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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Logen! Der Kram liegt doch im Beifahrerfußraum; muss ich während der Fahrt dauernd ran...

Im Handschuhfach ist nur die ABE :thumbsup:

Al.

Und die kleine braune Flasche Adrenochrom hast du im Badezimmer?

Die muss unbedingt mit zum TÜV!

Bearbeitet von Revolverheld
Geschrieben

Das ist natürlich blödsinn!

Ich habe seit ca. 18 Jahren eine ABE für meine TRESER-Rückleuchten im Handschuhfach liegen.

Glaub, ich poste die gleich mal zum Beweis auf Facebook.....

 

 

Al.

Ich glaub', gemeint waren neue ABEs. Also, dass seit genanntem Zeitpunkt keine mehr erstellt werden, weil das Ding nun anders heißen tun tut.

 

Wenn du an deinem youngtimer-Passanten noch zeitgenössisches Tuningzubehör hast mit ABE, ist die natürlich weiterhin gültig.

Geschrieben

Klar gibts noch ABE´s! Jedes verkacktes Zubehör-Leichtmetall-Sonderrad hat immernoch ne ABE. Die BGM-Federbeine haben ne ABE. Der SIP-Bremssattel hat mittlerweile ne ABE usw.

 

Eintragungen gibts ab 2015 nur noch nach Gesichtskontrolle weiß ich aus sicherer Quelle... 

Geschrieben (bearbeitet)

Wie soll ich das verstehen? Gibt es dann keine mehr bei Worb5, oder was ist jetzt?

Oder steigt der Preis dann noch mal richtig?

Bearbeitet von Revolverheld
Geschrieben

Klar gibts noch ABE´s! Jedes verkacktes Zubehör-Leichtmetall-Sonderrad hat immernoch ne ABE. Die BGM-Federbeine haben ne ABE. Der SIP-Bremssattel hat mittlerweile ne ABE usw.

 

Eintragungen gibts ab 2015 nur noch nach Gesichtskontrolle weiß ich aus sicherer Quelle... 

 

 

Nein, gibt es nicht mehr. Das nennt sich EU-Homologation oder E-Prüfung oder so, es gibt keinen Wisch mehr der mitgeführt werden muss oder kann, nur noch eine E-Prüfnummer auf dem Bauteil. Die verweist auf der Prüfland und auf das Prüfungsnummer unter der der geneigten Verkehrspolizist dann den Prüfbericht und eine Liste der Fahrzeuge auf die sich die Prüfung bezieht einsehen kann. Das ist einfach 'ne andere Nummer also die vom EU Recht abgelöste rein deutsche ABE Geschichte. Der Prüfungsablauf ist ein anderer, genau wie der Geltungsbereich, und halt auch die Dokumentation die eben nicht mehr wie die alten ABE-Dinger mitgeführt werden müssen.

Geschrieben

Nein, gibt es nicht mehr. Das nennt sich EU-Homologation oder so, es gibt keinen Wisch mehr der mitgeführt werden muss oder kann, nur noch eine E-Prüfnummer auf dem Bauteil. Die verweist auf der Prüfland und auf das Prüfungsnummer unter der der geneigten Verkehrspolizist dann den Prüfbericht und eine Liste der Fahrzeuge auf die sich die Prüfung bezieht einsehen kann. Das ist einfach 'ne andere Nummer also vom EU Recht abgelöste rein deutsche ABE Geschichte.

das Ding nennt sich sehr wohl ABE....

für den Bremssattel vom SIP jedenfalls topaktuell...

Geschrieben

Ja die haben nämlich keine abe für den platz bekommen.

Ich hab damals gleich gesagt, das mit dem Latrinenzelt kriegste nicht eingetragen... :baaa:

Geschrieben

Ich hab damals gleich gesagt, das mit dem Latrinenzelt kriegste nicht eingetragen... :baaa:

Hör mir bloß auf mit diesem Latrinenzelt. Ich wach heute noch als nachts schweissgebadet auf :cry:

Diese Bilder werden mich wohl bis ans Ende meiner Tage verfolgen :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt durchaus noch neue ABE's und ABG's, aber nicht für alle Fahrzeugteile.

"Bauteiltypgenehmigungen können nach nationalen Vorschriften (§§ 22 oder 22a StVZO), nach Vorschriften für den Bereich der EU (EG-Richtlinien und –Verordnungen, EU-Verordnungen) sowie nach Vorschriften der UN-ECE (ECE-Regelungen) erteilt werden."

Am häufigsten natürlich für Felgen, aber auch für Systeme zur Schadstoffreinigung.

Quelle und mehr dazu.

http://www.kba.de/DE/Service/FAQs/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigungen/Functions/faq_table.html?nn=645930

Zum Bleistift von 2014

http://www.hotcarparts.de/bilder/Eibach/2014/Gutachten/ABE1015021.pdf

Bearbeitet von matzmann
  • Like 1
Geschrieben

Ich muss doch ueberall die AGBs akzeptieren.

Ergo muss es dIe ja auch noch geben.

MFG, mit freundlichen Gruessen, die Welt liegt unz zu Füssen und wir stehen drauf.

Geschrieben

Es gibt durchaus noch neue ABE's und ABG's, aber nicht für alle Fahrzeugteile.

"Bauteiltypgenehmigungen können nach nationalen Vorschriften (§§ 22 oder 22a StVZO), nach Vorschriften für den Bereich der EU (EG-Richtlinien und –Verordnungen, EU-Verordnungen) sowie nach Vorschriften der UN-ECE (ECE-Regelungen) erteilt werden."

Am häufigsten natürlich für Felgen, aber auch für Systeme zur Schadstoffreinigung.

Quelle und mehr dazu.

http://www.kba.de/DE/Service/FAQs/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigungen/Functions/faq_table.html?nn=645930

Zum Bleistift von 2014

http://www.hotcarparts.de/bilder/Eibach/2014/Gutachten/ABE1015021.pdf

 

 

Also nach meinem Kenntnisstand (auf dem Stand von vor 6 Jahren eingefroren) bricht EU Recht Landesrecht, will sagen wenn für ein Bauteil eine EU Richtlinie existiert die relevant ist es wird nach der Richtlinie geprüft. Dann ist das ein EU Teilegutachten und eben keine ABE. Allerdings gibt es Bauteile für die es (noch) keine EU Richtlinien gibt, bei denen kann dann eben auch keine EU Prüfung gemacht werden. In dem Bereich ist man dann, so mein Kenntnisstand, eben in einer Lücke und behilft sich mit irgendwas. Primär bezieht sich das auf Auspuffanlagen (für die ich in Zusammenarbeit mit dem hiesigen TÜV verschiedentlich Teilegutachten angegangen bin), aber auch auf Fahrwerksteile bei Zweirädern. Der Unterschied zur ABE ist, wie oben geschrieben, eben dass es keinen Wisch mehr gibt auf dem ABE steht. Genau das führte immer wieder zu Diskussionen von Kunden mit Verkehrspolizisten die diesbezüglich nicht auf dem aktuellen Stand waren und auf das Mitführen eines Papiers bestanden. Nach 'ner Weile hab' ich dann sogar einen Anruf vom KBA erhalten mit der Bitte in Zukunft davon abzusehen, ihre Telefonnummer als Anlaufstelle für Rückfragen zu publizieren. Iss aber ja auch egal, und das Ganze ist, wie gesagt, ja auch schon ein paar Jahre her.

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