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Kleines Kennzeichen, großer Zylinder - wie sieht es rechtlich aus?


Run Seven

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Man kann das ja unter Umständen auch übertragen. Es ist grundsätzlich denkbar, dass selbst bei Motorradführerschein mit diversen Eintragungen ein einziges Detail jetzt ganz streng genommen nicht voll legal montiert ist. Also jetzt rein theoretisch. Ich kenne zum Beispiel jemand (also nicht persönlich, klar) der keine Spiegel montiert hat. Grundsätzlich ist es dann ja schon interessant womit im Falle eine Falles zu rechnen ist.

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nö.

 

 

Ich find Run Seven top.

 

 

Und seinen Ursprungsartikel auch.

 

 

Sehe ich genau wie Olli! Ich weiss echt nicht was dieser Bullshit hier teilweise soll. Nikolaus (Run Seven) ist mir persönlich als äusserst korrekter und liebenswerter Mensch bekannt und es ist doch klasse, was er recherchiert hat. Die Antworten haben hier teilweise VO Charakter. Wenn man nichts zu sagen hat zu dem Thema - einfach mal nix sagen!

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Selbst wenn's Einer wäre wäre es juristisch Keiner. Es wäre ein Betrug zum Nachteil, oder wie du schreibst, zum Schaden, einer Versicherung. Versichungsbetrug bezieht sich, so meine löchrige Erinnerung, streng genommen nur auf Brände und Schiffsunglücke.

 

Nee, man die Versicherung in Bezug auf fast alles betrügen. Das krasseste worüber ich mal gelesen habe, ist ein Mann, der extra eine Lebensversicherung für seine Olle abgeschlossen hat, in der festen Absicht, sie dann umzubringen und die Versicherungssumme zu kassieren. Hat er zum Glück nicht geschafft. Wurde dann auch(!) als versuchter Versicherungsbetrug gewertet. Aber im Ergebnis sind wir uns einig, hier ist es kein Versicherungsbetrug.

 

@shitstorm

Ich meine, du hast dich zu schnell persönlich angegriffen gefühlt. Du kennst das hier doch. Die Sachlichkeit wird hier auch stets von Stutenbissigkeit abgerundet und dabei geschärft von zum Teil kritischen Einwürfen. Alles andere ist V.O.ll Björn und Silke !!!.

das ist alles nur ein großer ShitTEST :-D

Edith: seid ihr alle schnell

 

Mag sein, bin aber auch nicht nachtragend.

 

nö.

 

 

Ich find Run Seven top.

 

 

Und seinen Ursprungsartikel auch.

 

 

Juckt mich aber nicht, da meine KRad Roller auch alle nicht 50 oder 80 fahren (jedenfalls nicht als Vmax) und ich keine 50er mehr hab, obwohl ich nen Motorradführerschein habe. Also was soll der Gschiß. Munter bleiben auch in Niedersachsen, die Staatsmacht "macht" doch im Einzelfall keine Rücksichtnahme auf volljuristischbelegte Aussagen, sondern schrottpreßt den Haufen auch gerne mal ein, wenn viel zu schnell.

 

Die Gefahr der Verschrottung besteht erstmal nur bei Fahren ohne Pflichtversicherung/Führerschein, weil dazu das Fahrzeug eingezogen werden muss... das geht selbst bei Straftaten nicht so holterdipolter und beim allerersten Mal.

 

 

Ehrlich gesagt weiß ich nicht genau wozu der Artikel des TE dienen soll. Soll ich mir jetzt guten Gewissens ne Falc V50 zusammen bauen und dann mit dem Versicherungskennzeichen fahren, obwohl ich den Motorradlappen habe ?

Wer seinen Arsch fuer 1,5K auf ne Fahrschulmaschine setzt der wird sich sicherlich auch noch die Legalisisierung seines Tunings leisten können. Alles andere erachte ich fuer schwachsinnig, egal wie juristisch korrekt die genannten Aussagen auch sein mögen.

 

Es geht einfach nur darum, mal darzustellen, was eigentlich Sache ist. Disclaimer steht auch im ersten Beitrag.

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ich finde den Eingangspost auch relativ bedenklich, klingt alles super, überzeugend, schlüssig und schön dass sich jemand die Mühe gemacht hat, aber dann hätte ich auch gerne eine schriftliche Garantie, dass ich mich unter Verwendung der genannten Argumente bei einem Rechtsstreit schadlos halten kann, bzw. mein zu erwartender Schaden auf die kolportierten 70 - 90 EUR limitiert ist. Eher würde ich aber noch das vom Lambrookee vorgeschlagene Modell präferieren.

Ferner hätte ich dann bitte noch eine Aufschlüsselung der rechtlichen Sachlage, wenn ich mit einer getunten Ape 50, Bj. um die 80, sagen wir mal 102 ccm / 65 km/h oder so, von der Exekutive gef*ckt werde.

Noch mal zum Thema Volljurist, Vollsachverständiger etc. - in wie weit besteht da ein kausaler Zusammenhang zu Vollidioten oder Volldeppen? hat mich schon immer interessiert.

Und für's Protokoll: Test !!!.

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Nee, man die Versicherung in Bezug auf fast alles betrügen.

 

 

Das kann man wohl. Streng genommen wird da aber anscheinend zwischen "Versicherungsbetrug" und "Betrug zum Nachteil einer Versicherung" unterschieden. Ersteren gibt es nur im Zusammenhang mit Bränden, oder bei Schiffsuntergängen. Alles andere ist ein anderer Tatbestand, nämlich oben genannter "Betrug zum Nachteil einer Versicherung", auch wenn das volkstümlich nicht scharf unterschieden wird.

 

http://fachanwalt-fuer-strafrecht-bundesweit.de/wirtschaftsstrafrecht/betrug/

 

Da steht wohl kurz was zu dem Thema.

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ich finde den Eingangspost auch relativ bedenklich, klingt alles super, überzeugend, schlüssig und schön dass sich jemand die Mühe gemacht hat, aber dann hätte ich auch gerne eine schriftliche Garantie, dass ich mich unter Verwendung der genannten Argumente bei einem Rechtsstreit schadlos halten kann, bzw. mein zu erwartender Schaden auf die kolportierten 70 - 90 EUR limitiert ist. Eher würde ich aber noch das vom Lambrookee vorgeschlagene Modell präferieren.

Ferner hätte ich dann bitte noch eine Aufschlüsselung der rechtlichen Sachlage, wenn ich mit einer getunten Ape 50, Bj. um die 80, sagen wir mal 102 ccm / 65 km/h oder so, von der Exekutive gef*ckt werde.

Noch mal zum Thema Volljurist, Vollsachverständiger etc. - in wie weit besteht da ein kausaler Zusammenhang zu Vollidioten oder Volldeppen? hat mich schon immer interessiert.

Und für's Protokoll: Test !!!.

 

 

Die Risikoabwägung bleibt schon dir selbst überlassen. Das sollte klar sein !!!.

 

 

 

 

Edit überlegt noch zu dem hier: " !!!.". Bei Fratzenbuch wird ja immer mal wieder gerne der verschollene Zwillingsklon von Lothar Matthäus (zumindest ist der in Punkto Schwachsinn auch ganz vorne mit dabei) Prinz Markus von Anhalt als Quelle "lustiger" oder aber auch "witziger" Trouvaillen zitiert. Der ist nicht nur extrem stark beim Deppenapostroph sondern kann auch fast alles bei Satzendzeichen. Könnte  (oder sollte?) man den nicht würdigen indem man das hier " !!!" fürderhin als Prinz Frederick bezeichnet? Beim von Revolverheld überzeugend eingeforderten Schlusspunkt plädiere ich, als Hommage an die Schußwaffe an sich, für "Schußpunkt" !!!. Komme ich damit durch ???.

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Die Risikoabwägung bleibt schon dir selbst überlassen. Das sollte klar sein !!!.

nee, ich will aber lieber Vollkasko ohne SB, mit ADAC+++ und Advodauerkarte !!!. :alien:

Wo steckt eigentlich Paola - da gab's doch mal ne Geschichte mit Versicherungskennzeichen und Landstraße und Autos überholt und so... :whistling:

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ich finde den Eingangspost auch relativ bedenklich, klingt alles super, überzeugend, schlüssig und schön dass sich jemand die Mühe gemacht hat, aber dann hätte ich auch gerne eine schriftliche Garantie, dass ich mich unter Verwendung der genannten Argumente bei einem Rechtsstreit schadlos halten kann, bzw. mein zu erwartender Schaden auf die kolportierten 70 - 90 EUR limitiert ist. Eher würde ich aber noch das vom Lambrookee vorgeschlagene Modell präferieren.

Ferner hätte ich dann bitte noch eine Aufschlüsselung der rechtlichen Sachlage, wenn ich mit einer getunten Ape 50, Bj. um die 80, sagen wir mal 102 ccm / 65 km/h oder so, von der Exekutive gef*ckt werde.

Noch mal zum Thema Volljurist, Vollsachverständiger etc. - in wie weit besteht da ein kausaler Zusammenhang zu Vollidioten oder Volldeppen? hat mich schon immer interessiert.

Und für's Protokoll: Test !!!.

 

 

Wenn es hart auf hart kommt schreibe ich Dir eine Entschuldigung. Die hast Du Dir nämlich wirklich verdient, nach dem hübschen Wortspielchen.

Großer Vollrespekt! :thumbsup:

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ich finde den Eingangspost auch relativ bedenklich, klingt alles super, überzeugend, schlüssig und schön dass sich jemand die Mühe gemacht hat, aber dann hätte ich auch gerne eine schriftliche Garantie, dass ich mich unter Verwendung der genannten Argumente bei einem Rechtsstreit schadlos halten kann, bzw. mein zu erwartender Schaden auf die kolportierten 70 - 90 EUR limitiert ist.

 

Druck dir das Topic doch aus und leg es dir ins Handschufach

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Mal was ganz anderes: Warum steht auf dem früher sogenannten "Fahrzeugschein" meiner original 125er eigentlich "Zulassungsbescheinigung - Teil 1", wenn doch eigentlich gar keine Zulassung stattfindet? Fehler im Dokument?

 

Was die "und" "oder"-Frage angeht: Hier habe ich wohl tatsächlich etwas gelesen, was du anders verstanden hast. Sorry!

 

Aber nochmal: Wenn ich ein Fahrzeug als Fuffie versichere, das gar keine Fuffie ist, verstehe ich nicht, dass ein regelrechter Vertrag überhaupt zustande kommt.

Aber egal. Recht hat mit Logik scheinz, nicht viel zu tun.

 

Was du bisher nicht berücksichtigst, sind Tuning-Maßnahmen, die über 125ccm hinausgehen. Wie isses denn da? Liegt dann ein Steuervergehen vor?

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Wer seinen Arsch fuer 1,5K auf ne Fahrschulmaschine setzt der wird sich sicherlich auch noch die Legalisisierung seines Tunings leisten können. Alles andere erachte ich fuer schwachsinnig, egal wie juristisch korrekt die genannten Aussagen auch sein mögen.

Falc scheidet doch wegen über 125 ccm eh aus... Aber wenn ich jetzt mal die 85 ccm Kiste von nem Kumpel fahre, dann könnte das geschriebene ja schon als Argumentationshilfe dienen...

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Warum da Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht, weiß ich jetzt auch nicht. Zugelassen werden muss nicht. Ich hatte das aber auch für meine 125er mal. Früher für eine 80er hatte ich nur eine Betriebserlaubnis, wenn ich mich recht erinnere. Ich nehme an, bei der Zulassungsbehörde werden einfach die Dokumente für die Zulassung verwendet, obwohl rechtlich keine Zulassung erforderlich ist. Man braucht ja ein Kennzeichen und das muss ja auch irgendwo eingetragen werden.

 

Das mit dem Vertrag stimmt wirklich. Der Versicherer kann halt kündigen oder zurücktreten, muss aber für alles, was bis dahin passiert ist, zahlen. Hat seinen Sinn darin, dass nicht der Unfallgeschädigte, der im Zweifel nichts dafür kann, auf seinem Schaden sitzen bleibt, weil bei dem Verursacher nichts zu holen ist.

 

Über 125cm³ begeht man Steuerhinterziehung. Wenn auch nicht so schlimm wie Hoeneß, ist es doch verboten und da bewegt man sich dann halt nicht mehr im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, was z.B. auch falsch Parken ist.

 

Wegen und/oder: nichts für ungut! Hab mich auch etwas zu sehr aufgeregt! Sorry!

Bearbeitet von Run Seven
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Geil! Danke :thumbsup:

Hab direkt nen 112er Malossi mit 2,86er bestellt. N dicker Vergaser und Resotüte kommt auch noch drauf.

Endlich ohne schlechtes Gefühl Gas geben können ...

:wacko:

Dein Paragraphengebashe mag ja schön und gut sein. Dem stehen allerdings die ganzen "Erwischten" gegenüber, die vom bösen Richter verdonnert worden sind.

Egal, scheiss druff. Ich hab bestellt :-D

Bearbeitet von philv50
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Warum da Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht, weiß ich jetzt auch nicht. Zugelassen werden muss nicht. Ich hatte das aber auch für meine 125er mal. Früher für eine 80er hatte ich nur eine Betriebserlaubnis, wenn ich mich recht erinnere. Ich nehme an, bei der Zulassungsbehörde werden einfach die Dokumente für die Zulassung verwendet, obwohl rechtlich keine Zulassung erforderlich ist. Man braucht ja ein Kennzeichen und das muss ja auch irgendwo eingetragen werden.

Also bei der 80er damals gab es neben der grünen Betrieberlaubnis auch einen Fahrzeugschein, aber KEINEN Fhzg-Brief, den gab's erst ab 125ccm aufwärts.

Aber was genau mach ich denn, wenn ich zu der Zulassungstelle gehe und mir einen Fahrzeugschein und ein Kennzeichen geben lasse und dafür Gebühren entrichte? Entspricht das nicht dem "Tatbestand" der Zulassung? Versteh da ehrlich gesagt den Unterschied nicht.

Zum Thema voll oder nicht voll, das soll bitte keiner der hier "Anwesenden" voll persönlich nehmen, ich zähle mich selbst eher zu der Gattung Volldepp oder Vollhonk, wollte nur wissen, ob ich damit beruflich irgendwo bei Gehaltsverhandlungen oder ähnlichem punkten kann.

Außerdem wollte ich damit zum Ausdruck bringen, dass nicht jeder der irgendwas voll ist, auch automatisch voll geil oder voll intelligent ist, und nicht jeder der irgendwas nicht voll ist, dann automatisch voll doof oder voll assi ist. In diesem Sinne, ich mag Euch alle voll gerne !!!. :inlove:

 

Bea korrigiert nur ein paar Buchstaben und ergänzt ein selbst

Bearbeitet von Tyler Durden
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@TE: Verteidigst du mich auch, wenn wegen meinem brutalen Landstrassen-Überhol-Gaswheelie der Öl-Laster vor Schreck von der Strasse abkommt und der gesamte Rhein Neckar Kreis und vordere Odenwald verseucht ist?

Okay, du bist kein praktizierender Anwalt, aber zumindest moralisch biste am Start oder ;-) ?

Bearbeitet von philv50
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@TE: Verteidigst du mich auch, wenn wegen meinem brutalen Landstrassen-Überhol-Gaswheelie der Öl-Laster vor Schreck von der Strasse abkommt und der gesamte Rhein Neckar Kreis und vordere Odenwald verseucht ist?

 

 

 

Wieso verteidigen? Bei der Verleihung von Verdienstkreuzen wird man bestenfalls begleitet, nicht aber verteidigt !!!.

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Vorweg,

ich finde es auch immer etwas merkwürdig, wenn eine Frage beantwortet wird die nicht gestellt wurde. Hat so was von "Speakers corner".

Wenn es allerdings so kompetent geschieht, relativiert sich das wieder.

Zum Thema.

Leichtkrafträder sind Zulassungsfrei (Par. 3 FZV). Es wird aber ein amtliches Kennzeichen zugeteilt. Bei der Umstellung auf die EG Papiere wurden die Zulassungsfreien Fahrzeuge schlicht im Gesetz "vergessen". Da niemand so richtig wusste was zu tun ist wurden Zulassunsbescheinigungen Teil 1 ohne Teil 2 ausgegeben und in der Anfangszeit sogar moch Handschriftlich korrigiert. Mittlerweile gibts AFAIK eine Anweisung das so zu verfahren ist.

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@ TE: ich habs nicht ganz geblickt.

Heißt das jetzt, ich bau mir ne Fuffi auf wie für die Quarter und düs damit durch die Stadt.

Und wenn sie mich anhalten mach ich denen ne lange Nase und gewinne?!?

Oder wie oder was?

Gibt es theoretisch ne Möglichkeit, dass du dich bei irgendeinem Punkt irrst? Oder haben sich alle anderen geirrt, die bisher die Tuner verknackt haben?

Ich find das irgendwie komisch...

 

 

 

achso, und die hier fehlen noch: !!!!!!!!!!!

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Wie gesagt mit passendem Führerschein bleibt es eine Ordnungswidrigkeit und verboten.

Lange Nase machen ist da nicht.

Außerdem kann es je nach Polizist auch passieren dass sie den Roller vorläufig sicher stellen zur Beweissicherung. Worauf meistens verzichtet wird wenn man die Ordnungswidrigkeit zugibt.

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"Es ist ein Fehler aufgetreten

Du hast die erlaubte Anzahl der möglichen positiven Bewertungen für diesen Tag erreicht" kann das mal einer erhöhen?!

Danke für den Link - leider "kein" geil mehr übrig, daher auf diesem Wege   :thumbsup:

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wie siehts eigentlich mit so einer SF aus, die nen 750er Motor im Tritt hat?

Sollte doch dann auch klar gehen oder?

 

Ich kann grad das Video nicht posten, da ich bügeln muss. kann das bitte mal jemand einstellen, damit der TE im Bilde ist, watt gemeint ist.
Vielen Dank :thumbsup:

Bearbeitet von philv50
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