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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bin gerade dabei mir ne alte PK ohne Papiere zuzulegen. Wie komm ich jetzt an neue Papiere ran, sprich wie und wo kann ich die beantragen? was kostet? wie lange dauert? etc.

Danke für alle Tipps.

"Nimm mich mit Rudi!"

- kenobirules -

Geschrieben

Hallo,

ich glaub du mußt zuerst mit der Fahrzeugnummer zu den Bullen und dir bestätigen lassen das das Ding nicht geklaut ist.Mit der Fahrzeugnumer und dem wisch dann zum nem Vespa Händler, bin mir aber nicht so sicher. Ich hab das mal mit ner 50er Hercules gemacht (ach damals)   :-D .Da hab ich wie gesagt zu den Bullen müßen mir so nen Wisch hollen, und dann aber zum TüV und die haben dann das Moped abgenommen und mir nen Neuen Fahrzeug- Schein,Brief? gegeben.Damit war für mich die sache damals geritzt. Ist halt schon ne weile her und war ne 50er.

Servus

Geschrieben

Zu den Jungs von der Trachtengruppe mußt Du nicht unbedingt. Du mußt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eine Anfrage mit der Fahrgestellnummer stellen. Dauert 3-5 Arbeitstage und kostet um die 10?. Zwischendurch kannst Du schon beim TÜV die Vollabnahme machen lassen. Mit der KBA-Anfrage und der TÜVabnahme kannst Du Deine Karre dann beim Ordnungsamt/Zulassungsstelle anmelden. Achja, Doppelkarte nicht vergessen...

Geschrieben

Hab letztens auch neue Papiere für eine Fuffi besorgt.

Als erstes das KBA Formular runtergeladen, ausgefüllt und abgeschickt, wiederbekommen und 13,?? Euro dafür bezahlt.

Dann zum Vespahändler, Wisch geholt, umsonst gewesen.

Dann zum Straßenverkehrsamt. Dort gehört, daß ich Bescheinigung von der Polizei brauche.

Dann zur Polizei, fragen mich warum ich komme, weil ich den KBA Wisch habe, sie würden ja auch nichts anderes abfragen für ihre Bescheinigungen. Trotzdem Bescheinigung von Polizei bekommen. War auch umsonst.

Dann wieder zum SVA. Alles gezeigt und Stempel in den Wisch vom Vespahändler bekommen.

Dann zum Vespahändler, Wisch abgegeben.

3 Wochen später Anruf vom Vespahändler bekommen, Papiere sind da.

Zum Vespahändler, 45 (!!!!) Euro bezahlt, neue Papiere mitgenommen.

Und der Roller selbst hat nur 25 Euro gekostet.

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  • Beiträge

    • Ich hab da schon Umbauer gesehen, welche  alte Cassetten-Radios auf BT umbauen. Alternativ vielleicht ein altes Radio für die Optik drin lassen und Musik über Smartphone und BT-Box hören?
    • Es werden scheinbar immer die Beiträge angezeigt, was ja ansich nicht verkehrt ist. Was mir fehlen würde, wäre eine Option, Suchtreffer immer als Topic, in dem der Treffer war, anzeigen zu lassen. Die scheint es auch in den erweiterten Suchoptionen nicht zu geben.
    • Na ich tippe mal auf Pfingsten 
    • Sorry! Diese allgemeinen Aussagen sind so nicht korrekt, das ist leider etwas komplizierter.   Steht in der ABE von den SIP Felgen wirklich eine Reifenbindung als Auflage? Das weiß ich nicht    Die Felgen müssen trotz ABE unter anderem nur eingetragen werden, wenn eine gegenseitige Beeinflussung von einer anderen Änderung statt findet, nicht prinzipiell sobald das Fahrzeug nicht mehr original ist.  Und keineswegs ist das bei allen ABEs so, es kommt immer auf den Fall an. Es gibt mittlerweile auch einige Kombinationen von Sonderrädern und Tieferlegungsfedern beide mit ABE die trotz gegenseitiger Beeinflussung nicht eintragungspflichtig sind!   Nochmal! Es kommt immer auf den vorliegenden Fall und kann leider so gut wie nie pauschal beantwortet werden.   Nur ein geänderten Zylinder hat nicht pauschal Auswirkung auf die ABE der SIP Felgen, das stimmt pauschal so nicht!       Das ist mal wieder ganz klassisch die Thematik Theorie und Praxis...     Eine Reifenbindung wird nur eingetragen wenn wirklich notwendig, da gibt's verschiedene Gründe, Freigängigkeit zum Beispiel...     Ja größeres Thema. Kurz gesagt gelten die Reifenfreigaben der Reifenhersteller nicht mehr und je nachdem wie das Fahrzeug zugelassen ist (nationale Genehmigung oder EU) wird die Reifenbindung (wenn es die wirklich bei dem Fahrzeug gibt) ausgetragen wenn möglich (Stichwort Freigängigkeit).   In vielen Fällen wurde eine Zeit lang bei der Zulassung eine Reifenbindung eingetragen obwohl es bei dem Fahrzeug vom Fahrzeughersteller gar keine gab oder auch die Reifenbindung gar kein Sinn macht weil das Fahrzeug eine Einzelgenehmigung hat (Import-Fz).
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