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GSF weiß alles => Strom Kündigung wegen Umzug


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Mal ne Frage an die Rechtsexperten:

 

Möchte meinen Stromanbieter loswerden, Vertrag läuft aber noch einige Monate.

Warum weshalb wieso ist erstmal egal, geht nur um die rechtliche Sachlage.

 

Ich habe ja wegen Umzug ein Sonderkündigungsrecht. => Reicht das theroetsich wenn ich vorübergehend ausziehe (Überspitzt dargestellt  beispielsweise für einen Tag?)

 

In den AGBs steht da weiter nix zu, da steht nur folgende "Standardformulierung":

 

  • § 21 Umzug
    (1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten einen Umzug unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen vor dem geplanten Auszugstermin in Textform anzuzeigen.

    (2) Der Vertrag endet bei fristgerechter Mitteilung am Tag des Auszugs des Kunden aus der Entnahmestelle. Sofern und solange der Lieferant von dem Auszug des Kunden aus von diesem zu vertretenden Gründen keine oder verspätete Kenntnis erlangt, wird der Lieferant erst nach Kenntnisnahme unverzüglich in die Abwicklung des Liefervertragsverhältnisses zum nächstmöglichen Termin eintreten. In diesem Fall haftet der Kunde für den nach seinem Auszug aus der Entnahmestelle dort bis zur endgültigen Abwicklung des Liefervertrages erfolgten Strombezug durch Dritte nach den zuletzt gültigen Preisen des zwischen dem Kunden und dem Lieferanten geschlossenen Vertrages.

    (3) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, den Zählerstand am Tag des Auszugs aus der Entnahmestelle abzulesen und dem zuständigen Netzbetreiber unaufgefordert zu übermitteln. Die Kontaktdaten des zuständigen Netzbetreibers teilt der Lieferant dem Kunden unmittelbar nach Erhalt der Umzugsmitteilung mit. Das Recht des Kunden, einer Selbstablesung im Einzelfall unter den Voraussetzungen des § 11 Absatz 2 Satz 2 zu widersprechen, bleibt hiervon unberührt.
 
 
Hiernach endet der Vertrag bei Auszug aus der Entnahmestelle wenn ich kündige.
 
Frage: Was ist wenn ich z.B. eine Woche später wieder einziehe und solange z.B. bei meinen Eltern gewohnt habe?
 
Dann bin ich ja für diesen Zeitraum zumindest ausgezogen.....
 
 
Fragen über Fragen :-)
Bearbeitet von c_rath
Geschrieben

Du hast leider kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht im Falle eines Umzugs.

Die meisten Versorger räumen sich und ihren Kunden bei Umzug allerdings ein (freiwilliges) Kündigungsrecht ein.

 

Wenn es dem Versorger komisch vorkommt, kann es durchaus auch vorkommen, dass eine Ummeldebescheinigung verlangt wird. Ist aber in den seltensten Fällen vorgekommen.

 

Wieso bist du denn mit deinem Versorger unzufrieden? Ändert er zum 1.1.15 den Preis, weil sich das Saldo der staatlich hoheitlichen Belastungen auf den Strompreis erhöht?

In diesem Fall hast du allerdings ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, so dass du zu deinem Wunschversorger (unter Beachtung der Fristen für den Lieferantenwechsel) wechseln kannst.

 

Hast du allerdings einen Festpreis z.B. für 24 Monate abgeschlossen, muss man ernsthaft mal über den Spontanumzug auf eine Hallig nachdenken, wo dein Stromlieferant nicht vertrieblich tätig ist...

 

Solltest du noch Fragen haben, kannst du mir gerne eine PM schicken.

 

VG

Dirk

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