvorteil mit dem Schaden "stoffgleich" sein, d.h. quasi die Kehrseite des Schadens sein. Selbst wenn ein Schaden z.B. durch einen Unfall enstünde, wäre dieser mit Sicherheit nicht stoffgleich zum anzustrebenden Vermögensvorteil, nämlich der Erlangung von Versicherungsschutz. Ganz abgesehen davon, dass wohl keiner überhaupt vorhat, einen Unfall zu verursachen.

 

Also, Versicherungsbetrug ist es auch nicht. Was bleibt? Ordnungswidrigkeiten.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage_8.html

 

Seit der "Punktereform" hat sich da auch was getan. Wenn eine Fünfziger schneller gemacht wird, erlischt ihre Betriebserlaubnis. Aber 214a.2 oder 214.b2 BKat (Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen ist, und dadurch Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt, 90 Euro und ein Punkt) dürften meist nicht vorliegen, weil eine PK50, V50 oder was weiß ich meist auch in einer Variante mit 80cm³ oder 125cm³ gebaut wurden und dort Rahmen, Bremsen und Fahrwerk meist identisch waren. Verkehrssicherheitsbeeinträchtigung scheidet daher oft aus. Und eine Umweltbeeinträchtigung müsste schon mit einem ziemlich lauten Auspuff oder sonstigen Belästigungen einhergehen.

 

Die gute Nachricht also: Kein Punkt! Sind wir jetzt raus?

 

Nein. Es gibt noch 175 BKat. Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt. Macht 70 Euro und keinen Punkt. Aber: Es handelt sich um ein zulassungsfreies Fahrzeug, da Leichtkraftrad. Deswegen keine Ordnungswidrigkeit?

 

Mit Sicherheit nicht. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis liegt weiter vor, und ohne Betriebserlaubnis darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Es findet sich zwar keine einschlägige Vorschrift im Bußgeldkatalog, dennoch liegt wohl ein Verstoß gegen § 19 Abs. 5 StVZO vor.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

 

Auch das ist nach § 24 StVG ordnungswidrig, es steht nur kein Bußgeld im Katalog. Also gilt das Ermessen der Bußgeldbehörde.

 

Also, unterm Strich dürfte es die, die mit dem passenden Führerschein eine "schnelle" 50er fahren, irgendwas unter 90 Euro Kosten. Das muss man aber erstmal durchsetzen, weil in den meisten Fällen wohl einfach die Verkehrsgefährdung angenommen wird.

 

Das Fahrzeug kann im Übrigen auch bei Vorliegen einer Fahrerlaubnis sichergestellt werden. Wenn der Fahrer nicht bestreitet, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, dürfte das aber in den allermeisten Fällen ausfallen. Außer man lernt ganz kluge Polizeibeamte kennen, die Strafbarkeiten fantasieren und erst hinterher eingestehen müssen, dass sie damit ganz falsch lagen. Aber das ist eine andere Geschichte.

 

Es bleibt natürlich noch die Frage der Haftung. Wie wir bereits wissen, besteht der Versicherungsschutz aber weiter. Kann die Versicherung jetzt alles, was die dem Geschädigten zahlt, zurück verlangen? Nein. § 5 Abs. 3 der Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html) begrenzt den Regress des Haftpflichtversicherers auf 5.000 Euro für alle Obliegenheitsverletzungen vor dem Eintritt des Unfalls, also auch beim Tuning. Allerdings gilt das für jede Verletzung einzeln. Ob Tuning an Zylinder und Auspuff gleichzeitig also 10.000 Euro kostet, ist noch fraglich. Ich weiß es nicht genau, konnte dazu auch nichts Belastbares finden, aber meiner Einschätzung nach dürfte es eher bei 5.000 Euro bleiben, da man wohl kaum jede Schraube als einzelne Verletzung werten dürfte und das Tuning wohl als einmaliger Verstoß zu betrachten sein wird.

 

So, ich hoffe, das bringt manchen etwas weiter und befreit auch manchen von unnötigen Ängsten. Fly safe.

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Kann ich was von dem Zeug bekommen, was du da gerade genommen hast?

 

Das ist (wäre) ganz einfach der Betrieb eines Fahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis. Und damit bist du der Fahrer am Arsch.

 

Versicherungsbetrug ist generell was Anderes (wenn ich (z. B.) einen nicht eingetretenen Schaden von der / einer Versicherung ersetzt haben möchte oder (- um (auch z. B.) dieses zu erreichen) falsche Angaben über den Schadenhergang mache). Versicherungsbetrug und Fahren ohne Versicherungsschutz sind definitiv ein brauner und ein schwarzer Schuh ... :wacko:

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Endlich mal jemand, der sich die Mühe macht, mit den diffusen Ängsten aufzuräumen, von wegen "wenn du mit einem illegal getunten Roller jemanden zum Krüppel fährst, zahlst du bis ans Lebensende blabla...". Genau deshalb wurde die Begrenzung des Regresses auf 5.000 Euro eingeführt. Bzw. kann dieser bei Zusammentreffen mehrerer Obliegenheitsverletzungen (z. B. illegal getunten Roller unter Alkohol-/Drogeneinfluss gefahren und Unfall verursacht) auf maximal 10.000 Euro angehoben werden. Immer noch recht komfortabel im Vergleich zur möglichen tatsächlichen Schadenssumme.

Das soll keinesfalls die moralische Verwerflichkeit eines solchen Tuns schönreden, sondern nur darauf hinweisen, dass Opfer nicht völlig ohne Entschädigung zurückbleiben, weil angeblich "die Versicherung nicht zahlt", sondern sie dies im Rahmen der vertraglichen Deckungssumme, also in der Regel im Millionenbereich, sehr wohl tut. Es gehört also zum Geschäftsrisiko des Versicherungsunternehmens, mit jemandem eine Vertragsbeziehung (Abschluss einer Haftpflichtversicherung) einzugehen im Wissen, dass derjenige gegen Vertragsbedingungen verstossen könnte, die Versicherung aber gleichwohl im Schadensfall gesetzlich in voller vertraglicher Deckungshöhe zur Leistung verpflichtet ist und sich über den Regress unter Umständen nur einen kleinen Teil der Kosten vom Versicherungsnehmer zurück holen kann.

Ed.: Grundsätzlich besaß das illegal getunte Fahrzeug eine Betriebserlaubnis, die Obliegenheitsverletzung des Fahrzeugführers bestand darin, das Tuning nicht durch Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen und entsprechende Änderung der Papiere zu legalisieren. Zusätzlich müsste das illegale Tuning unfallursächlich gewesen sein. D. h. es ist egal, ob ich mit einer originalen Fuffi oder mit einer illegal auf 30 PS getunten Kiste mit 25 km/h ein Kind in einer 30er Zone über den Haufen fahre. In letzterem Fall hatte das Tuning keinen Einfluss auf den Unfallhergang, weil es mit einem originalen Fahrzeug ein genauso unausweichliches Geschehen gewesen wäre.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Kann ich was von dem Zeug bekommen, was du da gerade genommen hast?

 

Das ist (wäre) ganz einfach der Betrieb eines Fahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis. Und damit bist du der Fahrer am Arsch.

 

Versicherungsbetrug ist generell was Anderes (wenn ich (z. B.) einen nicht eingetretenen Schaden von der / einer Versicherung ersetzt haben möchte oder (- um (auch z. B.) dieses zu erreichen) falsche Angaben über den Schadenhergang mache). Versicherungsbetrug und Fahren ohne Versicherungsschutz sind definitiv ein brauner und ein schwarzer Schuh ... :wacko:

Ha? Lies noch mal und überlege dann noch mal, wer hier am Arsch ist...

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Derjenige, der mit seiner V50 aufgrund baulicher Veränderungen mit wesentlich mehr (mehr als die gern mal zitierten 10% "Toleranz") als den in der BE "erlaubten" 40 km/h (in diesem Fall 80 km/h) unterwegs war. Hab ich so rausgelesen.

 

Auch wenn´s dir und mir nicht paßt: das ist gegen die vom Gesetzgeber verordneten Regeln und somit nicht "legal". Ob die zusammengefrickelte Fuffi mit einem Hubraum >50 ccm nun verkehrssicher war und den Big Boost aushalten kann, weil ja die PV baugleiche Bauteile aufweist ist in diesem Fall rechtlich mal *sowas* von Latte - das ist in jedem Fall eine bauartliche Veränderung, die das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hat. Steht evtl. AFAIK sogar so in den originalen Fuffi-Papieren?...

Bearbeitet von t4.
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Dann aber alle immer nie mehr nicht über Ladendiebe aufregen.

Oder Schwarzfahrer.

Oder ...Aufreger oder so.

 

 

Gute Fahrt

 

Edward flötet einen von wegen Solidarallgaymeinheit hinterher. :sigh:

Bearbeitet von Lambrookee
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Sorry dann lies doch mal bitte alles und zwar richtig. Ich hab mir beim Verfassen Mühe gegeben und was da steht, stimmt. Meine Idee war das mit dem Betrug an der Versicherung nicht. Ganz im Gegenteil hab ich genau dargelegt warum das nicht zutrifft. Insofern ist die Bemerkung mit dem Rauchen reichlich unpassend.

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Derjenige, der mit seiner V50 aufgrund baulicher Veränderungen mit wesentlich mehr (mehr als die gern mal zitierten 10% "Toleranz") als den in der BE "erlaubten" 40 km/h (in diesem Fall 80 km/h) unterwegs war. Hab ich so rausgelesen.

 

Auch wenn´s dir und mir nicht paßt: das ist gegen die vom Gesetzgeber verordneten Regeln und somit nicht "legal". Ob die zusammengefrickelte Fuffi mit einem Hubraum >50 ccm nun verkehrssicher war und den Big Boost aushalten kann, weil ja die PV baugleiche Bauteile aufweist ist in diesem Fall rechtlich mal *sowas* von Latte - das ist in jedem Fall eine bauartliche Veränderung, die das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hat. Steht evtl. AFAIK sogar so in den originalen Fuffi-Papieren?...

Lesen ist einfach nicht deine Stärke, kann das sein?

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Sorry dann lies doch mal bitte alles und zwar richtig. Ich hab mir beim Verfassen Mühe gegeben und was da steht, stimmt. Meine Idee war das mit dem Betrug an der Versicherung nicht. Ganz im Gegenteil hab ich genau dargelegt warum das nicht zutrifft. Insofern ist die Bemerkung mit dem Rauchen reichlich unpassend.

 

Rauchen?

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Lesen ist einfach nicht deine Stärke, kann das sein?

 

Scheint fast so, was?

 

Was soll denn dein Beitrag bewirken? Eine kostenfreie Rechtsberatung? Ein aalgleiches Finden von eventuellen Argumenten, warum man nun den 75er DR montiert hat?

Es sollte schon klar sein, dass der Fuffi-Fahrer in deinem Beispiel nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rangenommen werden wird. Allerdings ziemlich sicher für den (Zitat) ""beliebten" Umbau von Kleinkrafträdern (unter 50cm³) auf über 50cm³".

Bearbeitet von t4.
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Kann ich was von dem Zeug bekommen, was du da gerade genommen hast?

 

Das ist (wäre) ganz einfach der Betrieb eines Fahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis. Und damit bist du der Fahrer am Arsch.

 

Versicherungsbetrug ist generell was Anderes (wenn ich (z. B.) einen nicht eingetretenen Schaden von der / einer Versicherung ersetzt haben möchte oder (- um (auch z. B.) dieses zu erreichen) falsche Angaben über den Schadenhergang mache). Versicherungsbetrug und Fahren ohne Versicherungsschutz sind definitiv ein brauner und ein schwarzer Schuh ... :wacko:

 

 

Dann halt nicht rauchen, sondern nehmen. 

 

Scheint fast so, was?

 

 

Wenn man sieht, was ich geschrieben habe

 

 

 

 

 

Als letztes kamen die klugen Beamten dann noch auf eine weitere Idee: Es könnte ja Versicherungsbetrug vorliegen! Schließlich hat man ja von der Versicherung einen Vertrag bekommen, der sonst viel teurer ausgefallen wäre...

 

Darauf muss man tatsächlich erstmal kommen. Angesichts von Millionen Tunern, die auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, wäre dann bei jedem leistungssteigernden Sportauspuff, Luftfilter oder Chiptuning direkt mal eine Anzeige wegen Versicherungsbetrug zu schreiben. Was natürlich totaler Quatsch ist: Ein Betrug setzt Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden voraus.

 

Bundesweit gibt es kein einziges Urteil, das eine Verurteilung wegen Betrugs zu Lasten der Versicherung durch Tuning enthält. Es gibt aber jede Menge Urteile wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wegen Tuning. Wegen §§ 52, 53 StGB wäre aber die Strafe wegen Betruges, dessen Strafrahmen deutlich höher ausfällt als der für Fahren ohne Fahrerlaubnis, maßgeblich (könnte man noch weiter ausführen, aber ich will hier nicht weiter ins Detail gehen). Dass niemand bisher deswegen verurteilt wurde, spricht schon für sich. Wichtig ist aber: Der Haftpflichtversicherungsvertrag bezieht typischerweise sich auf ein konkretisiertes Fahrzeug, wobei sich die Konkretisierung auf die Angabe des Fahrzeugtyps und des zugeteilten Kennzeichens beschränkt. Ein Irrtum bei der Versicherung über die Leistungsfähigkeit dürfte im Regelfall daher gar nicht nicht vorliegen, da diese technische Angaben gar nicht erfasst und auch nicht danach fragt.

 

Darüber hinaus fehlt es auch an einem der Versicherung entstehenden Schaden, da davon auszugehen ist, dass die Versicherung mit dem Abschluss des Vertrags sogar Gewinn macht.

 

Außerdem muss beim Betrug der angestrebte Vermögensvorteil mit dem Schaden "stoffgleich" sein, d.h. quasi die Kehrseite des Schadens sein. Selbst wenn ein Schaden z.B. durch einen Unfall enstünde, wäre dieser mit Sicherheit nicht stoffgleich zum anzustrebenden Vermögensvorteil, nämlich der Erlangung von Versicherungsschutz. Ganz abgesehen davon, dass wohl keiner überhaupt vorhat, einen Unfall zu verursachen.

 

Also, Versicherungsbetrug ist es auch nicht. Was bleibt? Ordnungswidrigkeiten.

 

[...]

 

Mit Sicherheit nicht. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis liegt weiter vor, und ohne Betriebserlaubnis darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Es findet sich zwar keine einschlägige Vorschrift im Bußgeldkatalog, dennoch liegt wohl ein Verstoß gegen § 19 Abs. 5 StVZO vor.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

 

Auch das ist nach § 24 StVG ordnungswidrig, es steht nur kein Bußgeld im Katalog. Also gilt das Ermessen der Bußgeldbehörde.

 

 

 

 

und was du darauf geschrieben hast

 

 

Kann ich was von dem Zeug bekommen, was du da gerade genommen hast?

 

Das ist (wäre) ganz einfach der Betrieb eines Fahrzeuges ohne gültige Betriebserlaubnis. Und damit bist du der Fahrer am Arsch.

 

Versicherungsbetrug ist generell was Anderes (wenn ich (z. B.) einen nicht eingetretenen Schaden von der / einer Versicherung ersetzt haben möchte oder (- um (auch z. B.) dieses zu erreichen) falsche Angaben über den Schadenhergang mache). Versicherungsbetrug und Fahren ohne Versicherungsschutz sind definitiv ein brauner und ein schwarzer Schuh ... :wacko:

 

 

kann ich nur sagen, scheint nicht nur so. Ich brauch mich hier auch von dir nicht so von der Seite anquatschen lassen. Halt dich doch einfach raus, wenn du nichts davon verstehen willst.

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Derjenige, der mit seiner V50 aufgrund baulicher Veränderungen mit wesentlich mehr (mehr als die gern mal zitierten 10% "Toleranz") als den in der BE "erlaubten" 40 km/h (in diesem Fall 80 km/h) unterwegs war. Hab ich so rausgelesen.

 

Auch wenn´s dir und mir nicht paßt: das ist gegen die vom Gesetzgeber verordneten Regeln und somit nicht "legal". Ob die zusammengefrickelte Fuffi mit einem Hubraum >50 ccm nun verkehrssicher war und den Big Boost aushalten kann, weil ja die PV baugleiche Bauteile aufweist ist in diesem Fall rechtlich mal *sowas* von Latte - das ist in jedem Fall eine bauartliche Veränderung, die das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge hat. Steht evtl. AFAIK sogar so in den originalen Fuffi-Papieren?...

 

Du solltest dich mal mit den einschlägigen Normen auseinandersetzen. Die Verkehrssicherheit spielt seit der Punktereform sehr wohl eine Rolle, nämlich für die Frage, ob es einen Punkt gibt oder nicht. Dass die Betriebserlaubnis erlischt, habe ich mehrfach geschrieben, nur du scheinst es einfach nicht lesen oder nicht verstehen zu wollen.

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Scheint fast so, was?

 

Was soll denn dein Beitrag bewirken? Eine kostenfreie Rechtsberatung? Ein aalgleiches Finden von eventuellen Argumenten, warum man nun den 75er DR montiert hat?

Es sollte schon klar sein, dass der Fuffi-Fahrer in deinem Beispiel nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis rangenommen werden wird. Allerdings ziemlich sicher für den (Zitat) ""beliebten" Umbau von Kleinkrafträdern (unter 50cm³) auf über 50cm³".

 

Mir wird das jetzt zu blöd. Du willst anscheinend nicht lesen. Es sollte einfach mal die Rechtslage dargestellt werden und was einem so passieren kann, selbst wenn man den Führerschein hat, wofür ich immerhin ca. 2 Stunden aufgewandt habe. Wenn dir der Beitrag nicht passt, lösch ihn doch, das kannst du doch als Global-genialer Moderator. Ich bin raus.

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Ey, vielleicht solltet ihr echt mal zusammen einen rauchen, so rein aus Friedensgründen. Rechtlich ist die Ansage des Topiceröffners m. E. nicht zu beanstanden und vor allem mühevoll ausformuliert. Andererseits ist mir auch Herr t4 persönlich als sehr umgänglich bekannt. Also locker bleiben.

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Auf ner rein sachlichen Ebene meine ich doch auch inhaltliche Fehler des TE entdeckt zu haben:

 

Die Steuerpflicht, die angeblich auch bei über 124ccm entfällt, wenn unter 11kw anliegen, ist natürlich bullshit. Jede serienmäßige 200er zahlt natürlich kfz-Steuer mit ihren schlappen 9kw.

 

Außerdem ist falsch, dass die Versicherung nicht an der kw-Zahl des versicherten Fahrzeugs interessiert ist. Natürlich hat das Auswirkungen auf die Versicherungsprämie und, wie auch die ccm-Zahl im Falle der getunten Fuffies auch Auswirkungen auf die Art der Versicherung an sich. Wäre also auch spannend, ob die Versicherung nicht mit einem gewissen Recht behaupten könnte, dass ein gültiger Vertrag gar nicht zustandegekommen ist und sie daher auch nicht leistungspflichtig ist. Es läge also doch ein Verstoß gegen das Pflichtversichersicherungsgesetz vor. (meine Amtschlüsselhaftpflicht zahlt ja auch nicht, wenn ich mit dem Fahhrad jemand umleg.)

 

Und drittens ist es nicht nur Fahren ohne Betriebserlaubnis, sondern auch Fahren ohne Zulassung: Das Fahrzeug hat weder ein amtliches Kennzeichen, noch TÜV.

 

Im Übrigen, lieber TE, mach dich mal etwas locker. Wenn man als Nichtjurist dennoch Kompetenz beansprucht, kann einem das schonmal um die Ohren fliegen. Und wenn du versuchst mit halbgarem Gemeine, beruhigende Rechtssicherheit für illegal-Fahrer herzustellen, könnte das als grob fahrlässig eingeschätzt werden. Daher ist die Haltung von t4 aus meiner Sicht sehr angemessen.

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Auf ner rein sachlichen Ebene meine ich doch auch inhaltliche Fehler des TE entdeckt zu haben:

 

Die Steuerpflicht, die angeblich auch bei über 124ccm entfällt, wenn unter 11kw anliegen, ist natürlich bullshit. Jede serienmäßige 200er zahlt natürlich kfz-Steuer mit ihren schlappen 9kw.

 

Außerdem ist falsch, dass die Versicherung nicht an der kw-Zahl des versicherten Fahrzeugs interessiert ist. Natürlich hat das Auswirkungen auf die Versicherungsprämie und, wie auch die ccm-Zahl im Falle der getunten Fuffies auch Auswirkungen auf die Art der Versicherung an sich. Wäre also auch spannend, ob die Versicherung nicht mit einem gewissen Recht behaupten könnte, dass ein gültiger Vertrag gar nicht zustandegekommen ist und sie daher auch nicht leistungspflichtig ist. Es läge also doch ein Verstoß gegen das Pflichtversichersicherungsgesetz vor. (meine Amtschlüsselhaftpflicht zahlt ja auch nicht, wenn ich mit dem Fahhrad jemand umleg.)

 

Und drittens ist es nicht nur Fahren ohne Betriebserlaubnis, sondern auch Fahren ohne Zulassung: Das Fahrzeug hat weder ein amtliches Kennzeichen, noch TÜV.

 

 

 

Ich bin Volljurist. Nicht alle Juristen sind Rechtsanwälte.

 

Nirgendwo habe ich geschrieben, dass eine Steuerpflicht über 125(!)cm³ entfällt. Im Gegenteil: Die Steuerpflicht entfällt nur, wenn weniger oder gleich 125cm³ und (!) weniger oder gleich 11 kW Leistung vorliegen. Und so steht das oben auch.

 

Es ist nicht falsch, dass die Haftpflichtversicherung für 50iger keine Leistungsdaten abfragt. Genau das habe ich auch geschrieben. Und wenn du es nicht glaubst: HOLG Bremen, Beschluss v. 24.05.1982, Az. Ss 45/82.

 

Was die Zulassung angeht: Klein- und Leichtkrafträder sind von der Zulassung befreit. Steht auch schon oben, § 3 FZV. Deswegen dürfte Fahren ohne Zulassung, BKat 175, ausfallen.

 

 

Und jetzt soll ich mich locker machen? Das waren ja wohl gerade Paradebeispiele für halbgares Gemeine. Und ich versuche auch nicht, irgendwelche Rechtssicherheit für Illegal-Fahrer herzustellen, sondern einfach mal die Rechtslage darzustellen, was hier wohl einige schlicht überfordert. Da schließe ich dich ausdrücklich nicht aus.

 

Es ist wirklich zum Kotzen, wie hier nicht mal richtig gelesen, aber munter drauf los kritisiert wird. Ich hab echt die Schnauze voll. 

Bearbeitet von Run Seven
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Im Übrigen: "spannend" ist die Frage, ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, überhaupt nicht, da § 19 und 28 VVG das regeln. Es gibt einen Vertrag mit Möglichkeit des Rücktritts. bzw. Kündigung für den Versicherer. 

 

Und wer nach dem Lesen von § PflVG noch meint, dass ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegen könnte, der will es halt nicht wissen.

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Dann lies mal dein eigenes Geschreibsel... Du schreibt "oder 11kw" und nicht "und 11kw".

 

Natürlich fragt die Versicherung keine Leistungsdaten für "normale" 50er ab. Das von dir vorgestellte Fahrzeug ist aber keine normale Fufffie. Der Vertrag kam daher wohl gar nicht zustande, wenn ein Fahrzeug versichert werden sollte, das so gar nicht existiert.

 

Was die Zulassungspflicht angeht: Zunächst einmal müsste festgestellt werden, ob das getunte Fahrzeug ein Leicht- oder Kleinkraftrad ist. Dies wurde bei einem illegal getunten Fahrzeug aber nirgends festgestellt.

 

Auf jeden Fall fehlt das amtliche Kennzeichen und der Nachweis über die HU.

 

Was dein Stil angeht:

Dass du kein Anwalt bist, beruhigt mich. Ich hoffe, du bist kein Richter.... Justitiar bei nem Discounter ginge grad noch so, denk ich.

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also jetzt mal abgesehen von den argumenten, die mir schon sehr schlüssig vorkommen, auch wenns mir bei einigen dann schwer fällt sie zu glauben. was nicht heisst das ich es besser weiss oder das ganze anzweifeln will, dafür bin ich zu schlecht informiert. ich meine nur vom gesunden menschenverstand her, der bei rechtsfragen ja nicht unbedingt gefragt is, hätte ich einige punkte rechtlich anders bewertet. 

wie dem auch sei, wenn ich sehe was ich für meine 200er oder kollegen für ihren 125er an versicherung zahlen und ich dann noch sagen wir 30€ im jahr an tüv rechne, bin ich selbst mit steuer nur wenig teurer als ne fuffi...und ich darf dann schnell fahren, ich darf damit auf die autobahn, ich muss nicht bei jeder kontrolle bibbern obs irgendwas finden. deswegen erschliesst es sich mir immer nicht so ganz warum jemand der nen grossen lappen hat ne illegal getunte fuffi fährt...?!?

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Es sollte einfach mal die Rechtslage dargestellt werden und was einem so passieren kann, selbst wenn man den Führerschein hat

Das Modalverb sollen drückt eine Notwendigkeit aus, die sich aber aus einer Aufforderung an das Subjekt ergibt. Ich sehe keine Notwendigkeit oder Aufforderung für deinen Beitrag, was daran liegen könnte, dass der Großteil der Mitglieder eher etwas über dem Standardmofaalter ist.

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Dann lies mal dein eigenes Geschreibsel... Du schreibt "oder 11kw" und nicht "und 11kw".

 

Natürlich fragt die Versicherung keine Leistungsdaten für "normale" 50er ab. Das von dir vorgestellte Fahrzeug ist aber keine normale Fufffie. Der Vertrag kam daher wohl gar nicht zustande, wenn ein Fahrzeug versichert werden sollte, das so gar nicht existiert.

 

Was die Zulassungspflicht angeht: Zunächst einmal müsste festgestellt werden, ob das getunte Fahrzeug ein Leicht- oder Kleinkraftrad ist. Dies wurde bei einem illegal getunten Fahrzeug aber nirgends festgestellt.

 

Auf jeden Fall fehlt das amtliche Kennzeichen und der Nachweis über die HU.

 

Was dein Stil angeht:

Dass du kein Anwalt bist, beruhigt mich. Ich hoffe, du bist kein Richter.... Justitiar bei nem Discounter ginge grad noch so, denk ich.

 

Ich fass es nicht. Ich schrieb:

 

 

 

Aber die cleveren Cops dachten sich noch was aus. Es könnte ja auch eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) vorliegen. Was sie allerdings nicht wussten: Bis 125cm³ und 11 kW Leistung ist ein Kraftrad ein sogenannte Leichtkraftrad und als solches von der Steuer befreit, §§ 3 Nr. 1 KraftStG, 2 Nr. 10, 3 Abs. 2 Nr. 1 c) FZV. 

 

http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3.html

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html

 

 

Nur wer über 125cm³ Hubraum oder mehr als 11kW Leistung hat, kann überhaupt Steuern hinterziehen. Soweit der entsprechende Vorsatz vorliegt, ist der Tatbestand dann aber auch erfüllt.

 

 

 

 

 

So, und jetzt lesen wir noch mal ganz langsam. Und denken dabei nach. Was heißt "oder"? Hab ich über 125cm³ und nicht mehr als 11 kW - steuerpflichtig. Hab ich mehr als 11 kW und weniger als 125cm€ - steuerpflichtig. Hab ich weniger als 125cm³ und!! weniger als 11 kW - nicht steuerpflichtig. So steht das da.

 

Der Rest ist einfach nur sinnloses Gelaber, um das Gesicht zu wahren und/oder Recht zu behalten. 

 

Die Versicherung kommt mit dem über die Rahmennummer identifizierten Fahrzeug zustande. 

 

HOLG Bremen, Beschluss vom 24.05.1982 - Ss 45/82:

 

 

Rechtsirrig ist die vom Jugendgericht im angefochtenen Urteil vertretene Ansicht, daß (allein) auf Grund der vom Angeklagten am Kleinkraftrad vorgenommenen Veränderungen ein Haftpflichtversicherungsvertrag für das Fahrzeug nicht mehr bestanden habe. Nach § 10 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) bietet die Kraftfahrtversicherung Schutz vor der Haftpflichtgefahr, die "durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs" droht. Die Haftpflichtversicherung bezieht sich somit auf ein im Versicherungsvertrag konkretisiertes Fahrzeug. Die im Versicherungsantrag und im Versicherungsschein vorgenommene Konkretisierung (Bezeichnung) beschränkt sich jedoch bei Kleinkrafträdern auf die Angabe des Fahrzeugtyps und des zugeteilten Kennzeichens. Der tatsächliche Zustand, in dem sich das Fahrzeug im Zeitpunkt des Vertragsschlusses befindet, wird in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abweichend von anderen Versicherungszweigen nicht festgestellt (vgl. BGH in VersR 1970, 412). Demzufolge ist durch die vom Angeklagten am Kleinkraftrad vorgenommenen Veränderungen die Identität des versicherten Fahrzeugs nicht entfallen. Mithin ist der Versicherungsvertrag auch nicht ohne weiteres hinfällig oder gegenstandslos geworden (BGH a.a.O.; OLG Celle in VRS 50, 475). Es ist, da das Fahrzeug nach seiner Bauart und Ausstattung nur für eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zugelassen und somit verkehrssicher war, auf Grund der vom Angeklagten vorgenommenen technischen Veränderungen hingegen nunmehr eine Geschwindigkeit von 90,2 km/h erreichte, zwar eine Gefahrerhöhung eingetreten. Hierdurch ist der Versicherungsvertrag jedoch lediglich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Gefahrerhöhung (§§ 23 ff. VVG) in der Weise umgestaltet worden, daß der Versicherer gemäß § 24 VVG berechtigt war, den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen (vgl. BGH a.a.O.; OLG Celle a.a.O.).

 

Ob es ein Leicht- oder Kleinkraftrad ist, muss nicht vorher festgestellt werden, sondern wenn es so ist, dann gelten die entsprechenden Regeln. Einen Stempel oder sonst irgendwas bekommt man dafür erstmal nicht. Anders ausgedrückt: Eine Fuffi wird nicht zum Kraftrad, weil man einen 75er drunter baut.

 

Fehlende Kennzeichen: endlich mal eine gute Idee, macht aber nach 176 BKat 40 Euro. HU könnte man sich drüber streiten, würde jedenfalls nach 186 BKat laufen...

 

Was soll die Scheiße mit dem Discounter? Das sind sehr gute Juristen, die da arbeiten... aber was weißt du schon.

 

 

also jetzt mal abgesehen von den argumenten, die mir schon sehr schlüssig vorkommen, auch wenns mir bei einigen dann schwer fällt sie zu glauben. was nicht heisst das ich es besser weiss oder das ganze anzweifeln will, dafür bin ich zu schlecht informiert. ich meine nur vom gesunden menschenverstand her, der bei rechtsfragen ja nicht unbedingt gefragt is, hätte ich einige punkte rechtlich anders bewertet. 

wie dem auch sei, wenn ich sehe was ich für meine 200er oder kollegen für ihren 125er an versicherung zahlen und ich dann noch sagen wir 30€ im jahr an tüv rechne, bin ich selbst mit steuer nur wenig teurer als ne fuffi...und ich darf dann schnell fahren, ich darf damit auf die autobahn, ich muss nicht bei jeder kontrolle bibbern obs irgendwas finden. deswegen erschliesst es sich mir immer nicht so ganz warum jemand der nen grossen lappen hat ne illegal getunte fuffi fährt...?!?

 

Die Frage ist allerdings berechtigt! War halt der Aufhänger, um die Rechtslage mal darzustellen, und man kommt ja so auch auf alle möglichen, in Betracht kommenden Folgen. Der einfache Fall, Fahren ohne Führerschein, ist ja allen klar (obwohl da ja auch manchmal dumme Dinge passieren, siehe das Beispiel im ersten Beitrag).

Heikles Thema. Zumindest hat sich mal einer daran versucht.

Was ist denn hier eigentlich für eine verkackte Agressivität unterwegs?

Kommt mal runter, und damit meine ich nicht den TE

 

Danke

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Das Modalverb sollen drückt eine Notwendigkeit aus, die sich aber aus einer Aufforderung an das Subjekt ergibt. Ich sehe keine Notwendigkeit oder Aufforderung für deinen Beitrag, was daran liegen könnte, dass der Großteil der Mitglieder eher etwas über dem Standardmofaalter ist.

War doch hier nur die Reinschrift fürs VO. Oder er will seine Diss remonstrieren.

TEST.

:-D

Edith meint, grundsätzlich nett, aber im GSF werden schließlich rund um die Uhr mit höchster Präzision Haare unter dem Elektronenmikroskop gespalten !!!

Bearbeitet von Revolverheld
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Nur wer über 125cm³ Hubraum oder mehr als 11kW Leistung hat, kann überhaupt Steuern hinterziehen. Soweit der entsprechende Vorsatz vorliegt, ist der Tatbestand dann aber auch erfüllt.

 

 

ähm sorry, wer will schon unter diesen werten vespafahren?? :wacko::wacko::wacko:

 

 

Ich bin Volljurist.

 

GTS300ie?

zahnarztausbildung geplant? (zahnwalt!) :-D

 

zum rest kann ich nix sagen, ich bin (voll)ösinette und fahr offiziell nur originalfahrzeuge! :-P

 

danke für den applaus!

Bearbeitet von Motorhead
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    • Ja Vespa... die anderen Fahrzeuge bekomme ich noch   Hab aber einen Beitrag bei Focus gefunden...   https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/kfz-versicherung/kfz-versicherung-verlangt-144-prozent-mehr-in-zwei-jahren_id_260407509.html   Die Vespa ist noch (als letztes Fahrzeug) bei der HDI versichert! Da wird explizit auf die HDI verwiesen mit den extremen Teuerungen. 2022 war ich noch mit allen Fzg. dort. Auf 2023 hatten die meine Beiträge um satte 50% angehoben (für zwei Fzg) - hab aber dann die beiden PKW anderweitig versichern lassen. Mein Versicherungsmakler hat da was rausgesucht.    Mal sehen ob ich die Vespa auch umsetzen kann. Online findest nix für das Bj 1982!    
    • Hm, also mit 10Nm war die Dichtung noch nicht mal richtig komprimiert und ich hatte Sorge, dass sich die Schrauben wieder lösen. Gibt ja keine Sicherung. Loctite 243 macht bei der Temperatur wenig Sinn. Bin jetzt mal auf 14Nm.   Motor läuft jetzt mit Polini Box und und Si20 mit HD 112inc und Luftfilter mit 2 Löchern. Er fährt sich soweit ruhig und schön vibrationsarm   Leistungsmässig ist natürlich noch nicht alles ausgereizt, weil ich den nur drauf gesteckt habe ohne die Überströmer anzupassen.   Ausserdem ist die Hauptdüse glaube ich noch etwas gross. Erstmal bissl einfahren und Abstimmen.   Das Konzept mit den Dichtungen/Spacern habe ich noch nicht so ganz verstanden... Es werden für PX diverse mitgeliefert: 3.9, 1.5 und diverse ab 0.15mm (Das 2-Kanal Ding mit 4mm mal außen vor gelassen)   Wenn ich nur den einen dicken Spacer mit 3,9 mm in meinen VNL3M (PX alt) einbaue, dann schaut der Kolben minimal raus und stösst am Kopf an. Man kann den Zylinder also tiefer setzen, muss sich aber dann am Kopf aber was basteln, weil nichts bei liegt.   Man muss also zwingend noch den dünneren Alu Spacer mit 1.5mm am Fuß verbauen und kommt so dann auf 174/118. Um das dicht zu kriegen, habe ich überall dünn Dichtmasse dazwischen gepackt. Steckt man jetzt den Kopf drauf, landet man ziemlich genau bei QS 1 mm. Wer also höhere Überströmenzeiten will, muss damit leben, dass der Quetschspalt größer wird bzw. die Verdichtung geringer, es sei denn man dreht den Kopf ab. Ergibt für mich nicht so viel Sinn...    
    • Bei nem grauen Hoodie wär ich auch dabei 👍
    • Vespa?   Da hat sich bei mir fast nix geändert zum Vorjahr 
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