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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb kunks:

Servus zusammen,

 

hat von Euch zufällig jemand einen Motor von ner 200er PX (VSE1M) eingetragen?

Bin auf der Suche nach einer Kopie vom Fzg-Schein.

Ich habe den VDF1M eingetragen. 10 ps Variante. 

 

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Servus,

ich rüste gerade die schwedin (VGLA1T BJ.60 ohne Blinker) von 6V auf 12V um.

Dafür habe ich eine Conversion Kurbelwelle + PX Zündung verbaut. Ein neuer Kabelbaum kommt gerade rein.

 

Der neue Kabelbaum hat nun einen Spannungsregler, der vorher nicht da war.

Den könnte man wie bei anderen Modellen unter die linke Backe setzten, allerdings habe ich hierfür kein Loch im Rahmen.

Wie habt ihr das evtl. gelöst?

Falls Loch bohren, wo am besten positionieren?

 

 

 

Bearbeitet von Liko
Geschrieben (bearbeitet)
Am 1.1.2017 um 22:00 schrieb eins-zwo:

Kann mir wer sagen ob beim Export einer Schwedin nach Deutschland der Registreringsbevesit Teil 2 eingezogen wird in Schweden?

Die Schwedin wurde vor ca. 7 Jahren importiert.

moin, besser spät als ... das wird er normaler Weise, wenn nicht online abgemeldet wird, oder schon ein 2. Satz Papiere bestellt worden ist ;)

 

Bearbeitet von trek44
Geschrieben

Guten Abend,

langsam hat die Schwedin schon fast alle Klamotten am Leib und alle Teile sind soweit dran. 

Ich hab einen neuen Kabelbaum eingezogen ( ging von hinten nach vorn überhaupt nicht, von vorn nach hinten viel besser). Dabei war es super hilfreich ein halbwegs steifes Plastikrohr (Durchmesser ca. 2-3 cm und 1 Meter lang) über den eng umwickelten Kabelbaum zu ziehen und dadurch das Kabel an diesem scharfen Blech im Tunnel vorbei zu frickeln. An der Lampe vorn wohl mal ein anderer Schirm dran, an der man die Lampe vorn durchsteckt. Jetzt ist da kein Loch mehr, daher hab ich ne einfache Hilfskonstruktion gebastelt, falls es funktioniert ne einfach Hilfe.

Der Kabelbaum schien für eine GL mit Batterie zu sein, von daher musste ich das etwas anpassen ( s. Bild vom Schaltplan). Ich habe dann parallel den Schaltplan für eine ohne Batterie genommen und keine großen Unterschiede gefunden, ausser dem weißen Kabel, was nach hinten rauskommt und für das es noch keinen Platz gibt. Blau und Grün waren an ein Kabelschuh geklemmt, die hab ich getrennt. 

Nachdem ich nach bestem Wissen und Gewissen die Kabel verbunden hab kommt jetzt :gsf_chips: natürlich kein Zündfunke. Das CDI kann defekt sein, keine Ahnung. Kann man das Durchmessen? Welchen Widerstand hat das bei euch? Sieht auf jeden Fall schon gut um aus, könnte also daran liegen.

Kondensator auf der Zündgrundplatte ist neu. 

Was tun?:wallbash:

 

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Geschrieben

neues Typenschild für die schwedische VGLA1T:

was für eins solls werden? die hatte original ja keins.

Bei Hersteller passt weder "PIAGGIO & Co Genua", oder "Vespa-G.m.b.H Augsburg"

 

Position denke ich mal rechts am Mittentunnel?

 

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bee8bbda-7d9a-4d98-b6ef-7bbffb49cdda.jpgaa8a6487-da5f-4b2a-a6e2-3074591c8129.jpg

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Liko:

Villeicht erstmal nur die Zündspule befeuern und nicht den ganzen Kabelstrang? - nur zum testen

 

 

Wie verkabel ich den nur die Zündspule?hab die im verdacht, dass die im eimer ist.

hat jemand noch eine in gut da, dieer evtl abgeben würde? Gern pn 

Geschrieben

Nachdem ich beim TÜV wegen $21 war, bin ich nun etwas überrascht.

Ich dachte, dass die Schwedin BJ.1960 ohne Blinker und Rückspiegel zugelassen werden darf?

Antwort vom TÜV (Herr Vespa-Spezialist)

 

- Mit 150ccm auf jeden Fall Blinker!  2 vorne und 2 hinten. - auch bei der GL Bj 1960

- auf jeden Fall Rückspiegel (1x klemmspiegel reicht notfalls)

- Typenschild bohren nicht wirklich notwendig. Er könne eins einfach aufkleben.

 

Muss ich jetzt echt Blinker nachrüsten?

 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Liko:

Nachdem ich beim TÜV wegen $21 war, bin ich nun etwas überrascht.

Ich dachte, dass die Schwedin BJ.1960 ohne Blinker und Rückspiegel zugelassen werden darf?

Antwort vom TÜV (Herr Vespa-Spezialist)

 

- Mit 150ccm auf jeden Fall Blinker!  2 vorne und 2 hinten. - auch bei der GL Bj 1960

- auf jeden Fall Rückspiegel (1x klemmspiegel reicht notfalls)

- Typenschild bohren nicht wirklich notwendig. Er könne eins einfach aufkleben.

 

Muss ich jetzt echt Blinker nachrüsten?

 

Blinker brauchst Du nicht.

Bis vor Bj 1962 -> Keine Blinker. Leider gerät man hin und wieder an einen TÜV Prüfer, der das nicht weiß.

Dann fährt man am besten zu einem anderen TÜV.

 

Rückspiegel reicht einer. Das kann auch ein Klemmspiegel sein.

 

Viel Erfolg

Rollermarkus

Geschrieben

Ich habe das nun auch von einer anderer TÜV-Stelle bestätigt bekommen. Ohne Blinker geht bei mir.

Leider muss ich deswegen wesentlich weiter fahren... Aber das ist ja nur einmal.

 

München TÜV Süd will definitiv Blinker.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich meine, die Mitarbeiter vom TÜV Süd München kennen hier die Rechtslage nicht genau.

 

Bis zum 04.05.2012 war in § 72 StVZO zu § 54 StVZO nachfolgendes geregelt:

 

§ 54 (Fahrtrichtungsanzeiger)
gilt nicht für Krafträder, die vor dem 1. Januar 1962 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

§ 54 Abs. 1a (Anbringung der Fahrtrichtungsanzeiger an beweglichen Fahrzeugteilen)
tritt in Kraft am 1. Januar 1987 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge.

 

Danach ist folgende Regelung aus der Verordnung zum Neuerlass der StVZO vom 26. April 2012 anzuwenden (§72 StVZO außer Kraft am 5. Mai 2012 durch Artikel 2 Satz 2 der Verordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679). Zur weiteren Anwendung s. § 72 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679).

 

Zu § 72 StVZO steht da:

 

image.thumb.png.7b1eac89b57a03e062829bab9eb8c49b.png

 

Insofern hat die Regelung mit der EZ vor dem 01.01.1962 weiterhin Gültigkeit und der TÜV kann hier keine Blinker verlangen. Es ist ja auch nicht geregelt, dass die EZ in Deutschland erfolgen musste, somit ist dies meiner Meinung auch für importierte Fahrzeuge anzuwenden.

 

Wahrscheinlich hat es wenig Sinn, sich mit den Leuten vor Ort darüber auseinander zu setzen und es ist besser, eine kundige TÜV-Station aufzusuchen.

 

Hier noch der Link zum Bundesgesetzblatt: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl112s0679.pdf

 

Schön ist ja auch, dass der TÜV Süd selbst zum Thema einen Flyer verlinkt: 

https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von efendi
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Kommt meine..... 

Baujahr: 1960 aus Dänemark, sie war total vergammelt und hat eine Rundumerneuerung bekommen.

Verbaut sind PIS Stoßdämpfer und ein PX125 Motor (VNX1M), der mir sorgen bei der Eintragung macht!

Laut Prüfer würde ihn eine Fahrzeugscheinkopie mit eingetragenem PX 125 - 200 zur problemlosen Eintragung reichen.

 

Wer kann mir helfen?

IMG_20180910_181721_4.jpg

IMG_20180910_181732_4.jpg

Geschrieben

Servus,

die Zulassung meiner Schwedin steht leider unter keinem guten Stern.

Erst die Problematik mit den Blinkern beim TÜV und nun Mecker von der Zulassungsstelle.

 

Nachdem ich nun doch erfolgreich ohne Blinker die Vollabnahme §21 gemacht hatte, habe ich alle Dokumente incl. Vollmacht meinem Vater gegeben,

der die Schwedin für mich zulassen sollte. In den alten schwed. Papieren steht leider die Fahrzeugnummer  VGLAIT...  und nicht VGLA1T.

VGLA1T ist natürlich richtig und so steht es auch im TÜV Gutachten.

Die Zulassungsstelle meinte, sie könne das Fahrzeug nicht zulassen, da der TÜV einen Fehler gemacht hat und es VGLAIT heißen muss.

 

Also einen neuen Termin zur Zulassung ausgemacht, damit ich dann mit Indizien (VGLA1T = richtig) dahin kann, um die Vespa zuzulassen.

Mit meiner Erklärung mittels Fachbuch und dem neu erstellem Typenschild waren die dann einverstanden, dass es wie im TÜV Bericht VGLA1T heißen muss.

Sie können die Vespa aber nicht zulassen, da der TÜV Bericht mittlerweile 3 Wochen alt ist und er maximal 2 Wochen alt sein darf. :wallbash:

Ich solle zum TÜV, damit die den Bericht neu ausdrucken!

Ich könnt kotzen! :repuke:

 

 

 

 

 

Geschrieben

Genau das habe ich mich und auch der TÜV sich gefragt.

TÜV meint 1 Jahr gültig. Mittlerweile hat auch schon Leitung TÜV mit Leitung Zulassung lange und intensiv geredet.

Es scheint nach Leitung Zulassung die "Fahrzeugindentifizierung" (nach internen Vorgaben) nicht älter als 14 Tage sein zu dürfen.

Nächst möglicher Termin bei der Zulassung ist nun Samstag 6.Okt.2018

 

 

 

  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo aus Dänemark.

Habe eine VGLA1T restauriert, habe es als kartonschachtelmodell gekauft.

Der vorherige besitzer hat alle defekte teile weggeschmissen....... Herzlichen Glückwunsch.

Jetzt kommt das problem, die Zündspulenplatte hat jemand ausgewechselt, auf standard SIP platte.

Dass passt gar nicht zum originalen kabelbaum.

Hat jemand hier eine übrig?

 

Bearbeitet von Andreas Alu
  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Leute,

falls wer gute O-Lack Felgen hat bzw. seine schwedische Schönheit sowieso restaurieren will und die Felgen hergeben würde, bitte melden.

 

Einfach alles anbieten, danke und

 

lG Klemens

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Ciao Leute,

 

ich suche für mein 58er Tysk-Modell VGL1T einen kompletten, passenden Hauptständer und alles was an Blechen und Federn dazugehört.

Mein momentan verbauter sieht etwas gebastelt aus und der gibt bald den Geist auf.

 

Kann auch gerne erstmal ein neuer Repro-Nachbau sein, aber ich werde bei den gängigen Shops nicht fündig mit meinem Präfix.

 

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

 

Vielen Dank schon mal und schöne Grüße

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