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Lambretta Eintragungen alles was möglich ist in Ö oder D


maxxie

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Zwar ohne Quellenangabe, aber so erzählt man es sich auf den Straßen Österreichs: 

Fahrzeuge die schon in der Zulassungsdatenbank auf Basis Oldtimerausnahme (Erhaltungswürdig, keine Blinker, Abgase,...) in Österreich registriert sind, kann man zwar in D-Land TÜVen, aber in Österreich wird unter der Nummer keine Änderung an Oldtimern akzeptiert. 

Deshalb geht das nur mit Fahrzeugen die noch nicht in Österreich zugelassen waren, also Italienimporte direkt in D-Land mit Eintragungen versehen lassen und dann in Österreich als EU-Import typisieren. Österreichisches Fahrzeug (also keine "Oldtimertypisierung") sollte gehen, wenn Blinker, 2ter Spiegel usw. vorhanden sind. 

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§ 31a KfG - Einzelgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG

 

(6) Soll ein Fahrzeug, für das eine Einzelgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG in einem anderen Mitgliedstaat erteilt worden ist, in Österreich zugelassen werden, so muss beim örtlich zuständigen Landeshauptmann eine Einzelgenehmigung beantragt werden. Wenn das Verfahren ergibt, dass das Fahrzeug den Bestimmungen der Richtlinie 2007/46/EG und den jeweiligen in Anhang IV oder Anhang XI der Richtlinie 2007/46/EG angeführten Rechtsakten entspricht, so ist der Einzelgenehmigungsbogen anzuerkennen und es sind die Genehmigungsdaten des Fahrzeuges im Wege der Datenfernübertragung in die Genehmigungsdatenbank einzugeben. Wenn das Fahrzeug im anderen Mitgliedstaat nach alternativen Bestimmungen genehmigt worden ist, so hat der Landeshauptmann zu prüfen, ob die technischen Vorschriften, nach denen das Fahrzeug genehmigt wurde, den eigenen Vorschriften gleichwertig sind. Vor der Entscheidung hat der Landeshauptmann unter Anwendung der Bestimmungen des § 31 Abs. 2 bis 4 ein Gutachten eines oder mehrerer gemäß § 125 bestellter Sachverständiger einzuholen. Wird eine Gleichwertigkeit festgestellt, so ist der Einzelgenehmigungsbogen anzuerkennen und es sind die Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank einzugeben. Kann eine Gleichwertigkeit der Genehmigungsgrundlagen nicht festgestellt werden und stellt das Fahrzeug ein erhebliches Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr dar oder wird durch das Fahrzeug die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährdet, so ist der Antrag auf Einzelgenehmigung abzulehnen.

 

 

Das ist die Antwort - de facto betrifft das dann, soweit ich weiß, die Bremsanlage und die Blinker.

 

DH wenn in D bereits Einzelgenehmigt, dann muss das in AT übernommen werden, sofern die Mindesterfordernisse erfüllt sind- wie gesagt, soweit ich weiß de facto Blinker und Bremsanlage.

 

Also: Jungs aus D verkauft uns eure genehmigten Roller mit Ü20Pferde!

Bearbeitet von Tijuana Taxi
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War auch grad gestern beim Stoffi eine Lammy zu Typisieren.

Wie b34 schon geschrieben hat: Leistung, ccm, Scheibenbremse kein Problem,

nur der laute Auspuff geht nicht.

Stoffi macht dir zuerst deutsche und mit denen dann österreichische Papiere.

Kostet wohl was (aber wo gibt's denn heut noch was gratis), dafür aber dann legal

unterwegs

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danke für´s Sprechverbot. Ich geh dann mal wieder Ziegelstein auf Ziegelstein legen....

 

War auch grad gestern beim Stoffi eine Lammy zu Typisieren.

......dafür aber dann legal unterwegs

Eingetrage heißt aber nicht legal!

und es bedeutet nicht, dass es nicht ärger in der Kontrolle geben kann.

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wäre es nicht einfacher wenn österreich (nach der el) deutsch wird?

 

 

LASS MICH EBEN SUCHEN! IRRRGENDWO IN MEINEM SEKRRETÄRRRR LIEGEN NOCH DIE ANSCHLUSSDOKUMENTE VON 1938. DIESE MÜSSTEN WIRRR NURRR VERLÄNGERRRN!

Bearbeitet von Dirk Diggler
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warum?

...Du könntest doch z. B. den Schalldämpfer nachträglich verändert haben?

Wenn Du in eine Kontrolle auffällig bist, kann man Dir immer eine Mängelkarte ausstellen.

D. h. Du musst dann bei einer Prüfstelle bestätigen lassen, dass Dein Fahrzeug dem eingetragenen Stand (z. B. Db Werte) hat.

Als Beispiel: Motorrad mit Aftermarkt Abgasanlage mit Db eater eingetragen.

Nach dem Eintragen den Db eater entfernt. Fahrzeug wurde in einer Kontrolle zu laut empfunden. Dann bekommst Du solch eine Karte.

 

Ich hatte dies zwar noch nie mit einem Roller aber mit einem alten Anhänger wegen wechsel der Reifengröße

Bearbeitet von Friseur
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nun ja, man sollte hald auch nix verändern. solange du fährst was eingetragen ist, ist doch alles in butter. anders ist es wahrscheinlich z.b., wenn man wissentlich mit dem baujahr beschissen hat. unter den umständen bringt einem auch die eintragung von nem vergaser nix wenn man dahinter kommt. aber grundsätzlich ist ein fahrzeug an dem alle vorgenommenen veränderungen vermerkt sind, natürlich legal unterwegs. wenn dem nicht so wäre, könnte man sich die aktion doch gleich sparen. im endeffekt weiss jeder 15jährige, dass wenn er sein mofa frisiert, seine be erlischt. ob er sich der konsequenz seiner handlung bewusst ist, steht auf einem andern blatt.

aber das darf man mündigen enddreißigern schon zutrauen.

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