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GSFwa: Versteuerung Firmenwagen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nabend Gemeinde,

 

Letzte Woche habe ich meinen neuen Firmenwagen bekommen. Heute kam dazu ein Schreiben, wie der Wagen zukünftig versteuert werden muss.

Dazu habe ich ein paar Fragen. Ich hoffe, hier ist jemand unterwegs, der mir was dazu sagen kann. Einen Steuerberater habe ich nicht.

 

Die Fakten:

Seit 2008 muss ich den Wagen mit der 1% Regelung versteuern (Privatnutzung)

Da ich als Servicetechniker zu 80% direkt zu den Kunden fahre, war das bis dahin alles.

Seit 2009 muss zusätzlich die 0,03% Regelung angewendet werden (geldwerter Vorteil für Fahrten von zuhause zur Arbeitsstelle), unabhängig des tatsächlichen Ziels.

Über das Führen eines Fahrtenbuchs konnte ich nachweisen, an wie vielen Tagen, bzw. wie viele Kilometer ich prozentual zu Kunden bzw. ins Büro gefahren bin

und habe mir damit einen großen Teil über die Steuererklärung zurück geholt.

Soweit so gut.

Zur Versteuerung:

Bruttolistenpreis des bisherigen Fahrzeugs 39500,- Euro

Einfache Fahrt zur Arbeit (bisher) 41 km

Daraus entsteht ein Betrag von

1) 395,- Euro für die Privatfahrten (39500,- x 1%)

2) 485,85 Euro für den geldwerten Vorteil für Fahrten von zuhause zur Arbeitsstelle (39500 x 0,03% x 41km)

macht zusammen 880,85 Euro

 

Der neue Wagen kostet 39900,- Euro. In dem Zusammenhang wurde die Entfernung neu festgesetzt mit 47,7 km. Es wurde auf 48km aufgerundet.

Das wäre jetzt eine Versteuerung von 973,56 Euro, also fast 100 Euro mehr.

Das sind fast 1000 Euro, ein Haufen Kohle.

Jetzt meine Fragen:

1) Muss wirklich der komplette Bruttolistenpreis versteuert werden, also auch aufpreispflichtige Sondereinrichtungen, die man privat nicht nutzt ?

In meinem Fall

a) das VW Gepäckfachmanagement, was ausschliesslich zum sicheren Transport von Ersatzteilen und Werkzeug dient.

b) die Anhängerkupplung, die ich zwar nur privat nutze, aber komplett selber zahlen musste. (ist trotzdem im Bruttolistenpreis enthalten)

c) Telefonfreisprecheinrichtung, um unterwegs dienstliche Telefonate führen zu können.

d) über das festeingebaute Navi könnte man wohl streiten. Das ist zwar beruflich zwingend erforderlich, aber wird natürlich auch privat genutzt.

 

2) Anfangs galten 41km als kürzeste Entfernung, nun wurde die schnellste Strecke zugrunde gelegt. Ist das rechtens ?

3) (hier geht´s nur noch um´s Prinzip) Wird die Entfernung auf volle Kilometer auf- oder abgerundet (habe ich so gelesen)?

 

Wäre toll, wenn jemand was dazu schreiben könnte. Ich weiss, daß es unzählige andere Verfahren gibt. Homeoffice und weniger als X Tage in die Firma sind keine Option.

 

Danke und Gruß,

Marcus

Geschrieben

Servus,

Soweit ich weiß musst du die Freisprecheinrichtung nicht mit Versteuern, ebenfalls zählt nicht die

Schnellste Route zum Arbeitsplatz sondern die kürzeste Strecke, mein Bruder hat das schon mal mit

Nem Steuerprüfer ausdiskutiert, der hat ihm abgekauft das er jeden Tag 50 km Landstraße fährt statt

75 km Autobahn.

Um die Ahk und das Gebäcksystem wirst du nicht herumkommen.

Allerdings musst du wenn ich das richtg in erinnerung habe nur die Tage versteuern

Die du auch tatsächlich auf die Arbeit gefahren und nicht direkt zum Kunden bist evtl. über ein

Fahrtenbuch was natürlich Sehr lästig ist ( für dich und eure Buchhaltung :-) )

Allerding sollte dir hier eure Buchhaltung auf der Arbeit weiterhelfen können.

Grüße

Schlosser

Geschrieben

Genau der Grund, warum ich meinen Fünfer Diesel auf mich  privat  und den 1965er Buick Riviera auf die GmbH angemeldet habe....BLNP des Riviera war 1965 5200$, also ca 4000 Euro. Macht 40 Euro zusätzlich zu versteuerndes Einkommen pro Monat, Reparaturkosten und Sprit sind Firmensache, weil  Betriebsausgaben...Selbst wenn der Buick heute 30000,- Euro kosten würde, wird nur der BLNP angewandt. So wird das vom Finanzamt/ Steuerprüfer einwandfrei akzeptiert. Hab ich bereits durchlebt.Obendrein hat der Buick keinen Wertverlust....was man dem Prüfer auch als Gegenargument zu den höheren Betriebskosten bringen kann.( Wobei selbst die niedriger sind, als beim neuen Auto)

 Ich würd mich gegen den Firmenwagen wehren und ein privates, gebrauchtes Fahrzeug nutzen, und ggf . die Kosten direkt mit dem Betrieb abrechnen...auch wenns unüblich ist, für mich gibts als Betriebswirt kein schlechteres Investment als ein neues Auto...

Geschrieben

Ich könnte die Privatnutzung auch ablehnen. Nur dann muss ich die Strecke zur Arbeitsstelle eben jeden Tag auf eigene Kappe nehmen und von dort mit dem Firmenwagen zum Kunden fahren.

Dafür müsste ich mir ein Auto kaufen und den Sprit sowie weitere Betriebskosten selber tragen. Über die KilometerPauschale wäre dann alles abgegolten. Ob sich das lohnt ?

Zumal dann noch 1,5 Std Fahrzeit (=Freizeit) hinzu kommen. Solange ich von Zuhause gleich zum Kunden fahre, geht sich das fast aus, dass de Arbeitszeit mit der Abfahrt Zuhause beginnt.

Zum Thema Fahrtenbuch: damit hat die Firma/ Buchhaltung nichts zu tun, das mache ich gleich mit dem Finanzamt über die Steuererklärung. Von meiner Firma bekomme ich zusätzlich eine Aufstellung der jährlichen Betriebskosten, da kann ich bei der 1% Regelung noch was geltend machen.

Mir geht's in erster Linie um die ersten beiden Fragen.

Kann man vom Bruttolistenpreis Optionen rausrechnen ? Kann man auch die kürzeste Entfernung angeben ?

Danke und Gruß, Marcus

Geschrieben

.....

Kann man vom Bruttolistenpreis Optionen rausrechnen ?

 

Wenn die Rechnung vom Händler bereits komplett gestellt und beim Finanzamt eingereicht wurde (in der Regel wird das recht zügig gemacht, damit die Umsatzsteuer so schnell wie möglich erstattet wird) läßt sich da im Nachhinein nichts ändern.

 

Normalerweise ist es aber durchaus üblich, daß Sonderzubehör, welches nicht zwangsweise ab Werk montiert ist, gesondert in Rechnung gestellt wird. Da hat auch für Deine Firma den Vorteil, daß diese Rechnung direkt abgesetzt werden kann (wenn unter dem Höchstgrenze). Sprich Anhängerkupplung, Sortimentkästen, etc.lässt sich normalerweise einzeln berechnen. Ein fest eingebautes Navi, Xenonlicht oder Lederaustattung gehört zum Fahrzeug fest dazu, daß läßt sich nicht rausrechnen.

 

... Kann man auch die kürzeste Entfernung angeben ?

 

 

Ich denke daß hängt stark davon ab, bei was für einem Sachbearbeiter Du landest. Könnte mir (aus meiner Erfahrung mit so einem Kram) durchaus vorstellen, daß das so ein Punkt ist, wo man mit einem Steuerberater bessere Karten hat, als wenn man das selber macht.

Geschrieben

Hallo,

habe 32 Jahre (als Angestellter im Service) Firmenwagen hinter mir. So günstig kann keiner privat fahren.

Mir war es wichtig, dass zu mir passende Fahrzeug zu fahren und habe deswegen nicht auf jeden Cent geachtet.

Auf Kilometer Basis zu fahren ist in den meisten Fällen eine Milchmädchen Rechnung und bringt nicht wirklich

was, nur Ärger mit Fa. und Steuer. Bei den heutigen Sprit Preisen erst recht. Die Versteuerung ist eindeutig

geregelt. Mit Zubehör zu tricksen bringt nur marginale Einsparungen und lohnt den Aufwand nicht.

Meine Meinung von vielen Jahren und noch mehr Kilometern.

Geschrieben

Vielen Dank Euch beiden. Wenn das Zubehör 1000-1200 Euro ausmachen, denke ich, macht das schon was. Viel wichtiger finde ich das Thema mit den Kilometer. Bei der 0,03% Versteuerung merkt man 10km gleich.

Ich hätte aus heutiger Sicht den Job nicht angetreten, damals gabs aber nur die 1% Regelung.

Eine Arbeitsstelle in über 50km Entfernung hätte ich ohne Firmenwagen eh nie angefangen. Mit der Zeit wurde es halt immer teurer, jetzt muss ich sehen, ob's noch passt.

Geschrieben (bearbeitet)

Vielen Dank Euch beiden. Wenn das Zubehör 1000-1200 Euro ausmachen, denke ich, macht das schon was. Viel wichtiger finde ich das Thema mit den Kilometer. Bei der 0,03% Versteuerung merkt man 10km gleich.

Ich hätte aus heutiger Sicht den Job nicht angetreten, damals gabs aber nur die 1% Regelung.

Eine Arbeitsstelle in über 50km Entfernung hätte ich ohne Firmenwagen eh nie angefangen. Mit der Zeit wurde es halt immer teurer, jetzt muss ich sehen, ob's noch passt.

 

sorry aber worüber reden wir ?

 

1% von 1200,  also 12€  zu versteuern kostest dich im Monat nichst. Peanuts in Relation zum Preis deines Dienstwagens.

Als AG würde ich nicht zulassen das der AN eine AHK montiert, ist doch preismindernd beim Wiederverkauf- Rücknahme. Oder hast du das auch mit eingerechnet :sly: .

 

Wer sich einen Diestwagen für 39k bestellt, muss  halt  1% von 39k versteuern. Billiger kannst du kein Auto fahren.

 

 

Ich würde aber nochmal bei der 3 Promillerechnung nachhaken, die findet m.W. nur Anwendung wenn du mehr als soundosviel Tage fest in den Berieb fährst, wenn du aber reiner Aussendienstler bist und du deine Fahrten von zu Hause aus antrittst gilt das eh nicht.

 

Aber egal wie:  3Promille mal wieviel Tage, 4-5 ? mal Wegstrecke = Steuer von ?? --> Billiger fährst du nur mit dem Fahrrad.

 

Wenn du in den Betrieb musst und dort nur Teile oder Material abzuholen, ist das anders zu bewerten, als wenn du dort den ganzen Tag arbeiten würdest.

Ich würde weiter Fahrtenbuch schreiben, das geht dem Buchhalter nach 'ner Zeit so auf den Kek's, das man da bestimmt eine einfacherere Lösung findet. Pauschal.

Bei der Pauschalkacke ist das aber immer so: irgendeiner muss zahlen.

 

 

Unter Sachbezug kommen dann noch Firmenhandy, Firmenlaptop, etc. etc. dazu, wart's ab.

 

 

edith korrigiert Rechenfehler, Danke Champ !

Bearbeitet von Jogibär
Geschrieben (bearbeitet)

Ja, man meint von Außen immer, das so'n Firmenwagen der große Spaß ist. Leider bringt er auch Verpflichtungen mit sich.

Meine Buchhaltung interessiert sich übrigens für mein Fahrtenbuch genau gar nicht. Kann das nur am Jahresende beim Finanzamt einreichen, wie gesagt.

Auch habe ich nicht wirklich die Wahl was das Fahrzeug betrifft. Muss nen Passat 2.0 Liter nehmen. Gut, ist jetzt nicht das schlechteste Auto, brauche aber privat eigentlich nicht alle drei Jahre einen neuen, schon gar nicht aus Prestigegründen.

Mit der 0,03% Regelung: hab Einmal die Woche Bürotag. Es gibt eine Grenze von Glaub ich 63 Tagen, wenn die nicht überschritten wird, kann man die Regel ruhen lassen. Darauf lässt sich mein Arbeitgeber aber nicht ein, da es durchaus vorkommen kann, das ich öfter im Büro bin.

Es geht mir auch gar nicht darum, das Finanzamt zu betrügen, sondern lediglich um die Frage, ob man als Strecke nicht auch die kürzeste angeben kann.

Das man um den Firmenwagen unterschiedlicher Meinung sein kann, ist ja klar.

Bearbeitet von sucram70
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn die Grenze bei  63 Tagen liegt, das Jahr 52 Wochen minus Urlaub plus evlt. mehrmals 2 Bürotage hat, wo ist das Problem ?
Was heißt denn hier nicht einlassen ? Takatukaland? jeder erhält soviel Bananen wie er alt ist ? oder wieviel Kilo er auf die Waage bringt ?

Liegt das Problem beim AG, der alle ungleich behandelt und Euch übervorteilen will, oder liegt es daran, das du jetzt was versteuern musst ?

Was meinst du denn wie es den Leuten ohne Firmenwagen geht, die jeden Tag 75km einfache Strecke fahren ? ich find du jammerst auf hohem Niveau.

Da ich nicht rechnen kann,  :cheers: Champ, lass ich's .  Mein Auto kostet 0,5€ pro km, realistisch gerechnet. 

@ da Huba Bua: Ich hab meinen vor 8 Jahren abgegeben und hab jetzt  5min Fußweg. Vorher jeden Tag 2-3 Stunden im Bürgerkäfig hin und zurück. :repuke: .Vertane Lebenszeit.

 

 

Edit fragt noch welche Verpflichtungen denn ein Firmenwagen mit sich bringt, würd mich jetzt echt interessieren.

Bearbeitet von Jogibär
Geschrieben (bearbeitet)

Ich kann nur wiederholen: Keine Experimente mit Fahrkosten (firmenwagen) und dergleichen.

Da sind die Steuerprüfer drauf geeicht. Das ist der Grund warum die Firmen sich streuben.

Alles andere ist geregelt und da nutzt auch kein Rumgeheule. Die, die das meinen besser zu

wissen haben noch keinen Ärger mit Fa., Steuermensch derselben und dem FA gehabt.

Trickserei lohnt nicht und läuft Dir noch Jahre nach. Ein gut gemeinter Rat!

 

P.S. Zubehör wie AHK etc. sind nur Cent Beträge im Monat

Bearbeitet von Kira2000
Geschrieben

Wenn die Grenze bei  63 Tagen liegt, das Jahr 52 Wochen minus Urlaub plus evlt. mehrmals 2 Bürotage hat, wo ist das Problem ?

Was heißt denn hier nicht einlassen ? Takatukaland? jeder erhält soviel Bananen wie er alt ist ? oder wieviel Kilo er auf die Waage bringt ?

Liegt das Problem beim AG, der alle ungleich behandelt und Euch übervorteilen will, oder liegt es daran, das du jetzt was versteuern musst ?

Was meinst du denn wie es den Leuten ohne Firmenwagen geht, die jeden Tag 75km einfache Strecke fahren ? ich find du jammerst auf hohem Niveau.

Da ich nicht rechnen kann,  :cheers: Champ, lass ich's .  Mein Auto kostet 0,5€ pro km, realistisch gerechnet. 

@ da Huba Bua: Ich hab meinen vor 8 Jahren abgegeben und hab jetzt  5min Fußweg. Vorher jeden Tag 2-3 Stunden im Bürgerkäfig hin und zurück. :repuke: .Vertane Lebenszeit.

 

 

Edit fragt noch welche Verpflichtungen denn ein Firmenwagen mit sich bringt, würd mich jetzt echt interessieren.

 

Mir ist Dein Ton zu agressiv, lassen wir´s.

Geschrieben

Ich kann nur wiederholen: Keine Experimente mit Fahrkosten (firmenwagen) und dergleichen.

Da sind die Steuerprüfer drauf geeicht. Das ist der Grund warum die Firmen sich streuben.

Alles andere ist geregelt und da nutzt auch kein Rumgeheule. Die, die das meinen besser zu

wissen haben noch keinen Ärger mit Fa., Steuermensch derselben und dem FA gehabt.

Trickserei lohnt nicht und läuft Dir noch Jahre nach. Ein gut gemeinter Rat!

 

P.S. Zubehör wie AHK etc. sind nur Cent Beträge im Monat

 

Im Grunde wollte ich nur ne Antwort auf meine Fragen. Von Mauscheln und Experimenten hat niemand gesprochen.

Wie so oft, werden hier im GSF leider gerne Fakten und Meinungen vermischt.

Eure Meinungen finde ich interessant, bringen mich aber bei dem Thema nicht weiter.

Ob sich der Wagen rechnet, stand hier auch nicht zur Debatte.

 

Ich würde sagen, lassen wir das Thema ruhen hier.

:cheers:

Geschrieben

Hallo,

 

einen hab ich noch:

 

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2008/xx080887.html

 

Da steht auch was zu deiner Situation Außendienstler mit nur 1 Besuch im Betriebsgebäude je Woche:

 

b) Sollte das FG im zweiten Rechtsgang zu dem Ergebnis kommen, dass der Kläger den Dienstwagen einmal wöchentlich für die Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers genutzt hat, ist anstelle des in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorgesehenen pauschalen monatlichen Zuschlags eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG je Entfernungskilometer vorzunehmen.

 

Viele Grüße

Geschrieben

Ruhig bleiben Jungs!

Es gilt für die Berechnung zum Arbeitsweg der kürzeste Weg, kannst auch den schnellsten nehmen, aber kein Steuerprüfer wird nen Aufstand proben, wenn die angebenen km nachvollziehbar sind.

Nur zur Sicherheit, das 1% und die 0,03% rechnen sich auf Dein Bruttogehalt drauf und werden dann zu Deinem indiv. Steuersatz versteuert, d.h. bei einem angenommenen Steuersatz von 25% kostet Dich das Auto nach meiner Rechnung unterm Strich 250€ im Monat. das wird so hoch wg. Deinem langen Arbeitsweg. Aber versuche mal ein privates Auto inkl. Versicherung, Steuer und Sprit für den Betrag zu fahren.

Alternative wäre Fahrtenbuch, aber ob sich das bei dem langen Anfahrtsweg lohnt?

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