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GSFWA: kein Schadensersatz bei bereits besch. Stoßstange


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Letzte Woche hat mir jemand eine Schramme in den Stoßfänger gefahren.

Nun war ich beim Gutachter und der meinte, die Versicherung würde wohl nicht zahlen, da bereits Schäden an der Stoßstange vorhanden waren (andere Stelle)

Kann das sein?

Kann mir das in Deutschland bei unseren "Versicherungen" ja vorstellen, aber das bedeutet dann ja auch, ich darf jedes Auto mit zerkratzter Stoßstange anfahren weil die sind ja eh kaputt?

Geschrieben

habe eben mal gegoogelt.

Stimmt wohl. Die ziehen dann die Wertsteigerung ab. Was beiner Stoßstange halt die Stoßstange ist wenn sie bereits beschädigt ist.

Gut zu Wissen.

 

Dann "darf" ich alten Autos ja weitere Kratzer zufügen, die Stoßstangen sind ja eh im Eimer.

  • Like 1
Geschrieben

habe eben mal gegoogelt.

Stimmt wohl. Die ziehen dann die Wertsteigerung ab. Was beiner Stoßstange halt die Stoßstange ist wenn sie bereits beschädigt ist.

Gut zu Wissen.

 

Dann "darf" ich alten Autos ja weitere Kratzer zufügen, die Stoßstangen sind ja eh im Eimer.

 

wetten das die dich aber trotzdem hochstufen würden?

saubande halt

Geschrieben (bearbeitet)

Das stimmt, aber er meinte schon, er kenne ja die Versicherungen und wolle mir keine Hoffnung machen.

Bei solchen Schäden gibts keine Kohle (Stoßstange hat an andere Stelle schon Kratzer).

 

Edtih:

Hab halt auch schon gegooglet, dieses Verhalten seitens der Versicherungen scheint tatsächlich normal und rechtens zu sein.

Bearbeitet von Tigerradde
Geschrieben

jein.

Hatte sowas letztes Jahr,da habe ich einen Kostenvoranschlag eingereicht.

Dieser war natürlich am oberen Kostenlimit.

Die Versicherung prüfte dies dann und berechnete neu,halt weiter am Richtung unterem Kostenlimit.

Beides nachzuvollziehen.

Geld gab es dann aber!

Geschrieben (bearbeitet)

Finde ich jetzt gar nicht normal und rechtens......die gegnerische Hatftpflicht muss den dir entstanden Schaden zahlen. Ob da Vorschäden dran sind oder nicht ist egal und spielt nur bei der Berechnung der Schadenshöhe/Restwert/Wertminderung eine Rolle.

Die Antwort hast du ja selbst gegeben.....man könnte sonst nach Lust und Laune ältere und benutzte Sachen anrempeln und argumentieren das es ja eh schon beschädigt war.

Axo: Gutachter wurde von der gegnerischen Versicherung geschickt?

Gruss Chris

Bearbeitet von kobaltblau
Geschrieben

Hatte ich auch schonmal, da wurde dann zwar vom Gutachter ein gewisser Betrag ermittelt, aufgrund von Vorschäden hat die Versicherung aber von dem ermittelten Betrag einen Abzug "alt für neu" vorgenommen.

 

Finde ich in gewisser Weise auch nachvollziehbar, weil ja in der Regel nicht nur der aktuelle Schaden beseitigt wird, sondern auch ältere Kratzer nach der Neulackierung nicht mehr sichtbar sind, für die der Unfallgegner nicht verantwortlich ist.

Geschrieben

War aber keiner von deren Versicherung. Das is so ein "unabhängiger" Laden.

Wahrscheinlich werde ich noch nervkram haben.

Ursprünglich war mir die ganze Sache egal.

Der Typ hat sich mit seiner E- oder S-klasse richtig fett reingedrängelt und mich dann irgendwann vorne rechts angeditscht.

Als ich den Kratzer bei ihm sah dachte ich noch,: Geil, kein Stress, der ärgert sich mehr als ich. Scheiss drauf,

Aber dann steigt der miteinmal aus und mein ich solle seinen Schaden richten.

Zum Glück war noch ne Zeugin da.

Macht der Typ da noch n Willi obwohl er sich wie sau verhalten hat. Kotzt mich halt an.

Fährt wie Penner, schrammt mich an und meint ich solle ihm seinen Schaden blechen weil er ja geblinkt hätte

(was ja nix nützt wenn kein Platz ist) Deswegen will ich das eigentlich nur.

Wie wär das: Drängeln wie doof, weil der andere fährt halt ne alte Karre und wenn ich ihn treffe, muss ich ja nix blechen....

Geschrieben

Finde ich in gewisser Weise auch nachvollziehbar, weil ja in der Regel nicht nur der aktuelle Schaden beseitigt wird, sondern auch ältere Kratzer nach der Neulackierung nicht mehr sichtbar sind, für die der Unfallgegner nicht verantwortlich ist.

Ich auch irgendwie aber:

Was ist mit den Schaden den er gemacht hat? Der wird dann garnicht repariert.

Also darf man alte Autos im Verkehr ankarren (auch durch drängeln) ohne dafür belangt zu werden.

Geschrieben

Im Interesse aller Versicherten, die so wenig Beiträge wie möglich zahlen wollen, finde ich es durchaus legitim, daß so eine Autoversicherung nicht als Selbstbedienungladen gesehen werden soll, wo jemand einen Versicherungsfall nicht nur dazu nutzt um den ihm entstandenen Schaden in Ordnung zu bringen, sondern sich über Gebühr zu bereichern.

Geschrieben

Ich auch irgendwie aber:

Was ist mit den Schaden den er gemacht hat? Der wird dann garnicht repariert.

Also darf man alte Autos im Verkehr ankarren (auch durch drängeln) ohne dafür belangt zu werden.

 

Das ist doch jetzt Quatsch (oder zumindest extrem überspitzt dargestellt). Wenn jemand einen Unfall verursacht und die Schuldfrage geklärt ist, dann muß er, bzw. seine Versicherung den Schaden ersetzen. Man kann aber als Geschädigter wohl nicht erwarten, daß, wenn man links angedescht wird, die Karre rundum instandgesetzt wird.

Geschrieben

Irgendwie aber auch nicht. Es ist ja ein Schaden entstanden, der aus/einbau der Stossstange, aktuellen Kratzer spachteln und lacken bedeutet. Das müßte auch bezahlt werden, natürlich nicht die zusätzlichen Arbeiten, um auch den Rest zu machen.

Ansonsten könnten die Versicherungen ja auch ab einem gewissen Fahrzeugalter argumentieren, daß sowieso schon Steinschläge etc da waren und darum auch nix mehr gemacht werden muss.

Verbrecherbande!!!!

Geschrieben

Naja, aber der Schaden wird ja gerade nicht in Ordnung gebracht.

Dafür ist die Versicherung ja schliesslich da und kassiert Beiträge

(und stuft eh hoch wenn man sie in Anspruch nimmt, also geht ja niemand "leer aus)

Schadenverursacher zahlt. Fertig.

Geschrieben

Das ist doch jetzt Quatsch (oder zumindest extrem überspitzt dargestellt). Wenn jemand einen Unfall verursacht und die Schuldfrage geklärt ist, dann muß er, bzw. seine Versicherung den Schaden ersetzen. Man kann aber als Geschädigter wohl nicht erwarten, daß, wenn man links angedescht wird, die Karre rundum instandgesetzt wird.

 

Nö, aber den entstanden Schaden zumindest, das wird aber nicht passieren, da die Stoßstange komplett gelackt werden würde. Da dabei eben auch alte schäden beseitigt werden.

Geschrieben

Natürlich steht am Gutachter nicht der Name der Versicherung dran....die sind immer "unabhängig" und das obwohl die Versicherung denen die Auftŕäge zuschanzt...kann man sich seins aber nur dazu denken.

Prinzipiell gilt, ein Schaden ist so zu regulieren das dem Geschädigten kein Nachteil gegenüber vorher entsteht.

Geschrieben

Na da leg doch mal ein paar mehr Fakten auf den Tisch. Wie beurteilt der Gutachter denn konkret den Schaden, der durch den aktuellen Unfall entstanden ist und wie den Zustand der Stoßstange vor dem Unfall?

 

Sagen wir mal so, wenn die Stoßstange vorher nur ein paar oberflächliche Kratzer hatte und durch den neuen Unfall gebrochen ist, dann sollte man von der Versicherung eine höhere Entschädigung erwarten können als im umgekehrten Fall, sprich die Stoßstange hat auf der anderen Seite schon Risse (ist also so defekt, daß sie ihren Zweck nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt) und durch den neuen Unfall sind lediglich oberflächliche Kratzer hinzugekommen.

Geschrieben

Sie hatte Kratzer, und hat jetzt halt an anderer Stelle noch mehr Kratzer. Laut Gutachter:

Vorher wertlos, jetzt immer noch wertlos. Kein Schaden entstanden der ersetzt werden müsste.

Geschrieben

Meine Fresse: Wenn ich das richtig verstehe, geht es hier nur um einen Satz, den ein Gutachter rausgehauen hat.

 

Eine Ablehnung der Versicherung liegt doch noch gar nicht vor?

 

Grundsätzlich geht es darum den Zustand von vorher wieder herzustellen.

Natürlich ist ein bereits beschädigtes Teil weniger wert, als ein neues.

Trotzdem ist schon alles scheisse und alle sind Verbrecher?

 

Naja.

 

Davon mal ganz abgesehen hätte ich den gegnerischen Fahrer wegen gefährlichen EIngriff in den Straßenverkehr, zumindest aber wegen mangelnder Sorgfalt beim Spurwechsel angezeigt. (Bringt wohl auch einen größeren Belehrungseffekt.).

 

Aber auch hier reichen die Infos nicht. Endet z.B. ein Spur, hat der Benz sogar Recht, denn dann gilt Reissverschlusssystem. In anderen Fällen ist das schließen einer vorhandenen Lücke auch nicht erlaubt.

 

Davon ausgehend, dass der Gegner tatsächlich die alleinige Schuld trifft, müsstest Du ja zumindest das bekommen, was es kostet, den vorherigen Zustand wieder herzustellen.

 

Wurde der Gutachter von der gegnerischen Versicherung geschickt, und Du traust dem nicht, darfst Du einen eigenen Gutachter beauftragen.

Ist die Schuldfrage eindeutig, darfst Du Dir auf Kosten des Verursachers bzw. dessen KFZ-Haftpflicht sogar einen Anwalt nehmen.

 

In der SF-Klasse steigst Du als geschädigter nicht, wenn Du keine Schuld hast, und somit Deine Vers. auch nicht leisten musst.

(Das ist also schonmal dummes Zeug.)

 

 

Lass Dich doch von so einer einzelnen Aussage - die womöglich noch von einem Gutachter kommt, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde - nicht verunsichern.

Geschrieben

Ich wollte hier keinen heiligen Krieg, ich spüre böse Schwingungen. :sneaky:

Auch wußte ich das ich eh abwarten muss bis alles geklärt ist.

Wollte nur mal fragen ob jemand was genaues weiß und bestätigen kann was ich gehört habe oder ob es kompletter Blödsinn ist.

Was ich nun nebenbei recherchiert habe ist:

Es wird nix geben.

 

Das ich als geschädigter nicht hochgestuft ist auch klar, das muss ein Missverständnis gewesen sein.

Die Spur endete nicht, aber das bestätigte auch die Zeugin.

Schuldfgrage wollte ich hier auch  nicht in Raum werfen, ging nur, wie schon geschrieben darum, kennt einer dieses Problem bei Vorschäden.

Geschrieben

Servus,

Ich kann dir hierzu nur einen Tip geben, geh sofort zum Anwalt. Meine alte Karre is mal

Von nem LKW angefahren worden, hab dann von nem befreundetem Gutachter den Schaden anschauen lassen

Und seine Aussage war "geh sofort zum Anwalt sonst ziehen die dich ab, da kann ich das Gutachten gleich

Wegschmeissen auch" . Heute läuft das zum Beispiel so: du hast 1000 euro Schaden lt. gutachten, die Versicherung

Überweißt dir 350 euro, du willst die restlichen 650 euro einfordern, rennst von Pontius zu Pilatus und am Schluß

Zum Anwalt, der sagt dir dann das er wegen der 650 euro keinen Brief schreibt weil der restliche Streitwert ( nachden sein

Honorar berechnet wird) zu klein ist, und du schaust in die Röhre.

Gruß

Stefan

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