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Geschrieben

manche piaggiocenter haben richtlehren.. hol ma bier :-D , ruf durch, dann können wir mal messen, und ich kann die werte später vergleichen.

Geschrieben

knicke im rahmentunnel wurden (laut erzählungen) schon so behoben das man den rahmen auf den boden gedübelt hat (ständerbohrungen z.b.) und dann mit einem dicken rohr in der lenksäulenführung mal kräftig dran gezogen hat. ob das wirklich funzt? k.a. ... :haeh: :-D

wollts auch immer mal probiert haben, aber ich glaub mein vadder steht nicht so drauf wenn ich ihm ein paar löcher in die geflieste garage setze :-(:-(

ich weiß nicht wie genau du vermessen willst, heut hab ich im gsf hier irgendwo gelesen, schnur an den sitzbankzapfen, zur mitte der lenksäule führen und dann mit der nase am sitzbankscharnier abgleichen...

gruß m.

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    • Andere Ansatz, ich habe die Hupe einfach sitzen lassen und eine neue Hupe unter die Seitenhaube gebaut. Dann bleibt die originale Optik.
    • Ja, so wie bei der originalen Kupplung auch und sieht idealerweise aus wie auf Rollerbubes Bild.
    • Moin!   Hat wer vielleicht einen Link / Quelle zu einer passenden modernen China Hupe, die man dafür schlechten kann und wo es dann mechanisch passt die Blende davor zu bieten?   Danke    
    • Der Koffer liegt noch hier.  Jetzt mit Schlüssel. 
    • Versuchen wir mal Klartext zu reden!   Wenn ich mir deine Gartensituation so anschaue, dann kann ich mir gut vorstellen warum deine  Nachbarn "schwierig" sind und du Ihnen den Einblick auf dein Grundstück soweit als möglich verwehren möchtest.    Es sollte Dir aber im Klaren sein, dass durch all diese angedachten baulichen (gärtnerischen) Maßnahmen nicht die Ursache dieser Befindlichkeiten ggü. den Nachbarn bereinigt werden.   Nachdem der Spalierobstbaum eine Sonderzuchtform des Obstbaumes ist, liegt die Einstufung bezüglich Grenzabstand in der genaueren Betrachtung des Verwendungszweckes. In deinem Fall als "Heckeneinfassung" Es muss dann aber auch der künftige Pflegeaufwand (Rückschnittmaßnahmen) auf diese Einstufung zwingend abgestimmt sein bzw. die geltenden Abstandsregeln bei Pflanzung dieser Gehölze eingehalten werden. Spalierformen auf Hochstamm gezogen, sind da logischerweise ausgenommen. Nachdem das allerdings, ähnlich wie beim Baumschutz in den Regionen/Ländern unterschiedlich gehandelt bzw. ausgelegt oder interpretiert wird, ist eine Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde deiner Gemeinde die sinnvollste Vorgehensweise.   Zu bedenken ist auch, dass dein geplanter "Sichtschutz" aufgrund des Laubfalles im Herbst über Monate wirkungslos ist! Wenn es Dir um den Einblick auf die Terrasse geht, dann würde ich bei entsprechendem Platzangebot eher pflanzliche Sichtschutzelemente (Tröge) auf der Terrasse selbst in Erwägung ziehen. Überdenke auch mal die Platzierungen deiner Spielgeräte "ausschließlich" im hinteren Gartenteil. Du nimmst schon viel Zunder aus der schwierigen Situation, wenn die Spielgeräte nicht alle direkt vor seiner Terrasse platziert sind.        
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