Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Unbedenklichkeitserklärung. Ich habe gestern meine Erklärung von Piaggio bekommen, dort ist mir aufgefallen, dass Blinker am Lenker vorhanden seinen sollen. Müssen diese wirklich vorhanden sein für den TÜV? Ich habe gelesen, dass bis 125ccm keine Blinker notwendig sind. Aber warum schreibt Piaggio dies mit in die Erklärung? Könnte das zu einem Problem werden, wenn ich ohne Blinker die Abnahme mache?

Vielen Dank für euere Hilfe

VG

Dominic

Geschrieben

Bis 125 ccm und 11 Kw keine Blinkerpflicht in D. Sind allerdings welche verbaut, müssen sie blinken, und das auch in der richtigen Frequenz.

Du hast keine verbaut, also gut so.

Geschrieben

In der deutschen Ausführung waren Blinker serienmäßig verbaut.

 

Dennoch kommt der TÜV nicht an § 54 Abs. 5 Nr. 4 StVZO vorbei, wonach an Leichtkrafträdern keine Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich sind.

Geschrieben

danke für die zahlreichen und hilfreichen Kommentare[emoji122].

Ich werde es dann mal ohne Blinker probieren und ihm den §54 ... Ausgedruckt mitbringen. Wünsche euch noch einen sonnigen Mittwoch

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information