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Geschrieben

Hallo!

Hab vor mir auf meine Et3 das Rücklicht einer 50 Spezial draufzumachen, ich mein dieses Rücklicht mit dem "Deckel drüber" sieht so aus, wie das Licht das bei den Rallys drauf war nur einfach kleiner-denke ihr wisst welches ich meine!

Gibts da Probleme mitm Tüv is dieses Licht für Bremslicht und Kennzeichenbeleuchtung ausgelegt???

mfg

smfr.

Geschrieben (bearbeitet)

Es ist exakt das gleiche Rücklicht wie bei der Rally :-D . Du musst zwei Löcher bohren. Die deutschen PV´s hatten dieses Rücklicht von ´73 bis ´78 ebenfalls verbaut. Dürfte daher beim tüv keine Probleme machen. Es hat Bremlicht und Kennzeichenbeleuchtung. Dieses Rücklicht ist übrigens wahrhaft gigantisch von den Ausmaßen her. Habs nur deshalb auf meiner Elestart drangelassen, weil ich den optisch original lassen wollte.

Bearbeitet von 666smallframe
Geschrieben

Ahso, du meinst das Rücklicht der italienischen Special. Ja die schaut ganz gut aus. Hat aber keine Kennzeichenbeleuchtung und auch kein Bremslicht. Hat aber auch nix mit Rally zu tun, auch wenn auf der grünen Rally auf der HP eine montiert ist.

Geschrieben

örks! halt :-D

kennzeichenbeleuchtung ist drin, also ein transparentes fensterchen auf der unterseite.

bremslicht aber nich, müsstest dir nen zweiten sofittenhalter bauenfürs bremslicht. das geht! hat ein kollesch auch, technisch ist es auf jeden fall machbar! obs dann keine probleme mehr beim tüv gibt (größe? e-nummer?) kann ich aber nicht sagen.

gruß

Geschrieben

... oder vertausch ich da was? muss ich morgen nochmal gucken, habe irgendwo ein altes und ein repro. bin mir aber 99% sicher das kennz.bel. drin ist!

ich glaube ne 80er (und damit alles über leichtkraftrad) braucht bremslicht! aber jetzt verstrick ich mich nur noch in vermutungen, sag lieber nix mehr :-D

gruß

Geschrieben

alles mit einer bauartbedingten höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h nach erstzulassung 1955 braucht eigentlich bremslicht. habe zwar mal bei einer 90ss gesehen dass das im brief als nicht vorhanden ausgewiesen war, halte das aber für nicht ernsthaft mit stvo konform. hatte mal eine nsu lambretta prima d, die hatte kein bremslicht und so richtig wohl war mir dabei nicht. kam schon vor das irgendein arschloch hinter mir mit quietschenden reifen zum stehen kam und mich dann lautstark darüber aufgeklärt hat das mein bremslicht am arsch sei, also ich würde nicht aus optischen gründen darauf verzichten. muß aber jeder selbst wissen.

Geschrieben (bearbeitet)
alles mit einer bauartbedingten höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h nach erstzulassung 1955 braucht eigentlich bremslicht. habe zwar mal bei einer 90ss gesehen dass das im brief als nicht vorhanden ausgewiesen war, halte das aber für nicht ernsthaft mit stvo konform. hatte mal eine nsu lambretta prima d, die hatte kein bremslicht und so richtig wohl war mir dabei nicht. kam schon vor das irgendein arschloch hinter mir mit quietschenden reifen zum stehen kam und mich dann lautstark darüber aufgeklärt hat das mein bremslicht am arsch sei, also ich würde nicht aus optischen gründen darauf verzichten. muß aber jeder selbst wissen.

Das ist so nicht richtig.

Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 01.01.1988 benötigen keine Bremsleuchte und bei Motorrädern, die vor dem 01.01.1983 in den Verkehr gekommen sind, darf das Bremslicht gelb leuchten.

Erstmal nur ein Text von einer Eigenbau-Seite; ich such grad nach der richtigen Quelle ...

EDIT: unabhängig davon gebe ich Dir recht: Ich würde auch nicht ohne Bremslicht fahren wollen ...

EDIT2: in diesem Zusammenhang vielleicht mal ganz interessant: WER DARF WAS AB / BIS WANN?

Bearbeitet von t4.
Geschrieben

hmm, das irritiert mich aber ziemlich. hatte damals wegen der rollerkopie (nsu)mal recherchiert. war jetzt sicher der meinung dass das mit dem bremslicht verbindlich war. wenn du da original noch was findest poste doch bitte.

Geschrieben

Das mit dem Bremslicht erst ab 1988 stimmt. Beim TÜV war der Prüfer fast schon erstaunt, dass meine Roller überhaupt eins haben. :-D

Geschrieben
dann nehme ich das zurück und behaupte das gegenteil.

... Bremslichtpflicht bei Erstzulassung BIS 1955? :-(:-(:-(:-D

Geschrieben

Hab diese ital. Special-Licht auch auf meiner PX montiert.

Hat nach unten einen kleinen Auschnitt, der nicht rot sindern durchsichtig ist.

Einfach zweite Sofitten-Halterung rein und LOS !

Geschrieben

@t4

nein. bremslichtverbot ab 1955. aber auch da bin ich bereit das gegenteil, also bremslichtverbot bis 1955, zu behaupten. vorschlag zur vereinfachung und universalisierung der formel: "immer alles verboten" (quelle: diverse tüv-prüfer nach, und ich vermute mal auch vor, 1955). :-D

Geschrieben

Ich hab eine PK 50 XL 1 "Sparversion" von 1991, ohne Blinker, Bremslicht, Fernlicht, aber mit Hupe und 12 V. Hat ganz normale Betriebserlaubnis und stand auch damals mit diesen techn. Angaben in der Preisliste.

Geschrieben
Ich hab eine PK 50 XL 1 "Sparversion" von 1991, ohne Blinker, Bremslicht, Fernlicht, aber mit Hupe und 12 V. Hat ganz normale Betriebserlaubnis und stand auch damals mit diesen techn. Angaben in der Preisliste.

Bei ner 50er ist es was anderes! Da braucht man prinzipiell kein Bremslicht, wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten wird. Die Baujahr-Regelung wegen der Bremslichtpflicht bezieht sich auf Krafträder.

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