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GSFWA: kein Schadensersatz bei bereits besch. Stoßstange


Tigerradde

Empfohlene Beiträge

dann such dir einen eigenen gutachter. den kannst du frei wählen.

 

Der wird den Vorschaden aber auch dokumentieren (müssen), erst recht, wenn bereits ein anderer da war (auch wenn der von der Versicherung beauftragt war), der mit Sicherheit auch Bilder von der gesamten Stoßstange und den alten Kratzern gemacht hat.

 

Wenn also Kratzer vorhanden waren, die vergleichbar mit den neuen Kratzern sind, dann wird auch ein unabhängiger / von Dir beauftragter Gutachter zu dem Ergebnis kommen, daß die Schäden auf ähnlichem Niveau liegen. Der kann ja schlecht schreiben, das alles tippi toppi war, wenn die Stoßstange offensichtlich schon Vorschäden hatte.

 

Ich kann durchaus nachvollziehen, daß Du stinkig auf den Unfallgegner bist. Verstehe auch, wenn Du dem gönnst, daß er dafür bestraft wird (sei es durch eine Anzeige der Rennleitung oder durch eine Rückstufung in seiner Versicherungsprämie - wobei, wenn das ein Firmenwagen, Fullservice Leasing oder ähnliches ist, merkt er da eh nix von). Nichtsdestotrotz muß man auch immer realistisch bleiben. Man darf halt nicht erwarten, daß ein relativ kleiner Schaden benutzt wird um weitere (bereits vorhandene) Schäden auf Kosten der Versicherung zu beheben.

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Klar kann ich das verstehen. (abgesehen davon das ja die Versicherung von dem Verursacher bezahlt wird, also die Versicherung ja nichts verschenkt. Die holt sich das über die Prämien ja wieder rein)

Andererseits is es auch doof Freiwild zu sein, nur weil man ein älteres Auto fährt.

Haste einen kratzer in der Stoßstange, dürfen es einfach immer mehr werden.

 

Das wäre bei meiner PX dann so:

Hat einer vorm Haus umgefahren, knick an der Beinschildsicke und Backe links kratzer und leichte Beule.

(natürlich kein Zettel dran)

Da ich den Schaden nicht behoben lassen habe (komplett zerlegen ausbeulen und Lackieren) darf den jetzt jeder anschrammen ohne belangt werden zu können?

 

Ich schaue mal nachher bei ner Werkstatt vorbei und warte dann was die Versicherung meldet.

Wenn es denn so ist, dann ist es halt so. Weiß ich zumindest , daß ich nicht mehr so genau ausparken muss.

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Das Kind liegt im Brunnen. Der Gutachter war da. Noch einer machts nicht besser.

 

Wenn es um eine Lackierleistung geht, dann kost der Spaß 500-700euro und davon ziehen Sie dir ggf. die Hälfte ab.

 

Das dein Gerechtigkeitsempfinden da nicht mitspielt, ist eher der Tatsache zuzuschreiben, dass dein Schaden gefühlt größer ist, und der Gegner eine Sau. Das kann aber die Versicherung nicht auch noch abdecken. ==> warte ab was die bezahlen wollen. Wenn es 0 Euro sind, dann kannst du immer noch nur den Kratzer beilackieren lassen und die Rechnung einreichen. Dann ist der Zustand unsinniger weise wieder wo er war. Das MUSS bezahlt werden. Mehr aber auch nicht.

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Die gegnerische Versicherung hat die beauftragt.

den hätte ich gar nicht ans Auto gelassen....

 

als Geschädigter suche ICH den SV aus!!

 

Rita

 

also eigene Blödheit....

 

Fehler sind da um draus zu lernen......kluge Leute lernen aus Fehlern, die andere schon vorher gemacht haben....

Bearbeitet von Rita
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so einen spurwechselnden Idioten hatte ich auch schon mal.....

und dann faselte seine Versicherung was von 50% Haftungsquote...also mit Anwalt und allem pipapo....Prozeßverschleppung durch die Versicherung... nach mehr als 6 Monaten hatte ich dann mein Geld

Rita

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so einen spurwechselnden Idioten hatte ich auch schon mal.....

und dann faselte seine Versicherung was von 50% Haftungsquote...also mit Anwalt und allem pipapo....Prozeßverschleppung durch die Versicherung... nach mehr als 6 Monaten hatte ich dann mein Geld

Rita

 

sieht fast genauso aus bei mir.

er war nur n Tick weiter und kam dann irgendwann in die Lücke rein, aber er hatte hinten links was und ich vorne rechts.

 

ick wart mal ab was passiert. vorher ist nur über ungelegte eier reden.

wollte nur mal ne Meinung zu der Sache: war schon was rin, danach is uns egal hören.

 

Dat ich denen sagen kann mich interessiert deren Gutachter nicht, ich nehme nen eigenen habe ich auch nicht gewußt. Hatte sowas ja noch nie.

 

bisher haben die sich immer über meine Roise hergemacht, ohne Zettel dran.

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ich kümmer mich ja oft um Unfallschäden an Rollern unserer Kunden...

ich ruf dann oft bei der Versicherung an und frage....

"ich habe jetzt den Kostenvoranschlag fertig für die Vespa vom Herrn Mustermann....Schadenshöhe ist....reicht Ihnen mein KV oder soll ich einen Sachverständigen bestellen, der dann meine Zahlen abschreibt und Ihnen dafür 400€ in Rechnung stellt?"

meist reicht denen dann der KV.....wenn nicht rufe ICH den SV MEINES Vertrauens

Rita

PS kurz vorm Jahreswechsel wollte so ne dumme Tussi mit ihrem Volvo vorwärts in ne zu kleine Parklücke rein.... das ist das Ergebnis...

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mein erster Combo war nach 4 Jahren und 103.oookm V.L. heftig kaputt.... Treffer von nem Türken mit Golf (Golf Totalschaden)

Scheck von der Versicherung zu Opel gebracht und gesagt: "einmal wie gehabt....Combo weiß, Vollausstattung"

wieder 5 Monate warten... also den alten notdürftig repariert...und gefahren bis der neue da war...

nr2 hatte ich 9,5 Jahre und 150.oookm

der war dann rundum verballert.... ca 1/3 selber gemacht....ca 1/3 von Leuten, die ich nicht erwischt hatte....und 1/3, was bezahlt wurde....

nr 3 seit gut 7 Jahren knapp 90.oookm und bisher 3 mal abgeschossen.... + einmal ne Vespa draufgefallen + die dumme Volvo Tussi

ich reg mich über Beulen nicht mehr auf...

zu der dummen Volvo Tussi hab ich auch nur gesagt... na das haste aber toll gemacht.... haste überhaupt nen Führerschein??

Rita

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Wie soll denn in diesem Fall Deiner Meinung nach die Schadensregulierung aussehen?

 

Schadenregulierung kann auch rein monitär sein und hat mit Reparatur nur bedingt zu tun.

Es kann also sein, dass man für den Schaden zwar Geld bekommt, aber aufgrund der Vorschäden eben keine neue Stoßstange bzw. deren Komplettlackierung dafür bezahlen kann.

 

Grundsätzlich gilt: Wiederherstellung des vorherigen Zustands. Wenn Du Besuch hast, der Deine Couch kaputt macht, wird Dir dessen Haftpflichtversicherung auch keine neue Couch kaufen, sondern einen Wertverlust pro Jahr abziehen. Anders ist das gar nicht möglich (sonst: "Ey ich brauch ne neue Couch, meine ist alt. Setz Dich mit nem Schraubenzieher in der Tasche drauf, damit sie kaputt geht. Ich gehe mir schonmal ne neue aussuchen." - verständlich, oder?)

 

Es ist oft auch möglich per Fotos den Schaden abzurechnen. Dann erhält man aber ggf. einen Abzug und die MWSt wird nicht geleistet.

 

...

Wollte nur mal fragen ob jemand was genaues weiß und bestätigen kann was ich gehört habe oder ob es kompletter Blödsinn ist.

Was ich nun nebenbei recherchiert habe ist:

Es wird nix geben.

 

...

Grundsätzlich war das kein kompletter Blödsinn, sondern nur überinterpretiert. Natürlich folgt hier nicht, dass ein Vorschaden bedeutet, dass einem jeder weitere Schäden hinzufügen darf, ohne haftbar zu sein.

Was heisst denn "wird nix geben?".

 

Aber jeder Unfall ist da etwas anders gelagert. Etwas "genaues" wäre selbst für einen Fachmann schwierig.

 

Und nochmal: Ist die Schuldfrage eindeutig klar, kannst Du Dir nen Anwalt auf Rechnung der gegnerischen Versicherung nehmen.

 

ACHTUNG hierbei: Anwalt ist nicht gleich Anwalt. Es sollte schon ein Verkehrsrechtler sein. Die behaupten zwar alle immer, dass sie das auch können, tatsächlich sollte man aber immer einen spezialisierten Anwalt nehmen. (Wer von Verkehr Ahnung hat, hat vielleicht von Steuern keine Ahnung, während der Arbeitsrechtler von Verkehr wieder keine Ahnung hat. Die meisten Handwerker können auch einiges. Trotzdem holt man für Strom nen Elektriker und für Heizung eben einen Sanitärmann.)

 

Übrigens sind moderne Stoßfänger nicht nur mitlackiert, sondern auch sehr elastisch. Die Träger und Aufnahmen darunter aber nicht. Wenn Du dem Gutachter nicht traust, würde ich das mal prüfen lassen (einfach beim KFZ fragen, dass der sich das mal ansieht, wenn man nicht weiss wonach man gucken soll - wobei ich das hier bei den meisten eher nicht vermute.)

 

den hätte ich gar nicht ans Auto gelassen....

 

als Geschädigter suche ICH den SV aus!!

 

Rita

 

also eigene Blödheit....

 

Fehler sind da um draus zu lernen......kluge Leute lernen aus Fehlern, die andere schon vorher gemacht haben....

 

Ganz so blöd war das jetzt auch nicht.

Genau so, wie die Vers. sich nicht dagegen wehren kann, dass Du den Gutachter aussuchst, musst Du denen die Möglichkeit geben den Schaden zu bewerten.

So habe ich z.B. ein Gutachten eingereicht und die Vers. wollte nochmal einen eigene Gutachter. Wenn das erste Gutachtenh OK ist, stört einen das ja nicht. Andernfalls wird dann ein Rechtstreit daraus.

 

Dass Gutachter unabhängig sind, halte ich für ein Märchen.

Vor vielen Jahren ein Gutachten beauftragt und gesagt: "Ich will wirtschaftl. Totalschaden" Wenn das nicht ganz absurd und einigermaßen richtig ist, geht das. Auch kann ein Gutachter z.B. den Zustand des Fahrzeugs um einiges über den "Schwacke-Wert" ansetzen. (Für besonders gepflegte KFZ z.B.)

 

Übrigens gilt die freie Wahl nicht bei Kasko-Schäden, sondern nur bei "gegnerischer" Haftpflicht.

 

Zu Deinem letzten Satz. (So kannte ich den noch nicht, aber der is gut.)

Den kenne ich so: Weise einen klugen Menschen auf einen Fehler hin und er wird Dir dankbar sein etwas gelernt zu haben. Weise einen dummen Menschen auf einen Fehler hin und er wird beleidigt sein und sich vorgeführt fühlen.

 

Ich bin ein Straßenkind...

 

 

 

 

 

 

 

 

... ein Kind der Sesamstraße und da hieß es schon: Wer nicht fragt bleibt dumm!    ;-)  :-D

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Ich hatte mal nen vergleichbaren Fall, als ich bei Regen an nem Zebrastreifen gebremst hab und mir nen Motorradfahrer unter die Karre gerutscht ist.

Stoßstange war vorher oben schon gerissen, danach war auch noch die untere Kante massakriert.

Ich hab die Karre, damals ca. 10 Jahre alt, direkt zum Markenhändler gebracht, der mir dann gegen Abtretung der Versicherungsansprüche den Schaden behoben hat, also ne neue, frisch lackierte Stoßstange ohne Zuzahlung meinerseits angebaut hat.

Der Typ an der Annahme hat zwar registriert, dass die Stoßstange vorher schon nen Schaden hatte (ich war da auch schon mit nem Lackstift bei), mehr aber auch nicht. Liegt ja auch in seinem wirtschaftlichen Interesse, weil ich es sonst nicht bei ihm hätte reparieren lassen.

Nach verdeckten Schäden unter der Stoßstange hatte er auch geguckt, aber nichts gefunden.

Ich weiß halt nicht, ob so ne Lösung für Dich wegen des schon eingeschalteten Gutachters noch infrage kommt, und die Nummer macht natürlch auch nur Sinn, wenn Du die Kiste auch reparieren lassen willst..

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Sooo,

habe am Samstag Post gekommen.

Es ist nixcht so, das der neue Schaden kompeltt ignoriert wird, nur weil ein Vorschaden vorhanden ist.

Die haben so Ausbesserungspreise gemacht. Alles so Kleckerbeträge für Stoßstange, Kotflügel und einen neuen Blinker.

Nicht so wie der Gutachter meinte (oder es bei mir angekommen ist) es gibt nix, sondern zumindest für die nötigsten Reparaturen wird aufgekommen (was mich sonst auch gewundert hätte in Bezug auf: "dann darf ich es ja kaputt machen" was mir sehr seltsam vorkam.)

alles in allem sind es 200€. Das is absolut Ok.

Habe ja garkeine Vollreparatur erwaret oder Nagelneue Stßstange, nur ganz ohne irgendwas wäre auch nicht in Ordnung gewesen.

 

Trotdzdem Danke für die rege Diskussion.

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Mir ist im Dezember ein Püppchen hinten aufn Benz gerauscht. Hat wahrscheinlich am Handy rumgespielt oder Selfies gemacht, was weiss ich.

 

Der Gutachter kam am nächsten Tag von der gegnerischen Versicherung direkt zu mir nach Hause. Es war arschkalt und er hatte nicht wirklich Bock. Was wohl dazu führte, dass er am Stoßfänger den notdürftig mattschwarz übertünchten Vorschaden (ja, meine Einfahrt ist etwas eng, aber dicker Benz muss halt sein) vollkommen übersehen hat.

Das schriftliche Gutachten bekam ich am gleichen Tag noch. Unter Vorschäden stand da tatsächlich KEINE.

Das war dann auch der Grund, warum ich keinen weiteren Gutachter beauftragt habe. Über die eine oder andere Position hätte man sicher diskutieren können. Aber ich wollte dann keine schlafenden Hunde wecken.

 

Also merke: Warten, bis es arschkalt wird und dann den Gutachter nach Hause bestellen.

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Schadenregulierung kann auch rein monitär sein und hat mit Reparatur nur bedingt zu tun.

Es kann also sein, dass man für den Schaden zwar Geld bekommt, aber aufgrund der Vorschäden eben keine neue Stoßstange bzw. deren Komplettlackierung dafür bezahlen kann.

 

Grundsätzlich gilt: Wiederherstellung des vorherigen Zustands. Wenn Du Besuch hast, der Deine Couch kaputt macht, wird Dir dessen Haftpflichtversicherung auch keine neue Couch kaufen, sondern einen Wertverlust pro Jahr abziehen. Anders ist das gar nicht möglich (sonst: "Ey ich brauch ne neue Couch, meine ist alt. Setz Dich mit nem Schraubenzieher in der Tasche drauf, damit sie kaputt geht. Ich gehe mir schonmal ne neue aussuchen." - verständlich, oder?)

 

Es ist oft auch möglich per Fotos den Schaden abzurechnen. Dann erhält man aber ggf. einen Abzug und die MWSt wird nicht geleistet.

 

Grundsätzlich war das kein kompletter Blödsinn, sondern nur überinterpretiert. Natürlich folgt hier nicht, dass ein Vorschaden bedeutet, dass einem jeder weitere Schäden hinzufügen darf, ohne haftbar zu sein.

Was heisst denn "wird nix geben?".

 

Aber jeder Unfall ist da etwas anders gelagert. Etwas "genaues" wäre selbst für einen Fachmann schwierig.

 

Und nochmal: Ist die Schuldfrage eindeutig klar, kannst Du Dir nen Anwalt auf Rechnung der gegnerischen Versicherung nehmen.

 

ACHTUNG hierbei: Anwalt ist nicht gleich Anwalt. Es sollte schon ein Verkehrsrechtler sein. Die behaupten zwar alle immer, dass sie das auch können, tatsächlich sollte man aber immer einen spezialisierten Anwalt nehmen. (Wer von Verkehr Ahnung hat, hat vielleicht von Steuern keine Ahnung, während der Arbeitsrechtler von Verkehr wieder keine Ahnung hat. Die meisten Handwerker können auch einiges. Trotzdem holt man für Strom nen Elektriker und für Heizung eben einen Sanitärmann.)

 

Übrigens sind moderne Stoßfänger nicht nur mitlackiert, sondern auch sehr elastisch. Die Träger und Aufnahmen darunter aber nicht. Wenn Du dem Gutachter nicht traust, würde ich das mal prüfen lassen (einfach beim KFZ fragen, dass der sich das mal ansieht, wenn man nicht weiss wonach man gucken soll - wobei ich das hier bei den meisten eher nicht vermute.)

 

 

Ganz so blöd war das jetzt auch nicht.

Genau so, wie die Vers. sich nicht dagegen wehren kann, dass Du den Gutachter aussuchst, musst Du denen die Möglichkeit geben den Schaden zu bewerten.

So habe ich z.B. ein Gutachten eingereicht und die Vers. wollte nochmal einen eigene Gutachter. Wenn das erste Gutachtenh OK ist, stört einen das ja nicht. Andernfalls wird dann ein Rechtstreit daraus.

 

Dass Gutachter unabhängig sind, halte ich für ein Märchen.

Vor vielen Jahren ein Gutachten beauftragt und gesagt: "Ich will wirtschaftl. Totalschaden" Wenn das nicht ganz absurd und einigermaßen richtig ist, geht das. Auch kann ein Gutachter z.B. den Zustand des Fahrzeugs um einiges über den "Schwacke-Wert" ansetzen. (Für besonders gepflegte KFZ z.B.)

 

Übrigens gilt die freie Wahl nicht bei Kasko-Schäden, sondern nur bei "gegnerischer" Haftpflicht.

 

Zu Deinem letzten Satz. (So kannte ich den noch nicht, aber der is gut.)

Den kenne ich so: Weise einen klugen Menschen auf einen Fehler hin und er wird Dir dankbar sein etwas gelernt zu haben. Weise einen dummen Menschen auf einen Fehler hin und er wird beleidigt sein und sich vorgeführt fühlen.

 

Ich bin ein Straßenkind...

 

 

 

 

 

 

 

 

... ein Kind der Sesamstraße und da hieß es schon: Wer nicht fragt bleibt dumm!    ;-)  :-D

 

Das hört sich nach Fachwissen an!!! Liege ich da richtig???

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