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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich hatte mit meiner PX 200 einen Unfall. Laut Gutachter des Gegners und Verursachers ist der Roller Totalschaden. Aber das war klar, weil das Schätzchen von BJ 82 ist. Ich möchte Ihn aber retten und reparieren. Muss ich da jetzt irgendwas rechtliches beachten? Muss der Roller nach der Reparatur zum TÜV oder nochmal zu einem Gutachter? Oder kann ich den einfach reparieren und dann wieder normal damit fahren? Er ist immer noch angemeldet und hat gültigen TÜV! Was ist, wenn ich mit dem reparierten Roller nochmal einen Unfall habe?

Hat da jemand Erfahrungen?Ich bin für jeden Rat dankbar!

Vielen Dank schon mal im Voraus für die hoffentlich zahlreichen Ratschläge!

Uli

Geschrieben

Hallo Robin!

Der Roller hatte eine massive Delle an der rechten Seite des Trittbretts! Die habe ich aber mit gezielten Schlägen mit dem Gummihammer fast komplett entfernen können. Das Bremspedal funktioniert auch einwandfrei! Jetzt sind nur noch ein paar Dellen genau unter dem Rahmentunnel. Da weiß ich aber auch nicht, wie ich die weg bekommen soll?

Der Lenker stand nicht mehr in Fahrtrichtung. Das habe ich aber durch das lösen des Lenkerunterteils wieder hinbekommen. Jetzt muss ich nur noch herausfinden, ob die Lenkstange und die vordere Felge was mitbekommen hat!

Die Reparaturen sind aber das kleinere Übel. Ich weiß halt nicht, ob ich danach einfach so mit dem Roller wieder fahren darf. Er ist ja ein Totalschaden,laut Gutachter. Muss ich da ein Gegengutachten haben, das der wieder in einem verkehrsicheren Zustand ist? In Deutschland ist ja alles möglich!

Schönen Gruß

Uli

Geschrieben

Also, nen Gegengutachten brauchst nicht.

Braucht Du beim Autounfall ja auch nicht wenn man Dir ne Tür abfährt.

Zum Tüv brauchst de auch nicht.

Aber wie Du schreibst hat der Dellen im Tunnel?.......das sieht bös aus. Die wirst Du nicht herrausbekommen, wär vom optischen auch nicht so wichtig wie vom technischen. Nämlich da ist die kritische Schwachstelle bei Unfällen. Heisst auf Deutsch der Rahmen ist verzogen. Wenn der Roller den Stoss direkt von vorne bekommen hat, kann es sein dass Du damit auch weiterhin geradeaus fahren kannst, und keinen Unterschied merkst,ist aber sonne Sache. Am einfachsten merkst Du ob ein roller verzogen ist, wenn Du freihändig drauf fährst----zieht er zu einer Seite---VERZOGEN.

Wenn dem so ist, kann es aber dann beim nächsten Tüv Termin vorkommen, dass der Prüfer merkt, dass die Karre verzogen ist. Beulen an Beinschild und backe, kotflügel haben Tüv Technisch nichts zu sagen, wenn da keinen scharfen kanten hervorstehen.

Mail doch am besten mal ein Bild von den Dellen, dann lässt sich schon mehr sagen.

Gruss

Gatti

Geschrieben

die "dellen unter dem rahmentunnel" (hinter dem schutzblech, oder?) bekommst du nicht mehr weg. die kannst du nur noch mit zinn "vertuschen". es gibt tüv-prüfer, die ziemlich auf diese dellen achten, weil sie ein sicheres indiz für 'nen unfallschaden sind.

r

Geschrieben

moin

also das mitdem freihändig fahren ist schonmal nen guter test

aber eigentlich solltest du wenn da etwas verzogen ist schon merken das sich der roller "irgendwie" anderes fahren lässt

evtl kann man ja auch mal ein paar punkte am rahmen nachmessen und mit einem anderen roller vergleichen - weiss aber nicht ob das viel sinn macht ...

ein link :

http://www.scooter-sports.de/tiptech/r_pxrahmen.htm

bis denne

michael

Geschrieben

Genau.

1. Blicktest auf "X-Beine" (laufen die Räder noch in einer Spur)

2. Abtasten (sind Beulen / Verwerfungen / Falten aussen oder innen am Beinschildtunnel)

3. Sitzbank runterbauen und einen Bindfaden am Sitzbankzapfen festmachen, von einer 2. Person zur Lenksäulenmitte an der Naht Lenkkopf / Rahmen führen lassen und über die Schnur die mittlere Sitzbankschraube anpeilen (sollte sich decken)

4. Fahrtest freihändig

Geschrieben

Guten Morgen,

also jetzt ist es amtlich, mein Rahmen ist platt! Was ich vorher schon vermutet hatte, hat mir Armin Galle aus dem Forum bestätigt!

Da ich aber noch einen guten,originalen 200´er Motor habe, der vom Unfall nichts abbekommen hat, suche ich jetzt einen passenden Rahmen dafür. Wer also etwas im Angebot hat und einen alten Rahmen mit intakter Elektrik und ohne Motor los werden möchte: BITTE MELDEN!!

Da ist es mir auch wurscht, was das für ein Rahmen ist (PX 80-200). Hauptsache relativ guter Zustand und der Motor sollte auch so ohne Probleme reinpassen bzw. eingetragen werden können. Und er sollte halt älteren Baujahrs sein!

Also dann räumt mal eure Garagen und Hallen auf und helft einem frustrierten PX Fahrer:)!

Schönen Gruß

Uli

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    • Tatsächlich war es "schon immer" so - und ist es nach wie vor - , dass auch beim Kauf vom Privaten grds. Gewährleistungsansprüche bestehen, und zwar damals wie heute über 2 Jahre, es sei denn, man schliest das aus.
    • Ansonsten würde mir auch noch @konrektor einfallen! 
    • Ja, so schätze ich das eigentlich auch ein. Gut ist im Nachhinein, dass der ADAC-Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausschließt. Ich weiß nicht ob ihr es wusstet, ich bin da tatsächlich erst gestern Abend drüber gestolpert, aber seit 1.1.2024 gilt der Grundsatz, dass auch bei privaten PKW-Verkäufen der Verkäufer für Sachmängel 1 Jahr lang haftet. Es sei denn dies wird im Kaufvertrag explizit ausgeschlossen. Sehe ich auch so. Der Vorwurf geht ja in die Richtung, dass ich bewusst bei der HU und AU beschissen habe, wie auch immer er sich das vorstellt wie ich das gemacht haben soll?!? Auch ein guter Punkt: ich werde das Schreiben jetzt hier nicht veröffentlichen, aber ich behaupte es wäre ein negatives Musterbeispiel in der Juristenausbildung. Die Anwälte, die das bisher gesehen haben lachen sich tot. Ich selbst musste mich halb tot lachen, als ich gesehen habe, dass die Frist zur Überweisung des geforderten Betrags im März 2024 ist (war!). Zug um Zug soll ich den Kaufpreis gegen das Auto wandeln. Zuzüglich Nutzungsausfall für den Käufer, weil er das Fahrzeug angeblich aktuell nicht nutzen kann, zuzüglich die Anmeldegebühren des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle, zuzüglich die von ihm entrichtete Kfz-Steuer, zuzüglich die von ihm entrichteten Versicherungsbeiträge, zuzüglich der Anwaltsgebühren. Wir sind da mittlerweile bei über 11,5 t €. persönliche Kommunikation war ab dem Zeitpunkt beendet, als er mir Betrug bei der AU vorgeworfen hatte. Vorher war ich immer telefonisch erreichbar und stand mit Rat zur Seite. Bspw. als er nicht wusste woher er den Radio-Code bekommt, obwohl ich diesen mit allen anderen Unterlagen übergeben hatte. Aber egal.... Vor allem, wenn man ne Rechtsschutzversicherung hat. Also ich mache mir da nicht wirklich Sorgen, dass mich ein Prozess in den Ruin stürzt. Was das angeht kann ich das in Ruhe auf mich zukommen lassen. Mich treibt mehr um, dass es solche Arschlöcher gibt, die anderen ans Bein pissen wollen. Ich grüble auch schon seit Sonntag, weil ich das gerne selbst beantworten würde. Kfz-fachlich ist das Schreiben so dilletantisch verfasst, dass es sich für mich ohne große Mühe in Staub zerlegen lässt. Am liebsten würde ich mich mal bei der Handwerkskammer melden, die sollen die fachliche Eignung des angeblichen "Meisters" (wo ich nicht mal weiß ob es den überhaupt gibt) überprüfen. Was für ein Dünnschiss da behauptet wird, das geht auf keine Kuhhaut. So auch meine Denke. Meine befreundeten Juristen empfehlen mir aber dringend zu antworten, damit das bei einem eventuellen späteren Prozess nicht negativ ausgelegt werden kann. Ich habe jetzt mal ein Schreiben aufgesetzt, ohne auf alle Punkte überhaupt eingehen zu können, das will ich jetzt noch vom Juristen checken lassen und dann damit antworten. Oder aber der/die Juristin übernimmt einfach meinen Text und ergänzt entsprechend.
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