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Geschrieben

Hallo GSF,

 

neben meinem Garagernhof hat ein sich im Bau befindliches Gebäude gebrannt.

Es war vermutlich Brandstiftung.

 

Mein Auto stand im Hof daneben und wurde vom abplatzenden Putz und dem brennenden PS-Dämmmaterial (genau, das, was doch so schwer entflammbar ist -> gute Lobbyarbeit) getroffen.

Nun ist die Karre voll mit Kratzern und aufgebranntem Polystyrol. Ich hatte ihm 3Tage vorher gerade die Premiumwäsche verpasst  :thumbsdown: .

 

Das Auto ist jetzt kein Neuwagen oder so, sondern 20Jahre alt und ist für andere nicht mehr viel Wert.

Trotzdem gibt es da nun einen nicht unbeträchtlichen Schaden.

 

Seht ihr da eine Möglichkeit eine Entschädigung zu bekommen?

Und wenn ja von wem? 

Und wer fegt mir den Hof? :-D

 

 

 

 

Geschrieben

ich denke, das geht nach dem Verursacherprinzip. würde mich an den Hausbeisitzer wenden.

wichtig ist alles gut zu dokumentieren. Bei 20 Jahren dürfte ja selbst der kleinste Kratzer zum wirtschaftlichen Totalschaden führen, aber vielkeicht kriegste ja. noch ein paar euro raus

Geschrieben (bearbeitet)

Für die entstandenen Schäden muß zuerst mal der Hauseigentümer aufkommen. Der ist auch für´s Wegfegen seines Eigentums :-D von deinem Grundstück verantwortlich.

Sollte der Brandstifter geschnappt werden, darf sich die Fairsicherung des Häuslebauers dann an den wenden.

 

Zu klären wäre nun noch : Bestand für das offensichtlich ja noch im Bau befindliche Häuschen eine Versicherung, die dann auch noch das Risiko des Brandes abdeckt.

 

Ansonsten ist der Häuslebesitzer selbst dafür haftend, wenn durch sein Eigentum jemandem ein Schaden entsteht.  

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

Die eigentliche Hausversicherung wird meines Wissens erst für ein fertiggestelltes Objekt abgeschlossen. Dafür gibt es meine ich eine sog. Bauherren-Versicherung, ob die aber Pflicht ist?

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