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GP200 Fahrtrichtungsanzeiger TÜV Eintragung


TheoSamba

Empfohlene Beiträge

Moin,

mal abgesehen vom optischen Grenzfall einer Blinkanlage an einer GP ist es ja bekanntermaßen bauartbedingt nicht möglich diese zu installieren. Es ist ja möglich eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere zu bekommen á la "Fzg. ohne Fahrtrichtungsanzeiger" o.ä. Wer hat damit bei welchem TÜV Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, wo es ohne große Romane zu erzählen möglich ist, diese Eintragung vornehmen zu lassen ?

Besten Dank im voraus...

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an einer GP ist es ja bekanntermaßen bauartbedingt nicht möglich diese zu installieren.

...mit solchen Aussagen wäre ich aber schön vorsichtig vor einer amtlichen Person.

Es gibt viele Stellen Bilnker am Fahrzeug zu montieren (siehe SIL oder Lince).

 

Technisch ist das kein Problem.

 

Du kannst ja einfach mal bei der Prüfstelle vorfahren ohne von Blinkern zu reden.

Ich gehe davon aus, der Prüfer redet auch nicht darüber, wenn er nicht angesprochen wird ;-)

Bearbeitet von Friseur
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Obwohl ich das selber noch nicht gemacht habe stelle mir das ungefähr so vor:

 

Der TÜV bräuchte um so ein Gutachten erstellen zu können eine Rechnung einer Fachwerkstatt für die Monatge einer Blinkanalage deren Höhe nicht im Verhältnis zum Fahrzeug steht.

Und dazu eine Dokumentation mit der man darlegt, dass es nicht möglich ist eine Blinkanzeige zu montieren ohne die Optik des Fahrzugs zu zerstören. 

Es ist natürlich nicht von Nachteil wenn man einen guten Draht zu dem TÜV Prüfer hat.

 

Mit dem vom TÜV erstellten Gutachten müsste man dann zur Zulassungststelle und die müssten das dann eigentlich  problemlos in die Papiere eintragen.

 

Wie soll das denn anders beim TÜV funktionieren. Man muss die Jungs irgendwie davon überzeugen dass die Blinker nichts an der Lambretta verloren haben.

Und das möglichst fachlich. Vermutlich wird sich kaum ein TÜV Prüfer auf so was einlassen.

 

 

War mal mit einem original Brief eines Freundes mit der eingetragenen Befreiung von Fahrtrichtungsanzeigern bei unserem Starßenverkehrsamt. Die haben so was vorher noch nie gesehen. Jedoch hätte denen ein Gutachten vom TÜV gereicht um diese Befeiung in die Fahrzeugpapiere einzutragen.

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Erstens ist es kein Problem eine Blinkanlage an eine GP zu bauen (mit aktuellen kleinen LED Blinkern sogar optisch passabel).

Zweitens ist es auch kein Problem ein Gutachten zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung beim TÜV (im Osten Dekra) zu bekommen wenn man drauf besteht.

Aber in diesem Gutachten sollte stehen das die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht befürwortet wird.

Die Zulassungstelle hat dann zu entscheiden was sie macht.

Das hat dann auch nichts mit gutem Draht zu tun, nur ein Prüfer vor Ort weis meist was bei zuständigen Zulassungsstelle möglich ist und lehnt im Regelfall so ein Gutachten ab um nicht unnötige Kosten zu erzeugen.

Bearbeitet von matzmann
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Erstens ist es kein Problem eine Blinkanlage an eine GP zu bauen (mit aktuellen kleinen LED Blinkern sogar optisch passabel).

 

 

Habe nicht behauptet dass es ein Problem sei :whistling:

 

Denke mir nur dass man es dem Prüfer irgendwie begründen muss. Und das wäre ein möglicher Weg.

 

Nun gut .... habe da wie gesagt keine Erfahrung mit.

Bis jetzt habe ich auch immer ohne Blinker TÜV gekriegt.

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Habe nicht behauptet dass es ein Problem sei :whistling:

Denke mir nur dass man es dem Prüfer irgendwie begründen muss. Und das wäre ein möglicher Weg.

Nun gut .... habe da wie gesagt keine Erfahrung mit.

Bis jetzt habe ich auch immer ohne Blinker TÜV gekriegt.

Dann fahre doch erstmal ohne Blinker hin?!

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Ich will die doch gar nicht austragen  :blink:

Die Austragung findet eh nicht mehr statt. Generell nicht.

Zuletzt wurde mir vor 10 Jahren eingetragen: *ohne Fraz, aber mit zweitem Spiegel*

Da fiel mir auch nichts mehr ein.

Ich fahre seither immer ohne hin und es hat nie Probleme gegeben.

Würde es eines, gibt es technische Lösungen und ich würde mich denen halt beugen.

Scheiß doch der Hund drauf.

Dass der TÜV drauf verzichtet, weil die Optik gestört würde, ist größtmöglicher Vollschwachsinn übrigens.

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Zuletzt wurde mir 2006 die Ausnahmegenehmigung "ohne Fahrtrichtungsanzeiger" vom TÜV und später von der Zulassungsstelle bewilligt.

Um mit dem Vorurteil aufzuräumen, dass man dem TÜV das irgendwie plausibel machen muss. Man muss dem TÜV gar nichts plausibel machen, weil es nichts plausibel zu machen gibt.

Ab Erstzulassung 1.1.1962 (das Baujahr ist unerheblich) in Verbindung mit Hubraum größer 125ccm müssen Zweiräder in Deutschland mit Fahrtrichtungsanzeiger ausgestattet sein.

Ob jemand der Meinung ist, dass das die Optik des Fahrzeugs zerstört, die Omma deshalb Durchfall bekommt oder es deshalb 3 Wochen am Stück regnet, interessiert keine Sau. Weder den TÜV noch die Zulassungsstellen.

Wie schon geschrieben, ist es technisch überhaupt kein Problem, Blinker nachzurüsten und das mit vertretbarem technischen wie kostenmäßigem Aufwand. Und die verschiedenen Blinker (wie Hella-Lenkerendenblinker oder Ochsenaugen etc.), die auch 1962 an allen möglichen Zweirädern in Deutschland verbaut wurden, empfiehlt ohne Weiteres und sofort der TÜV wenn man anwackelt und was von "total blöd mit der Optik" o.ä. erzählt.

Das einzige Mögliche (aber sehr sehr Unwahrscheinliche) ist, auf einen müden, schläfrigen, es nicht so genau nehmenden TÜV-Prüfer zu treffen, der komplett debil und eben aus der Psychatrie entlassen worden ist und der eventuell dann so ein Gutachten erstellt.

Aber wie von anderen schon geschrieben, kommt als eigentliche Hürde in jedem Fall danach die Zulassungsstellen.

Und wie auch schon geschrieben, früher vor Jahren hat das in Ausnahmefällen noch vereinzelt geklappt haben, heutzutage halte ich das für nahezu ausgeschlossen.

Dass ich kürzlich meine Li Serie 2 mit Baujahr 1960 und ohne Papiere und ohne Blinker durch TÜV und Zulassungsstelle gebracht habe, hatte ich einzig der Tatsache zu verdanken, dass ich anhand der Ident-Nummer Baujahr 1960 ausreichend nachweisen konnte, wobei mir auch hier nur das Wohlwollen des Prüfers geholfen hat, der mir sagte, dass das Baujahr eigentlich völlig irrelevant ist und es auf die Erstzulassung ankommt. Die Karre könnte ja 1960 gebaut, aber erst nach 1.1.62 zugelassen worden sein. Aber er ließ sich dann doch erweichen und war geneigt anzunehmen, dass die Kiste vor 1.1.62 in den Verkehr kam.

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Ob jemand der Meinung ist, dass das die Optik des Fahrzeugs zerstört, die Omma deshalb Durchfall bekommt oder es deshalb 3 Wochen am Stück regnet, interessiert keine Sau. Weder den TÜV noch die Zulassungsstellen.

Wie schon geschrieben, ist es technisch überhaupt kein Problem, Blinker nachzurüsten und das mit vertretbarem technischen wie kostenmäßigem Aufwand. Und die verschiedenen Blinker (wie Hella-Lenkerendenblinker oder Ochsenaugen etc.), die auch 1962 an allen möglichen Zweirädern in Deutschland verbaut wurden, empfiehlt ohne Weiteres und sofort der TÜV wenn man anwackelt und was von "total blöd mit der Optik" o.ä. erzählt.

 

 

Das man beim TÜV nicht mit dem Argument der gestörten Optik ankommen sollte ist mir durchaus klar; das habe ich auch nur für mich aufgeführt, um meine Meinung darüber widerzuspiegeln; war so vielleicht nicht direkt ersichtlich...

 

Die Sache mit dem "bauartbedingt nicht möglich" habe ich aufgeführt, um herauszufinden, ob durch Erfahrungen anderer Schaltrollerfreunde diesbzgl, es evtl. möglich wäre dies bei entsprechender Prüfstelle als plausibel genug geltend zu machen.

 

Ob das technisch umsetzbar wäre, da drüber brauchen wir nicht diskutieren, ich denke das kann ich mir nach fast 25 Jahren Blechroller selbst beantworten...doch das weiß der Prüfer in dem Moment ja nicht (hoffentlich).

 

Deshalb nochmal so vielleicht: Ein in Italien gefertigter Blechschaltroller für den ab Werk nie Blinker vorgesehen waren (gabs überhaupt mal 'ne GP mit Blinkern ab Werk ?) für welchen Zweiradmarkt auch immer (bestimmt nicht Deutschland), wo Blinker keine Pflicht waren; der soll nach Einfuhr in Deutschland zugelassen werden. Es müsste also eine Blinkanlage installiert werden. Jetzt mal so ganz grob, dazu bräuchte ich schonmal: Blinker, Blinkrelais, Kabel, Blinkschalter. Ich müsste machen: Roller zerlegen um Kabelbaum zu erweitern, Löcher in die Karrosserie bohren zur Blinkerbefestigung (Lenkerendenblinker fallen wohl raus...Problematik Gasrohr, Schaltrohr), Blinkerschalter ? installieren...wie und welchen ? Gibts für die ital. GP überhaupt 'nen Blinkerschalter ? Für die indischen doch nur...oder, dann müsste auch das Lichtschaltergehäuse gewechselt werden, welches dann ja auch nicht mehr ital. GP wäre, etc etc. Durch die ganzen Änderungen wäre der Originalzustand dann ja nicht mehr gegeben...bla bla bla, also Frage am Ende der ganzen Litanei: Wäre eine detailierte Aufstellung (eines Fachbetriebs) der Arbeiten in Verbindung mit den Kosten und dem daraus resultierenden Gesamtaufwand in Relation zum Fahrzeugwert eine Möglichkeit Plausibilität darzulegen ?? Oder tatsächlich einfach alles vergessen, Dose Bier aufmachen und beim nächsten HU-Termin einfach anrollern und machen lassen...? ;-)

 

Was passiert denn, wenn man 'nen schlechten Tag beim Prüfer erwischt hat und der die fehlende Blinkanlage bemängelt ? Gibts dann keinen Sticker und das Fzg. muss innerhalb einer bestimmten Frist wieder vorgeführt werden (mit nachgerüsteter Blinkanlage) ?

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 Was passiert denn, wenn man 'nen schlechten Tag beim Prüfer erwischt hat und der die fehlende Blinkanlage bemängelt ? Gibts dann keinen Sticker und das Fzg. muss innerhalb einer bestimmten Frist wieder vorgeführt werden (mit nachgerüsteter Blinkanlage) ?

Selbstverständlich.

 

Mangel = keine Fahrtrichtungsanzeige => kein HU-Stempel.

Nachfrist wie üblich.

 

Ist so ähnlich wie wie keine Arme - keine Kekse. :whistling:

Bearbeitet von T5Rainer
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Ich habe im Frühjahr 2013 so ein Gutachten gesehen. Das war neu. Das heißt und darin steht:

 

"Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO und §47 FZV

 

blabla

 

Abweichungen von den Vorschriften der StVZO

 

§54 Ohne Fahrtrichtungsnzeiger; Die elektrische Anlage ist für Fahrtrichtungsanzeiger nicht

vorgesehen (Wechselstromlichtmaschine und ohne Batterie)

 

Begründungen für die Abweichungen von den Vorschriften der StVZO

 

Die Umrüstung ist technisch nicht möglich.

 

Ergebnis

 

Die Fahrzeugkombination entspricht im Übringen den Vorschriften der StVZO

 

Gegen die Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigung bestehen sachverständigenseits

keinerlei technische Bedenken."

 

Wer mag kann sich mit diesen Formulierungen als Hilfe einen Gutachter suchen, der sowas macht.

Eine Garantie, dass die Zulassungsstelle die Genehmigung auch tatsächlich erteilt, gibt es nicht,

wie vorher schon geschrieben wurde.

Bearbeitet von Arthur
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@TheoSamba

Versuch es.

Es gibt hier im GSF mehrere gute Einbauanleitungen für den Ein-/Anbau von Lenkerendenblinker an verschiedene Lambrettas incl. des Umbaus des Lichtschalters für den Betrieb von Lenkerendenblinker. Ob mit Innenrohre weiß ich jetzt nicht. Bisher hat sich kein TÜV, keine Dekra (und ich war bei verschiedenen) in 14 Jahren für mitdrehende Lenkerendenblinker bei einem meiner Roller interessiert.

Wie gesagt, probier es und vielleicht findest du noch einen Prüfer, der dir so ein Gutachten schreibt. Und dann musst du noch die Hürde der Zulassungsstelle nehmen.

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kleine mini blinker neben das nummernschild und untern lenker...fertig.

 

wer wirklich mit dem ding fährt und dazu noch in der stadt ist froh um blinker....

 

ich war am we auf kleiner tour in I und hätter gerne blinker gehabt.

Bearbeitet von gravedigger
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Alle offiziell nach Deutschland eingeführten S2 und S3 mit <125ccm hatten spätestens ab 1961 Blinker. Oft sogar schon vorher, weil man das als positive Sonderausstattung empfand. So ändert sich der Zeitgeist.

DL ist übrigens das Modell, an dem ich mir eine moderne Blinkerlösung gut vorstellen kann, rein optisch

Bearbeitet von TV175
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Wie sehen denn akzeptable Schalterlösungen am Lenker aus bei solchen Sachen?

Ich finde das ist der springende Punkt. Micro LED Funzeln zu verstecken ist ja recht leicht und bei Manövern schneller 60kmh sind zwei Arme am Lenker sicher von Vorteil.

Problematisch finde ich den Schalter zumindest bei den nicht Li3/indisch GP Schaltern.

Meine Überlegungen gehen da aktuell Richtung Taster (ähnlich dem des SIP Tachos) auf der Unterseite des Lenkers. Ob der Prüfingeniööör da mitspielt? !

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Licht über Zündschloss und Blinker über Kippschalter....

 

 

Oder man belegt die vorhandenen Schalter entsprechend. Der gesammte Aufwand ist, wenn

man kein Händchen für Elektrikfriemeleinen hat, jedenfalls kein kleiner.

Bearbeitet von Arthur
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Oder man belegt die vorhandenen Schalter entsprechend.

Bei LIS / DL, wo Licht mit dem Zündschlüssel geschaltet wird und nur Fahr-/Fernlicht am rechten Lenker umgeschaltet wird, ist dazu wenig Chance. Der Umschalter hat keine "neutrale" Mittelstellung.

Schalter + Gummi von Vespa Primavera dürfte eine sinnvolle Lösung sein:

b336f2f5-ea51-4156-93fb-e27ce095ed6e.jpg+ a4835a52-2bf1-47b1-b950-a3b8482f1e86.jpg

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Bei LIS / DL, wo Licht mit dem Zündschlüssel geschaltet wird und nur Fahr-/Fernlicht am rechten Lenker umgeschaltet wird, ist dazu wenig Chance. Der Umschalter hat keine "neutrale" Mittelstellung.

Schalter + Gummi von Vespa Primavera dürfte eine sinnvolle Lösung sein:

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Gerade diesen Schalter emfinde ich als nicht schön - meine Meinung - is klar.

 

Nen Freund hat jetzt diese Version bei seinem Kippler verbaut:

 

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Ob sowas bei der Kette in den Lenker passt ?!

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Meine SX 200 hatte wohl einen Kippschalter in der Lenkerkopfabdeckung. Das soll die "originale" Lösung für Deutschland gewesen sein. Muß man zum Blinken nur die Hände vom Lenker nehmen.

Ich hab das mal auf Kippschalter unter dem Lenker umgebaut. Ist ganz OK.

Bearbeitet von matzmann
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Bei LIS / DL, wo Licht mit dem Zündschlüssel geschaltet wird und nur Fahr-/Fernlicht am rechten Lenker umgeschaltet wird, ist dazu wenig Chance. Der Umschalter hat keine "neutrale" Mittelstellung.

...deshalb habe ich mich für den "normalen" LI 3 Schalter entschieden, den ich entsprechend umgebaut habe.

Eventuell könte man den LiS/DL Schalter verwenden, wenn man den Umschalter zwischen Abblendlicht und Fernlicht mit einer Neutralstellung versieht.

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