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Kleines Kennzeichen, großer Zylinder - wie sieht es rechtlich aus?


Run Seven

Empfohlene Beiträge

oh, aber um die sache mal wieder aus dem typischen gsf geseier zu holen:

wie siehts denn rechtlich mit kurzzeitkennzeichen aus? was muss denn da erfüllt sein? also so rein fahrzeugtechnisch.

hintergrund is der dass ich mir mal überlegt hatte sowas für mein KTM Pony zu holen :-D gibt ja diesen typen mit der aston martin v12 boss hoss, die kriegt ja auch offiziell keine zulassung. der fährt immer auf die gelben nummern. hätte schonmal lust damit auf der strasse zum tanken und zurück zu fahren :-D

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also jetzt mal abgesehen von den argumenten, die mir schon sehr schlüssig vorkommen, auch wenns mir bei einigen dann schwer fällt sie zu glauben. was nicht heisst das ich es besser weiss oder das ganze anzweifeln will, dafür bin ich zu schlecht informiert. ich meine nur vom gesunden menschenverstand her, der bei rechtsfragen ja nicht unbedingt gefragt is, hätte ich einige punkte rechtlich anders bewertet. 

wie dem auch sei, wenn ich sehe was ich für meine 200er oder kollegen für ihren 125er an versicherung zahlen und ich dann noch sagen wir 30€ im jahr an tüv rechne, bin ich selbst mit steuer nur wenig teurer als ne fuffi...und ich darf dann schnell fahren, ich darf damit auf die autobahn, ich muss nicht bei jeder kontrolle bibbern obs irgendwas finden. deswegen erschliesst es sich mir immer nicht so ganz warum jemand der nen grossen lappen hat ne illegal getunte fuffi fährt...?!?

 

 

ähm sorry, wer will schon unter diesen werten vespafahren?? :wacko: :wacko: :wacko:

 

Ich mache das fast täglich.

75er, 5PS.

Geht alles.

:satisfied:

 

Sehe ich genau wie Olli! Ich weiss echt nicht was dieser Bullshit hier teilweise soll. Nikolaus (Run Seven) ist mir persönlich als äusserst korrekter und liebenswerter Mensch bekannt und es ist doch klasse, was er recherchiert hat. Die Antworten haben hier teilweise VO Charakter. Wenn man nichts zu sagen hat zu dem Thema - einfach mal nix sagen!

 

Entschuldige Lenni, wir sind hier im blabla.

Hier kann jeder fast alles vertexten.

;-)

 

Sicherstellung vom Fahrzeug trotz Ordnungswidrigkeit zugeben kenne ich übrigens auch.

Und großem Führerschein.

6 Wochen bis ich den Haufen abholen durfte.

:-)

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oh, aber um die sache mal wieder aus dem typischen gsf geseier zu holen:

wie siehts denn rechtlich mit kurzzeitkennzeichen aus? was muss denn da erfüllt sein? also so rein fahrzeugtechnisch.

hintergrund is der dass ich mir mal überlegt hatte sowas für mein KTM Pony zu holen :-D gibt ja diesen typen mit der aston martin v12 boss hoss, die kriegt ja auch offiziell keine zulassung. der fährt immer auf die gelben nummern. hätte schonmal lust damit auf der strasse zum tanken und zurück zu fahren :-D

 

um auch mal was zum Thema beizutragen trotz blabla ...

ich bin mal vor etlichen Jahren mit Kurzzeitkennzeichen angehalten worden.

verbaut waren das klasische Material von damals. 211er Malle, Membran, 30er Mikuni und dicke DSE Tröte. Das hat ordentlich Lärm gemacht.

Die Polizeistreife hat mich mitten in Heidelberg angehalten, weil ich kurz vorm Tunnel (Kult hier in Heidelberg) ordentlich Stoff gegeben habe. und den Zug am Hahn auch bis zum Ende des Tunnels durchgezogen habe.

Fakt war das sie mich ein wenig zu rasant für innerorts hielten. Ärger gabs keinen, nur ne Verwarnung.

Der eine Polizist meinte nur so nebenbei: Ganz schön laute Tröte haben sie da. Aber wird ja nur ne Einstellungsfahrt sein, wegen Kurzzeitkennzeichen und so ne? Oder wollen sie das Ding auch so mal zulassen?

Ich so: Ja

Er so: Okay, dann bis bald

 

:-D

 

Also ich denke das man mit Kurzzeitkennzeichen relativ safe ist. wenn man sich nicht unbedingt wie ne Tupolew im Sturzflug anhört, ist man ziemlich sicher ...

Bearbeitet von philv50
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Das mit dem Kurzeitkennzeichen ist nicht so einfach.

Im Prinzip ist man Safe, da keine Betriebserlaubnis vorhanden sein muß, aber! im Zweifel eine Fahrt zum Treffen als Probefahrt verkaufen kann in meinen Augen als mißbräuchliche Nutzung ausgelegt werden. Früher gabs AFAIK noch die Fahrten zur Anregung des Kaufinteresses, die gibts nicht mehr.

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php

Urteil zur Fahrt zum Kino:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3603.php

Bearbeitet von matzmann
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die frage für mich is halt, brauch ich licht (das wär noch das geringste problem), ausreichende radabdeckungen, profilierte reifen, welche lautstärke darf des teil haben (is wirklich sehr laut). is da irgendwas vorgeschrieben? im zweifel wird es dann wohl auf verkehrsgefährdend hinauslaufen denk ich :rotwerd:

geht um diese kiste:

post-8534-0-44612900-1376907878_thumb.jp

 

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die frage für mich is halt, brauch ich licht (das wär noch das geringste problem), ausreichende radabdeckungen, profilierte reifen, welche lautstärke darf des teil haben (is wirklich sehr laut). is da irgendwas vorgeschrieben? im zweifel wird es dann wohl auf verkehrsgefährdend hinauslaufen denk ich :rotwerd:

geht um diese kiste:

"Urlaubsfahrzeug"... :-D
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Ich bin Volljurist. Nicht alle Juristen sind Rechtsanwälte.

 

Nirgendwo habe ich geschrieben, dass eine Steuerpflicht über 125(!)cm³ entfällt. Im Gegenteil: Die Steuerpflicht entfällt nur, wenn weniger oder gleich 125cm³ und (!) weniger oder gleich 11 kW Leistung vorliegen. Und so steht das oben auch.

 

 

Nur mal so am Rande, ich habe letzens eine herrliche Diskussion mit dem LRA gehabt weil die für meine Primavera mit 123ccm und sogar unter 11 PS 9€ Steuer haben wollen. Begründung: Alte Roller wurden als Kraftfahrzeug geführt, nicht als Leichtkraftrad, ich müsse erst zum Tüv und das umschreiben lassen, dann würde man die 9€ sparen. Umschreibekosten ca. 100€ :wacko:

 

Da die selber nocht wissen was sie tun ist Recht haben und Recht bekommen doch eh immer von anderen Faktoren abhängig...

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